D-Köln: Architekturentwurf
2010/S 13-015511
Köln, 27/Zentrales Vergabeamt, Willy-Brandt-Platz 2, 272 Vergabecenter D-50679Köln. Tel. +49 221221-23647. E-mail: Zentrales-Vergabeamt@stadt-koeln.de. Fax +49 221221-26272.
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 26.12.2009, 2009/S 249-358571)
Betr.:
CPV: 71220000, 71240000.
Architekturentwurf.
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen.
Weitere zusätzliche Informationen
Unter Ziff. III.1) "Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer", dort I.3, heißt es:
Geeignete Darstellung von genau 2 Referenzprojekten seit 2000 die der Größenordnung nach mit der hier zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (d. h. mind. 4 000 m² BGF oder mind. 8 000 0000 EUR Baukosten KG 300+400, netto), bei welchen der Architekt Leistungen mind. im Umfang der Leistungsphasen 2-4 gem. § 15 HOAI 2002 / § 33 HOAI 2009 erbracht hat).
Die Ausloberin weist daraufhin, dass für die Erfüllung der Mindestanforderungen ausreichend ist, wenn der Architekt/in mind. für ein Referenzprojekt mit den entsprechenden Mindestanforderungen die Leistungsphasen 2-4 erbracht hat; eine bauliche Realisierung ist nicht Voraussetzung.
Für das 2. notwendige Referenzprojekt genügt es, wenn der Architekt/in für ein Vorhaben mit den entsprechenden Mindestanforderungen für die Leistungsphasen 2-4 bereits beauftragt wurde und zumindest mit der Leistungsphase 2 begonnen wurde. In dem Fall ist ergänzend zu den auszufüllenden Formblättern die entsprechende Beauftragung mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Für die Referenzen nach Nr. I.3 und II.4 ist ergänzend mitzuteilen:
Bei den Referenzen meint BGF, die BGF (a), nach DIN 277, d. h. inkl. aller unterirdischen Geschosse.
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D-Köln: Architekturentwurf
2009/S 249-358571
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1)NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Köln, 27/Zentrales Vergabeamt, Willy-Brandt-Platz 2, Kontakt 272 Vergabecenter, 50679 Köln, DEUTSCHLAND. Tel. +49 221221-23647. E-Mail: Zentrales-Vergabeamt@stadt-koeln.de. Fax +49 221221-26272.
Weitere Auskünfte erteilen: Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, CBH Rechtsanwälte, Bismarckstr. 11-13, Kontakt Regina Lamm, 50672 Köln, DEUTSCHLAND. E-Mail: bzr-rodenkirchen@cbh.de. Fax +49 22195190-99.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2)ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
I.3)HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1)BESCHREIBUNG II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber: Begrenzter Architekten-Investoren-Wettbewerb für den Neubau des Bezirksrathauses Rodenkirchen.
II.1.2)Kurze Beschreibung: Die Stadt Köln beabsichtigt, in Köln-Rodenkirchen, auf dem Grundstück Hauptstraße 85, ein neues Bezirksrathaus in Verbindung mit weiteren Nutzungen zu errichten. Die Stadt Köln beabsichtigt hierfür, das Grundstück zu teilen und an einen Investor mit im Wesentlichen folgenden Verpflichtungen zu verkaufen:
— Abriss des bestehenden Bezirksrathauses,
— Planung und Errichtung eines neuen Bezirksrathauses einschließlich einer von der Stadt Köln vorgegebenen Anzahlt von Stellplätzen auf dem einem Teil des Grundstücks (ggf. auch als Tiefgarage),
— Vermietung des Bezirksrathauses an die Stadt Köln für die Dauer von 30 Jahren mit einem Wiederkaufsrecht für die Stadt Köln bei Beendigung des Mietvertrags,
— Planung und Errichtung eines 3-geschossigen Gebäudes mit Wohnungen und Geschäftsräumen im Erdgeschoss auf dem anderen Teil des Grundstücks.
Mit Blick auf eine zeitnahe Umsetzung wird ein Investoren-Architekten-Wettbewerb in Anlehnung an die RAW 2004 durchgeführt.
