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Nichtoffener Wettbewerb | 02/2019

Regenpromenade und -brücke Mitterdorf in Roding

1. Preis / Zuschlag

Preisgeld: 31.000 EUR

DKFS Architects

Architektur

Lex Kerfers_Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GbR

Landschaftsarchitektur

Mayr | Ludescher | Partner Beratende Ingenieure

Tragwerksplanung

LINDENKREUZ EGGERT | Bildermacherei & Utopografie

Visualisierung

Erläuterungstext

Aktivierung der Landschaft und Potenziale des Flusses

Ziel ist, den Charakter des Flusses als Naturraum zu stärken. Mit der Realisierung des Hochwasserschutzes geht eine veränderte Wahrnehmung des Flusses einher, konzentriert auf die verbleibenden Zugänge und die neuen Qualitäten, die ein durchgängiger Uferweg bietet und die verbesserte Zugänglichkeit des Rodinger Ufers über die Brücke.
Folglich steht nicht das Design der Schutzanlagen sondern deren Integration in die Naturlandschaft im Vordergrund. So wenig Gebautes / Befestigtes wie nötig, soviel Grün wie möglich!

Der Hochwasserschutz

Die für den Hochwasserschutz notwendigen Maßnahmen bewirken eine neue Wahrnehmung des Flusses und seiner Auenlandschaft. Die Schutzmauer entspricht den vorgegebenen Parametern und liegt im Wesentlichen parallel zu den Grundstücksgrenzen. An der Brücke und an den zum Fluss führenden Wegen gibt es Öffnungen und Zugänge zum Fluss, die die direkte Blickbeziehung vom Ort aus zum Wasser ermöglichen. Die Öffnungen werden im Hochwasserfall durch Tore, bzw. mobile Elemente geschlossen. Zugangswege und Durchgängigkeit werden auf 461.83 ü NN (HHW50) angepasst, um eine ausreichende Vorwarnzeit zu gewährleisten. Die Durchgänge werden wie die Brücke als Ausblick auf die Flusslandschaft inszeniert. Über Stufen bzw. Rampen sind sie an die Uferpromenade angebunden, die relativ nahe am Wasserspiegel geführt wird. Sie bleibt frei von Einbauten Sitzmöglichkeiten, Schildern, etc. und ggf. notwendige Leuchten werden in die Wand integriert oder als plastische Ausformungen gestaltet. Die Wand selbst wird als Betonmauer mit Anlauf ausgeführt und durch die teilweise Bearbeitung der Oberfläche strukturiert. Das Bild des Uferbewuchses findet sich „Schattenwurf“ an der Wand wieder. Wechselseitige Baumpflanzungen rythmisieren die Uferpromenade und wirken als Maßstabsbildner in Bezug auf die Länge und Höhe der Mauer.
Die Beläge: Einstreumastix, Rasenliner, Betonblöcke und –stufen zielen auf einen dezidierten einfachen, ländlichen Charakter der Gesamtanlage mit geringen Anforderungen an den Unterhalt.
Um im Bereich des Brückenkopfes eine großzügige Öffnung zum Fluss zu erreichen, wird vorgeschlagen das Pumpenbauwerk nach hinten zu verschieben und die oberirdische Schaltzentrale in das Gebäude des Feuerwehrhauses zu integrieren.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Entwurf besticht mit seinem interdisziplinären Ansatz. So wird eine interessante Brücke vorgeschlagen, die sich skulptural anspruchsvoll präsentiert und sich doch gleichzeitig auch unaufdringlich zurückhaltend in die schöne Landschaft einfügt. Die Mauer ist deutlich mehr als reiner Hochwasserschutz. Sie wird funktional mit Sitznischen gegliedert und erhält eine wohltuend strukturierte Oberfläche.
Die vorgeschlagenen Grüninseln und Bäume werden begrüßt. Es könnten allerdings durchaus noch mehr sein. Positiv wird auch der naturnahe Uferstreifen zwischen dem Weg und dem Fluss gesehen. Der Weg schlängelt sich maßstäblich angenehm an der Mauer entlang. Der Kontrollgang hinter der Mauer ist nicht dargestellt, insofern könnte sich im Falle einer Realisierung leider noch die Breite der Uferpromenade verringern. Eine genaue Überprüfung wäre deshalb wichtig. Sehr angenehm ist die naturnahe Gestaltung der nördlichen "Regenwiesen" ohne bereits vorgegebene Wege. Der vorgeschlagene kleine Flussarm ist eine sehr gute Möglichkeit, um den Schutz des wertvollen Baumbestands am Ostufer zu sichern, dieser müsste allerdings weiter östlich vom Regen abzweigen um nicht bald wieder zu verlanden.

