• DE-60547 Frankfurt am Main
  • 06/2011
  • Ergebnis
  • (ID 53991)

Neubau Terminal 3 - HKLS Flugsteige

Verhandlungsverfahren
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  • Projektdaten

    maximieren

    Ergebnis 06/2011 Ergebnis
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architekten, Bauingenieure, TGA-Fachplaner
    Gebäudetyp Flughäfen
    Art der Leistung Technische Gebäudeausrüstung (TGA)
    Sprache Deutsch
    Ort DE-60547 Frankfurt am Main
    Auslober/Bauherr Fraport AG, Frankfurt/Main (DE)
    Aufgabe
    Die Fraport AG beabsichtigt im Süden des Flughafens eine neue Passagierabfertigungsanlage (Terminal 3) zu errichten. Das Projekt beinhaltet 2 Flugsteige (Pier J und Pier H mit voraussichtlich 61 000 m² BGF) und ein Terminalgebäude (voraussichtlich 200 000 m² BGF), sowie Schnittstellenobjekte aus dem Bereich der Verkehrs-, Vorfeld- und Infrastrukturmaßnahmen.
    Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung (siehe
    Leistungsumfang
    .
    Informationen

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • BEKANNTMACHUNG – SEKTOREN
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Fraport AG
      Abteilung ZEB-VM Gebäude 664, Raum 3515
      z. H. Frau Jost
      60547 Frankfurt
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 69690-60070
      E-Mail: f.jost@fraport.de
      Fax +49 69690-60199
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers www.fraport.de
      Weitere Auskünfte erteilen: EU-P 1393-10 AB, Projekt Nr.: B-000003 –
      Neubau Terminal 3
      Gebäude 664
      Kontakt: IFM-A
      z. H. Christiane Schmitt
      60547 Frankfurt
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 69690-20519
      E-Mail: c.schmitt01@fraport.de
      Fax +49 69690-59598
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
      den oben genannten Kontaktstellen
      Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS
      Flughafenanlagen

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      EU-P 1393-10AB, Projekt B-000003 - Neubau Terminal 3 - HKLS Flugsteige.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Frankfurt / Main.
      NUTS-Code DE712

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Fraport AG beabsichtigt im Süden des Flughafens eine neue
      Passagierabfertigungsanlage (Terminal 3) zu errichten. Das Projekt
      beinhaltet 2 Flugsteige (Pier J und Pier H mit voraussichtlich 61 000 m²
      BGF) und ein Terminalgebäude (voraussichtlich 200 000 m² BGF), sowie
      Schnittstellenobjekte aus dem Bereich der Verkehrs-, Vorfeld- und
      Infrastrukturmaßnahmen.
      Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen für die Technische
      Ausrüstung (siehe
      II.2.1).

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Nein

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Die Baumaßnahme ist in 2 separate Vergabeverfahren unterteilt:
      1: Die beiden Flugsteige ("Pier J" und "Pier H");
      2: Das Terminalgebäude.
      Gegenstand dieses Vergabeverfahrens (und dieser Vergabebekanntmachung)
      sind ausschließlich die Leistungen für das 1. Vergabeverfahren (die beiden
      Flugsteige). Die Leistungen für das Terminalgebäude sind Gegenstand des
      separaten 2. Vergabeverfahrens (mit eigener Vergabebekanntmachung). Es ist
      zulässig, sich an beiden Vergabeverfahren zu beteiligen. Sollte jedoch ein
      Bieter in beiden Vergabeverfahren das jeweils wirtschaftlichste Angebot
      abgegeben haben, wird er nur mit den Leistungen für das 1.
      Vergabeverfahren, die beiden Flugsteige, beauftragt; sein Angebot in dem
      2. Vergabeverfahren, für das Terminalgebäude, wird dann (d.h. nach
      erfolgter Zuschlagserteilung im 1. Vergabeverfahren) ausgeschlossen.
      Für dieses Vergabeverfahren sind Leistungen folgender Anlagengruppen der
      Technischen Ausrüstung in Anlehnung an die HOAI, §§ 51 ff, Stufen/LP 1 bis
      9, zu erbringen:
      1. Abwasser, Wasser- und Gasanlagen;
      2. Wärmeversorgungsanlagen;
      3. Lufttechnische Anlagen;
      7. nutzungsspezifische Anlagen: - Feuerlöschanlagen.
      (Stufe 1 – Grundlagenermittlung/LP 1 HOAI, Stufe 2 – Vorplanung/LP2 HOAI,
      Stufe 3-Entwurfsplanung/LP 3 HOAI, Stufe 4 – Genehmigungsplanung/LP 4
      HOAI, Stufe 5 – Ausführungsplanung/LP5 HOAI, Stufe 6 – Vorbereitung der
      Vergabe/LP6 HOAI, Stufe 7 – Mitwirkung bei der Vergabe/LP 7 HOAI, Stufe 8
      – Objektüberwachung/LP8 HOAI, Stufe 9 – Objektbetreuung und
      Dokumentation/LP9 HOAI).

