• DE-53179 Bonn
  • 30.06.2012
  • Ausschreibung
  • (ID 110340)

Modellvorhaben "Gebäudebestand (Energieeffizienz, Denkmalschutz)"


Anzeige


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Bewerbungsschluss 30.06.2012 Bewerbungsschluss
    Verfahren Projektaufruf
    Berufsgruppen Städte/Gemeinden
    Art der Leistung Sonstige Dienstleistung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), Bonn (DE)
    Aufgabe
    Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beabsichtigt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Modellvorhaben im "Gebäudebestand (Energieeffizienz, Denkmalschutz)" zu fördern. Hierfür stehen Mittel aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Es sollen umsetzungsorientierte Konzepte und investive Maßnahmen gefördert werden, die sowohl für ihren innovativen Ansatz als auch für ihre komplexe energetische Sanierung bei Wahrung der Integrität des Denkmals beispielhaft sind.
    Informationen
    Projektadresse DE-53179 Bonn

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Modellvorhaben "Gebäudebestand (Energieeffizienz, Denkmalschutz)"

      Projektaufruf 2012

      Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beabsichtigt im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Modellvorhaben im "Gebäudebestand (Energieeffizienz, Denkmalschutz)" zu fördern. Hierfür stehen Mittel aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung.

      Einführung
      Rahmenbedingungen
      Antragsformulare
      Einführung

      Die Bundesregierung hat im Energiekonzept vom 28. September 2010 beschlossen, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 %, bis zum Jahr 2030 um 55 %, bis zum Jahr 2040 um 70 % und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 % unter das Niveau von 1990 zu senken. Um diese Ziele zu erreichen, müssen in den nächsten Jahren alle gesellschaftlichen Akteure mobilisiert werden, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

      Die Nationale Klimaschutzinitiative ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms sowie der Klimaschutzziele des Energiekonzeptes. Sie setzt - ergänzend zu anderen Instrumenten - Anreize, um die Potenziale zur Emissionsminderung kosteneffizient und breitenwirksam zu erschließen sowie Hemmnisse und Informationsdefizite zu identifizieren und abzubauen, die Marktdurchdringung vorhandener, hocheffizienter Technologien zu unterstützen, zukunftsweisende Klimaschutztechnologien und -innovationen zu demonstrieren und diese öffentlichkeitswirksam zu verbreiten.

      In dem zum 1. Januar 2011 durch die Bundesregierung eingerichteten Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" stehen zusätzliche Mittel für die Nationale Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Mit den daraus bereitgestellten Mitteln sollen auch 2012 im Rahmen von Modellvorhaben im "Gebäudebestand (Energieeffizienz, Denkmalschutz)" umsetzungsorientierte Konzepte und investive Maßnahmen gefördert werden, die sowohl für ihren innovativen Ansatz als auch für ihre komplexe energetische Sanierung bei Wahrung der Integrität des Denkmals beispielhaft sind und im Sinne eines Wissenstransfers ausgewertet werden können.

      Bei im Einzelfall hochwertiger Denkmalsubstanz ist eine möglichst weitgehende Senkung der energetischen Kennwerte zu erreichen, die mit den Zielen des Denkmalschutzes in Übereinstimmung steht. Auch wenn das Niveau klimaneutraler Gebäude im Denkmal in der Regel nicht erreicht werden kann, ist der angestrebte energetische Standard nach der Sanierung ein wesentlicher Aspekt für die Auswahl der Förderprojekte.

      Der Bund fördert daher Modellvorhaben, bei denen Kommunen in besonders innovativer Art und Weise Gebäude und Quartiere von besonderer Denkmalbedeutung energetisch hochwertig sanieren und dabei das Erscheinungsbild beachten oder gar aufwerten.

      Insbesondere Projekte in historischen Altstädten, die einen nachhaltigen Effekt auf die Stadt- und Quartiersentwicklung haben, sollen gefördert werden. Zudem sollen neue Energie- und Quartierskonzepte entwickelt werden, die Potenziale für eine energiesparende, klimaschonende und gleichzeitig denkmalverträgliche Stadtentwicklung bieten. Solche Projekte stellen einen Nutzen für den Erhalt der Denkmale, die Stadt und die Gebäudeeigentümer dar und tragen zum Erreichen der Klimaschutzziele bei. Die damit einhergehende Minimierung von Energieverbrauch und die Nutzung des städtischen Raumes (sparsame Bodennutzung) tragen zudem zur Verbesserung der Gesamtwirtschaftlichkeit bei und stärken damit auch die Attraktivität der historischen Quartiere als Wohn- und Arbeitsstandort.

