• DE-10969 Berlin
  • 08/2012
  • Ergebnis
  • (ID 107368)

"Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung der EEG-Monitoringberichte und des EEG-Erfahrungsberichts (Vorhaben II e Windenergie)"

Offenes Verfahren
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    Entscheidung 08/2012 Entscheidung
    Verfahren Offenes Verfahren
    Berufsgruppen Bauingenieure, Energieplaner, sonstige Fachplaner
    Tatsächliche Teilnehmer: 2
    Art der Leistung Forschung und Entwicklung
    Sprache Deutsch
    Ort DE-10969 Berlin
    Auslober/Bauherr Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Berlin (DE)
    Betreuer Forschungszentrum Jülich GmbH, Jülich (DE)
    Aufgabe
    Ziel ist die Untersuchung der Entwicklung der Spartentechnologie Windenergie. Dabei ist generell auf die Zielerreichung des EEG mit Blick auf den Zweck des Gesetzes (§ 1 Abs.1 und 2 EEG) und die zu erwartende Entwicklung bis 2020 und 2030 sowie perspektivisch auf die weitere Entwicklung (2050) abzustellen.
    Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die kurz- und mittelfristigen Entwicklungen und Problemfelder beim weiteren Ausbau der Windenergie identifiziert und bewertet werden. Ziel ist dabei ein Wachstum der Windenergienutzung im Einklang mit dem gesamten Energiesystem. Auf dieser Grundlage ist die bisherige Strategie zum Ausbau der Windenergie an Land und auf See zu bewerten und ggf. weiterzuentwickeln. Dabei sind insbesondere die Bereiche Technologieentwicklung, Wirtschaftlichkeit und Potenzialabschätzungen zu betrachten.
    Es ist vorgesehen, Erkenntnisse und Zwischenergebnisse aus dem Vorhaben „Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung der EEG-Monitoringberichte und des EEG- Erfahrungsberichtes für die Stromerzeugung aus Windenergie (Vorhaben II e Windenergie)“ zu jeder Zeit in den Prozess zur Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts sowie der jährlichen Monitoringberichte sowie in das Energiemonitoring zum Energiekonzept einzuspeisen sowie Beiträge dafür zu liefern.
    Leistungsumfang
    Arbeitspaket 1: Stromgestehungskosten.
    Arbeitspaket 2: Analyse Referenzertragsmodell.
    Arbeitspaket 3: Überprüfung der Vergütungssätze.
    Arbeitspaket 4: Systemdienstleistungen.
    Arbeitspaket 5: Abregelung von Windenergieanlagen.
    Arbeitspaket 6: Steuerung des Windenergieausbaus.
    Arbeitspaket 7: Kurzfristige Stellungnahmen.
    Arbeitspaket 8: Workshops und Besprechungen“.
    Die Ergebnisse sind in einem intensiven Austausch mit dem Auftraggeber darzustellen und zu diskutieren. Die Ergebnisse sollen in den nachfolgenden Berichten ausführlich dokumentiert werden.
    1. EEG-Erfahrungsbericht 2. EEG-Monitoringberichte

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
      Stresemannstraße 128 - 130
      Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Herr Nazim Civilibal
      10117 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmu.de
      Weitere Auskünfte erteilen: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Zimmerstraße 26-27
      Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Herr Nazim Civilibal
      10969 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de
      Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
      verschicken: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger
      Jülich
      Zimmerstraße 26-27
      Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Herr Nazim Civilibal
      10969 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de
      Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Vergabestelle:
      Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
      Zimmerstraße 26-27
      Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Nazim Civilibal
      10969 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de
      Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
      einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Umwelt

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      "Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung der EEG-Monitoringberichte
      und des EEG-Erfahrungsberichts (Vorhaben II e Windenergie)".

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
      Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in
      Deutschland.
      NUTS-Code DE