Das dem Architekten-Investoren-Wettbewerb zugrunde liegende Konzept sieht eine Teilung der beiden zu errichtenden Gebäude durch eine Gasse vor, die Rathausvorplatz und Parkplätze an der Barbarastrasse und an der Oststrasse verbindet. Anstelle des heutigen achtgeschossigen Rathausbaus soll ein 4 bis maximal 5 geschossiges Bezirksrathaus errichtet werden. Die zentralen Nutzungsbereiche, die Meldehalle und der Saal der Bezirksvertretung sollen die Ecke von Rathausvorplatz und Gasse markieren. Nordseitig der Gasse wird die Platzkante in die Gasse fortgeführt.
Weitere Details erhalten die Bewerber/-gruppe(n), die für die 2. Phase des Wettbewerbs ausgewählt werden.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
71220000, 71240000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1)KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER: Teilnahmeberechtigt sind Investoren und Architekten, ungeachtet der zwischen ihnen bestehenden rechtlichen Verbindung. Investor und Architekt können sich als Bietergemeinschaft bewerben, der Architekt kann auch, sofern dies nach dem jeweils geltenden Standesrecht zulässig ist, als Investor auftreten oder der Investor kann sich des Architekten als Auftragnehmer bedienen. Notwendig ist, dass von dem/der Bewerber/-gruppe (im Folgenden: Bewerber) ein Angebot auf Abschluss des Grundstückskaufvertrages und des Mietvertrages über das noch zu errichtende Gebäude im nächsten Verfahrensschritt abgegeben wird.
Erforderlich ist, dass der Bewerber nachweist, über die erforderliche Leistungsfähigkeit zu verfügen. Dabei ist es auch zulässig, sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, sofern der Bewerber nachweist, dass ihm die Leistungsfähigkeit im Falle der Auftragserteilung auch tatsächlich zur Verfügung steht. In dem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Inhalt des Formulars, vgl. unten) des Dritten abzugeben.
Ungeachtet der rechtlichen Verbindung sind folgende Unterlagen für die Beurteilung der Eignung mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
I. Architekt/-in:
I.1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 11 Abs. 1 VOF sowie § 11 Abs. 4 VOF vorliegen;
I.2) Nachweis der beruflichen Qualifikation des Architekten (Vorlage der Eintragung als Architekt/-in einem zuständigen Berufsregister (Kammer);
I.3) Geeignete Darstellung von genau zwei Referenzprojekten seit 2000 die der Größenordnung nach mit der hier zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (d.h. mind. 4 000 qm BGF oder mind. 8 000 0000 EUR Baukosten KG 300+400, netto), bei welchen der Architekt Leistungen mind. im Umfang der Leistungsphasen 2-4 gem. § 15 HOAI 2002 / § 33 HOAI 2009 erbracht hat).
II. Investor:
II.1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 11 Abs. 1 VOF sowie § 11 Abs. 4 VOF vorliegen;
II.2.) Sofern es sich um eine juristische Person handelt: Kopie der Eintragung in das zuständige Handelsregister (bzw. vergleichbares Register bei Bewerbern aus dem europäischen Ausland, sofern Eintragung durch vorgesehen ist)
II.3) Angaben zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; durchschnittlicher jährlicher Umsatz mind. 400 000 EUR;
II.4) Geeignete Darstellung von genau zwei Referenzprojekten seit 2002 die der Größenordnung nach mit der hier zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (d.h. mind. 4 000 qm BGF oder 8 000 000 EUR Baukosten KG 300+400, netto).
Die Jahresabschlüsse (Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sind nur auf Verlangen der Ausloberin vorzulegen (II.3)/II.4)). Referenzprojekte von Architekt und Investor dürfen identisch sein.
Bei den vorzulegenden Referenzen gilt, dass je nur die ersten beiden Referenzen (Ziff. I.3 und Ziff. II.4), in der Reihenfolge wie vom Bewerber vorgelegt, bei der Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden.
Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Ausloberin bereitgestellten Formulare zu verwenden. Sie sind vollständig ausgefüllt, an den vorgesehen Stellen unterschrieben und um die geforderten Anlagen ergänzt bei der unter Ziff. 1.1 genannten Stelle fristgerecht einzureichen.