      Die in den Haushaltsjahren 2012 bis 2015 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (5,95 Mio. Euro) sollen für umsetzungsorientierte Konzepte und investive Maßnahmen eingesetzt werden. Sie sind im aktuellen Haushaltsjahr zu binden und fließen ab 2012 ab, wobei der Großteil der Haushaltsmittel in den Jahren 2013 bis 2015 bereitgestellt wird. Die Mittel sollen im Wege der Projektzuwendung an ausgewählte Kommunen gewährt werden. Eine finanzielle Beteiligung der Zuwendungsempfänger in Höhe von mindestens 5 % der förderfähigen Kosten wird erwartet.

      Mit der Umsetzung und Betreuung des wurde das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betraut. Städte und Gemeinden, insbesondere Programmkommunen aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz, sind aufgerufen, dem BBSR bis zum 30. Juni 2012 geeignete Projektvorschläge zu unterbreiten. Maßgeblich hierfür sind nachfolgende Rahmenbedingungen.

       

      Rahmenbedingungen

      1. Förderfähige Maßnahmen

      Förderfähig sind innovative, modellhafte Projekte in Form von umsetzungsorientierten Konzepten und investiven Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Einzeldenkmalen und historischen Quartieren. Es besteht die Möglichkeit, auch mehrjährige Maßnahmen durchzuführen. Haushaltsmittel hierfür stehen in den Jahren 2012 bis 2015 zur Verfügung. Es kann sowohl ein Konzept als auch eine daraus hervorgehende investive Maßnahme gefördert werden.

      1.1 Umsetzungsorientierte Konzepte

      Neben gebäudebezogenen Energiekonzepten sollen neue Energie- und Quartierskonzepte für historische Quartiere oder Denkmalensembles entwickelt werden, die Potenziale für eine energieeffiziente und denkmalgerechte Stadtentwicklung bieten. Dabei sollen auch innovative Formen der Energieerzeugung/-bereitstellung und der nutzerorientierten Energieverteilung für die energetische Optimierung des historischen Stadtquartiers berücksichtigt werden.

      Folgende Aspekte sind bei der Konzeptentwicklung zu berücksichtigen:

      Zielorientierte Bedarfs- und Potenzialanalyse zur Senkung des Primär- und Endenergiebedarfs unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen (z.B. Veränderung von Nutzerbedürfnissen, Verringerung von Wärmeverlusten, Einsatz effizienterer Technik)
      Festlegung von Zielen zur Senkung des Primär- und Endenergiebedarfs
      Bewusstseinsförderung durch Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, das Verbraucher- und Nutzerverhalten im historischen Stadtquartier zu optimieren
      Moderation von Beteiligungsprozessen, Sicherstellung der Multiplikatorwirkung
      Umsetzungsstrategie (Aussagen zu kommunalen Planungsgrundlagen, Instrumenten und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Einbindung der Akteure, Investitionen, Zeitschiene etc.)
      Handlungsempfehlungen für Projektbeteiligte
      Monitoring (Überprüfung von Zielerreichung, Instrumente zur Nachsteuerung)
      Darüber hinaus sollten, wo möglich, folgende Aspekte berücksichtigt werden, welche gegebenenfalls auch durch zusätzliche Gesichtspunkte ergänzt werden können:

      Erschließung regenerativer Energiequellen und deren technische Realisierbarkeit
      Erschließung von Prozesswärme aus der Industrie und deren technische Realisierbarkeit
      Städtebauliche Aspekte, z.B. der gezielte Einsatz von Neubauten zur Minderung der Treibhausgasemissionen des Quartiers als Ganzes
      Einbeziehung des öffentlichen Gebäudebestands
      Zielvereinbarungen mit den Eigentümern zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zur Bewahrung des Erscheinungsbildes bei energetischen Sanierungen
      Aktivierung von realisierungsorientierten Investitionsinteressen (Eigentümer und Investoren)
      Eingebunden werden sollten bei der Konzeptentwicklung Akteure verschiedener Professionen und Zuständigkeitsbereiche, z.B. Denkmalpflege, Stadtentwicklung, lokale Energieversorger, Eigentümer, Architekten, Fachingenieure, auf Denkmale spezialisierte Energieberater.