      II.2.2) Optionen
      Ja
      Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen
      (vgl. II.2.1 a.E.), zunächst werden die Stufen 1 und 2 Bestandteil des
      Auftrags. Die weiteren Stufen (3-9) werden stufenweise beauftragt. Ein
      Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen besteht auch im Bedarfsfall
      nicht.

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      a) Für den Fall der Auftragserteilung ist vom Bieter/Auftragnehmer eine
      Sicherheit für die Vertragserfüllung als Bareinbehalt von den
      Abschlagsrechnungen in Höhe von 5 % der Bruttorechnungssummen zu leisten.
      b) Die Fraport AG hat eine gebündelte Bauleistungs-, Montage und
      Haftpflichtversicherung abgeschlossen, in der die Berufshaftpflicht des
      Auftragnehmers mitversichert ist.
      Für planend oder bauleitend tätige Architekten, Ingenieure,
      Projektsteuerer und dergleichen besteht eine Berufshaftpflichtversicherung
      bis zu einer Versicherungssumme von 15 000 000 EUR je Versicherungsfall,
      2-fach maximiert je Versicherungsjahr. Versichert sind einerseits Sach-
      und Vermögensschäden am Objekt, welches Gegenstand der Tätigkeit war,
      sowie andererseits Personenschäden und Schäden an Sachen Dritter oder sich
      daraus ergebende Vermögensschäden, die als Folge von Verstößen bei der
      beruflichen Tätigkeit eingetreten sind.
      Die Beteiligung des Bieters/Auftragnehmers an der Versicherungsprämie
      erfolgt durch einen Abzug in Höhe von 5 ‰ der jeweiligen geprüften und
      freigegebenen Abschlags- und Schlussrechnungsforderungen des
      Bieters/Auftragnehmers.
      Die Selbstbeteiligung an den Aufwendungen des Versicherers aus der
      Berufshaftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall 50 000 EUR und
      ist in jedem versicherten Fall vom jeweiligen Auftragnehmer zu tragen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
      auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
      Zahlung gemäß Leistungsstand/Zahlungsplan.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen
      Mitgliedern unterzeichnete Erklärung unter zwingender Verwendung des beim
      Auftraggeber erhältlichen Formblattes (siehe www.fraport.de / Business
      Services / Planungsleistungen) abzugeben:
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
      ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
      Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
      Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      Wird die geforderte Erklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag abgegeben,
      wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
      Ja
      Die Leistungen müssen insbesondere auf der Grundlage:
      — des Luftverkehrsgesetzes,
      — des Luftsicherheitsgesetzes,
      — der Hessischen Bauordnung (HBO),
      — des Bundesimmissionsschutzgesetzes,
      — der Fraport Regelwerke,
      — der anerkannten Regeln der Technik,
      — der sonstigen für die Leistungen der Architekten und Ingenieure
      maßgeblichen Bestimmungen und amtlichen Vorschriften,
      — der technischen Regelwerke für die Errichtung von Flughäfen sowie der
      einschlägigen Normen und DIN-Vorschriften.
      Erbracht werden.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Folgende aktuelle Nachweise / Erklärungen – bei
      Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert;
      bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Angabe mit dem
      Teilnahmeantrag wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend
      ausgeschlossen.
      Hierzu ist das beim Auftraggeber erhältliche Formblatt (siehe
      www.fraport.de / Business Services / Planungsleistungen) zu verwenden:
      Eigenerklärung des Bewerbers/des Bewerbergemeinschaftsmitgliedes, dass:
      a. über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares
      Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt
      worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
      b. keine rechtskräftige Verurteilung gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit §
      21 Abs. 2 SektVO vorliegt;
      c. er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4
      Nr. 2 SektVO;
      d. er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
      Sozialversicherung nicht verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
      e. er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
      Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese
      Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
      f. keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die
      seine Zuverlässigkeit oder diejenige einer Person, die für das Unternehmen
      verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5
      SektVO in Verbindung mit § 21 Abs. 2 SektVO;
      g. er sich bewusst ist, dass eine falsche Angabe in der Regel den
      Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge hat;
      h. er im Auftragsfall die Sicherheit gemäß III.1.1 des
      Bekanntmachungstextes zur Verfügung stellt/stellen und den Regelungen der
      Fraport AG bezüglich der gebündelten Bauleistungs-, Montage- und
      Haftpflichtversicherung zustimmt;
      i. er einen Verhaltensstandard bezüglich der Grundwerte Integrität,
      Vertrauenswürdigkeit und Verantwortung niedergelegt hat, der insbesondere
      den Anforderungen gerecht wird, die aus dem vom Auftraggeber auf seiner
      Homepage veröffentlichten Wertemanagement resultieren, diesen
      Verhaltensstandard im Unternehmen kommuniziert und seine relevanten
      Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat;
      j. er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen
      Verflechtung (bspw. über Geschäftsführer, Vorstands- oder
      Aufsichtsratsmitglieder) mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit
      Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall
      beim Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen
      Interessenkonflikts auszulösen;
      k. er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darüber informieren wird,
      falls sich die die Eigenerklärung betreffenden Umstände nach Einreichung
      des Teilnahmeantrages oder nach Abgabe eines Angebotes ändern sollten;
      l. er im Auftragsfall abzurufende Leistungen bei Notwendigkeit auch in
      Nachtarbeit erbringen wird;
      m. er im Auftragsfall für die gesamte Vertragsdauer eine Niederlassung/ein
      Büro in der Nähe des Flughafens Frankfurt/Main (im Umkreis von 20 km)
      unterhalten wird und die Leistungen von dort auch betreut werden.
      Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die geforderten Angaben
      und Erklärungsinhalte in geeigneter Form unverzüglich glaubhaft zu machen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Folgende aktuelle Nachweise / Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von
      allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/Nichtabgabe
      oder unvollständiger Angabe mit dem Teilnahmeantrag wird der Bewerber/die
      Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
      — Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen - d.h.
      ausschließlich für Leistungen für Anlagen/Anlagengruppen der technischen
      Ausrüstung, die den unter Ziffer II.2.1. ausgeschriebenen Leistungen
      entsprechen - in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
      Auf Verlangen des Auftraggebers sind die geforderten Angaben und
      Erklärungsinhalte in geeigneter Form unverzüglich glaubhaft zu machen.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen 1. Referenzleistungen des Büros des Bewerbers/der
      Bewerbergemeinschaft:
      1.1. Bewerber müssen mindestens 1 wertungsfähige Referenz angeben. Bei
      Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der
      Bietergemeinschaft insgesamt 1 wertungsfähige Referenz angeben. Zu allen
      angegeben Referenzen müssen die nachfolgend geforderten Angaben zwingend
      getätigt und die nachstehenden Mindestanforderungen eingehalten werden
      (Mindestbedingung):
      1.1.1 Referenzbezeichnung; Mindestbedingung (Mit Abgabe des
      Teilnahmeantrages muss (noch) kein Ansprechpartner benannt werden; dieser
      ist erst auf gesondertes Verlangen mitzuteilen).
      1.1.2 Angabe, dass zu mindestens jeweils eine LP für die nachstehenden
      Ingenieurdisziplinen/Anlagengruppen (der unter Ziffer II.2.1.
      ausgeschriebenen Leistungen) bei der jeweiligen Referenzleistung
      (kumulativ) bereits erbracht wurde; Mindestbedingung:
      — Abwasser, Wasser- und Gasanlagen,
      — Wärmeversorgungsanlagen,
      — Lufttechnische Anlagen.
      1.1.3 Angabe des Zeitpunktes (mindestens Jahresangabe) des Beginns der
      Leistungserbringung. Es werden nur solche laufenden oder abgeschlossenen
      Referenzleistungen gewertet, bei denen der Beginn der Leistungserbringung
      nicht vor dem Jahr 2003 liegt.
