• DE-28199 Bremen
  • 09/2010
  • Ergebnis
  • (ID 37336)

Umbau und die Sanierung des Gebäudes AB der Hochschule Bremen - TGA-Planungsleistungen

Verhandlungsverfahren
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    Entscheidung 01.09.2010 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Bauingenieure, TGA-Fachplaner
    Gewünschte Teilnehmerzahl: 3-4
    Bewerber: 17
    Gebäudetyp Hochschulen, Wissenschaft und Forschung
    Art der Leistung Technische Ausrüstung
    Zulassungsbereich EWR, Welthandelsorganisation WTO
    Sprache Deutsch
    Ort DE-28199 Bremen
    Auslober/Bauherr Senatorin für Bildung und Wissenschaft und Gesundheit, Bremen (DE)
    Betreuer Immobilien Bremen AöR, Bremen (DE)
    Aufgabe
    Die Freie Hansestadt Bremen vertreten durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft beabsichtigt das vorhandene Gebäude AB der Hochschule Bremen umfassend in enger Zusammenarbeit mit dem Nutzer der Hochschule Bremen zu sanieren.
    Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind TGA-Planungsleistungen gem. § 51, Anlagengruppen 1 - 5 und 8 der HOAI 2009, zum Umbau und zur Sanierung des Gebäudes AB der Hochschule Bremen, mit dem Ziel, mindestens dem Sanierungsstandard gem. EnEV2009 zu entsprechen.
    Bei dem Gebäude AB der Hochschule Bremen handelt es sich um ein Hochhausgebäude, welches freistehend in Stahlbeton- Skelettbauweise errichtet wurde. Es dient zur Aufnahme der Vorlesungs- und Projekträume, sowie verschiedener Labor-, Technik und Verwaltungseinrichtungen. Das unterkellerte Gebäude wurde 1975 fertig gestellt und erstreckt sich über 10 Vollgeschosse mit einem zusätzlichen Staffelgeschoß, in dem unter Anderem ein Hörsaal und ein größerer Besprechungsraum untergebracht sind. Das Gebäude wird zentral über ein Treppenhaus (zuzüglich Sicherheits-Fluchtreppenhaus) und mehrere Aufzugsschächte erschlossen.
    Flächen im Bestand: BGF ca. 14 425 qm.
    Die zu realisierenden Sanierungsmaßnahmen beinhalten:
    Umbauarbeiten im Hinblick auf einen zukunftsfähigen und nutzungsneutralen Ausbau in den Geschossebenen.
    Die Funktionseinheiten werden anhand eines Rauprogramms neu festgelegt und bestehende Strukturen sinnvoll und den technischen Bedürfnissen bearbeitet.
    Die Schwerpunkte bilden im Einzelnen die Bereiche:
    Sanierung der Heizungsanlage (Wärmeversorgungsanlage):
    Im Zuge der Baumaßnahme ist die Wärmeversorgungsanlage zu sanieren.
    Das Gebäude verfügt über eine Heizungsunterstation, hier ist der Verteiler mit sieben Heizkreisen untergebracht. Die HK werden über die GLT geregelt.
    Das Gebäude wird mittels statischer Heizflächen beheizt.
    Verteiler, Pumpen, Rohrleitungen sowie die Heizflächen sind teilweise 30 Jahre alt.
    Die Wärmeversorgung erfolgt über die Energiezentrale der Hochschule, sie ist nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme.
    Sanierung des Trink- u. Löschwassernetzes:
    Im Zuge der Sanierung sind auch Umbau- und Anpassungsarbeiten im Bereich des Trinkwassernetzes durchzuführen. Hinsichtlich des Brandschutzes gilt dies auch für Feuerlöschleitungen.
    Sanierung der Lüftungsanlagen:
    Erneuerung von Lüftungsanlagen in den Labor- Seminarräumen, sowie in sonstigen, zu be- und entlüftenden Räumen. In diesem Zusammenhang sind Energieverluste durch offene, ins Freie führende Lüftungskanäle und weitere, nicht mehr benutzte Kanalsysteme durch Rückbau abzustellen.
    Sanierung der allgemeinen Elektroinstallation, einschließlich entsprechender Sicherheitstechnik:
    Zur Umsetzung der Vorschrift VDE 108 ist die Neuordnung der Elektroinstallation, ggf. in abgehängten Deckenbereichen für die sichere Stromversorgung vorzusehen. Die Maßnahmen betreffen auch die entsprechende Sicherheitstechnik und die Anpassung der IT- und Fernmeldetechnik.
    Die Kostenobergrenze für die Kostengruppen 300 + 400 beträgt ca. 10,75 Mio. €, incl. MwSt.
    Kosten:
    KG 300 ca. 7 700 000 EUR;
    KG 400 ca. 3 050 000 EUR.
    Angaben zum Zeitrahmen:
    Die Planungsphase wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2010 beginnen; mit Ablauf des Jahres 2013 ist der Abschluss der Bautätigkeit anvisiert.
    Besondere Fachkenntnisse:
    1. Umbau und Sanierungen von Gebäuden bei laufendem Betrieb;
    2. Durch Referenzen nachgewiesene Kenntnisse von energetischen Sanierungsmassnahmen.
    Leistungsumfang
    TGA Planer für die Leistungsphasen 1–9 mit folgenden Schwerpunkten:
    1. Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung § 51 HOAI 2009, Anlagengruppen 1 bis 5 und 8. Der Auftrag wird gegebenenfalls als Abrufvertrag erteilt.

