• DE-22335 Hamburg
  • 23.07.2012
  • Ausschreibung
  • (ID 111686)

9971.70.00012 Techn. Gesamtplanung Vorfeld 1


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  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 23.07.2012, 12:00 Bewerbungsschluss
    Achtung Textänderung am Jul 16, 2012
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Bauingenieure, TGA-Fachplaner, Tragwerksplaner, Verkehrsplaner
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / Objektplanung Ingenieurbauwerke / Tragwerksplanung / Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Flughafen Hamburg GmbH, Hamburg (DE)
    Aufgabe
    a) Projektbeschreibung.
    Der Flughafen Hamburg plant im Zeitraum der nächsten 5 Jahre die Grundinstandsetzung des Hauptvorfeldes (Vorfeld 1).
    Die beengten Verhältnisse führen gemeinsam mit der Tatsache, dass das Projekt unter laufendem Passagier-, Anlagen- und Flugbetrieb realisiert werden muss, zu starken Abhängigkeiten zwischen dem Bau- und dem Flughafenbetrieb. Der laufende Anlagen- und Flugbetrieb darf nur wenig beeinträchtig werden. Durch die dadurch entstehende Komplexität können die Prozesse nicht mehr singulär, sondern immer nur als Ganzes betrachtet werden. Dies führt zu überdurchschnittlich hohen organisatorischen Anforderungen über den gesamten Zeitverlauf der anstehenden Planungs- und Bautätigkeiten.
    Des Weiteren ist der Flughafen auf ein ehemals Moorgebiet gegründet, d.h.
    es sind oberflächennahen Grundwasserständen zu erwarten.
    Um diese Herausforderungen zu bewältigen, müssen durch Varianten- und Bauphasenbetrachtungen, eine Optimierte Abstimmung der der wirtschaftlichen-, technischen und betrieblichen Abwägungen vorgenommen werden.
    b) Leistungsgegenstand.
    Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen im Bereich Tiefbau (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) sowie Elektro- und Nachrichtentechnik (Bodenstromversorgung, Befeuerung, Beleuchtung und Beschilderung, Andocksystem etc.) in Anlehnung an die geltende HOAI.
    Das Vorfeld 1 erstreckt sich über eine Fläche von ca. 250 000 m2.
    Bestandteil des Projektes ist eine komplette Neuordnung des Vorfeldlayouts mit neuen Lagen und Dimensionierungen der Rollgassen und Flugzeugpositionen sowie eine Neuplanung der Höhenabwicklung der gesamten Vorfeldfläche, der Versorgungs-, Entwässerungs-, Befeuerungs- und Beleuchtungsanlagen sowie Einfriedungen.
    Die Herausforderungen des Projektes bestehen aus dem Bauen unter laufendem Flugbetrieb, im Sicherheitsbereich des Flughafens, bei schwierigen Baugrundverhältnissen mit hohen Grundwasserständen und Bauen in mehreren Bauabschnitten und Bauzwischenständen mit Teilaußer- und Teilinbetriebnahme von Anlagen. Um die Beeinträchtigung des Betriebs möglichst klein zu halten, müssen bis zu 19 Bauabschnitte und die dazu gehörenden Interimszustände geplant werden. In diesem Zusammenhang sind komplexe betriebliche und technische Schnittstellen abzustimmen. Sowohl die Planung wie auch die bauliche Umsetzung muss laufend eng mit der Abteilung Flugbetrieb des Flughafens und den zuständigen Behörden koordiniert werden.
    Im Rahmen der Planung sind die unterschiedlichen Anforderungen zur Ausstattung der Positionen und Rollwege, wie z.B. Befeuerung, Docking System, Bodenstromversorgung, Blitzwarnanlagen, Luftversorgung etc. zu berücksichtigen. Die Befeuerung der Rollwege sollen mit Kontaktschleifensteuerung versehen werden.
    Für die geplante Maßnahme sind wirtschaftliche Bauabläufe in allen Bauphasen unter Aufrechterhaltung eines jederzeit geordneten sicheren Flughafenbetriebes zu planen und mit den Beteiligten abzustimmen. Dabei sind Variantenuntersuchungen durchzuführen, in denen die unterschiedlichen Auswirkungen auf die flughafen- und baubetrieblichen Prozesse herausgearbeitet werden.
    Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ab dem 29.4.2012 sämtliche Flughafenlieferungen sog. nicht bekannter Lieferanten von Flughafenlieferungen im Sinne des Anhangs der VO (EU) 185/2010 Ziffer 9.0.2 in die Sicherheitsbereiche das Flughafens vollständig kontrolliert werden müssen. Dies ist bereits bei der Planung im Auftragsfall zu berücksichtigen.
    Einzelheiten zum Auftrag sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an die ausgewählten Bewerber übermittelt werden.
    Leistungsumfang
    Es ist beabsichtigt einen Planer für die Bereiche Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und Elektro- und Nachrichtentechnik mit folgenden Leistungsbildern zu beauftragen: — Objektplanung bei Verkehrsanlagen, in Anlehnung an die HOAI § 44 ff, — Objektplanung bei Ingenieurbauwerke, in Anlehnung an die HOAI § 40 ff, — optional: Fachplanung Tragwerksplanung, in Anlehnung an die HOAI § 48 ff, — Fachplanung Technische Ausrüstung, in Anlehnung an die HOAI § 51 ff, — Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für Tiefbau und Elektro- und Nachrichtentechnik.
    Die detaillierte Leistungsbeschreibung wird den ausgewählten Bewerber mit den Vergabeunterlagen übersandt.
    Der Kostenrahmen für die Grundinstandsetzung des Vorfeldes beträgt 56 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600) inkl. Rückbau und Neubau der Ingenieur- und Verkehrsbauwerke als verbindliche Kostenobergrenze. Der Kostenrahmen für den Anteil der Elektro- und Nachrichtentechnik beträgt hiervon netto ca. 12 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600).
    Die Fertigstellung inkl. Inbetriebnahme des letzten Bauabschnittes soll Ende 2016 erfolgen.
    Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise: — Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4), — Stufe 2 (HOAI-Leistungsphase 5), — Stufe 3 (HOAI-Leistungsphase 6 bis 7, — Stufe 4 (HOAI-Leistungsphase 8) und örtliche Bauüberwachung, — Stufe 5 (HOAI-Leistungsphase 9).
    Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1-4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.
    Siehe zum Gesamtumfang auch die Darstellung unter Ziffer II.1.5 der vorliegenden Bekanntmachung sowie die dort erwähnte Projektbeschreibung.
    Projektadresse DE-22335 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 201136-2012

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    • Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf, Flughafenstr. 1 - 3,
      Zentraleinkauf, attn: Herrn Jäger, DEUTSCHLAND-22335Hamburg. E-mail:
      ajaeger@ham.airport.de. Fax +49 405075-1238.
      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 27.6.2012, 2012/S
      121-201136)
      Weitere zusätzliche Informationen
      II. 1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens und
      II. 2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang- Aufgrund unserer Veröffentlichung haben
      sich einige Fragen ergeben, die wir an dieser Stelle beantworten möchten:
      1. Sind Leistungen der Baugrunduntersuchung und der Gründungsberatung
      Bestandteil dieses VOF-Verfahrens ?
      Antwort: zu 1): Leistungen der Baugrunduntersuchung und der
      Gründungsberatung sind nicht Bestandteil des vorliegenden VOF-Verfahrens.
      2. Ist ein Fachplaner für den Leistungsanteil Baugrunduntersuchung /
      Gründungsberatung im Rahmen der Prequalifikation zu benennen bzw. als
      Nachunternehmer zu verpflichten ?
      Antwort zu 2): Nein.
      3. Werden die Leistungen zur Baugrunduntersuchung und der
      Gründungsberatung vom AG zur Verfügung gestellt ?
      Antwort zu 3): Ja.
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    • Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/17/EG

      Abschnitt I: Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Flughafen Hamburg GmbH, CS-E Zentraleinkauf
      Flughafenstr. 1 - 3
      Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf
      Zu Händen von: Herrn Jäger
      22335 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: ajaeger@ham.airport.de
      Fax: +49 405075-1238
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des Auftraggebers: www.ham.airport.de
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten
      Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) Haupttätigkeit(en)
      Flughafenanlagen

      I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
      Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
      9971.70.00012 Techn. Gesamtplanung Vorfeld 1.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: DE600.
      NUTS-Code

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
      dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
      a) Projektbeschreibung.
