| Aufgabe |
Der Auftraggeber beabsichtigt Teile des Leistungsbildes Projektsteuerung nach § 205 AHO (Nr. 9, 3. Auflage, Stand März 2009) für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Feuerwache 1 der Branddirektion München, An der Hauptfeuerwache 8, 80331 München zu vergeben. |
| Leistungsumfang |
Teile des Leistungsbildes Projektsteuerung nach § 205 AHO.
Gegenstand der ausgeschriebenen Dienstleistung sind die Projektstufen 2 (ab LPH 3 gemäß § 33 HOAI), 3 und 4, Handlungsbereiche C – D sowie die Projektstufe 5, Handlungsbereiche A, C und D für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Feuerwache 1 der Branddirektion München, An der Hauptfeuerwache 8, 80331 München.
Die LPH 2 gemäß § 33 HOAI ist mit Beginn der Leistungen der Projektsteuerung abgeschlossen. Die Teilleistungen C1 (Überprüfung der Kostenschätzung) und D 1 (Fortschreiben der Grob- und Steuerungsablaufplanung) gemäß § 205 AHO Nr. 9 Projektstufe 2 Planung sollen als besondere Leistungen beauftragt und vergütet werden.
Die Landeshauptstadt München plant eine Neukonzeption der Berufsfeuerwehr München. Ziel ist es, über alle Feuerwachen hinweg ein optimiertes Gesamtkonzept für die Berufsfeuerwehr München zu entwickeln. Ein Teilprojekt des Gesamtkonzeptes ist die Sanierung der Feuerwache 1.
Auf Grund des Alters der Feuerwache 1 entsprechen der bauliche Zustand und bestimmte Funktionsbereiche nicht mehr den Anforderungen einer modernen Feuerwehr und sind daher heutigen Anforderungen anzupassen. Es soll daher durch Umbau Sanierung und Erweiterung des gesamten Areals mit Wachgebäude (Baujahr 1904), Rückgebäude mit Tiefgarage (Baujahr 1974) und der Wohn- + Bürogebäude (Baujahr 1886/1961, 1904, 1951, 1939), erreicht werden, dass zum einen die Wachabteilung über alle erforderlichen Räume verfügt und zum anderen die Feuerwache 1 den heutigen Erfordernissen an einen modernen, effektiven und vor allem lebensrettenden Dienst der Feuerwehr angepasst wird.
Umbau und Erweiterung der Gebäude sollen unter Berücksichtigung der betrieblichen sowie der baulichen Zwänge zum nächst möglichen Zeitpunkt erfolgen. Nachfolgende bauliche – und betriebliche Zwänge, müssen im Zuge der Projektstufe 2 Planung noch geklärt werden: — Sanierungsdauer (Beginn und Ende), — evtl. Abbruch einzelner Gebäudeteile, — Ausweich - und Auslagerungsmöglichkeiten, — Aufwand für Herrichten Rückgebäude als Ausweichquartier, — Aufwand für Herrichten eines Bürogebäudes als Ausweichquartier für städtische Nutzung.
Hauptgebäude (Baujahr 1904).
Im denkmalgeschützten Hauptgebäude sind im wesentlichen folgende Maßnahmen erforderlich: — funktionale Veränderungen, — statische Ertüchtigungen, — Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes, — Energetische Aufwertung der Gebäudehülle, — Erneuerung der gesamten haustechnischen Installationen, — Ertüchtigung von raumakustischen Innenausbauten.
Rückgebäude “Haus der Technik“ mit Tiefgarage (Baujahr 1974).
Im Rückgebäude sind im wesentlichen folgende Maßnahmen erforderlich: — funktionale Veränderungen, — Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes, — energetische Aufwertung eines Teils der Gebäudehülle, — Erneuerung der gesamten haustechnischen Installationen.
Gebäude Unterer Anger (Baujahr 1886/1961, 1906).
An den Wohn - + Bürogebäuden Unterer Anger 7, 8 und 9 sind im wesentlichen folgende Maßnahmen erforderlich: — funktionale Veränderungen, — Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes, — energetische Aufwertung der Gebäudehüllen, — Erneuerung der gesamten haustechnischen Installationen.
Gebäude Unterer Anger (Baujahr 1951, 1939).
An den Wohn - + Bürogebäuden Unterer Anger 11 und 12 sind im wesentlichen folgende Maßnahmen erforderlich: — evtl. Abbruch und Neubau, — evtl. Sanierung, — funktionale Veränderungen, — Ertüchtigung des baulichen Brandschutzes, — energetische Aufwertung der Gebäudehüllen, — Erneuerung der gesamten haustechnischen Installationen.
Die Baumaßnahme umfasst folgende Flächen: BGF: ca. 23 000 m².
BRI: ca. 87 000 m³.
Neben den oben beschriebenen Leistungen hat der Auftragnehmer auch ein Projektkommunikationssystem für dieses Bauprojekt zur Verfügung zu stellen und zu betreiben. Diese Leistungen bleiben bei der Auswahl der Bewerber, mit denen weiter verhandelt werden soll, unberücksichtigt. Ein entsprechender Nachunternehmer muss im Auswahlverfahren ebenso noch nicht genannt werden. Eine Berücksichtigung erfolgt erst im Verhandlungsverfahren im Rahmen der dann noch zu nennenden Auftragskriterien. |