      Es werden nur solche Referenzen gewertet, bei denen die vorstehend
      geforderten Unterangaben vollständig getätigt wurden und die
      Mindestanforderungen eingehalten sind. Liegt keine wertungsfähige Referenz
      vor, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.
      1.2. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sollen zu den Referenzen
      folgende weitere Angaben tätigen. Diese Angaben sind nicht zwingend
      gefordert - keine Mindestbedingung - und führen, soweit nicht getätigt,
      nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, jedoch zu einer
      schlechteren Bewertung:
      1.2.1 Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Objektes für das die
      Leistungen erbracht wurden.
      1.2.2 Auftragswert nur der unter Ziffer II.2.1. ausgeschriebenen
      Leistungen und bereits erbrachten, d.h. abgeschlossenen Leistung in EUR
      (netto).
      Es dürfen keine Auftragswerte für Leistungen eingerechnet werden, die
      Leistungen betreffen, die nicht nach Ziffer II.2.1. ausgeschrieben sind.
      1.2.3 Anteil der (im übrigen, vgl.
      III.2.3) Unterziffer 1.1.2) selbst
      erbrachten Leistungen unter Benennung der erbrachten, d.h. abgeschlossenen
      Leistungsphasen nach der HOAI jeweils für folgende
      Anlagen/Anlagengruppen/Leistungsbilder:
      — Abwasser, Wasser- und Gasanlagen,
      — Wärmeversorgungsanlagen,
      — Lufttechnische Anlagen,
      — nutzungsspezifische Anlagen: - Feuerlöschanlagen.
      Erbrachte Leistungen für andere Anlagen/Anlagengruppen/Leistungsbilder
      werden nicht gewertet.
      Sowohl bei Bewerbern als auch bei Bewerbergemeinschaften werden maximal 3
      Referenzen gewertet. Für die geforderten Referenzangaben ist das beim
      Auftraggeber erhältliche Formblatt (siehe www.fraport.de / Business
      Services / Planungsleistungen) zu verwenden. Referenzen die nicht in dem
      vorgegebenen Formblatt eingetragen/angegeben sind, werden nicht gewertet.
      2. Persönliche Referenzen des Projektleiters oder der Teilprojektleiter.
      2.1. Bewerber müssen insgesamt mindestens 1 wertungsfähige Referenz des
      für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters oder eines der
      vorgesehenen Teilprojektleiter angeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist es
      ausreichend, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt 1
      wertungsfähige Referenz angeben. Zu allen angegeben Referenzen müssen die
      nachfolgend geforderten Angaben zwingend getätigt und die nachstehenden
      Mindestanforderungen eingehalten werden (Mindestbedingung):
      2.1.1. - Name des vorgesehenen Projektleiters oder Teilprojektleiters,
      Mindestbedingung;
      — sollte der angegebene Projektleiter/Teilprojektleiter bei einem Mitglied
      einer Bewerbergemeinschaft beschäftigt sein, ist das Mitglied der
      Bewerbergemeinschaft zu benennen,
      — sollte der angegebene Projektleiter/Teilprojektleiter nicht bei dem
      Bewerber/einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sondern bei einem
      Nachunternehmer beschäftigt sein, ist zwingend der Nachunternehmer
      namentlich zu benennen und für diesen eine Verpflichtungserklärung mit dem
      Teilnahmeantrag vorzulegen; vgl.
      VI.3).
      2.1.2 Referenzbezeichnung; Mindestbedingung (Mit Abgabe des
      Teilnahmeantrages muss (noch) kein Ansprechpartner benannt werden; dieser
      ist erst auf gesondertes Verlangen mitzuteilen).
      2.1.3 Angabe, dass zu mindestens jeweils eine Leistungsphase (LP) für die
      nachstehenden Ingenieurdisziplinen/Anlagengruppen (der unter Ziffer
      II.2.1. ausgeschriebenen Leistungen) bei der jeweiligen Referenzleistung
      (kumulativ) bereits erbracht wurde; Mindestbedingung:
      — Abwasser, Wasser- und Gasanlagen,
      — Wärmeversorgungsanlagen,
      — Lufttechnische Anlagen.
      2.1.4 Angabe des Zeitpunktes (mindestens Jahresangabe) des Beginns der
      Leistungserbringung. Es werden nur solche laufenden oder abgeschlossenen
      Referenzleistungen gewertet, bei denen der Beginn der Leistungserbringung
      nicht vor dem Jahr 2003 liegt.
      Es werden nur solche Referenzen gewertet, bei denen die vorstehend
      geforderten Unterangaben vollständig getätigt wurden und die
      Mindestanforderungen eingehalten sind. Liegt keine wertungsfähige Referenz
      vor, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.
      2.2. Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sollen zu den Referenzen