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    • BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N) Senatorin für Bildung und Wissenschaft Katharinenstraße 12-14 Kontakt: Hochschulbau z. H. Herrn Bick 28195 Bremen DEUTSCHLAND Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel E-Mail: Horst.bick@wissenschaft.bremen.de Fax +49 421496-2741 Internet-Adresse(n) Hauptadresse des Auftraggebers www.bildung.bremen.de Weitere Auskünfte erteilen: Immobilien Bremen AöR Hutfilterstrasse 1-5 Kontakt: Verdingung z. H. Herren Matthias Foit, Pascal Strixner oder Bernd Panzer 28195 Bremen DEUTSCHLAND Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel E-Mail: info.verdingung@immobilien.bremen.de Fax +49 421361-4019 Internet: www.immobilien.bremen.de Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Immobilien Bremen AöR Hutfilterstrasse 1-5 Kontakt: Verdingung z. H. Herrn Matthias Foit/ (V0052/2010) 28195 Bremen DEUTSCHLAND Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel E-Mail: info.verdingung@immobilien.bremen.de Fax +49 421361-4019 Internet: www.immobilien.bremen.de Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Immbobilien Bremen AöR Hutfilterstrasse 1-5 Kontakt: 5.OG Verdingung, Raum 5.06 z. H. Herrn Matthias Foit/ (V0052/2010) 28195 Bremen DEUTSCHLAND Tel. nicht zugelassenes Kommunikationsmittel E-Mail: info.verdingung@immobilien.bremen.de Fax +49 421361-4019 Internet: www.immobilien.bremen.de

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN) Regional- oder Lokalbehörde Sonstiges Wissenschaft, Forschung Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber TGA-Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung des Gebäudes AB der Hochschule Bremen.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungsauftrag Dienstleistungskategorie: Nr. 12 Hauptort der Dienstleistung Bremen. NUTS-Code DE501

