ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1)NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Stadthausbrücke 8
z. H. Astrid Köhler
20355 Hamburg
DEUTSCHLAND
Tel. +49 4042840-3628
E-Mail: Astrid.Koehler@bsu.hamburg.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Zentrale Vergabeaufsicht, Eröffnungsstelle
Stadthausbrücke 8, Zimmer E 231
20355 Hamburg
DEUTSCHLAND
I.2)ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Regional- oder Lokalbehörde
Umwelt
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1)BESCHREIBUNG
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Projekt "Autofreier Sonntag" Juni 2011.
II.1.2)Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 11
Hauptort der Dienstleistung Hamburg.
NUTS-Code DE600
II.1.3)Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Für den 19.6.2011 plant die Freie und Hansestadt Hamburg (Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Referat für Öffentlichkeitsarbeit) die Veranstaltung eines Autofreien Sonntages sowie die optionale Fortsetzung des Konzepts der Autofreien Sonntage mit einem Aktionstag 2012. Dabei sollen im Bereich der Innenstadt Straßenflächen in Anspruch genommen werden, auf denen ein vielfältiges Rahmenprogramm zu den Themen Klimaschutz, Umwelt, Energie und umweltfreundliche Mobilität stattfinden soll.
Der Aktionstag am 19.6.2011 steht unter dem Schwerpunktthema "Hamburg ist Umwelthauptstadt".
Unter Berücksichtigung des für 2011 benannten und des für 2012 noch zu benennenden Schwerpunktthemas soll der Auftragnehmer für den Aktionstag ein Rahmen gebendes Veranstaltungskonzept sowie eine hierauf bezogene Marketingstrategie entwickeln und die Veranstaltung in Abstimmung mit dem Referat für Öffentlichkeitsarbeit eigenverantwortlich umsetzen.
Bei dem Aktionstag soll eine Zentralveranstaltung verwirklicht werden, die so zu konzipieren ist, dass auch den Hamburger Bezirken sowie den Kreisen und Landkreisen in der Metropolregion konzeptionelle Anknüpfungspunkte für eigene, korrespondierende Aktivitäten ermöglicht werden.
Im Rahmen des Veranstaltungskonzeptes und der Bespielung der für den Autoverkehr gesperrten Straßen sind auch die durch das Referat für Öffentlichkeitsarbeit bereits gewonnenen oder noch zu akquirierenden Partner aus Wirtschaft, Verbänden und Vereinen einzubeziehen, denen die Gelegenheit gegeben werden soll, sich mit Aktionen und Ständen zum Thema Klimaschutz zu präsentieren.
Ferner soll es in Kooperation mit einem Medienpartner mindestens eine Bühne mit Unterhaltungsprogramm – Musik, Comedians u.a. – geben, auf der auch inhaltliche Programmpunkte zum Schwerpunktthema veranstaltet werden sollen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8)Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9)Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2)MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang
II.2.2)Optionen
Ja
Beschreibung der Optionen: Planung und Durchführung eines weiteren Autofreien Sonntags im Jahr 2012 (voraussichtlich im Juni 2012).
voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten 12 (ab Auftragsvergabe)
II.3)VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Dauer in Monaten 22 (ab Auftragsvergabe)
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1)BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 4 lit. a) VOF 2009):
— Personenschäden: 1 500 000 EUR,
— sonstige Schäden: 500 000 EUR.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt (Die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.).
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Nein
III.2)TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Anträge auf Teilnahme am Vergabeverfahren sind in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit der Auftragsbezeichnung des Auftraggebers gem. II.1.1), einzureichen.
Folgende in Ziff. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise gem. VOF sind in der aufgeführten Reihenfolge geheftet vorzulegen. Dar über hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (z.B. durch Unteraufträge), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, folgende in Ziff. III.2.1 bis III.2.3 geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a) Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen bzw. Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (§ 4 Abs. 2 VOF 2009).
b) Formlose Erklärung, dass kein Ausschluss der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 4 Abs. 9 Buchstabe b) und c) VOF besteht, und dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 VOF vorliegen.
c) Die Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung im Auftragsfall tatsächlich erbringen sollen (§ 4 Abs. 3 VOF 2009).
d) Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
e) Von allen zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bietern ist mit Angebotsabgabe eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben (Formblatt). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (vgl. III.1.1).
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 5 Abs. 4 lit. c) VOF 2009).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 4 lit. a) VOF 2009):
— Personenschäden: 1 500 000 EUR,
— sonstige Schäden: 500 000 EUR.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt (Die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit der Angabe des Rechnungswertes (Honorar), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der erbrachten Dienstleistungen,
— bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,
— bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig (§ 5 Abs. 5 lit. b) VOF 2009).
b) Angaben über die technische Leitung (§ 5 Abs. 5 lit. c) VOF 2009).
c) Angaben über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiterzahl und Führungskräfte des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 5 Abs. 5 lit. d) VOF 2009).
III.2.4)Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3)BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1)Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Nein
III.3.2)Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)VERFAHRENSART
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: — Anzahl und Qualifikation der Personen, die die Leistung im Auftragsfall tatsächlich erbringen sollen,
— Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre und Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen,
— In den letzten 3 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen,
— Angaben zur technischen Leitung,
— Personelle Ausstattung (Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung) im Mittel der letzten 3 Jahre.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja
IV.2)ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3)VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
ÖT-P5-284-10
IV.3.2)Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
10.9.2010 - 09:30
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen Nein
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.2)AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3)SONSTIGE INFORMATIONEN
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Vgl. Ziff. III.1.1).
VI.4)NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1)Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Rödingsmarkt 2
20459 Hamburg
DEUTSCHLAND
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind
VI.5)TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
4.8.2010