      Der Flughafen Hamburg plant im Zeitraum der nächsten 5 Jahre die
      Grundinstandsetzung des Hauptvorfeldes (Vorfeld 1).
      Die beengten Verhältnisse führen gemeinsam mit der Tatsache, dass das
      Projekt unter laufendem Passagier-, Anlagen- und Flugbetrieb realisiert
      werden muss, zu starken Abhängigkeiten zwischen dem Bau- und dem
      Flughafenbetrieb. Der laufende Anlagen- und Flugbetrieb darf nur wenig
      beeinträchtig werden. Durch die dadurch entstehende Komplexität können die
      Prozesse nicht mehr singulär, sondern immer nur als Ganzes betrachtet
      werden. Dies führt zu überdurchschnittlich hohen organisatorischen
      Anforderungen über den gesamten Zeitverlauf der anstehenden Planungs- und
      Bautätigkeiten.
      Des Weiteren ist der Flughafen auf ein ehemals Moorgebiet gegründet, d.h.
      es sind oberflächennahen Grundwasserständen zu erwarten.
      Um diese Herausforderungen zu bewältigen, müssen durch Varianten- und
      Bauphasenbetrachtungen, eine Optimierte Abstimmung der der
      wirtschaftlichen-, technischen und betrieblichen Abwägungen vorgenommen
      werden.
      b) Leistungsgegenstand.
      Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen im Bereich Tiefbau
      (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke) sowie Elektro- und
      Nachrichtentechnik (Bodenstromversorgung, Befeuerung, Beleuchtung und
      Beschilderung, Andocksystem etc.) in Anlehnung an die geltende HOAI.
      Das Vorfeld 1 erstreckt sich über eine Fläche von ca. 250 000 m2.
      Bestandteil des Projektes ist eine komplette Neuordnung des Vorfeldlayouts
      mit neuen Lagen und Dimensionierungen der Rollgassen und
      Flugzeugpositionen sowie eine Neuplanung der Höhenabwicklung der gesamten
      Vorfeldfläche, der Versorgungs-, Entwässerungs-, Befeuerungs- und
      Beleuchtungsanlagen sowie Einfriedungen.
      Die Herausforderungen des Projektes bestehen aus dem Bauen unter laufendem
      Flugbetrieb, im Sicherheitsbereich des Flughafens, bei schwierigen
      Baugrundverhältnissen mit hohen Grundwasserständen und Bauen in mehreren
      Bauabschnitten und Bauzwischenständen mit Teilaußer- und
      Teilinbetriebnahme von Anlagen. Um die Beeinträchtigung des Betriebs
      möglichst klein zu halten, müssen bis zu 19 Bauabschnitte und die dazu
      gehörenden Interimszustände geplant werden. In diesem Zusammenhang sind
      komplexe betriebliche und technische Schnittstellen abzustimmen. Sowohl
      die Planung wie auch die bauliche Umsetzung muss laufend eng mit der
      Abteilung Flugbetrieb des Flughafens und den zuständigen Behörden
      koordiniert werden.
      Im Rahmen der Planung sind die unterschiedlichen Anforderungen zur
      Ausstattung der Positionen und Rollwege, wie z.B. Befeuerung, Docking
      System, Bodenstromversorgung, Blitzwarnanlagen, Luftversorgung etc. zu
      berücksichtigen. Die Befeuerung der Rollwege sollen mit
      Kontaktschleifensteuerung versehen werden.
      Für die geplante Maßnahme sind wirtschaftliche Bauabläufe in allen
      Bauphasen unter Aufrechterhaltung eines jederzeit geordneten sicheren
      Flughafenbetriebes zu planen und mit den Beteiligten abzustimmen. Dabei
      sind Variantenuntersuchungen durchzuführen, in denen die unterschiedlichen
      Auswirkungen auf die flughafen- und baubetrieblichen Prozesse
      herausgearbeitet werden.
      Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ab dem 29.4.2012 sämtliche
      Flughafenlieferungen sog. nicht bekannter Lieferanten von
      Flughafenlieferungen im Sinne des Anhangs der VO (EU) 185/2010 Ziffer
      9.0.2 in die Sicherheitsbereiche das Flughafens vollständig kontrolliert
      werden müssen. Dies ist bereits bei der Planung im Auftragsfall zu
      berücksichtigen.
