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Gutachterverfahren | 03/2014

Garstedter Dreieck Ost

blauraum + arbos

blauraum + arbos

1. Rang

Preisgeld: 10.000 EUR

blrm

Architektur

arbos landscape GmbH

Landschaftsarchitektur

ASSMANN BERATEN + PLANEN GmbH

Energieplanung

Erläuterungstext

Leitidee
In den Solarhöfen Garstedt wird der ländliche Siedlungstypus des Gehöftes mit seinen identifikatorischen Qualitäten des familiären Mehrgenerationswohnens aufgegriffen und in eine neue nachbarschaftliche Form des Mehrgenerationswohnens übersetzt, die zeitgemäßen Anforderungen in Hinblick auf Wohnqualität, Mobilität, Energieversorgung und nicht zuletzt dem besonderen Umfeld der ortstypischen Knick- und Redderlandschaft entspricht.

Städtebau
Die verdichteten Wohnhöfe lösen sich von den Baumreihen an den Kammerrändern und gewährleisten somit nicht nur den Knickschutz sondern auch die Wahrnehmbarkeit des Landschaftsraumes. Entsprechend ihrer jeweiligen Position reagieren sie auf Besonnung, Ausblicke, Knick- und Baumschutz sowie die Lärmbelastung und öffnen bzw. schließen sich gezielt.
Während die kleineren Höfe nördlich des Richtwegs einen eher privaten Charakter haben, gewährleistet der große Hof im Süden die Anbindung des westlichen Garstedter Dreiecks an die U-Bahn-Haltestelle Richtweg. Die Hoffläche sowie der neue Vorplatz werden über eine Bäckerei mit Café sowie optional eine KiTa im Erdgeschoss aktiviert. Der Vorplatz dient gleichzeitig als Wendeplatz am Ende der öffentlichen Erschließung und integriert den barrierefreien Aufgang zur Querung der Gleise. Die überdachten Fahrrad- und E-Bike-Stellplätze liegen in direkter Nachbarschaft von Vorplatz und U-Bahn-Station und werden in Teilen in die neue Rampe integriert, die an den bestehenden Fuß- und Radweg anschließt und gleichzeitig dem Lärmschutz dient.
Die Erschließung der nördlichen Höfe erfolgt über eine Stichstraße mit Wendeplatz, die bereits im 1. BA vollständig realisiert werden kann. Der möglicherweise erst später zu realisierende dritte Hof bindet direkt an den Wendeplatz an, so dass keine zusätzlichen Erschließungsflächen hergestellt werden müssen.
Alle Höfe verfügen über eine Feuerwehrzufahrt und – wo nötig – Aufstellflächen zur Anleiterung.

Gestaltung der Höfe
Die Höfe werden auf Grundlage eines gemeinsamen Prinzips entwickelt: Ein Sockel mit Gemeinschaftsnutzungen (gemeinschaftliche Hoffläche, Tiefgarage mit privaten Stellplätzen, Abstellräumen, E-Car-Ladestationen und gemeinsamen Technikflächen) wird mit unterschiedlichen geförderten und frei finanzierten Wohntypologien bestückt. Die hierdurch erzeugte Variation von Wohnformen generiert eine soziale und demographische Mischung und gewährleistet somit mühelos den Umzug im Quartier. Gleichzeitig entstehen wie beiläufig kleine Nachbarschaften, die die Identifikation der zukünftigen Bewohner mit dem Quartier stärken.
Die Sockel werden leicht angehoben und grenzen sich somit klar vom umgebenden Landschaftsraum ab. Gleichzeitig wird hiermit für einen Großteil der Tiefgaragen eine Gründung oberhalb des Grundwasserpegels möglich.
Der Lärmschutz für die nord-süd-orientierten Gebäude wird bereits weitestgehend über die städtebauliche Struktur hergestellt. Für die ost-west-orientierten Riegel nahe der U-Bahn-Trasse sind auf der östlichen Fassadenseite bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.