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Die Freie Hansestadt Bremen vertreten durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft beabsichtigt das vorhandene Gebäude AB der Hochschule Bremen umfassend in enger Zusammenarbeit mit dem Nutzer der Hochschule Bremen zu sanieren. Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind TGA-Planungsleistungen gem. § 51, Anlagengruppen 1 - 5 und 8 der HOAI 2009, zum Umbau und zur Sanierung des Gebäudes AB der Hochschule Bremen, mit dem Ziel, mindestens dem Sanierungsstandard gem. EnEV2009 zu entsprechen. Bei dem Gebäude AB der Hochschule Bremen handelt es sich um ein Hochhausgebäude, welches freistehend in Stahlbeton- Skelettbauweise errichtet wurde. Es dient zur Aufnahme der Vorlesungs- und Projekträume, sowie verschiedener Labor-, Technik und Verwaltungseinrichtungen. Das unterkellerte Gebäude wurde 1975 fertig gestellt und erstreckt sich über 10 Vollgeschosse mit einem zusätzlichen Staffelgeschoß, in dem unter Anderem ein Hörsaal und ein größerer Besprechungsraum untergebracht sind. Das Gebäude wird zentral über ein Treppenhaus (zuzüglich Sicherheits-Fluchtreppenhaus) und mehrere Aufzugsschächte erschlossen. Flächen im Bestand: BGF ca. 14 425 qm. Die zu realisierenden Sanierungsmaßnahmen beinhalten: Umbauarbeiten im Hinblick auf einen zukunftsfähigen und nutzungsneutralen Ausbau in den Geschossebenen. Die Funktionseinheiten werden anhand eines Rauprogramms neu festgelegt und bestehende Strukturen sinnvoll und den technischen Bedürfnissen bearbeitet. Die Schwerpunkte bilden im Einzelnen die Bereiche: Sanierung der Heizungsanlage (Wärmeversorgungsanlage): Im Zuge der Baumaßnahme ist die Wärmeversorgungsanlage zu sanieren. Das Gebäude verfügt über eine Heizungsunterstation, hier ist der Verteiler mit sieben Heizkreisen untergebracht. Die HK werden über die GLT geregelt. Das Gebäude wird mittels statischer Heizflächen beheizt. Verteiler, Pumpen, Rohrleitungen sowie die Heizflächen sind teilweise 30 Jahre alt. Die Wärmeversorgung erfolgt über die Energiezentrale der Hochschule, sie ist nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme. Sanierung des Trink- u. Löschwassernetzes: Im Zuge der Sanierung sind auch Umbau- und Anpassungsarbeiten im Bereich des Trinkwassernetzes durchzuführen. Hinsichtlich des Brandschutzes gilt dies auch für Feuerlöschleitungen. Sanierung der Lüftungsanlagen: Erneuerung von Lüftungsanlagen in den Labor- Seminarräumen, sowie in sonstigen, zu be- und entlüftenden Räumen. In diesem Zusammenhang sind Energieverluste durch offene, ins Freie führende Lüftungskanäle und weitere, nicht mehr benutzte Kanalsysteme durch Rückbau abzustellen. Sanierung der allgemeinen Elektroinstallation, einschließlich entsprechender Sicherheitstechnik: Zur Umsetzung der Vorschrift VDE 108 ist die Neuordnung der Elektroinstallation, ggf. in abgehängten Deckenbereichen für die sichere Stromversorgung vorzusehen. Die Maßnahmen betreffen auch die entsprechende Sicherheitstechnik und die Anpassung der IT- und Fernmeldetechnik. Die Kostenobergrenze für die Kostengruppen 300 + 400 beträgt ca. 10,75 Mio. €, incl. MwSt. Kosten: KG 300 ca. 7 700 000 EUR; KG 400 ca. 3 050 000 EUR. Angaben zum Zeitrahmen: Die Planungsphase wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2010 beginnen; mit Ablauf des Jahres 2013 ist der Abschluss der Bautätigkeit anvisiert. Besondere Fachkenntnisse:
      1. Umbau und Sanierungen von Gebäuden bei laufendem Betrieb;
      2. Durch Referenzen nachgewiesene Kenntnisse von energetischen Sanierungsmassnahmen.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71240000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang TGA Planer für die Leistungsphasen 1–9 mit folgenden Schwerpunkten:
      1. Fachplaner für Technische Gebäudeausrüstung § 51 HOAI 2009, Anlagengruppen 1 bis 5 und 8. Der Auftrag wird gegebenenfalls als Abrufvertrag erteilt.

