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Nichtoffener Wettbewerb | 07/2013

Neubau Strafjustizzentrum

Anerkennung

Preisgeld: 5.450 EUR

Eßmann | Gärtner | Nieper | Architekten GbR

Architektur

Beurteilung durch das Preisgericht

Als Abschluss analog zur Typologie des bestehenden Justizgebäudes, so liest sich der Realisierungsteil der Arbeit mit der Kennzahl 1001. Der zweite Bauabschnitt der Arbeit, in Form eines Blockrandes mit eingeschnittenen Höfen, ist über einen Übergang an den Realisierungsteil angebunden. Die öffentliche Wegeverbindung zwischen Fürther und Mannertstraße wird so erhalten. Allerdings wird bezweifelt, ob die Größe und Verortung dieser Querung tatsächlich eine ausreichende Verbindung zwischen dem als Haupteingang fungierenden Realisierungsteil und dem zweiten Bauabschnitt darstellt. Zweifelhaft im Hinblick auf die städtebauliche Großform, die Maßstäblichkeit der Durchlässigkeit und die funktionalen Belange des Strafjustizzentrums ist auch die vorgeschlagene Fuß- und Radwegeverbindung, die mäandernd die Innenhöfe des zweiten Bauabschnittes quert. Die erforderlichen Flächen sind funktional und mengenmäßig nachgewiesen.

Der Realisierungsteil öffnet sich mit seinem Haupteingang zur Fürther Straße. Dadurch fehlt ein ausreichender Vorbereich, überdies besteht keine direkte Verbindung zum öffentlichen Platzraum im Westen. Die innere Erschließung erfolgt richtiger Weise über eine parallel zur öffentlichen Wegeführung zwischen Fürther und Mannertstraße liegenden Haupthalle. Diese Haupthalle kommuniziert über mehrere Ebenen mit dem zwischen Realisierungsteil, zweitem Bauabschnitt und VAG-Gelände vorgeschlagenen Platz, der jedoch nach Westen keine Fassung erfährt.

Der Eingangsbereich mit den dargestellten Sicherheitsschleusen ist ausreichend dimensioniert und bietet neben der partiellen räumlichen Durchlässigkeit zwischen Außenraum und Innenhof eine gute Orientierung. Die Platzierung des Schwurgerichtssaals im ersten Obergeschoss und der beiden großen Sitzungssäle im zweiten Obergeschoss jeweils in der Mitte des Gebäudes, zum Innenhof orientiert, ist gestalterisch und funktional schlüssig gelöst. Sie berücksichtigt überdies die Sicherheitsbedürfnisse des Strafjustizzentrums in ausreichendem Maße. Die Vorbereiche zu den Sitzungssälen sind ausreichend dimensioniert und übersichtlich gestaltet. Der Höhenversprung an den Gebäudeenden hin zu den kleinen Sitzungssälen, die in beiden Ebenen den räumlichen Abschluss nach Süden und Norden bilden, vermittelt räumlich gelungen zwischen den unterschiedlichen Größenordnungen der Bereiche. Die Andienung der Sitzungssäle aus den Hafträumen im Untergeschoss ist ebenfalls gut gelöst, lediglich die Zuführung der Häftlinge über die nördliche Durchfahrt im Bestand erscheint räumlich beengt.

Die Abkoppelung der beiden über den Saalgeschoßen liegenden Büroebenen und deren Erschließung über die an den Kopfenden liegenden Treppenräume erscheint denkbar. Gleichwohl wird die Unterbringung der Richterräume auf den zwei Dachgeschossebenen unter dem Gesichtspunkt der räumlichen Qualität kritisch gesehen. Zudem ist die vorgeschlagene Dachlandschaft mit den alternierenden Schleppgauben, obwohl typologisch durchaus nachvollziehbar, sowohl funktional wie auch konstruktiv zu hinterfragen.

Bedingt durch die Ausbildung des Dachgeschosses analog zum Bestand weist die Erweiterung ein vergleichsweise hohes Bauvolumen im Verhältnis zur Nutzfläche auf. Trotzdem lässt die Arbeit aufgrund ihrer klaren Struktur und einfachen Konstruktion sowohl im Hinblick auf die bauliche Erstellung wie auch auf den betrieblichen Unterhalt ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis erwarten. Dazu trägt auch das mit sehr reduzierter Gebäudetechnik ausgestattete Energiekonzept bei: Die kompakte, hochgedämmte Hülle mit einem zur natürlichen Belichtung ausreichenden Glasanteil wird begleitet von einer per Fernwärme versorgten Bauteilaktivierung über die Massivdecken.

Das Materialkonzept folgt dem Konzept des zu-Ende-Bauens des fragmentarischen Westbaus: die vorgehängte, hinterlüftete Sandsteinfassade gleicht sich dem Bestand an. Da allerdings die Erweiterung nicht wie alle bestehenden giebelständigen Bauten des Justizgebäudes über den zugehörigen Längsbaukörper übersteht, ist eine hochwertige Detailausführung an der Schnittstelle zwischen Bestand und Neubau unbedingt notwendig.

Die Arbeit tritt unprätentiös in Erscheinung, allerdings muss kritisch angemerkt werden, dass sie damit nicht vollends dem Abschluss des baukünstlerisch hochwertigen Justizgebäudes und dem geforderten Erscheinungsbild des Strafjustizzentrums gerecht wird.


Denkmalpfegerische Beurteilung:

Die städtebauliche Komplettierung des denkmalgeschützten Altbaus gelingt ausgezeichnet. Dessen Silhouette und Fassadenstruktur wird fortgesetzt, ohne historisierende Rückgriffe im Detail. Aus denkmalpflegerischer Sicht eine behutsame und situationsgerechte Lösung, auch wenn die Art der Gaubengestaltung nicht befriedigt.