D-Bremen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2009/S 78-111235
Sondervermögen Immobilien und Technik vertreten durch Immobilien Bremen AöR, Schlachte 32, attn: Herrn Volker Andrae, D-28195 Bremen. Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel. E-mail: volker.andrae@immobilien.bremen.de. Fax +49 4216994692.
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 21.3.2009, 2009/S 56-081344)
Betr.:
CPV: 71240000.
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen.
Anstatt:
IV.3.4) 28.4.2009 (23:59).
muss es heißen:
IV.3.4) 5.5.2009 (23:59).
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D-Bremen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2009/S 65-092552
Sondervermögen Immobilien und Technik vertreten durch Immobilien Bremen AöR, Schlachte 32, attn: Herrn Volker Andrae, D-28195 Bremen. Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel. E-mail: volker.andrae@immobilien.bremen.de. Fax +49 4216994692.
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 21.3.2009, 2009/S 56-081344)
Betr.:
CPV: 71240000.
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen.
Anstatt:
III.2.3)
13. Eigenerklärung gemäß gemäß VOF §13 (2) b) zur energetischen Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit Honorarzone 3 und der Unterschreitung des Neubaustandards gemäß EnEV um mindestens 30 %.
III.2.3) - Mindeststandards
*** Erläuterung zu 13: Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 mindesten einer Person, die die Leistungen nach § 15 HOAI erbringen soll. Eine verneinende, fehlende oder unklare Erklärung zu diesem Kriterium führt zum Ausschluss an dem weiteren Verfahren. Vom Bewerber ist eine Referenzliste mit mindestens 1 Referenzobjekt mit Ansprechpartner, Adresse und Telefonnummer einzufügen.
muss es heißen:
III.2.3)
13. Eigenerklärung gemäß gemäß VOF §13 (2) b) zur Planung und Bauüberwachung über die Durchführung von energetischen Sanierungen eines Nichtwohngebäudes mit Honorarzone 3 und der Unterschreitung des Neubaustandards gemäß EnEV um mindestens 30 %
III.2.3) - Mindeststandards
*** Erläuterung zu 13: Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 mindesten einer Person, die die Leistungen nach § 15 HOAI erbringen soll. Eine verneinende, fehlende oder unklare Erklärung zu diesem Kriterium führt zum Ausschluss an dem weiteren Verfahren. Vom Bewerber ist eine Referenzliste mit mindestens 1 Referenzobjekt mit Ansprechpartner, Adresse und Telefonnummer einzufügen. Es sind Erfahrungen bei Maßnahmen nachzuweisen, die über den zum jeweils relevanten Zeitpunkt gesetzlich geregelten Mindeststandard in angegebener Weise hinausgehen.
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D-Bremen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2009/S 56-081344
BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Sondervermögen Immobilien und Technik vertreten durch Immobilien Bremen AöR, Schlachte 32, z. Hd. von Herrn Volker Andrae, D-28195 Bremen. Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel. E-Mail: volker.andrae@immobilien.bremen.de. Fax +49 4216994692.
Weitere Auskünfte erteilen: Immobilien Bremen AöR, Hutfilterstrasse 1-5, Kontakt Verdingung, z. Hd. von Herren Matthias Foit, Carsten Schulz oder Bernd Panzer, D-28195 Bremen. Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel. E-Mail: info.verdingung@immobilien.bremen.de. Fax +49 421361-4019. URL: www.immobilien.bremen.de.
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Immobilien Bremen AöR, Hutfilterstrasse 1-5, Kontakt Verdingung, z. Hd. von Herrn Matthias Foit/ (V0078/2009), D-28195 Bremen. Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel. E-Mail: info.verdingung@gtm.bremen.de. Fax +49 421361-4019. URL: www.immobilien.bremen.de.
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Immbobilien Bremen AöR, Hutfilterstrasse 1-5, Kontakt info.verdingung@gtm.bremen.de. Fax +49 421361-4019. URL: www.immobilien.bremen.de.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
Sonstiges: Immobilienverwaltung.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Planungsleistungen gem. § 15 HOAI, Leistungsphase 3 – 9 zur Fassaden- und Innensanierung für die Grundschule Andernacherstraße in Bremen.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung:
Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 12.
Hauptort der Dienstleistung: Bremen.
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
Öffentlicher Auftrag.
