• DE-39108 Magdeburg Kreisfreie Stadt
  • 05.10.2009
  • Ausschreibung
  • (ID 25972)

Fünf Schulstandorte - Planung/Sanierung/Finanzierung/Betrieb


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    Bewerbungsschluss 05.10.2009, 11:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Private Bauherren, Architekten, Bauingenieure
    Gewünschte Teilnehmerzahl: 3-5
    Gebäudetyp Schulzentren
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Landeshauptstadt Magdeburg, Magdeburg (DE)
    Betreuer nymoen strategieberatung gbr, Berlin (DE)
    Aufgabe
    Das Paket 4 des PPP-Projektes Schulen umfasst die Planung, die Sanierung, die Finanzierung und den Betrieb der fünf Schulstandorte: GS "Nordwest", H.-Junkers-Allee 54 a; GS "Am Hopfengarten", Am Hopfengarten 6; GS "Am Umfassungsweg", Umfassungsweg 17; FÖSG "H. Kükelhaus", Kosmonautenweg 1; IGS "W. Brandt"/GS "Am Westring", Westring 26, 28, 30. Die neben den Dienstleistungen zu erbringenden Bauleistungen sind im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten. Näheres regeln die Verdingungsunterlagen.
    Leistungsumfang
    Die Landeshauptstadt sucht für dieses Paket 4 einen privaten Partner, der für die fünf Schulstandorte aus einer Hand auf der Grundlage eigener Planungen sowie eines eigenen Finanzierungs- und Betriebskonzeptes die Schulsanierung, das Gebäudemanagement sowie die Baunterhaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung finanziert, durchführt und betreibt. Neben den Bewirtschaftungsleistungen sind auch Reinigungsleistungen und Hausmeisterdienstleistungen zu erbringen. Die Finanzierungszeit beträgt 10 Jahre mit definierter Restschuld und Schlusstilgungsrate. Für die Betriebszeit sind 20 Jahre ab Abnahme der Sanierungsleistung vorgesehen. Dieses Paket 4 muss vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation der Landeshauptstadt realisiert werden. Daher werden insbesondere die planerische und bauliche Gestaltung sowie die Gebäudedienstleistungen auf ihre Kostenverträglichkeit überprüft. Die Realisierung kann nur dann erfolgen, wenn die Eigenerledigungskosten der Landeshauptstadt unterschritten werden. Die Landeshauptstadt ist durch gute rahmenvertragliche Konditionen mit Wärme und elektrischer Energie versorgt. Der Abschluss von gleich guten Verträgen unter Berücksichigung der bestehenden Konditionen wird erwartet. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung sind öffentlich-rechtlich geregelt. Die Bewerber werden zur Vermeidung von Kosten aufgefordert, vor Abgabe eines Teilnahmeantrages alle relevanten Fragen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Steuern und Bilanzen selbständig zu überprüfen. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage des von der Landeshauptstadt mit den Verdingungsunterlagen zu überreichenden PPP-Projektvertrages.
    Informationen

    Unterlagen/Informationen: Hauskrecht@nymoen-strategieberatung.de

    Projektadresse DE-39108 Magdeburg Kreisfreie Stadt
    TED Dokumenten-Nr. 268062-2009

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    • BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Landeshauptstadt Magdeburg Der Oberbürgermeister, Gerhart-Hauptmann-Straße 24-26, z. Hd. von Mirko Scharff, D-39108 Magdeburg. Tel. +49 391540-5581. E-Mail: mirko.scharff@kgm.magdeburg.de. Fax +49 391540-5502. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.magdeburg.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: PPP-Projekt Schulen - Paket 4.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 27. NUTS-Code: DEE03.