      Einzelheiten zum Auftrag sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die an
      die ausgewählten Bewerber übermittelt werden.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71300000 - IA01

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Es ist beabsichtigt einen Planer für die Bereiche Verkehrsanlagen und
      Ingenieurbauwerke und Elektro- und Nachrichtentechnik mit folgenden
      Leistungsbildern zu beauftragen:
      — Objektplanung bei Verkehrsanlagen, in Anlehnung an die HOAI § 44 ff,
      — Objektplanung bei Ingenieurbauwerke, in Anlehnung an die HOAI § 40 ff,
      — optional: Fachplanung Tragwerksplanung, in Anlehnung an die HOAI § 48
      ff,
      — Fachplanung Technische Ausrüstung, in Anlehnung an die HOAI § 51 ff,
      — Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für Tiefbau und Elektro- und
      Nachrichtentechnik.
      Die detaillierte Leistungsbeschreibung wird den ausgewählten Bewerber mit
      den Vergabeunterlagen übersandt.
      Der Kostenrahmen für die Grundinstandsetzung des Vorfeldes beträgt 56 000
      000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600) inkl. Rückbau und Neubau der Ingenieur-
      und Verkehrsbauwerke als verbindliche Kostenobergrenze. Der Kostenrahmen
      für den Anteil der Elektro- und Nachrichtentechnik beträgt hiervon netto
      ca. 12 000 000 EUR (Baukosten Kgr. 200-600).
      Die Fertigstellung inkl. Inbetriebnahme des letzten Bauabschnittes soll
      Ende 2016 erfolgen.
      Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise:
      — Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4),
      — Stufe 2 (HOAI-Leistungsphase 5),
      — Stufe 3 (HOAI-Leistungsphase 6 bis 7,
      — Stufe 4 (HOAI-Leistungsphase 8) und örtliche Bauüberwachung,
      — Stufe 5 (HOAI-Leistungsphase 9).
      Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI-Leistungsphasen
      1-4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen
      besteht, auch bei Bedarf, nicht.
      Siehe zum Gesamtumfang auch die Darstellung unter Ziffer II.1.5 der
      vorliegenden Bekanntmachung sowie die dort erwähnte Projektbeschreibung.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Abrufoption für die jeweils nachfolgenden
      Beauftragungsblöcke (HOAI- Leistungsphasen) siehe oben Ziffer II.2.1 der
      vorliegenden Bekanntmachung.
      Abruf der nach Ziffer II.2.1 der vorliegenden Bekanntmachung
      ausgeschriebenen weiteren Stufen.
      Die weiterführende Planung der Bodenstromversorgung der Remotepositionen
      wird optional, abhängig von dem Ergebnis der Voruntersuchungen vergeben.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 1.12.2012 Abschluss 31.12.2016

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
      Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird:
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
      Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft
      einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss
      eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
      Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
      Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
      Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
      Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
      Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
      Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen:
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: a) Eigenerklärung des Bewerbers,
      aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein
      vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels
      Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
      bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21
      Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
      cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur
      Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr.
      3 SektVO;
      dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
      Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese
      Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
      ee) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die
      Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen
      verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5
      SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person,
      die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt
      hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im
      Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten
      Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
      Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten
      Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOF
      (siehe nachfolgend Ziffer VI.3.a) inhaltsgleich sind und deshalb
      Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOF beziehen, hier nicht
      ausreichen.
      b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige
      Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines
      Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der
      Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter
      als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die
      Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend);
      c) Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand Ingenieur / Architekt
      siehe nachfolgend Ziffer III.3.1;
      d) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens
      insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines
      Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen
      Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen
      Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner
      gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit
      anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen
      betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die
      Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts
      auszulösen.
      Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten
      Anforderungen wird der Teilnahmeantrage nicht berücksichtigt.
      Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung
      wird verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten
      Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1.a) sind
      keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen
      Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen.
      Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird
      auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers (netto),
      der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen
      Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sind, jeweils für folgende
      Leistungsbereiche:, Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke und Elektro- und
      Nachrichtentechnik, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
      Geschäftsjahre (2009, 2010, 2011).
