Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW wird auf dem Gelände des ehemaligen Bahnausbesserungswerkes Leverkusen-Opladen den neuen Campus Leverkusen der Fachhochschule Köln mit der Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften schaffen. In der 1. Ausbaustufe werden die Studiengänge Technische Chemie und Pharmazeutische Chemie angesiedelt. Aufgabe des Wettbewerbs ist es, eine architektonische Konzeption für den ersten Bauabschnitt zu erarbeiten. Ein genehmigtes Raumprogramm von 7 265 qm HNF für die 1.
Ausbaustufe liegt vor. Für eine potentielle 2. Ausbaustufe sollen für eine BGF von rund 9 400 qm Baumassen, Gebäudekubaturen und funktionale Zusammenhänge bei der Planung berücksichtigt werden. Der Hochschulcampus soll in eine städtebauliche Planung für das Gesamtareal integriert werden.
Ziel des ausgelobten Realisierungswettbewerbes ist es, unterschiedliche Lösungsvorschläge zu erhalten und einen geeigneten Generalplaner für die zu realisierenden Planungsleistungen zu ermitteln. Eine Beauftragung ist mindestens bis zur Leistungsphase 5 (Objektplanung) bzw. Leistungsphase 4 (TGA, Tragwerksplanung) vorgesehen. Eine Vergabe der Baumaßnahme an einen Generalunternehmer wird diskutiert.
Der Bau der Fachhochschule ist Bestandteil des Gesamtprojektes der Entwicklung der neuen bahnstadt opladen (
www.neue-bahn-stadt-opladen.de).
Sie ist damit Bestandteil eines der wichtigsten Projekte der REGIONALE 2010, einem Strukturförderprogramm des Landes NRW in der Region Köln/Bonn.
Der BLB NRW als Bauherr und die Fachhochschule Köln (
www1.fh-koeln.de/www_f11/) als künftiger Nutzer haben einen besonders hohen Anspruch an Architektur und Gebrauchsqualität.
Für den Bau der Fachhochschule (Bauabschnitt 1) lobt der BLB NRW einen begrenzt offenen anonymen Generalplanerwettbewerb nach RAW 2004 mit maximal 20 Teilnehmern aus..
Dem Wettbewerb vorgeschaltet ist ein EU-weit offenes Bewerbungsverfahren.
6 Teilnehmer werden durch den Auslober gesetzt. 14 Teilnehmer werden durch ein unabhängiges Auswahlgremium ausgewählt. Zusätzlich werden 2 Nachrücker ermittelt, die für den Fall einer nicht nachgewiesenen Teilnahmeberechtigung oder einer Absage einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers nachnominiert werden können.
Mehrfachbewerbungen sind unzulässig. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Bewerbungen des/der Beteiligten zur Folge.
Weitere Kurzinformationen und die Möglichkeit zum Download des verbindlich zu nutzenden Bewerbungsformulars finden Sie auf
www.scheuvens-wachten.de im Internet.