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Das Paket 4 des PPP-Projektes Schulen umfasst die Planung, die Sanierung, die Finanzierung und den Betrieb der fünf Schulstandorte: GS "Nordwest", H.-Junkers-Allee 54 a; GS "Am Hopfengarten", Am Hopfengarten 6; GS "Am Umfassungsweg", Umfassungsweg 17; FÖSG "H. Kükelhaus", Kosmonautenweg 1; IGS "W. Brandt"/GS "Am Westring", Westring 26, 28, 30. Die neben den Dienstleistungen zu erbringenden Bauleistungen sind im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten. Näheres regeln die Verdingungsunterlagen.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 70000000, 90919300, 98341140, 45214200, 66113000, 71310000, 71246000.

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.

      II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Die Landeshauptstadt sucht für dieses Paket 4 einen privaten Partner, der für die fünf Schulstandorte aus einer Hand auf der Grundlage eigener Planungen sowie eines eigenen Finanzierungs- und Betriebskonzeptes die Schulsanierung, das Gebäudemanagement sowie die Baunterhaltung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung finanziert, durchführt und betreibt. Neben den Bewirtschaftungsleistungen sind auch Reinigungsleistungen und Hausmeisterdienstleistungen zu erbringen. Die Finanzierungszeit beträgt 10 Jahre mit definierter Restschuld und Schlusstilgungsrate. Für die Betriebszeit sind 20 Jahre ab Abnahme der Sanierungsleistung vorgesehen. Für nähere Informationen kann bei der nymoen strategieberatung gbr, Joachimstaler Str. 20, 10719 Berlin, Hauskrecht@nymoen-strategieberatung.de , ein Informationsmemorandum angefordert werden, das diese Vergabebekanntmachung ergänzt. Das gilt insbesondere für die Fragen der Finanzierung. Dieses Paket 4 muss vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation der Landeshauptstadt realisiert werden. Daher werden insbesondere die planerische und bauliche Gestaltung sowie die Gebäudedienstleistungen auf ihre Kostenverträglichkeit überprüft. Die Realisierung kann nur dann erfolgen, wenn die Eigenerledigungskosten der Landeshauptstadt unterschritten werden. Die Landeshauptstadt ist durch gute rahmenvertragliche Konditionen mit Wärme und elektrischer Energie versorgt. Der Abschluss von gleich guten Verträgen unter Berücksichigung der bestehenden Konditionen wird erwartet. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung sind öffentlich-rechtlich geregelt. Die Bewerber werden zur Vermeidung von Kosten aufgefordert, vor Abgabe eines Teilnahmeantrages alle relevanten Fragen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Steuern und Bilanzen selbständig zu überprüfen. Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage des von der Landeshauptstadt mit den Verdingungsunterlagen zu überreichenden PPP-Projektvertrages.

      II.2.2) Optionen: Nein.

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Beginn: 1.9.2010. Ende: 31.1.2032.
      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheitskonzept gemäß Informationsmemorandum (siehe dort Seite 3, Nr. 3).

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Die zu erbringenden Bauleistungen sind über ein Forfaitierungsmodell zu finanzieren (10-Jahres-Finanzierung mit Schlusszahlungsrate). Für die Forfaitierung gilt das im Informationsmemorandum vorgegebene Sicherheitenkonzept (siehe