      Mindestbedingung: Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare
      Leistungen darf in den einzelnen Leistungsbereichen im Durchschnitt der
      letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jeweils die nachfolgenden Grenzen
      (netto) nicht unterschreiten:
      — Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke 2 000 000 EUR/Jahr,
      — Elektro- und Nachrichtentechnik 1 000 000 EUR/Jahr.
      Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird
      verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen
      Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung
      verwiesen.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: a) Darstellung der Geschäftsbereiche des
      Unternehmens samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des
      Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier
      ausgeschriebenen Leistungen fallen;
      b) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
      Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011), für jedes Geschäftsjahr getrennt)
      jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
      Berufsgruppen und Qualifikation sowie zur Art des
      Beschäftigungsverhältnisses (z.B. festangestellt, freie Mitarbeit) als
      Eigenerklärung.
      Ferner sind die Arbeitskräfte nach Anzahl zu benennen, welche im
      Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen
      Leistungen fällt.
      Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten
      Anforderungen wird der Teilnahmeantrage nicht berücksichtigt.
      c) Personaleinsatzkonzept:
      Der Bewerber hat ein Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die
      personenbezogene Struktur für das Leitungspersonal
      (Gesamtprojektleiter/in, Leitung Planung Flugbetriebsflächen / Tiefbau,
      Leitung Planung Technische Ausrüstung, Leitung Bauüberwachung) dargestellt
      ist mit dem der Bewerber im Auftragsfall die ausgeschriebenen
      Vertragsleistungen erbringen wird. Für die Darstellung des
      Leitungspersonals gemäß voranstehender Vorgaben müssen zu den namentlich
      zu benennenden Personen Angaben über deren berufliche Qualifikation,
      Berufserfahrung mit Darstellung von jeweils zwei persönlichen
      Referenzprojekten, beruflicher Werdegang, Dauer der Zugehörigkeit zum
      Unternehmen des Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall
      enthalten sein.
      Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die für Schlüsselpersonen
      entsprechend des vorgenannten Formblattes gemachten Angaben zu
      personenbezogenen Referenzprojekten durch Rücksprache mit den benannten
      Auftraggebern zu überprüfen.
      Mindestbedingung: Der für die Teilprojektleitung Bauüberwachung
      vorgesehene Mitarbeiter muss über Flughafenerfahrung verfügen, die anhand
      der persönlichen Referenzen nachzuweisen ist.
      d) Angaben zu bis zu drei realisierten Referenzprojekten je
      Leistungsschwerpunkt aus den vor der Veröffentlichung dieser
      Bekanntmachung vergangenen 8 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der
      vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer
      II.1.5 und II.2 der vorliegenden Bekanntmachung, technische Gesamtplanung
      Flugbetriebsflächen oder nach Art der Nutzung und der Komplexität
      vergleichbaren Anforderungen) durchgeführt wurden. Erwartet werden
      folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
      — Projektbezeichnung und Standort / Lage des Referenzprojekts,
      — Benennung des Auftraggebers (Bauherr),
      — Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Bauherrn) mit
      Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse,
      — Zeitraum der Projektbearbeitung,
      — Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit folgenden
      Angaben: Benennung der Planungsbereiche, Beschreibung der technischen und
      organisatorischen Komplexität der Leistungserbringung,
      — Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit folgenden
      Angaben: Baukosten netto EUR (200 – 600 gem. DIN 276),Benennung der
      vollständig erbrachten HOAI-Leistungsphasen,
      — Angaben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
      Subplanern oder in Kooperation mit anderen Planungs-/Ingenieurbüros
      erbracht wurden, ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils sowie der vom
      Bewerber selbst erbrachten Leistungen,
      — Projektbeschreibung mit Angaben zu objektbezogenen Aspekten zur
      Festlegung der Vergleichbarkeit (Projektrealisierung im laufenden Betrieb,
      Bauabschnitte, Kosten, Baugrunderschwernissen, sowie weiteren besonderen
      Umständen der Leistungserbringung),
      — Benennung der wesentlichen Leistungsträger im Rahmen der
      Leistungserbringung.
      Es wird darauf hingewiesen, dass die Bescheinigungen von Auftraggebern
      (z.B. gemäß § 10 Abs. 2b) der hier nicht anwendbaren VOF (siehe
      nachfolgend Ziffer VI.3a) nicht die voranstehend geforderten Angaben zu
      Referenzobjekten ersetzen.