Die Formblätter für den Teilnahmeantrag können bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle telefonisch oder per E-Mail angefordert werden.
Die Teilnahmeanträge müssen in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis mit der Aufschrift "Nicht öffnen – Teilnahmeantrag „Bezirksrathaus Rodenkirchen" eingeliefert werden.
Es werden nur Teilnahmeanträge berücksichtigt, die fristgerecht eingehen, vollständig sind und die Mindestanforderungen (vgl. Ziff. I.3, II.3 und II.4) erfüllen.
Die Ausloberin wird mind. 5 Bewerber für die 2. Phase des Wettbewerbs auswählen. Die Ausloberin wird die Auswahl danach treffen, welche Bewerber die Referenzprojekte (Ziff. I.3, II.4) mit der durchschnittlich höchsten BGF vorgelegt haben.
Sofern der Durchschnitt bei zwei oder mehr Bewerbern gleich ist, entscheidet über die Rangfolge das Los.
Sofern nach dem durchgeführten Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber innerhalb von 2 Wochen ab Versand der Angebotsunterlagen von der Teilnahme absehen, behält sich die Ausloberin vor, Bewerber in der Reihenfolge nach dem oben stehenden Kriterium nachrücken zu lassen bis die vorgesehene Zahl von mind. 5 Bewerbern wieder erreicht ist. Eine Verlängerung der Angebotsfrist wird damit nicht verbunden.
III.2)TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN: Ja.
1. Der sich (mit-)bewerbende Architekt muss eine im Zulassungsbereich ansässige natürliche Person sein, die nach den für ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung geltenden Rechtsvorschriften zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" befugt ist oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiete der Architektur (2005/36/EG) berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden;
2. Juristische Personen sind als "Architekt" zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine verantwortliche Person benennen, die die Anforderungen zu 1.) erfüllt. Diese Person ist mit dem Teilnahmeantrag zu benennen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)ART DES WETTBEWERBS: Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: Mindestzahl 5 / Höchstzahl 8.
IV.2)NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER: IV.3)KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE: Das Preisgericht wird bei seiner Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien (ohne Gewichtung) anwenden:
— Architektur- und Raumqualität,
— Städtebauliche Qualität,
— Freiraumqualität,
— Energieeffizienz,
— Nutzungsqualität,
— Funktionalität und Wirtschaftlichkeit im Betrieb,
— Langfristige Werthaltigkeit/Materialisierung.
IV.4)VERWALTUNGSINFORMATIONEN IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber: IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 8.3.2010.
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können: Deutsch.
IV.5)PREISE UND PREISGERICHT IV.5.1)Es werden Preise vergeben: Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: 1. Preis: 35 000 EUR;
2. Anerkennungen à 17 500 EUR.
IV.5.2)Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer: IV.5.3)Folgeaufträge: Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4)Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: Ja.
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter: 1. Rebekka Junge, Landschaftsarchitektin, Bochum.
2. Jürgen Minkus, Vorsitz Gestaltungsbeirat der Stadt Köln, Köln.
3. Prof. Pablo Molestina, Architekt, Köln.
4. Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen.
5. Petra Römer, Qualitätssicherung Architektur, Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
6. Prof. Rudolf Scheuvens, Architekt und Stadtplaner Dortmund.
7. Prof. Johannes Schilling, Architekt, Köln.
8. Bernd Streitberger, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Köln.
9. Guido Kahlen, Stadtdirektor.
10. Preisricher 10-16, siehe unter Ziff. VI.2.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1)WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.2)SONSTIGE INFORMATIONEN: Verfahren.
Die Stadt Köln führt einen sog. Architekten-Investoren-Wettbewerb in Anlehnung an die RAW 2004 durch. In der 1. Phase werden die geeigneten Bewerber für die 2. Phase des Wettbewerbs ausgewählt. Die Wettbewerbsbedingungen werden den ausgewählten Bewerbern in der 2. Phase mitgeteilt. Die 2. Phase des Architekten-Investoren-Wettbewerbs wird als anonymer Planungswettbewerb durchgeführt. Die Wettbewerbsaufgabe wird in der Auslobung dieses Planungswettbewerbs detailliert dargelegt.