      II.2.1). Alternativangebote zu dieser Forfaitierung sind nicht zugelassen. Die Zahlung von Raten erfolgt nach Abnahme der Sanierungsleistungen. Kosten für die Bauzwischenfinanzierung gehen in die Berechnungsgrundlage der Finanzierung im vorgenannten Sinne ein. Sofern durch den Bieter zinsgünstige Darlehen von staatlichen Förderbanken, wie z.B. der KfW oder der Investitionsbank des Landes Sachsen Anhalt, einbezogen werden, müssen diese den Rahmenbedingungen der Finanzierung gem. Verdingungsunterlagen entsprechen. Die Landeshauptstadt Magdeburg behält sich bis zur Angebotsabgabe vor, staatliche Fördermittel, z.B. aus dem Konjunkturprogramm oder EFRE in die Finanzierung einzubeziehen. Solche Mittel dienen als "Anschubfinanzierung" für die Planungs- und Baukosten.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Ja. Mittelständische Interessen sind angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bietergemeinschaften zu beteiligen. Geeignete Bietergemeinschaften kleiner und mittlerer Unternehmen werden im angemessen Umfang zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 7 Nr. 3 VOL/A). Entsprechend § 97 Abs. 3 GWB und im Interesse der architektonischen Vielfalt ist für jede der 5 Schulen des Paketes 4 ein anderes Architekturbüro einzusetzen. Die Einschaltung eines Generalplaners ist nicht zulässig. Im Übrigen haben die Auftragnehmer bei der Übertragung von Leistungen an Nachunternehmen sich vertraglich dazu zu verpflichten, kleine und mittlere Unternehmen in angemessenem Umfang durch Beteiligung an Teil- oder Fachlosen zu berücksichtigen, § 8 Abs. 3 Nr. 1 MFG LSA. Der PPP-Projektvertrag sieht eine in § 97 Abs. 3 S. 4 GWB entsprechende Regelung vor. Die zeitnahe und reibungslose Auftragsabwicklung ist dabei zu gewährleisten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Übertragung von Leistungen an Nachunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen zu fördern, soweit es die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen zulassen. Er verpflichtet sich des Weiteren, bei der Nachunternehmerbeauftragung die zwischen dem Bewerber und der Landeshauptstadt geltendenden Vertragsbedingungen und ergänzend die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B) die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) für die jeweilige Leistung zum Vertragsbestandteil zu machen.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Dem Teilnahmeantrag sind die im Folgenden aufgezählten Unterlagen beizufügen: Für alle Angaben sind die Formblätter zu verwenden, die bei der nymoen strategieberatung gbr, Joachimstaler Str. 20, 10719 Berlin, Hauskrecht@nymoen-strategieberatung.de, angefordert werden können. Für Angaben zur Organisation ist das "Formblatt 1" vorgesehen. Tritt eine Bietergemeinschaft in Erscheinung, muss zusätzlich das "Formblatt 2" von allen Mitgliedern ausgefüllt werden. Beabsichtigt der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern, so hat er unter Verwendung von "Formblatt 3"eine vorläufige Nachunternehmerliste zu erstellen. Die endgültige Nachunternehmerliste ist mit dem Angebot einzureichen. Für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und die im Zeitpunkt des Teilnahmeantrags bereits definitiv feststehenden Nachunternehmer sind entsprechend dem für ihren Einsatz vorgesehenen Teilbereich die Formblätter wie folgt zu verwenden: "Formblatt 4 (Bausanierung)", "Formblatt 5 (Planung)", "Formblatt 6 (Gebäudedienstleistung)" und das. "Formblatt 7 (Finanzierung)". Diese sind auszufüllen und die nachstehend geforderten Eignungsnachweise jeweils in Bezug auf die von ihnen zu erbringende(n) Teilleistung(en) beizufügen. Für jeden Teilbereich ist anzugeben, welcher Betrieb diesen verantwortet. Die geforderten Unterlagen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig in einem geschlossenen Briefumschlag zu überreichen. Der Briefumschlag ist mit dem "Formblatt 8" zu bekleben. Für die weiteren, im "Formblatt 3" genannten Nachunternehmer, die im Zeitpunkt des Teilnahmeantrages noch nicht definitiv feststehen, sind die entsprechenden Formblätter und Eignungsnachweise mit der Angebotsabgabe einzureichen. 2.1.1 Organisation: (1) Darstellung und Erläuterung des vorgesehenen Realisierungsmodells sowie dessen Refinanzierung. Es sind die Gesellschafter, die Gesellschaftsanteile und die Höhe des Haftungskapitals der vom Bewerber zu gründenden Projektgesellschaft anzugeben. 2.1.2 Bausanierung: (2) Haftungs- und Eigentumsverhältnisse sowie gewerberechtliche Voraussetzungen, z. B. durch einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, (3) Registrierung im Gewerbezentralregister, Auszug nicht älter als 3 Monate oder entsprechende Eigenerklärung, (4) Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, (5) Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, (6) Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit, (7) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 8 Ziffer 5 Abs. 1 lit. a) bis f) VOB/A in der geltenden Fassung vorliegen. 