      II.2.2)
      Optionen Nein ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten Im Auftragsfall ist eine Haftpflichtversicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für Sachschäden abzuschließen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend) Rechts- und Verwaltungsvorschriften: HOAI; RL-Bau und LHO des Landes Bremen, jeweils aktuelle Fassung.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung Ja Der Auftraggeber erarbeitet mit dem Auftragnehmer eine Zielvereinbarung hinsichtlich der Kosten und der Termine, da ein Kostendeckel vorhanden ist. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise: Stufe 1 Leistungsphase 1-3 und Stufe 2 Leistungsphase 4- 9.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Allgemein: Es werden Bewerber gesucht, die Erfahrungen in der Planung und Realisierung von, den unter den einzelnen Punkten genannten Kriterien haben und den Nachweis im Umgang mit funktional komplexen Hochschulgebäuden durch bereits realisierte vergleichbare Bauvorhaben erbringen können. Zum Verhandlungsverfahren wird zugelassen, wer die Bewerbungsunterlagen, gemäß der unter VI.3 "Sonstige Informationen" im Unterpunkt 4 der Bekanntmachung, genannten Bedingungen eingereicht hat und die geforderten Nachweise und Erklärungen an den geforderten Stellen eingefügt hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser. Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerber, die alle geforderten Nachweise und Erklärungen zu
      III.2.1) in der Bewerbungsmappe vorlegen, werden mit den unter III. 2.2) "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und
      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit genannten Bewertungskriterien bepunktet, siehe auch Unterpunkt zu VI.3 "Sonstige Informationen". Die Gewichtung und Anzahl der Punkte wird in den einzelnen Unterpunkten genannt. Im Anschluss wird für jeden Bewerber anhand einer Wertungsmatrix, siehe Beispiel in der Bewerbungsmappe, die Gesamtpunktzahl ermittelt.
      1. Bewerbergemeinschaftserklärung nach VOF § 7, Vordruck siehe anzufordernde Bewerbungsmappe;
      2. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 4 (4) VOF;
      3. Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung oder eine Zusammenarbeit in relevanter Weise bezogen auf die zu vergebende Leistung nach § 7 (2) VOF;
      4. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 11 (4) a) bis e) VOF;
      5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 11 (1) a) bis g) VOF;
      6. Eigenerklärung, ob auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird, siehe auch § 13 (2) h) VOF;
      7. Eigenerklärung des Bewerbers nach § 7 (3) VOF mit den Namen und beruflicher Qualifikation der verantwortlichen Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen, unter konkreter Angabe der Leistungsbereiche und Darstellung als Organigramm für den Leistungsbereich TGA-Planung gem. § 51 HOAI 2009 (Anlagengruppen 1-5 und 8);
      8. Eignungsnachweise betreffend der fachliche Befähigung nach § 13 (2) a) VOF (in Kopie) der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), der Führungskräfte und der verantwortlichen Personen (gemäß vorstehender Eigenerklärung Nr. 7), z. B. durch Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen über die fachliche Eignung/Qualifikationen;
      9. Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) und die Eigenerklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im Auftragsfall eine Versicherung über 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für Sachschäden abzuschließen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Nachweise der Ziff. III.2.2. werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2. gewertet.
      10. Eigenerklärung gem. § 12 (1) c) VOF für die Jahre 2007, 2008, 2009, über den jeweiligen Jahresnettoumsatz für Leistungen gem. § 51, Anlagengruppen 1 - 5 (inkl. Regelungstechnik) der HOAI 2009 (bzw. § 68, Anlagengruppe 1 – 3 der HOAI 2002);
      11. Eigenerklärung gem. § 13 (2) d) VOF für die Jahre 2007, 2008, 2009 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten inkl. Führungskräfte für Leistungen gem. § 51, Anlagengruppen 1 - 5 (inkl. Regelungstechnik) der HOAI 2009 (bzw. § 68, Anlagengruppe 1 – 3 der HOAI 2002). Möglicherweise geforderte Mindeststandards Für alle Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Falls die Leistungen durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet. — Erläuterung zu 10 (Gewichtung 10 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden seitens des Auslobers addiert und durch die Zahl 3 geteilt (gemittelter Jahresnettohonorarumsatz), —— keine verwertbaren Angaben oder gemittelter Jahresnettohonorarumsatz kleiner 80 000 EUR ergibt 0 Punkte, —— gemittelter Jahresnettohonorarumsatz 80 000 bis 150 000 EUR ergibt 1 Punkt, —— gemittelter Jahresnettohonorarumsatz 150 000 bis 250 000 EUR ergibt 2 Punkte, —— gemittelter Jahresnettohonorarumsatz ab 250 000 EUR ergibt 3 Punkte, — Erläuterung zu 11 (Gewichtung 10 %): Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist. Die mitgeteilte Jahresmitarbeiteranzahl wird seitens des Auslobers addiert und durch die Zahl 3 geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiteranzahl), —— keine verwertbaren Angaben oder gemittelte Jahresmitarbeiteranzahl kleiner 2 ergibt 0 Punkte, —— gemittelte Jahresmitarbeiteranzahl ist 3 ergibt 1 Punkt, —— gemittelte Jahresmitarbeiteranzahl ist 4 ergibt 2 Punkte, —— gemittelte Jahresmitarbeiteranzahl ist größer als 4 ergibt 3 Punkte.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Nachweise 12 bis 14 zu der Ziffer III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.3 gewertet.