Der Zuschlag erfolgt an den mit dem 1. Preis ausgezeichneten Bieter. Der Kaufpreis, der für das Grundstück zu zahlen ist und die Miete, die für die Räume der städtischen Nutzungen (Bezirksrathaus und Bürgeramt) von der Stadt Köln für die kommenden 30 Jahre garantiert werden, ist vorgegeben und wird nicht gewertet. Bis auf die Planung werden auch die abzuschließenden Verträge vorgegeben. Die Bewerber/-gruppen der engeren Wahl haben ihr Angebot in der 2. Phase in notariell beurkundeter Form abzugeben.
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass sie den Auftrag zur Realisierung des unter Ziff. II.1.2 beschriebenen Vorhabens an den Gewinner (1. Preisträger) des Wettbewerbs vergeben wird. Eine Eignungsprüfung ist im Anschluss an die Preisgerichtssitzung nicht mehr vorgesehen, da diese bereits im Rahmen des vorliegenden Teilnahmewettbewerbs geprüft wurde.
Ausgangslage:
Das Projektgrundstück an der Hauptstrasse 85 in Köln-Rodenkirchen ist insgesamt ca. 4 161 m² groß. Das Grundstück liegt am Rathausvorplatz im Zentrum und historischen Kern des Stadtteils. Es wird derzeit rückwärtig über den Parkplatz an der Barbarastrasse erschlossen.
Das Grundstück ist derzeit durch das heutige Bezirkrathaus Köln-Rodenkirchen bebaut. Der 8-gschossige, moderne Sichtbetonbau der 1960er Jahre. ist stark sanierungsbedürftig. Gleichzeitig entspricht das Gebäude den Anforderungen an ein modernes barrierefreies Dienstleistungszentrum und Bürogebäude eines Bezirkrathauses nur noch ungenügend. Vor diesem Hintergrund wurden seit 2007 unterschiedliche Szenarien für die Erneuerung oder den Abriss und Neubau geprüft.
Eine bauliche Sanierung des Gebäudes ist wirtschaftlich nicht realisierbar. Seine Flexibilität für funktionale Verbesserungen ist beschränkt. Das Gebäude soll daher abgerissen werden und am selben Standort durch einen Neubau ersetzt werden.
Das Raumprogramm für das Bezirksrathaus, in dem sich unter anderem das Bürgeramt, das Sozialamt und die Bezirksvertretung befinden soll, umfasst eine Hauptnutzfläche von ca. 2 900 qm, was ca. 4 500 qm BGF entspricht. Zur Vorklärung der wesentlichen offenen städtebaulichen Fragen hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 2008 ein Gutachterverfahren mit 5 Teilnehmern durchgeführt.
Das vom Preisgericht des Gutachterverfahrens prämierte Konzept des Büros Halfmann Architekten, Köln in Arge mit arbos Landschaftsarchitekten, Hamburg gibt auf die oben genannten Fragen eine überzeugende Antwort. Es bildet den Ausgangpunkt für die Umsetzung des Architekten-Investoren-Verfahrens. Die aus dem Konzept abgeleiteten städtebaulichen Vorgaben bilden deshalb den Rahmen für den geplanten Neubau.
Die Stellplätze für das Bezirksrathaus sind auf dem Projektgrundstück unterzubringen. Dies kann auch durch die Realisierung einer Tiefgarage erfolgen. Die mittelfristig geplante Neugestaltung und Unterbauung des Rathausvorplatzes mit einer Tiefgarage ist nicht Gegenstand des Planungswettbewerbs.
Die Entwicklung des Projekts, insbesondere Klärung von Fragen der Erschließung, erforderlicher Zustimmungen der Nachbarn und der Baugenehmigung sind Sache des Bieters. Um die Planungssicherheit für die Bieter zu erhöhen, hat die Stadt Köln einen Bauvorbescheid beantragt.
Unterlagen:
Den für die 2. Phase des Architekten-Investoren-Verfahrens ausgewählten Bewerbern wird eine Angebotsaufforderung übermittelt werden. Das Angebot mit allen geforderten Unterlagen, einschließlich einer Wettbewerbsarbeit, ist voraussichtlich innerhalb von 3 Monaten bei der Vergabestelle der Stadt Köln einzureichen. Die genaue Frist wird in der Angebotsaufforderung definiert.