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
      dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Ziel ist die Untersuchung der Entwicklung der Spartentechnologie
      Windenergie. Dabei ist generell auf die Zielerreichung des EEG mit Blick
      auf den Zweck des Gesetzes (§ 1 Abs.1 und 2 EEG) und die zu erwartende
      Entwicklung bis 2020 und 2030 sowie perspektivisch auf die weitere
      Entwicklung (2050) abzustellen.
      Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die kurz- und
      mittelfristigen Entwicklungen und Problemfelder beim weiteren Ausbau der
      Windenergie identifiziert und bewertet werden. Ziel ist dabei ein Wachstum
      der Windenergienutzung im Einklang mit dem gesamten Energiesystem. Auf
      dieser Grundlage ist die bisherige Strategie zum Ausbau der Windenergie an
      Land und auf See zu bewerten und ggf. weiterzuentwickeln. Dabei sind
      insbesondere die Bereiche Technologieentwicklung, Wirtschaftlichkeit und
      Potenzialabschätzungen zu betrachten.
      Es ist vorgesehen, Erkenntnisse und Zwischenergebnisse aus dem Vorhaben
      „Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung der
      EEG-Monitoringberichte und des EEG- Erfahrungsberichtes für die
      Stromerzeugung aus Windenergie (Vorhaben II e Windenergie)“ zu jeder Zeit
      in den Prozess zur Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts sowie der
      jährlichen Monitoringberichte sowie in das Energiemonitoring zum
      Energiekonzept einzuspeisen sowie Beiträge dafür zu liefern.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      73100000, 79311200, 79311300, 79311410, 79330000, 79419000, 71350000,
      71356000, 71621000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Arbeitspaket 1: Stromgestehungskosten.
      Arbeitspaket 2: Analyse Referenzertragsmodell.
      Arbeitspaket 3: Überprüfung der Vergütungssätze.
      Arbeitspaket 4: Systemdienstleistungen.
      Arbeitspaket 5: Abregelung von Windenergieanlagen.
      Arbeitspaket 6: Steuerung des Windenergieausbaus.
      Arbeitspaket 7: Kurzfristige Stellungnahmen.
      Arbeitspaket 8: Workshops und Besprechungen“.
      Die Ergebnisse sind in einem intensiven Austausch mit dem Auftraggeber
      darzustellen und zu diskutieren. Die Ergebnisse sollen in den
      nachfolgenden Berichten ausführlich dokumentiert werden.
      1. EEG-Erfahrungsbericht
      2. EEG-Monitoringberichte

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 15.8.2012. Abschluss 30.6.2015

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
      Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten
      Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen
      insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen
      Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das
      Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die
      Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen
      des/der Auftragnehmers so wie der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer
      werden nicht Bestandteil des Vertrages.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird:
      Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärungen
      abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe
      III.2).

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den
      Vergabeunterlagen festgelegt.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die
      verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im
      vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der
      Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von
      Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich
      vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage
      von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
      zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer
      Bietergemeinschaften oder bei Einsatz eines notwendigen
      Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie
      der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen
      Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen
      Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit
      für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den
      notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische
      Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer
      Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur
      Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn
      dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige
      Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die
      Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die
      interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere
      wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der
      Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird
      der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein
      Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen
      Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die
      ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter
      als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
      Nachweis über die persönliche Lage des Bieters:
      — Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil,
      vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-,
      Faxnummer und E-Mail),
      — Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den
      Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit
      Angabe wer welche Leistung erbringt,
      — Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich
      um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung
      von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche
      Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen.
      Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der
      Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen
      genießt,
      — Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
      Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
      Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist
      eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen
      Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In
      dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es
      ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers
      vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen
      Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur
      Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die
      Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot
      des Bieters beizufügen,
      — Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der
      Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das
      geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit
      dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern
      unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung
      ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes
      Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
      als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende
      Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die
      aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle
      vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit
      Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es
      sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der
      Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist
      zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden
      getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich
      zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der
      Kooperation geführt haben.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: — Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine
      Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem
      Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren
      befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden.
      Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine
      Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen
      zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
      Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine
      Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A
      gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6
      VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
      — Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/ notwendigen
      Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A
      nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG
      Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
      — Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/
      Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten
      drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren,
      — Eigenerklärung (formlos), dass Einnahmen aus der jeweils zu
      untersuchenden Branche (Windenergie) weniger als 50 % des Gesamtumsatzes
      ausmachen.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren
      Arbeiten/Referenzaufträgen:
      Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem
      Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre
      sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend
      ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des
      Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Durch die
      Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen
      werden:
      Der Auftragnehmer soll über Erfahrungen im Bereich der Windenergienutzung
      sowie der Netzintegration erneuerbarer Energien verfügen. So werden
      insbesondere vertiefte Kenntnisse der gesamten Wertschöpfungskette sowie
      fundierte Kenntnisse und nachweisbare wirtschaftswissenschaftliche
      Expertise im Bereich der erneuerbaren Energien vor allem aber hinsichtlich
      der Förderung des Ausbaus der Windenergie erwartet.
      — Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters
      (Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer
      Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und
      Veröffentlichungen): Insgesamt müssen durch die Referenzen und das
      Projektteam folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
      —— mehrjährige Erfahrungen sowie fundiertes politisches Verständnis im
      Bereich der Erneuerbaren Energien, insb. der Windenergie,
      —— Kenntnisse der deutschen und europäischen Rahmenbedingungen (Gesetzes,
      Verordnungen und Richtlinien) für den Energiebereich und speziell für den
      Bereich der Netzintegration von Strom mit mehrjährigen Erfahrungen im
      Bereich der Erneuerbaren Energien,
      —— mehrjährige Erfahrungen sowie fundiertes politsches Verständnid im
      Bereich der Erneuerbaren Energien, insbes. der Windenergie.