      12. Für Planungsleistungen gemäß § 51 der HOAI 2009 (bzw. § 68 der HOAI 2002), Referenzliste des Büros (Ingenieurbüro), inkl. Bescheinigungen von vergleichbaren Leistungen in der „Energetischen Sanierung“ für die Jahre 2007, 2008 und 2009;
      13. Für Planungsleistungen gemäß § 51, Anlagengruppen 1 – 3 (inkl. Regelungstechnik) der HOAI 2009 (bzw. § 68, Anlagengruppe 1 - 2 der HOAI 2002), Referenzliste des Büros (Ingenieurbüro), inkl. Bescheinigungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 für vergleichbare Leistungen;
      14. Für Planungsleistungen gemäß § 51, Anlagengruppen 4 - 5 HOAI 2009 (bzw. § 68, Anlagengruppe 3 der HOAI 2002), Referenzliste des Büros (Ingenieurbüro), inkl. Bescheinigungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 für vergleichbare Leistungen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Für alle Erklärungen der Punkte 12 bis 14 zur technischen Leistungsfähigkeit gilt:
      a) die in diesem Verfahren zu berücksichtigten anrechenbaren Kosten werden vom Bewerber über die Projektlaufzeit der geforderten Leistungsphasen des jeweiligen Referenzobjektes ermittelt und per geforderter Eigenerklärung mitgeteilt;
      b) die anrechenbaren Kosten pro Bearbeitungsjahr ergeben sich je nach Leistungsstand des Referenzprojektes entweder aus der Kostenschätzung, Kostenberechung, Kostenanschlag oder Kostenfeststellung;
      c) bei der Wertung durch die Vergabestelle werden keine Unterschiede wegen der Berechnungsmethode (Kostenermittlungsarten) gemacht, die anrechenbaren Kosten werden jeweils gleich behandelt;
      d) die wie vor beschriebenen zu ermittelnden Kosten werden vom Bewerber durch die Kalenderjahre der Projektlaufzeit des jeweiligen Referenzprojektes geteilt. Mit mehr als 2 Monaten angefangene Kalenderjahre gelten als volle Kalenderjahre. Projekte die vor den geforderten Bearbeitungsjahren 2007, 2008 und 2009 angefangen wurden, werden berücksichtigt, wenn sie entweder innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre beendet wurden oder darüber hinaus laufen. Gleiches gilt für Projekte, die innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre angefangen wurden. Es werden nur die anrechenbaren Kosten berücksichtigt, die nach Vorstehendem auf die geforderten Bearbeitungsjahre 2007, 2008 und 2009 entfallen;
      e) falls die Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber/die. Bewerbergemeinschaft zur erbringen;
      f) fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet;
      g) alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beziehen; — Erläuterung zu 12 (Gewichtung 20 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros (Ingenieurbüro), für den Bereich "Energetische Sanierung", gemäß § 51 der HOAI 2009 (bzw. § 68 der HOAI 2002). Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für diese Leistung zuständig ist. Es sind Referenzen mit den zum jeweils relevanten Zeitpunkt geltenden Normen nachzuweisen. Die geforderte Referenzliste des Bewerbers gemäß vorstehender Leistung, mit Bescheinigung für maximal 5 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: — die Bauaufgabe "Energetische Sanierung von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung eines vergleichbaren Nichtwohngebäudes" (z. B. Hochschulgebäude), — die Leistungsphasen: mit Hinweis auf Planung und Ausführung zu § 51 der HOAI 2009 (bzw. § 68 der HOAI 2002), — die Projektlaufzeit (max. der Leistungsphasen 1 - 9), — die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer enthalten. Werden in der Referenzliste mehr als 5 Referenzobjekte angegeben, werden nur die 5 erstgenannten berücksichtigt. Es werden Referenzen für die "Einhaltung des Neubaustandards bei energetischen Gesamtsanierungen" in Form einer Eigenerklärung, dass der Wärmeschutznachweis, oder die DIN 18599, oder der Nachweis gemäß Förderrichtlinie KfW eingehalten wurde, gewertet. —— Keine verwertbaren oder mit der Bauaufgabe vergleichbaren Angaben ergeben 0 Punkte, —— Mindestens 1 vorliegende Referenz ergibt 1 Punkt, —— Mindestens 2 vorliegende Referenzen ergeben 2 Punkte, —— Mindestens 3 oder mehr vorliegende Referenz ergeben 3 Punkte, — Erläuterung zu 13 (Gewichtung 30 %), Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros (Ingenieurbüro), für die Leistungen gemäß § 51, Anlagengruppen 1 – 3 (inkl. Regelungstechnik) der HOAI 2009 (bzw. § 68, Anlagengruppe 1 – 2 der HOAI 2002). Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für diese Leistung zuständig ist. Die geforderte Referenzliste des Bewerbers gemäß vorstehender Leistung, mit Bescheinigung für maximal 5 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: — die Bauaufgabe "Sanierung von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens Honorarzone II gem. § 51 der HOAI 2009 (bzw. § 68 der HOAI 2002) für vergleichbare Gebäude", — die Leistungsphasen: 2 - 8 für die Anlagengruppen 1 – 3 (inkl. Regelungstechnik) gem. § 51 HOAI 2009 (bzw. § 68, Anlagengruppe 1 - 2 der HOAI 2002), — die Projektlaufzeit (max. der Leistungsphasen 1 - 9), — die gemittelten anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, — die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer, sowie, — die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit einer positiven Aussage zur Termin- und Kostensicherheit (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Werden in der Referenzliste mehr als 5 Referenzobjekte angegeben, werden nur die 5 erstgenannten berücksichtigt. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden seitens des Auslobers addiert. —— Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 1 900 000 EUR ergibt 0 Punkte, —— Anrechenbare Nettokosten von 1 900 000 bis 2 800 000 EUR ergeben 1 Punkt, —— Anrechenbare Nettokosten von 2 800 000 bis 3 800 000 EUR ergeben 2 Punkte, —— Anrechenbare Nettokosten ab 3 800 000 EUR ergeben 3 Punkte, — Erläuterung zu 14 (Gewichtung 30 %): Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Büros (Ingenieurbüro), für die Leistungen gemäß § 51, Anlagengruppen 4 - 5 der HOAI 2009 (bzw. § 68, Anlagengruppe 3 der HOAI 2002). Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für diese Leistung zuständig ist. Die geforderte Referenzliste des Bewerbers gemäß vorstehender Leistung, mit Bescheinigung für maximal 5 Referenzobjekte nach § 13 (2) b) VOF muss erkennbar für jedes Referenzobjekt: — die Bauaufgabe "Sanierung von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens Honorarzone II gem. § 51 der HOAI 2009 (bzw. § 68 der HOAI 2002), für vergleichbare Gebäude", — die Leistungsphasen: 2 - 8, für die Anlagengruppen 4 - 5 gem. § 51 HOAI 2009 (bzw. § 68, Anlagengruppe 3 der HOAI 2002), — die Projektlaufzeit (max. der Leistungsphasen 1 - 9), — die gemittelten anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der geforderten Leistung, — die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer, sowie, — die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit einer positiven Aussage zur Termin- und Kostensicherheit (bei privaten Auftraggebern genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten. Werden in der Referenzliste mehr als 5 Referenzobjekte angegeben, werden nur die 5 erstgenannten berücksichtigt. Die anrechenbaren Nettokosten der vergleichbaren Leistungen werden seitens des Auslobers addiert. — Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 1 000 000 EUR ergeben 0 Punkte, — Anrechenbare Nettokosten von 1 000 000 bis 1 500 000 EUR ergeben 1 Punkt, — Anrechenbare Nettokosten von 1 500 000 bis 2 300 000 EUR ergeben 2 Punkte, — Anrechenbare Nettokosten ab 2 300 000 EUR ergeben 3 Punkte.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Ja Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, ansässige: natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" berechtigt sind, sowie Arbeitsgemeinschaften aus beratenden Ingenieuren (der technischen Gebäudeausrüstung). Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als "Ingenieur/in", wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist, juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Leistungen ausgerichtet ist, der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Bei Bewerbergemeinschaften/ Arbeitsgemeinschaften, muss mindestens ein Mitglied die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 4 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zum Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die Bewerbungsmappe (vergl. Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) per Post, Mail oder Fax angefordert hat und entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat. Die vorgelegten Bewerbungsunterlagen werden verwahrt, nach Ablauf der Bewerbungsfrist geöffnet, perforiert und durchnummeriert. Die Seitenreihenfolge wird nicht verändert. Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (wird mit der Bewerbungsmappe zur Verfügung gestellt) bewertet. Die Kriterien entsprechen den Anforderungen der Teilnahmebedingungen
      III.2.1) bis
      III.2.3). Die Gewichtung ergibt sich aus dieser Bekanntmachung und der Bewerbungsmappe (vergl. Ziff.
      VI.3). Fehlende geforderte Nachweise und Erklärungen zu
      III.2.1) (Punkt 1 - 9) führen zum Ausschluss. Die Nachweise/ Erklärungen nach
      III.2.2) (Punkt 10 – 11) und
      III.2.3) (Punkt 12 - 14) werden anhand der Mindeststandards zu
      III.2.2) und
      III.2.3) mit einer Wertungsmatrix bepunktet und die Reihenfolge der Bewerber festgelegt. Die 4 Bewerber, die auf Basis dieser Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3 Bewerbern, die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren auch mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fortzuführen.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
      1. Projektanalyse und Präsentation. Gewichtung 10
      2. Personalstruktur und Projektkommunikation. Gewichtung 30
      3. Projektmanagement. Gewichtung 25
      4. Kosten- und Terminsicherheit. Gewichtung 30
      5. Honorare. Gewichtung 5