2.1.3 Planung und Projektsteuerung: (8) Benennung und Nachweis der beruflichen Qualifikation des Entwurfsverfassers, der Fachplaner und des Projektsteuerers gemäß § 23 VOF in der geltenden Fassung, (9) Eigenerklärung des Entwurfsverfassers, der Fachplaner und des Projektsteuerers, dass keine Ausschlussgründe nach § 11 VOF in der geltenden Fassung vorliegen, (10) Bauvorlageberechtigung nach BauO LSA und IngG LSA für den Entwurfsverfasser und die Fachplaner, (11) Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit. 2.1.4 Gebäudedienstleistungen: (12) Haftungs- und Eigentumsverhältnisse sowie gewerberechtliche Voraussetzungen, z. B. durch einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, (13) Registrierung im Gewerbezentralregister, Auszug nicht älter als 3 Monate oder entsprechende Eigenerklärung, (14) Eintragung in das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, (15) Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, (16) Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit, (17) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 7 Ziff. 5 lit. a) bis e)VOL/A in der geltenden Fassung vorliegen. Als Nachweis erkennt der Auftraggeber im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) sowie in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der unter www.pq-vol.de genannten Präqualifizierungsstellen an. Soweit im ULV präqualifiziert, gilt das auch für die beteiligten Objekt- und Fachplaner sowie Projektsteuerer.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Dem Teilnahmeantrag sind, wie in
      III.2.1) beschrieben, die im Folgenden aufgezählten. Unterlagen beizufügen. Für die Angaben sind die Formblätter zu verwenden, die bei der nymoen strategieberatung gbr, Joachimstaler Str. 20, 10719 Berlin, Hauskrecht@nymoen-strategieberatung.de , angefordert werden können. Diese sind wie in
      III.2.1) beschrieben auszufüllen. 2.2.1 Finanzierung:
      Erwartet werden hier. (18-20) marktübliche Finanzierungszusagen, die im Präqualifikationsverfahren noch mit Gremien und Dokumentenvorbehalt abgegeben werden können. Bei Abgabe des Angebotes dürfen derartige Vorbehalte nicht mehr enthalten sein. (18) Finanzierungszusage eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes für die Zwischenfinanzierung des PPP-Projektes, (19) Finanzierungszusage eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes für die Endfinanzierung des PPP-Projektes (20) Schriftliche Bestätigung der vorgenannten Kreditinstitute, bis zu welchem Höchstbetrag für den Bewerber zur Verwirklichung des PPP-Projektes eine Zwischenfinanzierung zugesichert wird. 2.2.2 Bausanierung: (21) Umsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (22) Ausgeführte Bauleistungen (Referenzen) bei der Errichtung von Gebäuden mit vergleichbarem technischen Schwierigkeitsgrad und vergleichbarer Größe (kurze Angaben zu Objekt, Auftraggeber, Auftragswert, Referenzzeitraum max. 3 Jahre), (23) Ausgeführte Bauleistungen (Referenzen) an Gebäuden mit vergleichbarem Charakter (kurze Angaben zu Objekt, Auftraggeber, Auftragswert, Referenzzeitraum max. 3 Jahre), (24) Erklärungen zur Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, (25) Benennung und Erklärung zur Qualifikation und zur Erfahrung des für die Leitung und Aufsicht des Bauvorhabens vorgesehenen technischen Personals. 2.2.3 Planung: (26) Umsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich Innenumsätzen, (27) Nachweise über Planung und Realisierung der Sanierung von öffentlich genutzten Gebäuden, (28) Nachweis der entwurflichen Qualität unter besonderer Berücksichtigung niedriger Baukosten, (29) Benennung von Referenzobjekten der vorgesehenen Objektplaner, Fachplaner und Projektsteuerer. 2.2.4 Gebäudedienstleistungen: (30) Umsätze in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, (31) Erklärungen zu Objekten (Referenzen), bei denen vergleichbare Gebäudedienstleistungen erbracht wurden oder werden (kurze Angaben zu Objekt, Auftraggeber, Leistungsdauer, Leistungsumfang), (32) Erläuterungen, wie die Gebäudedienstleistungen während der Nutzungsphase organisiert werden sollen (schematische Darstellung anhand den im Informationsmemorandum genannten Anforderungen) ggf. Benennung der Nachunternehmer, wenn nicht alle Gebäudedienstleistungen selbst erbracht werden ("Formblatt 3"), Darstellung von Erfahrungen bei Personalübernahme, (33) Benennung und Erklärung zur Qualifikation des für die Leitung und Aufsicht der Gebäudedienstleistungen vorgesehenen Personals. Als Nachweis erkennt der Auftraggeber im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereinsfür die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) sowie in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der unter www.pq-vol.de genannten Auftragsberatungsstellen an. Soweit im ULV präqualifiziert, gilt das auch für die beteiligten Objektund Fachplaner sowie Projektsteuerer.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die notwendigen Angaben und Formalitäten zur technischen Leistungsfähigkeit sind unter Punkt
      III.2.2) mit angegeben.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
      3. Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: In der Präqualifikationsphase wird die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer gemäß den gewichteten Eignungskriterien ausgewählt, wie sie in der Anlage zum Formblatt 1 ausgewiesen sind, das für den Teilnahmeantrag zu verwenden ist (vgl.
      III.2.1).

