Nichtoffener Wettbewerb | 07/2013
Neubau Strafjustizzentrum
©Architekten Schmidt-Schicketanz und Partner GmbH
Perspektive Fürther Straße
4. Preis
Preisgeld: 13.100 EUR
Schmidt-Schicketanz Planer GmbH
Architektur
Beurteilung durch das Preisgericht
Die Arbeit überrascht durch den gewählten Ansatz, die beiden als Brandwand ausgebildeten Westgiebel des Bestandsgebäudes weiterhin freizustellen aber durch eine dem Baudenkmal angemessene, unaufgeregte Befensterung und der Anordnung einer Natursteinfassade zu einem schlüssigen Abschluss zu verhelfen.
Das eingefügte, schmale, dreigeschossige Bindeglied schließt den offenen Block und vollendet damit die ursprüngliche sicher angedachte Hofform im Sinne der bestehenden städtebaulichen Struktur des Justizpalastes in einer angenehm selbstverständlichen Art und Weise.
Der Verfasser schlägt ein von der Fürther Str. zurückversetzt, sechsgeschossiges turmartiges Gebäude auf quadratischem Grundriss vor.
In Verbindung mit einem straßenbegleitendem Neubau auf dem VAG-Gelände gelingt es, einen großzügigen, gut dimensionierten Eingangshof zu schaffen. Gleichzeitig kann dieses Bauteil in geschickter Weise eine Verteilerfunktion für künftige Erweiterungsbauten übernehmen.
Städtebaulich wenig überzeugen kann jedoch die Baumassenkonfiguration der beiden westlich anschließenden Punktgebäude.
Im Inneren des Hauptgebäudes wird der Besucher durch eine großzügige und übersichtlich gestaltete Eingangshalle empfangen.
Die Grundrissgestaltung ist von funktionalen und wirtschaftlichen Überlegungen geleitet. Das Haus im Haus-Prinzip mit umlaufenden, außenliegenden Erschließungsfluren berücksichtigt die geforderten Sicherheitsaspekte in optimaler Weise.
Allerdings ergeben sich dadurch auch Komforteinbußen in den dadurch entstehenden innenliegenden Räumen.
Innere und äußere Gestaltung sind der Bauaufgabe angemessen. Das Freiraumkonzept weist insbesondere im süd-westlichen Bereich des Ideenteils Schwächen auf. Kritisch zu hinterfragen ist auch die vorgeschlagene Tieferlegung des bestehenden Innenhofes, der vollständig versiegelt zu einem reinen Erschließungshof und Wendeplatz degradiert wird.
Die Baumaßnahme dürfte sich noch wirtschaftlich realisieren lassen. Das Energiekonzept (Fernwärmeversorgung, Betonkernaktivierung, Wärmerückgewinnung und Photovoltaik) ist nachvollziehbar. Der Entwurf ist insgesamt ein interessanter, eigenständiger Lösungsansatz mit vielen Qualitäten, vor allem im Realisierungsteil, aber auch mit einigen Schwächen im Detail.
Denkmalpflegerische Beurteilung:
Durch die neue Befensterung aktiviert der Entwurf die bislang brach liegende Brandwand des Altbaus, was grundsätzlich anerkannt wird. Allerdings wird die komplette Veränderung des Innenhofs durch Verbau und Tieferlegung fachlich kritisiert. Aus denkmalpflegerischer Sicht ein höchst problematischer Entwurfsansatz, auf dessen Problematik ausdrücklich hingewiesen wird.
Das eingefügte, schmale, dreigeschossige Bindeglied schließt den offenen Block und vollendet damit die ursprüngliche sicher angedachte Hofform im Sinne der bestehenden städtebaulichen Struktur des Justizpalastes in einer angenehm selbstverständlichen Art und Weise.
Der Verfasser schlägt ein von der Fürther Str. zurückversetzt, sechsgeschossiges turmartiges Gebäude auf quadratischem Grundriss vor.
In Verbindung mit einem straßenbegleitendem Neubau auf dem VAG-Gelände gelingt es, einen großzügigen, gut dimensionierten Eingangshof zu schaffen. Gleichzeitig kann dieses Bauteil in geschickter Weise eine Verteilerfunktion für künftige Erweiterungsbauten übernehmen.
Städtebaulich wenig überzeugen kann jedoch die Baumassenkonfiguration der beiden westlich anschließenden Punktgebäude.
Im Inneren des Hauptgebäudes wird der Besucher durch eine großzügige und übersichtlich gestaltete Eingangshalle empfangen.
Die Grundrissgestaltung ist von funktionalen und wirtschaftlichen Überlegungen geleitet. Das Haus im Haus-Prinzip mit umlaufenden, außenliegenden Erschließungsfluren berücksichtigt die geforderten Sicherheitsaspekte in optimaler Weise.
Allerdings ergeben sich dadurch auch Komforteinbußen in den dadurch entstehenden innenliegenden Räumen.
Innere und äußere Gestaltung sind der Bauaufgabe angemessen. Das Freiraumkonzept weist insbesondere im süd-westlichen Bereich des Ideenteils Schwächen auf. Kritisch zu hinterfragen ist auch die vorgeschlagene Tieferlegung des bestehenden Innenhofes, der vollständig versiegelt zu einem reinen Erschließungshof und Wendeplatz degradiert wird.
Die Baumaßnahme dürfte sich noch wirtschaftlich realisieren lassen. Das Energiekonzept (Fernwärmeversorgung, Betonkernaktivierung, Wärmerückgewinnung und Photovoltaik) ist nachvollziehbar. Der Entwurf ist insgesamt ein interessanter, eigenständiger Lösungsansatz mit vielen Qualitäten, vor allem im Realisierungsteil, aber auch mit einigen Schwächen im Detail.
Denkmalpflegerische Beurteilung:
Durch die neue Befensterung aktiviert der Entwurf die bislang brach liegende Brandwand des Altbaus, was grundsätzlich anerkannt wird. Allerdings wird die komplette Veränderung des Innenhofs durch Verbau und Tieferlegung fachlich kritisiert. Aus denkmalpflegerischer Sicht ein höchst problematischer Entwurfsansatz, auf dessen Problematik ausdrücklich hingewiesen wird.
©Architekten Schmidt-Schicketanz und Partner GmbH
Ansicht Süd
©Architekten Schmidt-Schicketanz und Partner GmbH
Schnitt Süd
©Architekten Schmidt-Schicketanz und Partner GmbH
Lageplan Realisierungsteil/ Lageplan Ideenteil
©Architekten Schmidt-Schicketanz und Partner GmbH
Grundriss EG
©Architekten Schmidt-Schicketanz und Partner GmbH
Grundriss 1.OG
©Architekten Schmidt-Schicketanz und Partner GmbH
Grundriss 2.OG
Modell Architekten Schmidt-Schicketanz und Partner GmbH