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Für die Grundschule Andernacher Straße, Andernacher Straße 6 in 28325 Bremen, erfolgt eine Fassaden- und Innensanierung durch das Sondervermögen Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen. Das Hauptgebäude ist ein viergeschossiger Systembau aus dem Jahre 1972, in dessen Sockel- und Erdgeschoss im Jahre 2004 durch Umbauten zur Einrichtung einer Ganztagsschule bereits Sanierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Im Weiteren wurde das Dach saniert und die Heizkesselanlage erneuert. Die BGF beträgt 4 900 qm und der BRI 18 500 cbm. Die noch zu realisierenden Sanierungsmaßnahmen betreffen die Bereiche: - Sanierung Wärmeschutz von Fassadenflächen mit dem Ziel einen Standard zu erreichen, der 30 % besser ist als Neubaustandard nach EnEV 2007. - Sanierung Brandschutz mit der Realisierung eines vorhandenen Brandschutzkonzeptes. - Schadstoffsanierung von Asbest im Innen- und Außenbereich sowie die Beseitigung von KMF im Innenbereich. - Sonstige Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Haustechnik, des Sonnenschutzes, der Innentüren, des Bodenbelages und der Decken. Die Turnhalle ist ein eingeschossiger Systembau mit Hausmeisterhaus aus dem Jahre 1972 mit einer BGF von 760 qm und einem BRI von 4 700 cbm. Es wurden bereits Sanierungsmaßnahmen in Teilbereichen durchgeführt. Folgende weitere Sanierungsmaßnahmen sind vorgesehen: - Sanierung Wärmeschutz der Fassade, des Daches sowie des Fußbodens mit dem Ziel einen Standard zu erreichen, der 30 % besser ist als Neubaustandard nach EnEV 2007. Die Kostenobergrenze für die Kostengruppen 300 + 400 beträgt ca. 4 100 000 EUR Besondere Fachkenntnisse werden für energetische Sanierungen insbes. Niedrigenergiestandard, Sanierungen von Schulen bei laufendem Betrieb und der Schadstoffsanierungen werden erwartet.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
71240000.
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja.
II.1.8) Aufteilung in Lose:
Nein.
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein.
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Planungsleistungen gem. § 15 HOAI, Leistungsphase 3–9.
II.2.2) Optionen:
Nein.
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:
Beginn: 1.8.2009. Ende: 31.7.2011.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Im Auftragsfall ist eine Haftpflichtversicherung über 5 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden abzuschließen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend):
Rechts- und Verwaltungsvorschriften: HOAI; RL-Bau und LHO des Landes Bremen, jeweils aktuelle Fassung.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:
Ja.
Der Auftraggeber erarbeitet mit dem Auftragnehmer eine Zielvereinbarung hinsichtlich der Kosten und der Termine, da ein Kostendeckel vorhanden ist. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise: Stufe 1: Leistungsphase 3 und Stufe 2: Leistungsphase 4-9.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff. III.2.1 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Das Fehlen der hier oder in der Bewerbungsmappe geforderten Nachweise und Erklärungen führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. 1. Bewerbergemeinschaftserklärung nach VOF § 7, Vordruck siehe anzufordernde Bewerbungsmappe. 2. Erklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 4 (4) VOF. 3. Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung oder eine Zusammenarbeit in relevanter Weise bezogen auf die zu vergebende Leistung nach § 7 (2) VOF. 4. Eigenerklärung des Bewerbers nach § 7 (3) VOF mit den Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen, unter konkreter Angabe der Leistungsbereiche und Darstellung als Organigramm für den Leistungsbereich „Objektplaner nach § 15 ff. der HOAI“. 5. Eignungsnachweise betreffend der fachliche Befähigung nach § 13 (2) a) VOF (in Kopie) der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), der verantwortlichen Führungskräfte und der Leistungserbringer (gemäß vorstehender Eigenerklärung Nr. 4), z. B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen. 6. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 11 (4) a) bis e) VOF. 7. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 11 (1) a) bis g) VOF. 8. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über 5 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden abzuschließen. 9. Eigenerklärung, ob auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird, siehe auch § 13 (2) h) VOF.
