| Technische Leistungsfähigkeit - Geforderte Nachweise:
Entsprechend § 13 VOF hat der Bewerber folgende Nachweise zu erbringen:
über den Eintrag des Bewerbers in das Berufsregister, (5)
Referenzliste über Projekte mit vergleichbaren Leistungen
der Jahre 2001, 2002 und 2003, aus denen die besondere Erfahrung mit
Planungsleistungen im Straßen-, Brücken- und Spezialtiefbau hervorgeht,
mit Angabe des Leistungszeitraumes, des Rechnungswertes, der erbrachten
Leistungsphasen, Auftraggeber (öffentlich oder privat). Bei Leistungen für
den öffentlichen Auftraggeber sind Nachweise durch eine von der
zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung zwingend
erforderlich, (6)
Studiennachweise und Angaben zum beruflichen Werdegang
der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen und deren in den
letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen, (7)
Angabe zur technischen Leitung des Projektes, (8)
Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, (9)
Angaben über die derzeitige personelle Ausstattung;
Anzahl der fest eingestellten Mitarbeiter und Anzahl der Führungskräfte,
(10)
Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung,
welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber verfügt, (11)
durch Angabe des Auftragsanteils, für den der Bewerber
möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt.
(12). |