      1.2 Investive Maßnahmen

      Voraussetzung für die Förderung einer investiven Maßnahme ist das Vorliegen oder die Erarbeitung eines umsetzungsorientierten Konzeptes. Es sollte im Wesentlichen den unter 1.1 beschriebenen Anforderungen eines umsetzungsorientierten Konzeptes entsprechen. Förderfähig sind investive Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Denkmalen bei Wahrung der Integrität sowie Maßnahmen im städtebaulichen Umfeld.

      Modellvorhaben - insbesondere in historischen Altstädten - sollen identifiziert werden, die einen nachhaltigen Effekt auf die Stadt- und Quartiersentwicklung haben. Auf innovative Art und Weise sollen Gebäude oder auch Quartiere von besonderer Denkmalbedeutung unter Beachtung des Erscheinungsbildes energetisch saniert werden. Die komplexen Lösungen zur weitestgehenden Senkung des Primär- und Endenergiebedarfs nach gültiger Energieeinsparverordnung (EnEV) sollen die Denkmalschutzauflagen mit Hilfe kreativer Lösungen berücksichtigen. Nach Abschluss der Modellvorhaben soll ermittelt werden, welche innovativen Lösungsansätze, insbesondere hinsichtlich des Energiekonzeptes und des Substanzschutzes, auf andere Denkmale/Altbauten und Quartiere übertragbar sind.

      Die Modellvorhaben sollten von verschiedenen Akteuren begleitet und unterstützt werden, z.B. Verwaltung (Denkmalamt, Bauordnungsamt, Stadtplanungsamt), Architekten, Fachingenieure, auf Denkmale spezialisierter Energieberater, Bauphysiker.

      Förderfähig sind insbesondere:

      investive Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden, die direkt einer energetischen Sanierung zugeordnet werden können
      investive energetische Maßnahmen im städtebaulichen Umfeld, z.B. Infrastrukturmaßnahmen (Nahwärme etc.)
      2. Antragsteller

      Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden (keine Gemeindeverbände). Insbesondere Kommunen aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz werden zur Teilnahme aufgefordert.

      Antragsteller und Förderempfänger ist die jeweilige Kommune auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt in Privat-, Kirchen- oder Landeseigentum befindet.

      Die Anträge sind mit Unterstützung des Stadt- oder Gemeinderates (ein entsprechender Ratsbeschluss kann ggf. nachgereicht werden) dem BBSR bis zum 30.06.2012 zuzuleiten. Die Bewerbungen werden mit Hilfe eines Erhebungsbogens gestellt und beinhalten außerdem einen Ausgaben- und Finanzierungsplan (s.u.). Auf die VV Nr. 13.4 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) wird hingewiesen.

      3. Auswahl der Projekte

      Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen einer unabhängigen und interdisziplinär besetzten Fachjury.

      Hierbei sind u. a. folgende Kriterien ausschlaggebend (keine Rangfolge):

      Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen - möglichst auf klimaneutrales Niveau
      möglichst weitgehende Senkung der primär- und endenergetischen Kennwerte
      Innovationsgehalt, Vorbildcharakter, Multiplikatorwirkung
      Wahrung der Integrität des Denkmals
      architektonische Qualität
      Dringlichkeit
      Realisierbarkeit, Plausibilität des Gesamtkonzeptes
      4. Weiteres Verfahren

      bis 30.06.2012: Einreichung der Bewerbungen beim BBSR
      Juni/Juli 2012: Sichtung und Vorbewertung der Förderanträge
      Juli/August 2012: Auswahl der Förderprojekte durch eine Fachjury
      August/September 2012: Erlass entsprechender Förderbescheide durch das BBSR
      5. Kontakt

      Bewerbungen sind in zweifacher Ausführung und in digitaler Form auf CD-ROM (Word, Excel) bis zum 30.06.2012 zu richten an:

      Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Referat I 7
      Kennwort: "Modellvorhaben Gebäudebestand"
      Deichmanns Aue 31-37
      53179 Bonn

      Fragen zum Projektaufruf richten Sie bitte an:

      Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Referat I 7
      Frau Kerstin Heitmann
      Deichmanns Aue 31-37
      53179 Bonn
      Tel.: +49 228/99 401-1217
      ref-1-7@bbr.bund.de 


  • Karte

    maximieren

  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 13.06.2012
Zuletzt aktualisiert 17.07.2012
Wettbewerbs-ID 2-110340 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 164

Anzeige





Anzeige