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber V0052/2010. Der Umschlag des Teilnahmeantrages ist mit dem Aktenkennzeichen (V0052/2010) zu kennzeichnen und auch bei allen Anfragen ist diese Nummer anzugeben.

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2010/S 012-015217 vom 19.1.2010

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 26.4.2010 - 10:00 Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge 26.4.2010 - 23:59

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      1.
      Gemäß § 4 Abs. 6 VOF sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur Post, Fax und Email als Kommunikationsmittel zugelassen. Bitte geben Sie dabei immer das unter
      IV.3.1) genannte Aktenzeichen (Vergabenummer) an;
      2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 4 Abs. 8 Satz 2 VOF als solche mit dem Hinweis "VOF- Teilnahmeantrag", sowie dem Aktenzeichen zu kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter
      I.1) benannt ist;
      3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb;
      4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen, die sich mit einer Bewerbungsmappe bewerben, die für dieses Verfahren von der unter
      I.1) genannten Kontaktstelle für "Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen" ausgegeben wurde. Die Bewerbungsmappe ist bei dieser Kontaktstelle schriftlich oder per Mail zu beantragen. Es gelten die in der Bewerbungsmappe genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen oder der vorgegebenen Gliederung nicht folgen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet;
      5. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen;
      6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge NICHT in gebundener Form einzureichen;
      7. In der Bewerbungsmappe beigefügten Anlage "Erklärung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft" ist u. a. ein bevollmächtigter Vertreter der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, ob dieser bevollmächtigte Vertreter bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu vertreten;
      8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern zu unterzeichnen oder von dem bevollmächtigten Vertreter gem. "Erklärung der Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft";
      9. Bei Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist die Bewerbergemeinschaft schon in der Bewerbung im Einzelnen zu bezeichnen – zur Bezeichnung genügt nicht die ausgefüllte "Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft". Es muss aus der Bewerbung eindeutig hervorgehen, aus welchen Mitgliedern die Bewerbergemeinschaft besteht.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Ansgaritorstrasse 2 28195 Bremen DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Tel. +49 421361-6704 Internet: www.bauumwelt.bremen.de Fax +49 421496-6704

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gem. § 107ff. GWB bei der unter Ziff.
      VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Vergabeverstöße müssen unverzüglich bei der unter Ziff.
      I.1) genannten Vergabestelle gerügt werden. Die betroffenen Bieter, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, werden vom Auftraggeber per Informationsschreiben gem. § 101a GWB in Kenntnis gesetzt.

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa Ansgaritorstrasse 2 28195 Bremen DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de Tel. +49 421361-6704 Internet: www.bauumwelt.bremen.de Fax +49 421496-6704

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 17.3.2010
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