| Aufgabe |
Das Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Berlin (BTZ) besteht aus einem 7-geschossigen Gebäude aus dem Jahr 1959 und einem etwa gleich großen Anbau aus dem Jahr 1989. Die BGF beträgt ca. 10 000 qm. Im Gebäude befinden sich Aus- und Weiterbildungsräume, Werkstätten, Büros, Sanitärräume, eine Kantine mit Speisesaal und Küche, ein Foyer und ein Veranstaltungssaal. In einem ersten Bauabschnitt wurden bereits folgende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt: Elektro - Erneuerung der Elektrohauptverteilung und Etagenverteiler, Verstärkung der Trafoleistung, Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage in den Fluren; Heizung – Modernisierung der Heizungs- und Verteilerzentrale, Errichtung einer Brennwertwärmeerzeugungsanlage; Aufbau eines Gebäudeleittechniksystems (GLT); Fassadendämmung; Einbau eines Fettabscheiders für die Küche. Diese sind bereits in sich funktionstüchtig und bilden die technischen Voraussetzungen für die weitere Modernisierung der gebäudetechnischen Anlagen. Die noch zu realisierenden Maßnahmen sollen abschnittsweise bei laufendem Betrieb bzw. in Schichtarbeit ausgeführt werden und betreffen folgende Maßnahmen: — Umsetzung des vorliegenden Brandschutzkonzeptes in Abhängigkeit des Bestandsschutzes, — Modernisierung und Umgestaltung Foyer, — Modernisierung der Sanitäranlagen und Einbau eines Behinderten-WC im Altbau, — Erneuerung der Schließanlage, — fortführende Modernisierung der Heizungsanlage - Erneuerung der Heizkörper und des Rohrleitungssystems, Einbindung in die Gebäudeleittechnik durch Aufbau von Einzelraumregelungen, — Einbau einer Lüftungsanlage für die Sanitärbereiche und Umkleideräume, — Einbau einer Teilklimatisierung in den Serverräumen und den EDV-Ausbildungsräumen, — Elektro – Rückbau der Brandlasten aus den Fluren im Altbau, Erneuerung der Elektrounterverteilung der Klassen-/Werkstatt-/Schulungsräume, Austausch der Leuchten, Anschluss an die GLT, Einbau von Bewegungs- und Präsensmeldern, Installation einer Einbruchmeldeanlage, Installation einer Brandmeldeanlage, — Ausstattung eines E-Labors.
Es liegen bereits Planungsleistungen bis Leistungsphase 2 gem. HOAI einschließlich einer Kostenschätzung und eines Brandschutzkonzeptes vor.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Zuwendungsmaßnahme (Förderung durch Bund und Land). |
| Leistungsumfang |
TGA-Planungsleistungen gemäß § 51 HOAI. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3–9 stufenweise zu vergeben, vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der beantragten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Kostenobergrenze für die KGR 300 + 400 beträgt ca. 4 000 000 EUR netto. |