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff. III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.2 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 gewertet. 10. Für Objektplanung nach § 15 HOAI: Eigenerklärung nach § 12 (1) c) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008 über den jeweiligen Jahresnettohonorarumsatz für Leistungen nach § 15 HOAI. 11. Für Objektplanung nach § 15 HOAI: Eigenerklärung nach § 13 (2) d) VOF für die Jahre 2006, 2007 und 2008 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigen inkl. Führungskräfte für Leistungen nach § 15 HOAI.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für alle Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet. *** Erläuterung zu 10 (Gewichtung 15 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Objektplanung nach § 15 HOAI zuständig ist. Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelter Jahresnettohonorarumsatz). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter Jahresnettohonorarumsatz kleiner 71 000 EUR ergibt 0 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz 71 000 bis 142 000 EUR ergibt 1 Punkt; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz 142 000 bis 212 000 EUR ergibt 2 Punkte; gemittelter Jahresnettohonorarumsatz ab 212 000 EUR ergibt 3 Punkte. ***Erläuterung zu 11 (Gewichtung 15 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Objektplanung nach § 15 HOAI zuständig ist. Die mitgeteilte Jahresmitarbeiterzahl wird addiert und durch die Zahl „3“ geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl). Keine verwertbaren Angaben oder gemittelte Jahresmitarbeiterzahl kleiner 1 ergibt 0 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 1 ergibt 1 Punkt; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 2 ergibt 2 Punkte; gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 3 oder größer ergibt 3 Punkte.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff. III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Das Fehlen der in der Bewerbungsmappe geforderten Nachweise und Erklärungen zu Punkt 12 und 13 der technischen Leistungsfähigkeit führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Nachweise 14 und 15 zu der Ziffer III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.3 gewertet. 12. Eigenerklärung gemäß VOF §13 (1) zur Schadstoffsanierungen entsprechend der TRGS 519. 13. Eigenerklärung gemäß gemäß VOF §13 (2) b) zur energetischen Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit Honorarzone 3 und der Unterschreitung des Neubaustandards gemäß EnEV um mindestens 30 %. 14. Für Objektplanung nach § 15 HOAI: Referenzliste (inkl. Bescheinigungen) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 15. Für Objektplanung nach § 15 HOAI: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit gilt: Falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet. Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beziehen. *** Erläuterung zu 12: Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 mindesten einer Person, die die Leistungen nach § 15 HOAI erbringen soll. Eine verneinende, fehlende oder unklare Erklärung zu diesem Kriterium führt zum Ausschluss an dem weiteren Verfahren. *** Erläuterung zu 13: Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 mindesten einer Person, die die Leistungen nach § 15 HOAI erbringen soll. Eine verneinende, fehlende oder unklare Erklärung zu diesem Kriterium führt zum Ausschluss an dem weiteren Verfahren. Vom Bewerber ist eine Referenzliste mit mindestens 1 Referenzobjekt mit Ansprechpartner, Adresse und Telefonnummer einzufügen. *** Erläuterung zu 14 (Gewichtung 40 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros (Architekturbüro, Ingenieurbüro), dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 15 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 15 HOAI mit Bescheinigung“ für maximal 10 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Sanierung“, die Leistungsphasen 3-8 zu § 15 HOAI, die Bauzeiten, die gemittelten anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der Referenzleistung, die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit einer positiven Aussage zur Termin- und Kostensicherheit (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Werden in der Referenzliste mehr als 10 Referenzobjekte angegeben, werden nur die 10 Erstgenannten berücksichtigt. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 6 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten von 6 bis 9 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten von 9 bis 12 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten ab 12 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 15 (Gewichtung 30 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 15 HOAI erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 15 HOAI“ mit maximal 10 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Sanierung von Gebäuden mit mindestens Honorarzone III der HOAI“, die Leistungsphasen 3-8 zu § 15 HOAI, die Bauzeiten, die gemittelten anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 2 500 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten 2 500 000 bis 3 500 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten 3 500 000 bis 5 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten ab 5 000 000 EUR ergibt 3 Punkte.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge:
Nein.
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja.
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem sonstigen Drittstaat,sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, ansässige: natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/ Architekt“ der jeweiligen Fachrichtung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Ingenieur/ Architekt“ der jeweiligen Fachrichtung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist, juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerbergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:
Ja.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
Verhandlungsverfahren.
Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
Geplante Mindestzahl: 3. Höchstzahl: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zum Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die Bewerbungsmappe (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) per Post, Mail oder Fax angefordert hat und entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat. Die vorgelegten Bewerbungsunterlagen werden verwahrt, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geöffnet, perforiert und durchnummeriert. Die Seitenreihenfolge wird nicht verändert. Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (wird mit der Bewerbungsmappe zur Verfügung gestellt) bewertet. Die Kriterien entsprechen den Anforderungen der Teilnahmebedingungen III.2.1. bis III.2.3. Die Gewichtung ergibt sich aus dieser Bekanntmachung und der Bewerbungsmappe (vergl. Ziff. VI.3.). Fehlende geforderte Nachweise und Erklärungen zu III.2.1 (Punkt 1-9) und zu III.2.3. (Punkt 12 und 13) führen zum Ausschluss. Die Nachweise/Erklärungen nach III.2.2 (Punkt 10 und 11) und III.2.3 (Punkt 14 und 15) werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 und III.2.3 mit einer Wertungsmatrix bepunktet und die Reihenfolge der Bewerber wird festgelegt. Die 4 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren auch mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
