| Aufgabe |
Es ist beabsichtigt, die Planung, die Errichtung, den Gebäudebetrieb, die Instandhaltung und die Finanzierung des Neubaus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Form eines ÖPP-Modells zu vergeben. Das Ministeriumsgebäude ist nach den Vorgaben des Raumprogramms und der funktionalen Leistungsbeschreibung (Outputspezifikation) innerhalb von voraussichtlich maximal drei Jahren zu planen, zu errichten sowie nach mängelfreier Fertigstellung und Inbetriebnahme für 27 Jahre zu betreiben und Instand zu halten. Der Einbindung mittelständischer Unternehmen wird dabei besondere Bedeutung zugemessen. Ziel des Neubaus ist die gemeinsame Unterbringung der Berliner Beschäftigten des BMBF (derzeit 350 Büroarbeitsplätze). Gleichzeitig soll Vorsorge für eine Unterbringung von insgesamt 1 000 Büroarbeitsplätzen getroffen werden. Beide Nutzungsabschnitte (1. Nutzungsabschnitt: 350 Büroarbeitsplätze; 2. Nutzungsabschnitt: 650 Büroarbeitsplätze) sollen gleichzeitig erstellt werden, das Gebäude ist jedoch ggf. in zwei Abschnitten in Betrieb zu nehmen. Da es sich um ein ÖPP-Projekt handelt, ist beabsichtigt, die Finanzierung des Neubauvorhabens durch den privaten Auftragnehmer erbringen zu lassen. Sie ist als Projektfinanzierung mit einer durch den Auftraggeber ggf. zur Verfügung gestellten Anschubfinanzierung vorgesehen. Die Vergütung erfolgt anhand anreizorientierter Vergütungsmechanismen, die an die Erfüllung der Outputspezifikationen bzw. vereinbarten Service-Levels geknüpft sind. Das Ministeriumsgebäude wird an exponiertem Standort im Regierungsviertel von Berlin (Kapelleufer) errichtet; das zur Bebauung vorgesehene Grundstück soll damit seiner städtebaulichen Bedeutung und Lage sowie seiner Ausweisung als Sonderbaufläche Hauptstadtfunktion entsprechend genutzt werden. Der architektonischen Gestaltung, der soziokulturellen, ökologischen, technisch-funktionalen und wirtschaftlichen Qualität sowie der städtebaulichen Einbindung kommt insofern eine herausragende Bedeutung zu. Es gilt, ein den Nutzeranforderungen entsprechendes funktionales und repräsentatives Gebäude zu errichten, das der Ressortaufgabe (Bildung, Forschung, Innovation) gerecht wird und auch nach außen widerspiegelt (“Aushängeschild“). Zur Sicherstellung der baukulturellen Anforderungen, u.a. in Bezug auf architektonische Qualität, städtebauliche Einbindung, Funktionalität, Nachhaltigkeit, Materialität und Energieeffizienz, soll diesen Aspekten im Rahmen der Bewertung der Angebote eine besondere Bedeutung und Gewichtung beigemessen werden. Hierzu wird ein gesondert ausgewähltes und aus erfahrenen und spezialisierten Experten besetztes Gremium bestellt, das diesbezüglich fachkundige Empfehlungen an die Vergabestelle ausspricht. Im Übrigen wird auf die Inhalte der späteren Verdingungsunterlagen verwiesen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bewerber versandt werden. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung kann nur bei Vorliegen eines positiven Wirtschaftlichkeitsnachweises (ÖPP-Variante gegenüber konventioneller Realisierung) erfolgen. Der Abschluss dieses Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung und der Vertragsschluss stehen daher unter dem Vorbehalt, dass der abschließende Wirtschaftlichkeitsvergleich die im Rahmen des derzeitigen vorläufigen Wirtschaftlichkeitsvergleichs prognostizierten Effizienzvorteile wiedergibt. |