Generalplanerleistung zur Errichtung eines regionalen Trainingszentrums (RTZ) und einer Raumschießanlage (RSA) in den Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI als Generalplaner mit den Bereichen Objektplanung, Aussenanlagen, TGA, TWP, SiGeKO. Der BLB NRW Bielefeld beabsichtigt, im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen - LAFP - ein regionales Trainingszenrum und eine Raumschießanlage bauen zu lassen. Die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung), 3 (Entwurf) und 4 (Genehmigungsplanung) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure werden durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb selbst erbracht. Vom Auftragnehmer werden die Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) , 6 (Vorbereiten der Vergabe, teilweise, da Mitwirkung AG), 7 (Mitwirken bei der Vergabe, teilweise, da Mitwirkung AG), 8 (Objektüberwachung teilw. da GU-Einsatz beabsichtigt), 9 (Objektbetreuung und Dokumentation) in folgenden Leistungsbildern zu erbringen sein. — Objektplanung Gebäude in den LP 5-9, — Außenanlagen in den LP 5-9, — Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro) in den LP 5-9, — Tragwerksplanung in den LP 5-9, — SiGeKo, nach Baustellenverordnung. Insoweit kommt hierfür ein Generalplaner bzw. auch eine Arbeitsgemeinschaft in Betracht. Die Leistungsbilder Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie die nichtöffentliche Erschließung (Ver- und Entsorgung, Medien), Brandschutzgutachten, Prüfstatik, Projektsteuerung werden durch Dritte erbracht. Der Bewerber muss in der Lage sein, die Leistungsphasen 5 bis 9 so mit den Leistungen anderer Fachplaner zu koordinieren und seine Leistungen so rechtzeitig fertigzustellen, daß ab November 2010 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Die Ausführung der Bauarbeiten durch einen Generalunternehmer ist vorgesehen. Die Fertigstellung ist für den September 2011 vorgesehen. Der Auftragnehmer hat einen vom Auftraggeber administrierten internetbasierten Datenraum zu nutzen. Die DV-Standards des BLB NRW (siehe dazu
blb.nrw.de/standards.htm) sind im Auftragsfall verbindlich.