Der geschwungene Verlauf der gut strukturierten Hochwasserschutzmauer mit den vorgelagerten Beetflächen und Sitzgelegenheiten wird überwiegend positiv beurteilt, ist aber in der Realisierung sicher anspruchsvoll. Gut ist der stufenlose (gleichwohl nicht barrierefreie) Zugang am Mitterdorfer Brückenwiderlager und die begleitende Grüntreppe. Die Baumpflanzung zwischen Promenade und Fluss trägt zur Einbindung der Hochwasserschutzanlage in das Landschaftsbild bei.
Auch die informelle Durchwegung der östlichen Auwiesen stellt eine angemessene Lösung dar.


Würdigung des Beitrags aus wasserbaulicher Sicht:

• Kein wesentliches Abflusshindernis im Regen; Freibord und Lichtraumprofil unter der Brücke sind eingehalten.
• Die ökologische Ufergestaltung ist positiv zu bewerten. Der neue Seitenarm am Regen wird positiv bewertet, allerdings sollte die Anbindung weiter oberstrom erfolgen.
• Der Kontrollgang ist nicht dargestellt; eine Breite von 1,5 m muss berücksichtigt werden. Vermutlich ist die Mauer in Richtung Fluss zu verschieben, damit verschmälert sich der breite Uferstreifen. Alternativ könnte gegenüber am linken Ufer eine Mulde angelegt werden, welche hochwasserabflusswirksam ist.


Allgemeine Anmerkungen aus wasserbaulicher Sicht

• Die Anschlussbereiche nach Norden und Süden (Bereiche 1 und 3 der Vorplanung Hochwasserschutz) wurden bei den Wettbewerbsbeiträgen nicht immer berücksichtigt. Es wird darauf hingewiesen, dass Gestaltungsvorschläge benötigt werden.
• Das Schöpfwerk mit Betriebsgebäude (oberirdisch) im Bereich des westlichen Brückenwiderlagers erfordert einen sicheren Zugang bei Hochwasser und eine Zufahrt mit Lkw für die Unterhaltung der schweren Pumpen. Eine Detailanpassung mit den Planern des Hochwasserschutzes ist im Umgriff des Schöpfwerks noch erforderlich.
• Bei dem Kontrollgang sind passende Anschlüsse an die öffentlichen Wege vorzusehen. Eine tiefwurzelnde Bepflanzung im Bereich des Kontrollganges ist auszuschließen um Schäden an der Drainageleitung zu vermeiden und die Wartung zu ermöglichen.
• In der Flutmulde dürfen keine Abflusshindernisse entstehen. Der Weg durch die Flutmulde muss geländeeben ausgebildet werden. Eine Aufschüttung z.B. im Bereich der Anrampungen ist zu untersagen.
• Der Uferbegleitweg muss auf ganzer Länge durchgängig mit 5,0 m Breite ausgebildet sein, davon sollen 3,0 m für die Befahrbarkeit mit Lkw befestigt werden.
• Bauliche Anlagen sollen auf öffentlichem Grund erfolgen. Grundstücksgrenzen sind zu beachten.