BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
WOBRA Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Brandenburg an der Havel mbH, Hauptstraße 32, z. Hd. von Herrn Deschner, 14776 Brandenburg an der Havel, DEUTSCHLAND. Tel. +49 3381757640. E-Mail: gf@wobra.de. Fax +49 3381757641.
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des Auftraggebers: www.wobra.de.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen.
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Architektenleitungen für den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in Brandenburg a.d.H. Am Hauptbahnhof (sog. "re-Generationshaus").
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der Dienstleistung:
Dienstleistung.
Dienstleistungskategorie: Nr. 12.
NUTS-Code DE421 .
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Objektplanung Gebäude.
II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
71221000, 71247000, 71240000.
II.1.6) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja.
II.2) ENDGÜLTIGER GESAMTWERT DES AUFTRAGS
II.2.1) Endgültiger Gesamtwert des Auftrags:
Wert: 377 026,00 EUR.
Ein-schließlich MwSt. MwSt.-Satz (%): 19.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart:
Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb.
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf folgende Kriterien:
1. Qualität der Lösungsvorschläge. Gewichtung: 50.
2. Qualität der Präsentation. Gewichtung: 30.
3. Honorar. Gewichtung: 20.
IV.2.2) Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt:
Nein.
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
Nein.
ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE
V.1) Tag der Auftragsvergabe:
20.12.2009.
V.2) ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
3.
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde:
S & P Sahlmann Planungsgesellschaft für Bauwesen mbH Leipzig, Rathenaustraße 19, 04179 Leipzig, DEUTSCHLAND. E-Mail: leipzig@sup-sahlmann.com. Tel. +49 341453000. Fax +49 3414530027.
V.4) ANGABEN ZUM AUFTRAGSWERT
Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
Wert: 377 026,00 EUR.
Einschließlich MwSt. MwSt.-Satz (%) 19.
V.5) ES KÖNNEN UNTERAUFTRÄGE/SUBAUFTRÄGE VERGEBEN WERDEN:
Ja. Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden darf:
unbekannt.
V.1) Tag der Auftragsvergabe:
V.2) ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde:
V.4) ANGABEN ZUM AUFTRAGSWERT
V.5) ES KÖNNEN UNTERAUFTRÄGE/SUBAUFTRÄGE VERGEBEN WERDEN:
V.1) Tag der Auftragsvergabe:
V.2) ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag vergeben wurde:
V.4) ANGABEN ZUM AUFTRAGSWERT
V.5) ES KÖNNEN UNTERAUFTRÄGE/SUBAUFTRÄGE VERGEBEN WERDEN:
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN:
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, DEUTSCHLAND. Tel. +49 3318661652.
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist u. a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Versendet der Auftraggeber eine Information über die Ablehnung der Bewerbung nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs und wird über einen längeren Zeitraum kein Nachprüfungsverfahren hiergegen eingeleitet, ist Verwirkung des Rechts auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens möglich.
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
8.2.2010.