D-Bremen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2009/S 96-137140
Gesundheit Nord gGmbH, Osterholzer Landstr. 51 G, für Rügen, attn: Herrn Bester-Voß, D-28325 Bremen. Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel. E-mail: michael.bester-voss@gesundheitnord.de. Fax +49 4214081966.
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 21.3.2009, 2009/S 56-081337)
Betr.:
CPV: 71240000, 71327000, 71300000, 71317210.
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen.
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung.
Dienstleistungen von Ingenieurbüros.
Anstatt:
III.2.3) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff. III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.3 gewertet. Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: 24. Für Oberprojektleitung: Referenzliste des oder der vorgesehenen Leistungserbringer(s) aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 25. Für Objektplanung nach § 15 HOAI: Referenzliste (inkl. Bescheinigungen) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 26. Für Objektplanung nach § 15 HOAI: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 27. Für Verkehrsplanung nach § 51 HOAI: Referenzliste (inkl. Bescheinigungen) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 28. Für Verkehrsplanung nach § 51 HOAI: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 29. Für Tragwerksplanung nach § 62 HOAI: Referenzliste für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 30. Für Objektplanung nach § 62 HOAI: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 31. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2: Referenzliste (inkl. Bescheinigung) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 32. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 33. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4: Referenzliste (inkl. Bescheinigung) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 34. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 35. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI, Anlagengruppe 6: Referenzliste (inkl. Bescheinigung) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 36. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppe 6: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 37. Für Betriebs- und Organisationsplanung: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit gilt: Falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet. Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beziehen. *** Erläuterung zu 24 (Gewichtung 7,0 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Oberprojektleitung zuständig ist, und zwar für den (die) Mitarbeiter, der die Leistung erbringen soll. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Leistung (Leistungserbringer) zur Oberprojektleitung“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit mindestens Honorarzone 4 der HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Ansprechpartner und Auftraggeber mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 60 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 90 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 120 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 120 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 25 (Gewichtung 12,0 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros (Architekturbüro, Ingenieurbüro), dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 15 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 15 HOAI mit Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III“, die Leistungsphasen 1-8 zu § 15 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der Referenzleistung, die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 45 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 60 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 60 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 26 (Gewichtung 16,0 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 15 HOAI erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 15 HOAI“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit mindestens Honorarzone 4 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu § 15 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 15 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 45 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 45 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 27 (Gewichtung 0,90 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 51 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 51 HOAI mit Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Aufgabenstellung, die Leistungsphasen 1-8 zu § 51 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der Referenzleistung, die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 1 500 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 2 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 2 500 000 ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 2 500 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 28 (Gewichtung 1,20 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 51 HOAI erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 51 HOAI“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Aufgabenstellung, die Leistungsphasen 1-8 zu § 51 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 800 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 1 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 1 500 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 1 500 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 29 (Gewichtung 2,1 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 62 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 62 HOAI“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Tragwerke entsprechend mind. Honorarzone 3 der HOAI“, die Leistungsphasen 2-5 zu § 62 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Ingenieurleistung, die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 40 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 50 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 50 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 30 (Gewichtung 2,8 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 62 HOAI erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 62 HOAI“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Tragwerke entsprechend mind. Honorarzone 3 der HOAI“, die Leistungsphasen 2-5 der HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 40 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 50 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 50 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 31 (Gewichtung 3,3 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 mit Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III“, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 32 (Gewichtung 4,4 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit Honorarzone 3 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 der HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 33 (Gewichtung 3,3 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 mit Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III“, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 34 (Gewichtung 4,4 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit Honorarzone 3 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 35 (Gewichtung 3,3 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppe 6 angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 68 HOAI Anlagengruppe 6 mit Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 36 (Gewichtung 4,4 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppe 6 erbringen. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 68 HOAI Anlagengruppe 6“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit Honorarzone 3 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Ingenieurleistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 37 (Gewichtung 7,0 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person, der die Leistungen erbringt. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenz für die verantwortliche Person für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zur Betriebs- und Organisationsplanung“ mit einem Referenzobjekt nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar: ein Krankenhaus mit mind. der Versorgungsstufe III; die Optimierung von Prozessabläufen im Krankenhaus; die Entwicklung eines Raum- und Funktionsprogramms mit Flächenermittlung nach DIN 13080; die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Es kann nur eine Referenz eingebracht werden (Addition nicht möglich). 1 Referenz mit der Versorgungsstufe <III ergibt 0 Punkte; 1 Referenz mit der Versorgungsstufe III ergibt 2 Punkte; 1 Referenz mit der Versorgungsstufe >= IV ergibt 3 Punkte.