1. Projektanalyse und Präsentation. Gewichtung: 10.
2. Personalstruktur und Projektkommunikation. Gewichtung: 30.
3. Projektmanagement. Gewichtung: 25.
4. Kosten- und Terminsicherheit. Gewichtung: 30.
5. Nebenkosten. Gewichtung: 5.
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt:
Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
V0078/2009. Der Umschlag des Teilnahmeantrages ist mit dem Aktenkennzeichen (V0078/2009) zu kennzeichnen und auch bei allen Anfragen ist diese Nummer anzugeben.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Vorinformation
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2009/S 20-028499 vom 30.1.2009.
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung:
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 28.4.2009 - 10:00.
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:
28.4.2009 - 23:59.
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch.
IV.3.7) Bindefrist des Angebots:
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Nein.
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN:
1. Gemäß § 4 Abs. 6 VOF sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und Email als Kommunikationsmittel zugelassen. Bitte geben Sie dabei immer das unter IV.3.1) genannte Aktenzeichen (Vergabenummer) an. 2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 4 Abs. 8 Satz 2 VOF als solche mit dem Hinweis „VOF- Teilnahmeantrag“ sowie dem Aktenzeichen zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter I.1) benannt ist. 3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. 4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit einer Bewerbungsmappe bewerben, die für dieses Verfahren von der unter I.1) genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen“ ausgegeben wurde. Die Bewerbungsmappe ist bei dieser Kontaktstelle schriftlich oder per Mail zu beantragen. Es gelten die in der Bewerbungsmappe genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig. 5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. 6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge nicht in gebundener Form einzureichen. 7. In der der Bewerbungsmappe beigefügten Anlage „Erklärung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft ist u.a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, ob dieser bevollmächtigte Vertreter bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten. 8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern zu unterzeichnen oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Erklärung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft“. 9. Bei Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist die Bewerbergemeinschaft schon in der Bewerbung im Einzelnen zu bezeichnen – zur Bezeichnung genügt nicht die ausgefüllte „Erklärung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft“. Es muss aus der Bewerbung eindeutig hervorgehen, aus welchen Mitgliedern die Bewerbergemeinschaft besteht.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Ansgaritorstrasse 2, D-28195 Bremen. E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de. Tel. +49 421361-6704. URL: www.bauumwelt.bremen.de. Fax +49 421496-6704.
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gem. §§ 107ff. GWB bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Vergabeverstöße müssen unverzüglich bei der unter Ziff. I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Ansgaritorstrasse 2, D-28195 Bremen. E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de. Tel. +49 421361-6704. URL: www.bauumwelt.bremen.de. Fax +49 421496-6704.
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
20.3.2009.
D-Bremen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2009/S 210-301364
BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
Sondervermögen Immobilien und Technik vertreten durch Immobilien Bremen AöR, Schlachte 32, z. Hd. von Herrn Volker Andrae, D-28195 Bremen. E-Mail: volker.andrae@immobilien.bremen.de. Fax +49 42149682892.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.immobilien.bremen.de.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
NUTS-Code DE501 .
71240000.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
Vorinformation
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2009/S 20-028499 vom 30.1.2009
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2009/S 56-081344 vom 21.3.2009.
ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE
AUFTRAGS-NR.: 1Acerplan Planungsgesellschaft mbH, Seebener Str. 22, D-06114 Halle (Saale). E-Mail: halle@hyderconsulting.com. Tel. +49 3455290. URL: www.hyderconsulting.de. Fax +49 3455292490.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Ansgaritorstrasse 2, D-28195 Bremen. E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de. Tel. +49 4213616704. URL: www.bauumwelt.bremen.de. Fax +49 4214966704.
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Ansgaritorstrasse 2, D-28195 Bremen. E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de. Tel. +49 4213616704. URL: www.bauumwelt.bremen.de. Fax +49 4214966704.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 28.10.2009.
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| Ausschreibung veröffentlicht | |||
| Ergebnis veröffentlicht | 02.11.2009 | ||
| Zuletzt aktualisiert | 02.11.2012 | ||
| Wettbewerbs-ID | 3-16091 | ||
| Seitenaufrufe | 837 | ||
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