Der Aufforderung zur Erstellung des Angebots und der Wettbewerbsarbeit sind ausführliche Vergabeunterlagen und Bewerbungsbedingungen beigefügt, welche für die Erstellung des Angebots benötigt werden, darunter voraussichtlich die.
1. Vertragsunterlagen zu den geplanten Einzelverträgen (Grundstückskaufverträge für Bezirksrathaus Köln-Rodenkirchen und für Wohn- und Geschäftsbebauung, Bauverpflichtungen, Mietvertrag für das Bezirksrathaus Köln-Rodenkirchen mit Nettomiete);
2. Technische Verdingungsunterlagen Bezirksrathaus Köln-Rodenkirchen (Leistungsbeschreibung Bau für Planung und Ausführung, Raumprogramm und Raumbuch, Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA) Bau/Technische Anlagen, Bestandunterlagen (mit Angaben für die Planung/Ausführung des Abbruchs durch den Investor, Energiestandard);
3. Auslobungsbroschüre für den Planungswettbewerb einschließlich der Unterlagen des Bauvorbescheids;
4. Dokumentation der Ergebnisse des Gutachterverfahrens den ausgewählten Bewerbern des Architekten-Investoren-Wettbewerbs, die den Zuschlag nicht erhalten, werden die Kosten für der notarielle Beurkundung pauschal mit 12 000 EUR entschädigt, soweit die notarielle Erklärung den formalen Anforderungen genügt.
Urheberrecht und Weiterbeauftragung:
Das Urheberrecht einschließlich des Rechtes auf Schutz gegen Nachbau aller Teilnehmer des Gutachterverfahrens ist zu beachten. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Ergebnissen des Gutachterverfahrens durch die Stadt Köln ist nicht beabsichtigt.
Alle eingereichten Unterlagen werden Eigentum der Ausloberin. Der Ausloberin steht das Recht der Erstveröffentlichung zu. Sie ist berechtigt, die eingereichten Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens unter Angabe der Verfasser ohne weitere Prüfung und Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss sicherstellen, dass die Planungsleistungen bis Leistungsphase 5 von dem Architekten erbrachten werden, der die im Verfahren vorzulegende Arbeit verfasst hat.
Bekanntgabe und Ausstellung.
Die bevollmächtigen Vertreter der ausgewählten Bewerber werden über das Wettbewerbsergebnis informiert. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird der Öffentlichkeit und Presse bekannt gegeben.
Alle Wettbewerbsarbeiten werden im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts öffentlich ausgestellt. Die einzelnen Arbeiten werden mit den Namen des Bieters, der Verfasser, der Mitarbeiter und Sonderfachleute, den Preisen und Anerkennungen versehen. Eröffnung, Ort und Öffnungszeiten der Ausstellung werden allen Bewerbern sowie über die Presse bekannt gegeben.
Voraussichtliche Termine:
05/2010 Angebotsaufforderung;
08/2010 Angebotsabgabe;
10/2010 Preisgericht;
12/2010 Beschluss des Rates der Stadt Köln, Zuschlag;
03/2013 Baufertigstellung Neubauten.
Ergänzende Preisrichter 10-16 (vgl. Ziff. IV.5.5:
10. Friedel Giesen-Weirich, Vorsitzender Gesamtpersonalrat der Stadt Köln;
11. Bürgermeister/-in Stadtbezirk Rodenkirchen;
12. Engelbert Rummel, Geschäftsführender Betriebsleiter Gebäudewirtschaft der Stadt Köln;
13. Vertreter/-in CDU-Fraktion (Rat der Stadt Köln);
14. Vertreter/-in SPD-Fraktion (Rat der Stadt Köln);
15. Vertreter/-in Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen (Rat der Stadt Köln);
16. Vertreter/-in FDP-Fraktion (Rat der Stadt Köln).
VI.3)RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN VI.3.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Blumenthalstraße 33, 50670 Köln, DEUTSCHLAND. Tel. +49 221147-3116. Fax +49 221147-2889.
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Ausloberin weist auf § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB hin. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen.
VI.3.3)Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind: VI.4)TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 23.12.2009.