muss es heißen:
III.2.3) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff. III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.3 gewertet. Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: 24. Für Oberprojektleitung: Referenzliste des oder der vorgesehenen Leistungserbringer(s) aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 25. Für Objektplanung nach § 15 HOAI: Referenzliste (inkl. Bescheinigungen) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 26. Für Objektplanung nach § 15 HOAI: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 27. Für Verkehrsplanung nach § 51 HOAI: Referenzliste (inkl. Bescheinigungen) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 28. Für Verkehrsplanung nach § 51 HOAI: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers aus den Jahren 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 29. Für Tragwerksplanung nach § 62 HOAI: Referenzliste für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 30. Für Objektplanung nach § 62 HOAI: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 31. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2: Referenzliste (inkl. Bescheinigung) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 32. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 33. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4: Referenzliste (inkl. Bescheinigung) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 34. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 35. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI, Anlagengruppe 6: Referenzliste (inkl. Bescheinigung) für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 36. Für TGA- Planung nach § 68 HOAI Anlagengruppe 6: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. 37. Für Betriebs- und Organisationsplanung: Referenzliste des vorgesehenen Leistungserbringers für die Jahre 2006, 2007 und 2008 für vergleichbare Leistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit gilt: Die in diesem Verfahren zu berücksichtigten anrechenbaren Kosten werden vom Bewerber über die Projektlaufzeit der geforderten Leistungsphasen des jeweiligen Referenzobjektes ermittelt und per geforderter Eigenerklärung mitgeteilt. Die anrechenbaren Kosten pro Bearbeitungsjahr ergeben sich je nach Leistungsstand des Referenzprojektes entweder aus der Kostenschätzung, Kostenberechung, Kostenanschlag oder Kostenfeststellung. Bei der Wertung durch die Vergabestelle werden keine Unterschiede wegen Berechnungsmethode (Kostenermittlungsarten) gemacht, die anrechenbaren Kosten werden jeweils gleich behandelt. Die wie vor beschriebenen zu ermittelnden Kosten werden vom Bewerber durch die Kalenderjahre der Projektlaufzeit des jeweiligen Referenzprojektes geteilt. Mit mehr als 2 Monaten angefangene Kalenderjahre gelten als volle Kalenderjahre. Projekte die vor den geforderten Bearbeitungsjahren 2006, 2007 und 2008 angefangen wurden, werden berücksichtigt, wenn sie entweder innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre beendet wurden oder darüber hinaus laufen. Gleiches gilt für Projekte, die innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre angefangen wurden. Es werden nur die anrechenbaren Kosten berücksichtigt, die nach Vorstehendem auf die geforderten Bearbeitungsjahre 2006, 2007 und 2008 entfallen. Falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet. Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beziehen. *** Erläuterung zu 24 (Gewichtung 7,0 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Oberprojektleitung zuständig ist, und zwar für den (die) Mitarbeiter, der die Leistung erbringen soll. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Leistung (Leistungserbringer) zur Oberprojektleitung“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit mindestens Honorarzone 4 der HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Ansprechpartner und Auftraggeber mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 60 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 90 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 120 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 120 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 25 (Gewichtung 12,0 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros (Architekturbüro, Ingenieurbüro), dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 15 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 15 HOAI mit Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III“, die Leistungsphasen 1-8 zu § 15 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der Referenzleistung, die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 45 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 60 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 60 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 26 (Gewichtung 16,0 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 15 HOAI erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 15 HOAI“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit mindestens Honorarzone 4 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu § 15 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 15 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 45 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 45 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 27 (Gewichtung 0,90 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 51 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 51 HOAI mit Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Aufgabenstellung, die Leistungsphasen 1-8 zu § 51 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der Referenzleistung, die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 1 500 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 2 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 2 500 000 ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 2 500 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 28 (Gewichtung 1,20 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 51 HOAI erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 51 HOAI“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Aufgabenstellung, die Leistungsphasen 1-8 zu § 51 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 800 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 1 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 1 500 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 1 500 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 29 (Gewichtung 2,1 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 62 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 62 HOAI“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Tragwerke entsprechend mind. Honorarzone 3 der HOAI“, die Leistungsphasen 2-5 zu § 62 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Ingenieurleistung, die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 40 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 50 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 50 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 30 (Gewichtung 2,8 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 62 HOAI erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 62 HOAI“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Tragwerke entsprechend mind. Honorarzone 3 der HOAI“, die Leistungsphasen 2-5 der HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 30 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 40 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 50 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 50 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 31 (Gewichtung 3,3 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 HOAI angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 mit Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III“, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 32 (Gewichtung 4,4 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 68 HOAI Anlagengruppen 1 und 2 mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit Honorarzone 3 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 der HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 33 (Gewichtung 3,3 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 mit Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III“, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 34 (Gewichtung 4,4 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 erbringen. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 68 HOAI Anlagengruppen 3 und 4 mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit Honorarzone 3 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 35 (Gewichtung 3,3 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Ingenieurbüros, dem der Leistungserbringer für die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppe 6 angehört. Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 68 HOAI Anlagengruppe 6 mit Bescheinigung“ für maximal 3 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe Krankenhäuser mit mind. der Versorgungsstufe III, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 36 (Gewichtung 4,4 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en), der/die die Leistungen nach § 68 HOAI Anlagengruppe 6 erbringen. Die geforderte „Referenzliste verantwortliche Person(en) für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zu § 68 HOAI Anlagengruppe 6“ mit maximal 5 Referenzobjekten nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: die Bauaufgabe „medizinisches oder wissenschaftliches Gebäude“ mit Honorarzone 3 der HOAI, die Leistungsphasen 1-8 zu § 68 HOAI, die Bauzeiten, die anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Ingenieurleistung und die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden addiert. Bei mehreren Personen werden die anrechenbaren Nettokosten nur dann addiert, wenn sich diese Nettokosten auf verschiedene Projekte oder verschiedene Leistungsphasen beziehen. Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten < 4 000 000 EUR ergibt 0 Punkte; anrechenbare Nettokosten < 8 000 000 EUR ergibt 1 Punkt; anrechenbare Nettokosten < 11 000 000 EUR ergibt 2 Punkte; anrechenbare Nettokosten >= 11 000 000 EUR ergibt 3 Punkte. *** Erläuterung zu 37 (Gewichtung 7,0 %): Abgefragt wird/werden die technische Leistungsfähigkeit der Person, der die Leistungen erbringt. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die Leistung zuständig ist. Die geforderte „Referenz für die verantwortliche Person für die Dienstleistung (Leistungserbringer) zur Betriebs- und Organisationsplanung“ mit einem Referenzobjekt nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar: ein Krankenhaus mit mind. der Versorgungsstufe III; die Optimierung von Prozessabläufen im Krankenhaus; die Entwicklung eines Raum- und Funktionsprogramms mit Flächenermittlung nach DIN 13080; die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Es kann nur eine Referenz eingebracht werden (Addition nicht möglich). 1 Referenz mit der Versorgungsstufe <III ergibt 0 Punkte; 1 Referenz mit der Versorgungsstufe III ergibt 2 Punkte; 1 Referenz mit der Versorgungsstufe >= IV ergibt 3 Punkte.
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D-Bremen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2009/S 61-086823
Gesundheit Nord gGmbH, Osterholzer Landstr. 51 G, attn: Herrn Bester-Voß, D-28325 Bremen. Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel. E-mail: michael.bester-voss@gesundheitnord.de. Fax +49 42140819066.
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 21.3.2009, 2009/S 56-081337)
Betr.:
CPV: 71240000, 71327000, 71300000, 71317210.
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen.
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung.
Dienstleistungen von Ingenieurbüros.
Anstatt:
I.1)...Fax +49 4214081966.
muss es heißen:
I.1)...Fax +49 42140819066.
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| Ergebnis veröffentlicht | 07.01.2010 | ||
| Zuletzt aktualisiert | 07.01.2010 | ||
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