      folgende weitere Angaben tätigen. Diese Angaben sind nicht zwingend
      gefordert - keine Mindestbedingung - und führen, soweit nicht getätigt,
      nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, jedoch zu einer
      schlechteren Bewertung:
      2.2.1 Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Objektes für das die
      Leistungen erbracht wurden.
      2.2.2 Auftragswert nur der unter Ziffer II.2.1. ausgeschriebenen
      Leistungen und bereits erbrachten, d.h. abgeschlossenen Leistung in EUR
      (netto).
      Es dürfen keine Auftragswerte für Leistungen eingerechnet werden, die
      Leistungen betreffen, die nicht nach Ziffer II.2.1. ausgeschrieben sind.
      2.2.3 Anteil der (im übrigen, vgl.
      III.2.3) Unterziffer 2.1.3) selbst
      erbrachten Leistungen unter Benennung der erbrachten, d.h. abgeschlossenen
      Leistungsphasen nach der HOAI jeweils für folgende
      Anlagen/Anlagengruppen/Leistungsbilder:
      — Abwasser, Wasser- und Gasanlagen,
      — Wärmeversorgungsanlagen,
      — Lufttechnische Anlagen,
      — nutzungsspezifische Anlagen: - Feuerlöschanlagen.
      Erbrachte Leistungen für andere Anlagen/Anlagengruppen/Leistungsbilder
      werden nicht gewertet.
      Sowohl bei Bewerbern als auch bei Bewerbergemeinschaften werden maximal 3
      Referenzen gewertet. Für die geforderten Referenzangaben ist das beim
      Auftraggeber erhältliche Formblatt (siehe www.fraport.de / Business
      Services / Planungsleistungen) zu verwenden. Referenzen die nicht in dem
      vorgegebenen Formblatt eingetragen/angegeben sind, werden nicht gewertet.
      Der oder die für die Leistungserbringung vorgesehenen
      Projektleiter/Teilprojektleiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
      dessen/deren Referenzen angegeben werden, muss/müssen im Fall der
      Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Zuschlagserteilung Bestandteil des
      Angebotes sein und die Leistung erbringen. Der Austausch eines im
      Teilnahmeantrag benannten Projektleiters nach Ablauf der Frist für den
      Eingang der Teilnahmeanträge kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der
      Auftraggeber behält sich vor, von einem Ausschluss abzusehen, wenn:
      — der Austausch eines benannten Projektleiters/Teilprojektleiters auf
      objektiv begründeter, vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft schriftlich
      darzulegender und von diesen auf Verlangen des Auftraggebers ggf. auch
      schriftlich glaubhaft zu machender Unzumutbarkeit am Festhalten des zuvor
      benannten Projektleiters/Teilprojektleiters beruht, und
      — der neu benannte Projektleiter/Teilprojektleiter über mindestens die
      gleiche Eignung verfügt wie der ursprünglich vorgesehene
      Projektleiter/Teilprojektleiter, was gemäß den Anforderungen dieser
      Bekanntmachung sowie den vorstehenden diesbzgl. Angaben, Erklärungen und
      Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist vom
      betreffenden Bewerber / der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen ist.
      Verstreicht die Frist fruchtlos, wird der Bewerber / die
      Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
      Auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine
      weitere Teilnahme am Vergabeverfahren.
      Auf Verlangen des Auftraggebers sind die zu den Referenzen geforderten
      Angaben in geeigneter Form unverzüglich glaubhaft zu machen.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Ja
      Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Ingenieure und Beratende Ingenieure.
      1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der
      Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder die
      Berufsbezeichnung Ingenieur oder die Berufsbezeichnung Beratender
      Ingenieur zu tragen oder wenn sie nach den EU-Richtlinien berechtigt sind,
      in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Ingenieur oder Beratender
      Ingenieur tätig zu werden.
      2. Justische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe
      durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehend Absatz
      erfolgt.
      3. Bei Bewerbergemeinschaften muß mindestens ein Mitglied die
      Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen
      gestellt werden.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebotdie Kriterien, die in den
      Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
      oder zur Verhandlung aufgeführt sind