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
      vorbehalten: nein

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
      der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
      verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Offen

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
      den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
      Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
      Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
      18.6.2012
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      25.6.2012 - 13:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots
      bis: 31.8.2012

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
      Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
      Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten,
      sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
      Villemomblerstraße 76
      53123 Bonn
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist,
      kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter
      VI.4.1)
      genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108
      Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter
      müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter
      I.1) genannten
      Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen
      Nachprüfungsantragstellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
      aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen
      erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der
      Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu
      rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
      er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder
      wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
      Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies
      gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung
      der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein
      Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1
      GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
      nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat
      der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
      bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
      Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
      Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren
      Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101
      a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      9.5.2012
  • Anzeigentext Ergebnis

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    • Bekanntmachung vergebener Aufträge
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
      Stresemannstraße 128-130
      Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Nazim Civilibal
      10117 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmu.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
      einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Umwelt

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
      Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung der EEG-Monitoringberichte
      und des EEG-Erfahrungsberichts (Vorhaben II e Windenergie).

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
      Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in
      Deutschland.
      NUTS-Code DE

      II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Ziel ist die Untersuchung der Entwicklung der Spartentechnologie
      Windenergie. Dabei ist generell auf dieZielerreichung des EEG mit Blick
      auf den Zweck des Gesetzes (§ 1 Abs.1 und 2 EEG) und die zu
      erwartendeEntwicklung bis 2020 und 2030 sowie perspektivisch auf die
      weitere Entwicklung (2050) abzustellen.
      Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass die kurz- und
      mittelfristigen Entwicklungen und Problemfelderbeim weiteren Ausbau der
      Windenergie identifiziert und bewertet werden. Ziel ist dabei ein Wachstum
      derWindenergienutzung im Einklang mit dem gesamten Energiesystem. Auf
      dieser Grundlage ist die bisherigeStrategie zum Ausbau der Windenergie an
      Land und auf See zu bewerten und ggf. weiterzuentwickeln. Dabeisind
      insbesondere die Bereiche Technologieentwicklung, Wirtschaftlichkeit und
      Potenzialabschätzungen zubetrachten.
      Es ist vorgesehen, Erkenntnisse und Zwischenergebnisse aus dem Vorhaben
      „Wissenschaftliche Vorbereitungund Begleitung bei der Erstellung der
      EEG-Monitoringberichte und des EEG- Erfahrungsberichtes für
      dieStromerzeugung aus Windenergie (Vorhaben II e Windenergie)“ zu jeder
      Zeit in den Prozess zur Erstellungdes EEG-Erfahrungsberichts sowie der
      jährlichen Monitoringberichte sowie in das Energiemonitoring
      zumEnergiekonzept einzuspeisen sowie Beiträge dafür zu liefern.

      II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      73100000, 79311200, 79311300, 79311410, 79330000, 79419000, 71350000,
      71356000, 71621000

      II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Offen

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
      1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes. Gewichtung 60
      2. Preis. Gewichtung 30
      3. Organisatorische Umsetzung. Gewichtung 10

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      Auftragsbekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 090-148711 vom 11.5.2012

      Abschnitt V: Auftragsvergabe
      Bezeichnung: Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung der
      EEG-Monitoringberichte und des EEG-Erfahrungsberichts (Vorhaben II e
      Windenergie).

      V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
      6.8.2012

      V.2) Angaben zu den Angeboten
      Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

      V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
      Zuschlag erteilt wurde
      Leipziger Institut für Energie GmbH
      Lessingstr. 2
      04109 Leipzig
      DEUTSCHLAND

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
      Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
      Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem
      Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
      informiert worden.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
      Villemombler Str. 76
      53123 Bonn
      DEUTSCHLAND

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Solange der Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als
      Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter
      VI.4.1) genannten Stelle
      gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen
      Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen
      Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter
      I.1) genannten
      Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag
      stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
      Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
      sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die
      Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein
      Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht
      unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn
      mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
      einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107
      Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
      Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein
      Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1
      GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
      nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat
      der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
      bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung.
      Der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
      Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2
      GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, sind vor dem
      Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
      informiert worden.

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      21.8.2012
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