• DE-21680 Stade
  • 07/2011
  • Ergebnis
  • (ID 33065)

PPP-Projekt Neubau eines Schulgebäudes für das Gymnasium Athenaeum

Verhandlungsverfahren
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  • 1. Rang Zuschlag

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    • Architekten
      Schröder Architekten, Bremen (DE), Delmenhorst (DE) Büroprofil

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    • kein Bild vorhanden Investoren
      Ed. Züblin Direktion Nord - Bereich Bremen, Bremen (DE)

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    • Landschaftsarchitekten
      Henke+Blatt Partnerschaft, Bremen (DE), Verden (DE) Büroprofil

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  • 2. Rang

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    • Architekten
      trapez architektur - DIRK LANDWEHR, Hamburg (DE) Büroprofil

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  • Projektdaten

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    Entscheidung 18.07.2011 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Investoren, Architekten
    Gewünschte Teilnehmerzahl: 2-4
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich EWR, Welthandelsorganisation WTO
    Sprache Deutsch
    Ort DE-21680 Stade
    Auslober/Bauherr Landkreis Stade, Stade (DE)
    Aufgabe
    Der Landkreis Stade hat beschlossen, für das Gymnasium Athenaeum (Harsefelder Straße 40, 21680 Stade) den Neubau eines Schulgebäudes als Ergänzung zu den bereits bestehenden Schulbauten dieser Schule zu errichten. Der Neubau wird ca. 2 500 m² Gesamtnutzfläche umfassen. Zum Leistungsumfang gehören ebenfalls der Abbruch und die Beseitigung eines Schulpavillons, die Herstellung von Freisportanlagen sowie die teilweise Neugestaltung von Außenanlagen und Wegeflächen. Die Maßnahme soll im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells (PPP/ÖPP) erfolgen und umfasst die Planung, die schlüsselfertige Errichtung und Finanzierung (PPP-Inhabermodell). Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung alle Planungsleistungen und Bauleistungen zu erbringen, die für die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes und der Außenflächen erforderlich sind. Hierzu zählt auch die Beantragung der Baugenehmigung. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung sowie die Endfinanzierung über einen Zeitraum von 30 Jahren im Rahmen eines PPP-Inhabermodells. Eine Grundstücksübertragung an den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
    Informationen

    Kontakt: Herrn Rainer Gricksch, gebaeudewirtschaft@landkreis-stade.de


  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • BEKANNTMACHUNG Bauauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Landkreis Stade, Am Sande 2, Kontakt Amt für Gebäudewirtschaft, z. Hd. von Herrn Rainer Gricksch, 21682 Stade, DEUTSCHLAND. Tel. +49 414112-382. E-Mail: gebaeudewirtschaft@landkreis-stade.de. Fax +49 414112-383. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.landkreis-stade.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Neubau eines Schulgebäudes für das Gymnasium Athenaeum.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Bauleistung. Erbringung einer Bauleistung, gleichgültig mit welchen Mitteln, gemäß den vom öffentlichen Auftraggeber genannten Erfordernissen. Hauptausführungsort: 21680 Stade NUTS-Code: DE939.

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Der Landkreis Stade hat beschlossen, für das Gymnasium Athenaeum (Harsefelder Straße 40, 21680 Stade) den Neubau eines Schulgebäudes als Ergänzung zu den bereits bestehenden Schulbauten dieser Schule zu errichten. Der Neubau wird ca. 2 500 m² Gesamtnutzfläche umfassen. Zum Leistungsumfang gehören ebenfalls der Abbruch und die Beseitigung eines Schulpavillons, die Herstellung von Freisportanlagen sowie die teilweise Neugestaltung von Außenanlagen und Wegeflächen. Die Maßnahme soll im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells (PPP/ÖPP) erfolgen und umfasst die Planung, die schlüsselfertige Errichtung und Finanzierung (PPP-Inhabermodell). Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen Bauleistungsbeschreibung alle Planungsleistungen und Bauleistungen zu erbringen, die für die schlüsselfertige Erstellung des Gebäudes und der Außenflächen erforderlich sind. Hierzu zählt auch die Beantragung der Baugenehmigung. Die Finanzierungsleistungen umfassen die Bauzwischenfinanzierung sowie die Endfinanzierung über einen Zeitraum von 30 Jahren im Rahmen eines PPP-Inhabermodells. Eine Grundstücksübertragung an den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 45210000, 45214200, 66000000, 71240000, 71320000.

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.

      II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Ja.