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber
      EU-P 1393-10 AB

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf
      Teilnahme
      29.11.2010 - 11:00

      IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Beginn 2. Quartal 2011 - Ende ca 12/2017 für die LP 8 (bei Beauftragung).
      Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein
      Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung
      (SektVO) durchgeführt.
      In Kapitel III.2 geforderte Eigenerklärungen und geforderte Angaben werden
      u.a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert
      und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
      Der Download der Formulare für die Teilnahmeanträge muss über die Homepage
      http://ausschreibung.fraport.com erfolgen.
      Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu
      verwenden.
      Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist zwingend ein Originalexemplar der
      Formblätter in deutscher Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen und
      einschließlich der geforderten Anlagen, Nachweise und Erklärungen
      einzureichen. Dabei sind die beim Auftraggeber erhältlichen Formblätter zu
      verwenden.
      1. Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
      Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zum Nachweis der eigenen Eignung
      auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmern verweisen, ungeachtet des
      rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden
      Verbindungen.
      Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung
      auf Nachunternehmer verweisen, müssen Bewerber/Bewerbergemeinschaften
      bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen.
      Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich mit dem
      Teilnahmeantrag nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der
      Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann.
      Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch
      Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen, in welche sich
      dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der
      Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser unwiderruflich verpflichtet,
      die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu
      stellen (siehe Musterformular "Verpflichtungserklärung für
      Nachunternehmer" als Anlage zum Formular Teilnahmeantrag).
      Soweit ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Beleg der eigenen
      Eignung auf die Eignungsnachweise eines Nachunternehmers verweist, ist die
      Eignung des Nachunternehmers nur anhand derjenigen (Eignungs-)
      Nachweise/Angaben nachzuweisen, die die Bewerber/Bewerbergemeinschaften
      anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum
      Nachweis der eigenen Eignung angeben. Die Eignung des in Bezug genommenen
      Nachunternehmers ist darüber hinaus nicht anhand der im übrigen für den
      Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst geforderten weiteren
      Eignungsnachweise nachzuweisen, es sei denn, daß aus dem
      Bekanntmachungstext das Erfordernis weiterer Eignungsnachweise für den in
      Bezug genommenen Nachunternehmer folgt. Der Auftraggeber behält sich vor,
      weitere Eignungsnachweise für in Bezug genommene Nachunternehmer –
      gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.
      Fehlt der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit oder fehlen die
      vorstehend genannten Eignungsnachweise, wird der Bewerber/die
      Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
      Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten
      Nachunternehmers nach Ablauf der Frist für den Eingang der
      Teilnahmeanträge kann zum Ausschluss des Angebots führen. Der Auftraggeber
      behält sich vor, von einem Ausschluss abzusehen, wenn:
      — der Austausch eines für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers
      auf objektiv begründeter, vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft
      schriftlich darzulegender und von diesen auf Verlangen des Auftraggebers
      ggf. auch schriftlich glaubhaft zu machender Unzumutbarkeit am Festhalten
      des zuvor vorgesehenen Nachunternehmers beruht, und
      — der neu benannte Nachunternehmer über mindestens die gleiche Eignung
      verfügt wie der ursprünglich vorgesehene Nachunternehmer, was gemäß den
      Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie den diesbzgl. Angaben,