      Bei Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden insgesamt maximal 3
      Referenzen je Leistungsschwerpunkt gewertet. Daher sind maximal 3
      Referenzen je Leistungsschwerpunkt anzugeben. Darüber hinaus gehende
      zusätzliche Referenzen werden nicht gewertet, unabhängig davon, ob sie in
      dem vorgegebenen Formblatt, in vervielfältigten Formblättern oder in
      sonstigen zusätzlichen Unterlagen eingetragen/angegeben sind.
      Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI. 3 e) der vorliegenden Bekanntmachung
      wird verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen
      Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung
      verwiesen.
      Mindestbedingungen:
      Für mindestens ein Referenzprojekt entsprechender Art und Umfang der
      beschriebenen Flugbetriebsfläche müssen die Errichtungskosten > 15 000 000
      EUR (netto) betragen.
      Die Projektkomplexität der benannten Referenzprojekte muss mindestens der
      Honorarzone III gem. HOAI entsprechen.
      Der Auftraggeber behält sich vor, die entsprechend des vorgenannten
      Formblattes gemachten Angaben zu Referenzprojekten durch Rücksprache mit
      den benannten Auftraggebern zu überprüfen.
      Auf Ziffer VI.3 b) und Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung wird
      verwiesen. Für die Verwendung des vom Auftraggeber vorgegebenen
      Bewerbungsbogens für die Einreichung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer
      VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
      vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
      Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt
      sind, die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu
      tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur
      Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie
      2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“
      oder „Ingenieur“ tätig werden dürfen.
      Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und
      der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten
      Anforderungen erfüllen.
      Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
      der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
      verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
      Verhandlungsverfahren): nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
      den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
      Verhandlung aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:
      9971.70.00012 Techn. Gesamtplanung Vorfeld 1

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
      Unterlagen (außer DBS)
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      23.7.2012 - 12:00

      IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben:
      a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird
      ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der
      Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt;
      b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
      aa) Bewerbergemeinschaften: Die unter Ziffer III. 2.1 bis Ziffer III. 2.2
      c) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur
      Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
      (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft
      für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer
      III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung genannten
      Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer
      Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen
      auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb
      der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Auf die Beschränkung
      zur Referenzdarstellung nach Ziffer III. 2.3 d) der vorliegenden
      Bekanntmachung wird verwiesen.
      Für Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der
      Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der
      Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist.
      Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer
      Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer III.1.3 der vorliegenden
      Bekanntmachung hingewiesen.
      bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber
      (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer
      Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen,
      wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu
      berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende
      Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die
      rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
      entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer
      III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise
      und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder
      technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt
      werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft)
      oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf
      diese Ressourcen des Dritten beruft. Dies gilt nicht für die
      Eigenerklärungen nach Ziffer III.2.1 a) der vorliegenden Bekanntmachung;
      cc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder
      Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern
      und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit
      auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3
      b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem
      Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen
      Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen
      Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise
      entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag
      vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der
      benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung
      des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu
      erbringen.
      c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache
      einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
      d) Hinweise für die Form und die Zusammenstellung der Teilnahmeanträge:
      Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform unter Verwendung des
      nachfolgend dargestellten Bewerbungsbogens und zusätzlich auf Datenträger
      im pdf-Format bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4
      im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1
      eingehen.
      Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren
      technische Gesamtplanung Vorfeld 1, – Nicht öffnen“ zu versehen. Eine
      Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber
      ist unzulässig.
      Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen
      Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der
      Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der
      Kontaktstelle nach Ziffer I.1 der vorliegenden Bekanntmachung in Textform
      anzufordern. Es sind in der Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen,
      an die der Bewerbungsbogen zu übermitteln ist. Nur die Informationen
      entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Bewerbungsbogen einschließlich
      dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber, die zur
      Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, berücksichtigt. Darüber
      hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
      e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: aa) Formelle Prüfung
      der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden
      Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten
      Nachweise und Erklärungen zunächst auf Vollständigkeit prüfen.
      Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO vollständig
      fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der
      Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden
      unvollständige Teilnahmeanträge ausgeschlossen. Dies gilt auf für
      Teilnahmeanträge, die ggf. nach einer Nachforderung weiterhin
      unvollständig sind.
      Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung
      der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten
      Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung
      geforderten Angeben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen
      Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
      Inhaltliche Defizite der vorgelegten Erklärungen und Angaben führen bei
      der formellen Prüfung nicht zwingend zur Nichtberücksichtigung des
      Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der Eignungsfeststellung
      (nachfolgend bb)) berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen
      Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten
      Grundsätze (nachfolgend cc)) Abwertungen zur Folge. bb) Prüfung der
      Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestanforderungen
      sowie auf den Nachweis der grundsätzlichen Eignung.
      Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach
      Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben nach § 19 Abs. 3 SektVO)
      inhaltlich darauf hin prüfen, ob die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der
      vorliegenden Bekanntmachung benannten Mindestanforderungen eingehalten
      werden. Die Anforderungen nach Ziffer III.2.1 der vorliegenden
      Bekanntmachung müssen bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der
      Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Die Mindestanforderungen nach Ziffer
      III.2.2 der vorliegenden Bekanntmachung müssen bei allen
      Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung von
      den beteiligten Unternehmen insgesamt erfüllt werden. Die jeweiligen
      Angaben werden jeweils addiert. Die Anforderungen nach Ziffer III.2.3 a)
      und b) der vorliegenden Bekanntmachung müssen von der jeweiligen
      Kooperation insgesamt erfüllt werden.
      Teilnahmeanträge, die die dort genannten Mindestanforderungen nicht
      einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für
      Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und
      Erklärungen Mindestbedingungen definiert wurden – bei denen die
      grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht
      bejaht werden kann.
      cc) Bewertung der Teilnahmeanträge:
      Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber
      den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8
      beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben,
      dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten
      Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots
      aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines
      Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die
      Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der
      Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten
      Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der
      Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal
      1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen:
      — 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3 c, wobei
      hiervon auf die Bewertung des Gesamtprojektleiters 200 Punkte entfallen,
      — 500 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer III.2.3 d, wobei
      hiervon auf die Bewertung der Referenzen mit dem Leistungsschwerpunkt
      Planung Flugbetriebsflächen 150 Punkte, Planung Befeuerungsanlagen und
      sonstige Einbauten 150 Punkte, Planung von vergleichbaren Projekten mit
      schwierigem Baugrund mit hohen Grundwasserständen 100 Punkte und
      Wahrnehmung von Bauüberwachungsleistungen 100 Punkte entfallen.
      Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die Angaben der Bewerber nach
      Ziffer III.2.3 c) und III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung
      voranstehender Angaben der Bewerber benannten Nachweise und Erklärungen
      bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu
      bewertenden Angaben nach Ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu
      bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden
      Bewertungsmaßstabes erfolgen:
      — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
      uneingeschränkt,
      — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
      jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
      aufweisen,
      — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
      jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
      Schwächen aufweisen,
      — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
      jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen
      aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
      jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
      — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
      jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
      aufweisen,
      — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
      jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
      oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen
      Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
      Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede
      Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem
      bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl
      entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
      Die abschließende Bewertungsmatrix wurde vom Auftraggeber zum Zeitpunkt
      der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt.
      f) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt
      und Anpassung und Aktualisierung;
      g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge
      zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich
      die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung;
      h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
      Besitz des Auftraggebers;
      i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 9.7.2012
      in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen;
      j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
      vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
      Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich
      wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen
      nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben
      wiedergegeben wird;
      k) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl
      von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren
      einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer
      Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das
      vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich
      darüber hinaus vor, in einem der beiden vorgenannten Fälle auf die
      Veröffentlichung einer erneuten EU-weiten Bekanntmachung zu verzichten;
      l) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
      Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe
      eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in
      formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend
      ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich
      aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen,
      in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht
      ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem in Schriftform
      einzureichenden Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen
      Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich
      der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter
      Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende
      Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige
      Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.
      Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen,
      deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich
      erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die
      ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen
      geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des
      Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf
      der Grundlage der vorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung
      phasenweise zu verringern.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
      Neuer Wall 88
      20354 Hamburg
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf
      die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
      Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere
      unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
      des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erteilt
      Wie oben Ziffer
      VI.4.1)

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      22.6.2012
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