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:
      1. Wirtschaftlichkeit. Gewichtung: 60.
      2. Bausanierung/Planung. Gewichtung: 20.
      3. Gebäudedienstleistungen. Gewichtung: 20.

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 5.10.2009 - 11:00.

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: 16.10.2009.

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: 3.1 Genehmigungsbedürftigkeit: Der PPP-Projektvertrag für Paket 4 bedarf als Gewährvertrag ähnliches Geschäft bzw. als kreditähnliches Rechtsgeschäft der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt als zuständiger Kommunalaufsichtsbehörde (§§ 100, 101 GO LSA). Solange die kommunalaufsichtliche Genehmigung nicht vorliegt, bleibt die Auftragserteilung schwebend unwirksam. Des Weiteren ist die Zustimmung des Stadtrates der Landeshauptstadt erforderlich. 3.2 Hinweis auf Runderlass: Auf den Runderlass des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vom 8.1.2007 wird hingewiesen, hier insbesondere auf die Ausführungen zu dem Punkt 2.3.2 "Zusätzliche Prüfung bei nicht ausgeglichenem Haushalt". Insbesondere ist zu beachten, dass im PPP-Projekt Schulen der Landeshauptstadt Magdeburg bereits 3 Pakete à 5 Schulen vergeben wurden und daher mit einer intensiven Prüfung des Landesverwaltungsamtes gerechnet werden muss, ob das Paket 4 genehmigt werden kann. 3.3 Keine Kostenerstattung: Kosten, die den Bietern durch die Teilnahme am Verhandlungsverfahren entstehen, werden seitens des Auftraggebers nicht erstattet. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten.

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Das Datum der Absendung wird automatisch aktualisiert, sobald die Bekanntmachung zur Veröffentlichung eingereicht wird.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, D-06112 Halle/Saale. E-Mail: liane.huerthe-metka@lvwa.sachsen-anhalt.de. Tel. +49 345514-1536. URL: www.sachsen-anhalt.de. Fax +49 345514-1115.

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 101a GWB Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101 b GWB Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder
      2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber Die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind: Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement, Gerhart-Hauptmann-Straße 24-26, D-39108 Magdeburg. E-Mail: mirko.scharff@kgm.magdeburg.de. Tel. +49 391540-5581. URL: www.magdeburg.de. Fax +49 391540-5502.

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 15.9.2009.
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 28.09.2009 Ola Kopka
Ergebnis veröffentlicht
Zuletzt aktualisiert 03.03.2011 Ola Kopka
Wettbewerbs-ID 25972 Status Kostenpflichtig
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