      Erklärungen und Nachweise innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist
      vom betreffenden Bewerber / der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen ist.
      Verstreicht die Frist fruchtlos, wird der Bewerber / die
      Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
      Auch bei Vorliegen dieser Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine
      weitere Teilnahme am Vergabeverfahren.
      2. Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Teilnehmer:
      Der Auftraggeber wird bei einer hinreichenden Anzahl von wertungsfähigen
      Teilnahmeanträgen mindestens 3, höchstens jedoch 10 Bewerber zur
      Angebotsabgabe auffordern; ein Anspruch darauf, dass mehr als 3 Bewerber
      zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, besteht nicht.
      Die Auswahl der Bieter erfolgt unter den nach formaler Prüfung
      wertungsfähigen Teilnahmeanträgen anhand folgender Kriterien unter Maßgabe
      der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und
      Unterlagen:
      A) Allgemeine Eignung Bewerber (Gewichtung 20 %).
      1. Unterkriterium "Umsatzzahlen" für vergleichbare Leistungen (Gewichtung
      100 %).
      B) Fachliche Eignung Bewerber – Referenzen des Büros (Gewichtung 50 %).
      Jedes der zum Nachweis der Eignung benannte und wertungsfähige
      Referenzobjekt (vgl. Ziffer III.2.3 Unterziffer 1.1.) - maximal 3 - wird
      anhand folgender Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den
      nachstehenden Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet:
      1. Unterkriterium "Art des Referenzobjektes" (Gewichtung 25 %);
      2. Unterkriterium "Vergleichbarkeit des Auftragswerts der erbrachten
      Leistung" (Gewichtung 25 %);
      3. Unterkriterium "Vergleichbarkeit erbrachter Leistungen (LP)"
      (Gewichtung 50 %).
      C) Fachliche Eignung Projektleiter/Teilprojektleiter– Persönliche
      Referenzen (Gewichtung 30 %)
      Jedes der zum Nachweis der Eignung benannte und wertungsfähige
      Referenzobjekt (vgl. Ziffer III.2.3 Unterziffer 2.1.) - maximal 3 - wird
      anhand folgender Unterkriterien mit der angegebenen Gewichtung und den
      nachstehenden Maßgaben zu der Punkteverteilung bewertet:
      1. Unterkriterium "Art des Referenzobjektes" (Gewichtung 25 %);
      2. Unterkriterium "Vergleichbarkeit des Auftragswerts der erbrachten
      Leistung" (Gewichtung 25 %);
      3. Unterkriterium "Vergleichbarkeit erbrachter Leistungen (LP)"
      (Gewichtung 50 %).
      Sollte die Auswahl der Bieter für die zweite Stufe des Vergabeverfahrens
      (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als
      Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrer Bietergemeinschaft/en sowie
      von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen
      entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer
      Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
      Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe
      aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend
      zum Angebotsausschluss.
      Bitte reichen Sie Ihren Teilnahmeantrag im verschlossenen Umschlag, mit
      der Aufschrift der Ausschreibungsnummer EU-P 1393-10 AB ein.

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
      Postanschrift: Abteilung ZEB-VM Gebäude 664, Raum 3515 (Teilnahmeanträge
      bitte nur an diese Adresse senden).

      VI.4) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Wilhelminenstrasse 1-3
      64283 Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 615112-5816/6834

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
      wird auf § 107 ff GWB verwiesen. So ist insbesondere nach § 107 Abs. 3
      Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15
      Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
      nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird ferner darauf
      hingewiesen, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich,
      spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erhältlich sind
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Wilhelminenstrasse 1-3
      64283 Darmstadt
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 615112-5816/6834

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      29.10.2010
  • Anzeigentext Ergebnis

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    maximieren

  • Gewährleistung

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