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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2013

Neubau Strafjustizzentrum

Perspektive Haupteingang

Perspektive Haupteingang

3. Preis

Preisgeld: 16.300 EUR

pussert kosch architekten

Architektur

Erläuterungstext

Der 1. BA bezieht sich eindeutig auf die vorhandene Bebauung und schließt den Innenhof des Altbaus nach Westen hin ab. Bauabschnitt zwei und drei nehmen Bezug auf die Bebauung parallel der Muggenhofer Straße. Durch die konsequente Ausrichtung der Baukörper auf die städtebaulichen Gegebenheiten ergeben sich neue Freiräume und großzügige Plätze entlang der Mannertstraße. Baulich ungenügende Situationen, wie beispielsweise das Umspannwerk an der Maximilianstraße werden in die städtebauliche Figur einbezogen und dadurch gestärkt. Die Gebäudehöhen der Neubauten orientieren sich an den Bestandbauten. Die einzelnen Bauabschnitte sind sehr filigran über Fußgängerbrücken miteinander verknüpft. Durch die äußerst begrenzten Anbindungen ist die Erstellung des jeweilig nächsten Bauabschnitts bei Aufrechterhaltung des Betriebs in den vorhandenen Justizgebäuden vorbildlich gefüllt.

Ein markantes und durchgängiges Element der neuen Justizgebäude ist der Sockel aus Naturstein. Er ist die Basis des modernen Justizzentrums und drückt eine gewisse Erhabenheit und Standfestigkeit aus. Über dem Sockel befindet sich die öffentlich zugängliche Saalebene, die sich im Eingangsgebäude über 2 Etagen erstreckt und von außen deutlich ablesbar ist. Treppen, Wartebereiche, kleinere Säle und das Cafe sind über die transparente Fassade von außen erfahrbar und stärken das Bild einer offenen demokratischen Justiz. Der Innenraum wird in dieser Gebäudezone nach außen getragen. Indirekte Leuchten im Inneren erhellen die Wandoberflächen und verstärken die Außenwirkung. Das Eingangsgebäude strahlt in einem natürlichen Farbton nach allen Richtungen einladend aus. Dabei wird deutlich der Bezug zur Farbigkeit des Altbaus gesucht. Alle sicherheitsrelevanten Säle orientieren sich ausschließlich zu den Innenhöfen. Die Büroetagen bestehen aus dem gleichen Naturstein wie der Sockel und fassen die transparenten Saalgeschosse ein. Es entsteht eine ausgewogene Balance zwischen der gewünschten Offenheit und Bürgernähe und den notwendigen Sicherheitsanforderungen eines zeitgenössischen Justizgebäudes. Die kontrastreiche horizontale Schichtung von geschlossenen und offenen Fassaden erzeugt eine große Stahlkraft und prägt nachhaltig den Charakter des modernen Justizzentrums.

Beurteilung durch das Preisgericht

Der Verfasser vervollständigt den Altbau mit einer vier-geschossigen Bebauung an der Westseite, die den Hofraum schließt.

Der Arbeit gelingt es einerseits, ein funktionales Gebäude für die Strafjustiz zu planen, andererseits wird über den gesamten Habitus der Bedeutung des Hauses als Auftakt für ein Justizzentrum in der Endausbaustufe Rechnung getragen.

Städtebaulich wird die gewünschte Durchwegung des Quartiers und die Körnigkeit der Baumassen im Lageplan gelobt.

Im Preisgericht wurde sehr kontrovers diskutiert, ob die zweigeschossige „Kollossalverglasung“ nicht zu dominant in den Stadtraum wirkt. Auch wurde kritisiert, dass die Hauptfassade zur Fürther Str. mit Nebenräumen und Sitzungsräumen belegt ist, die keine direkte Einsehbarkeit von außen vertragen. Besonders gelobt wurde allerdings die gesamte Grundrissorganisation: Die Erschließung, die Raumzuschnitte und Raumzusammenhänge. Die Gefangenenzuführung, die Anbindung an den 2. Bauabschnitt und den Altbau funktionieren sehr gut.

Lediglich die Vorführung der Gefangenen in den Schwurgerichtssaal wird kritisiert, da aus der Lage der Aufzüge und der Beratungsräume resultierend die Gefangenen quer durch den Saal geführt werden müssen.

Dem Verfasser gelingt es eine repräsentative Erschließung vorzuschlagen, die auch für den zweiten Bauabschnitt eine angemessene Größe anbietet.
Besonders bemerkenswert ist dies, da der vorgeschlagene 1. Bauabschnitt in allen Kennwerten eine sehr wirtschaftliche Lösung darstellt.

Insgesamt handelt es sich um eine sehr sorgsam entwickelte wirtschaftliche Arbeit, die sowohl dem Repräsentationsanliegen des Gerichtes entspricht, als auch als Auftakt für ein sehr großes Justizzentrum funktionieren wird.

Die Frage des Ausdrucks des Schaufensters und des Verhältnisses von Stein und Glas in der Fassade wird unterschiedlich bewertet.


Denkmalpflegerische Beurteilung:

Der Entwurfsverfasser geht von einer ausgesprochenen Kontrastierung zwischen Alt und Neu aus, indem er auf jegliche verbindende Elemente in der Architektursprache verzichtet. Problematisiert wird die großflächige Verwendung von Glas als Fassadenmaterial, das mit dem Erscheinungsbild des Baudenkmals nicht zu vereinbaren ist.
Plan 1

Plan 1

Plan 2

Plan 2

Plan 3

Plan 3

Plan 4

Plan 4