Freiraumgestaltung
Die Nutzung und Erfahrbarkeit der weitläufigen Landschaft ist Grundlage der Freiraumgestaltung: Die Solarhöfe werden ebenso in die attraktiven Wiesenräume eingebettet wie die gemeinschaftlich nutzbaren Freiräume. Es entstehen einerseits Aufenthaltsbereiche, die das Zusammentreffen der Quartiersbewohner ermöglichen, andererseits werden Bereiche entwickelt, die das nachbarschaftliche Zusammenleben in den Höfen fördern.
In den Höfen liegen Inseln aus Grand-, Rasen- und Gräserflächen, die die landschaftlichen Elemente des Außenraumes aufnehmen. Ergänzt durch kleinkronige Bäume und individuell verstellbare Sitzmöbel entstehen hier zentrale Orte, die nachbarschaftliche Beziehungen und Kommunikation fördern. Gleichzeitig gewähren unmittelbar an die Häuser angeschlossene Gärten die Privatsphäre. Die einzelnen Höfe grenzen sich durch die außen liegenden Gebäude sowie umlaufende Sockelmauern als klare Form gegenüber dem Landschaftsraum ab. Die innere Differenzierung erfolgt durch Heckenpflanzungen. Die Gebäudestellung schafft Ausblicke und großzügige Blickbeziehungen in die attraktiven Landschafts- und Wiesenräume. In diesen offenen Bereichen wird auf die Sockelmauer verzichtet und das Gelände angezogen, so dass ein ebenerdiger Zugang in die weitläufigen Wiesenflächen möglich ist.
In den Wiesenflächen liegen die über Trampelpfade erreichbaren Gemeinschaftsbereiche, die jeweils den einzelnen Höfen zugeordnet sind, durch den Zuschnitt der Grundstücke aber optional auch getrennt betrieben werden können. Sie beinhalten Gemeinschaftsgärten, Spielbereiche für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen, Spiel- und Liegewiesen, Sport- und Aufenthaltsflächen. Ebenfalls in die Landschaft integriert sind Retentionsflächen zur Aufnahme und Versickerung von Oberflächenwasser. Es entsteht ein abwechslungsreiches, attraktives Vegetationsbild, das sich über trockene Wiesen und feuchte Flure erstreckt und einen ausgeprägten jahreszeitlichen Wechsel aufweist.
Die vorgegebenen Abstandsflächen zur Redder- und Knickstruktur werden vollständig eingehalten; vorhandene Lücken in den Reddern und Knicks werden durch Neupflanzungen aufgefüllt.

Beurteilung durch das Preisgericht

Die Zusammenarbeit im Team zwischen Landschaftsarchitektur, Städtebau und Architektur ist klar sichtbar. Der Entwurf kann sehr gut abschnittweise realisiert werden, ohne das es zu großen Verlusten der BGF kommt. Die städtebauliche Leitidee ist konsequent und klar umgesetzt, der Entwurf weißt eine hohe Robustheit und Flexibilität auf. Der Entwurf verleiht dem Quartier ein Alleinstellungsmerkmal und eine eigene Identität, die zukunftsfähig ist und kann aufgrund seiner Einzigartigkeit zu einem „Leuchtturmprojekt“ für die Stadt Norderstedt werden. Das Konzept setzt die Leitgedanken des Masterplans (Umzug im Quartier und Kammerprinzip) sehr gut um. Der Bezug der zur Landschaft geschaffen wird, ist stark ausgebildet. Der Städtebau ist variabel, kann weiter entwickelt werden und ist anpassungsfähig. In der Architektur und der Freiraumplanung werden die städtebaulichen Leitgedanken konsequent weitergeführt.

Eine Eindeutige Zuordnung und ein Betreibermodell für die Freiflächen ist nicht ablesbar. Verschiedene Nutzbarkeiten und Zonierungen sind aber denkbar. Der Umgang mit dem Bahnhofsvorplatz wurde im Konzept vernachlässigt und müsste überarbeitet werden. Die Haupterschließung parallel zur UBahntrasse wurde außerhalb der Plangebietsgrenze gezeichnet. Dadurch wird möglicherweise die Flächenzuordnung geringfügig verschoben.
blauraum + arbos + assmann

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