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Beginn: 1.3.2011. Ende: 15.5.2012.
      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die jeweilige Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der Bauleistungen gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers ausgetauscht. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Die Endfinanzierung erfolgt über einen Zeitraum von 30 Jahren ab Abnahme der Bauleistungen. Die Kosten der Bauzwischenfinanzierung werden Bestandteil der Berechnungsgrundlage für die Ratenkalkulation der Endfinanzierung. Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers abzustellen. Einredeverzichtserklärungen während der Bauzeit werden nicht gegeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Sofern ein Angebot von einer Bietergemeinschaft erfolgt, hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter anzubieten.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Bewerbungsunterlagen oder Teile der Bewerbungsunterlagen, die vom Bewerber ausschließlich auf elektronischem Wege (z.B. per E-Mail oder Fax) versendet werden, sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt. Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in dem Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ zusammengefasst. Dieses ist vom Bewerber vollständig mit allen geforderten Angaben auszufüllen, in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und rechtsverbindlich zu unterschreiben. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen. Das Formblatt kann bei der unter Ziffer I.1. angegebenen Adresse angefordert werden. Es werden nur Erklärungen und Nachweise benötigt, die in diesen Teilnahmebedingungen gefordert sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter Ziffer IV.3.4 genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise (A.1 - A .3, B.1 - B.2 und C.1 - C.3) nicht oder nicht vollständig beigefügt sind, werden nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, fehlende Nachweise kurzfristig nachzufordern; dabei werden alle Bewerber gleich behandelt. Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und Erklärungen für 1. Bewerber (A), 2. Bauunternehmen (B) und 3. Architekturbüro (C) abzugeben. Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Folgende Nachweise sind beizufügen: A) für den Bewerber: A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf). A2. Eigenerklärungen, — dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 8 Nr. 5 Abs. 1 a)-f) VOB/ A vorliegen, — dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen nicht rechtskräftig gegen eine der Vorschriften i. S. v. § 8a Nr.1 Abs. 1 VOB/A verurteilt worden ist, — dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 5 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung der Maßnahme erklären. B) für das Bauunternehmen: B1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf), B2. Eigenerklärungen, — dass keine Ausschlussgründe i. S. v. § 8 Nr. 5 Abs. 1 a)-f) VOB/ A vorliegen, — dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen nicht rechtskräftig gegen eine der Vorschriften i. S. v. § 8a Nr.1 Abs. 1 VOB/A verurteilt worden ist, — dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 5 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. C) für das Architekturbüro: C1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros in einer Architektenkammer. C2. Eigenerklärung, dass das Architekturbüro bzw. eine ihm zuzurechnende Personen nicht rechtskräftig wegen einer der Vorschriften i. S. v. § 11 Nr.1 (a)-(g) VOF verurteilt worden ist. C3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich: A) für den Bewerber: A 4. Angaben zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. A 5. Angabe von Referenzen zu ausgeführten vergleichbaren PPP-Projekten (Planung, Errichtung und Finanzierung), bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Vertragspartner/Initiator/Gesellschafter Objektgesellschaft) des Auftraggebers agierte; Referenzzeitraum ab 2005 (Zeitpunkt der PPP-Vertragsunterzeichnung), Angaben zu: Jahr des Vertragsabschlusses, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Realisierungsmodell, Auftragswert. (Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Bei Angabe von mehr Referenzprojekten werden nur die ersten 5 Projekte gewertet.). A6. Darstellung sowie Erläuterung des vorgesehenen Realisierungsmodells und dessen Finanzierung. Es ist anzugeben, wer Vertragspartner des Auftraggebers werden soll (z.B. eine Projektgesellschaft). A7. Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen kaufmännischen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Abschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zum Referenzprojekt und zur Tätigkeit im Referenzprojekt). B) für das Bauunternehmen: B3. Angaben zu den Gesamtumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Angaben oder Nachweise sind erforderlich: B) für das Bauunternehmen: B 4. Angabe von Referenzen zu realisierten Neu- oder Erweiterungsbauten von Schulgebäuden bzw. Gebäuden mit vergleichbarem technischen Schwierigkeitsgrad (schlüsselfertig/als Generalunter- bzw. -übernehmer); Referenzzeitraum ab 2001 (Zeitpunkt der Fertigstellung; Angaben zu: Zeitraum der Bauerrichtung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Auftragswert, Art und Umfang (Gewerke) der selbst durchgeführten Leistungen. (Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Bei Angabe von mehr Referenzprojekten werden nur die ersten 5 Projekte gewertet.). B 5. Benennung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen technischen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Abschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zum Referenzprojekt und zur Tätigkeit im Referenzprojekt). C) für das Architekturbüro: C 4. Angaben von Referenzen des Entwurfsverfassers für vergleichbare realisierte Projekte insbesondere für Neu- oder Erweiterungsbauten von Schulgebäuden; Referenzzeitraum ab 2001 (Zeitpunkt der Planungsleistung), Angaben zu: Zeitraum der Planungsleistung und Bauausführung, Objekt, Namen des Auftraggebers und Ansprechpartners, Projektvolumen, persönlich erbrachte Leistungsphasen nach HOAI. (Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Bei Angabe von mehr Referenzprojekten werden nur die ersten 5 Projekte gewertet.). C.5. Benennung von weiterem vorgesehenen Personal und Angaben zu dessen Qualifikation: Abschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zum Referenzprojekt und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der (jeweils in Prozent) angegebenen Gewichtung auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen und Nachweise. Die Angaben zu den unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 gehen wie folgt in die Bewertung ein: Auswahlkriterien für den Bewerber (A.4 - A.7) 20 %. Auswahlkriterien für das Bauunternehmen (B.3 - B.5) 40 %. Auswahlkriterien für das Architekturbüro (C.4 - C.5) 40 %.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2009/S 240-343150 vom 12.12.2009.

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 10.3.2010 - 12:00.

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: 15.4.2010.

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: 1) Mehrfachbewerbungen von Bewerbern, Bauunternehmen und Architekten sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen beteiligt hat. 2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben. 3) Jeder aufgeforderte Bieter, der ein der Ausschreibung entsprechendes Angebot mit den geforderten Unterlagen rechtzeitig eingereicht hat, erhält für die Bearbeitung der Angebote der ersten Phase eine Entschädigung in Höhe von 4 000 EUR. Allen Teilnehmern, die ihre Angebote in weiteren Phasen nach Aufforderung des Auftraggebers überarbeiten aber letztlich nicht den Zuschlag erhalten, wird für die Bearbeitung der Angebote eine Entschädigung in Höhe von einmailig 1 000 EUR gezahlt. Dieser Betrag enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftragnehmer enthält keine Entschädigung. Für Nebenangebote wird ebenfalls keine Entschädigung gezahlt.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, DEUTSCHLAND. E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de. Tel. +49 4131152340. Fax +49 4131152943.

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 19.1.2010.
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  • Gewährleistung

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