• CH-3011 Bern
  • 09/2011
  • Ergebnis
  • (ID 62399)

Langsamverkehrspasserelle Ausserholligen

Beschränkter Wettbewerb (Bewerbungsverfahren)
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    Ergebnis 12.09.2011 Ergebnis
    Verfahren Beschränkter Wettbewerb (Bewerbungsverfahren)
    Berufsgruppen Bauingenieure, Architekten
    Gebäudetyp Straßenverkehrsbauten
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen
    Zulassungsbereich Welthandelsorganisation WTO
    Sprache Deutsch
    Ort CH-3011 Bern
    Auslober/Bauherr Stadtplanungsamt Bern, Bern (CH)
    Aufgabe
    Ziel ist es, eine attraktive Verbindung in Hochlage zwischen dem Europaplatz und dem Entwicklungsgebiet Weyermannshaus Ost im Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Bern – Ausserholligen zu erstellen. Die Langsamverkehrspasserelle ist für zu Fuss Gehende und Velo Fahrende zu konzipieren sowie behindertengerecht zu gestalten.

    In den Bearbeitungsteams müssen mindestens die Fachbereiche Bauingenieurwesen (federführend) und Architektur vertreten sein. Eine Beteiligung dieser Fachleute in mehreren Projektteams ist ausgeschlossen.
    Informationen

    Den Teams ist freigestellt, weitere Fachleute (z.B. aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung, Lichtplanung) beizuziehen.


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      Wettbewerb

       
      Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
        BE  09.02.2011
      Publikationsdatum Simap :   09.02.2011

      1. Auftraggeber

      1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

      Bedarfsstelle/Vergabestelle :   Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, 3001 Bern
      Beschaffungsstelle/Organisator :   Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Anton Funk,  Schwanengasse 14,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 321 65 30,  Fax:  +41 31 321 73 42,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch,  URL www.bern.ch/beschaffungswesen
       

      1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken

      Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  Schwanengasse 14,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 321 65 30,  Fax:  +41 31 321 73 42,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

      1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge

      Datum :   11.03.2011

      1.5 Typ des Wettbewerbs


      Projektwettbewerb

      1.6 Art des Auftraggebers

      Gemeinde/Stadt

      1.7 Verfahrensart

      Selektives Verfahren 

      1.8 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag

      Ja 

      2. Wettbewerbsobjekt

      2.1 Art der Wettbewerbsleistung

      Andere

      2.2 Projekttitel des Wettbewerbes

      Projektwettbewerb Langsamverkehrspasserelle Ausserholligen

      2.4 Gemeinschaftsvokabular

      CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros,
        71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
      BKP:  292 - Bauingenieur,
        291 - Architekt

      2.5 Projektbeschrieb

      Ziel ist es, eine attraktive Verbindung in Hochlage zwischen dem Europaplatz und dem Entwicklungsgebiet Weyermannshaus Ost im Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Bern – Ausserholligen zu erstellen. Die Langsamverkehrspasserelle ist für zu Fuss Gehende und Velo Fahrende zu konzipieren sowie behindertengerecht zu gestalten.

      In den Bearbeitungsteams müssen mindestens die Fachbereiche Bauingenieurwesen (federführend) und Architektur vertreten sein. Eine Beteiligung dieser Fachleute in mehreren Projektteams ist ausgeschlossen.

      2.6 Realisierungsort

      Ausserholligen

      2.7 Aufteilung in Lose?

      Nein

      2.8 Werden Varianten zugelassen?

      Nein
       

      2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

      Nein
       

      2.10 Realisierungstermin

       
      Bemerkungen :   Verfügung Präqualifikation: bis 15. April 2011
      Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 19. August 2011
      Abgabe Modell: 2. September 2011
      Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses / Ausstellung: ab 27. Oktober 2011
      Der Baubeginn ist für 2014 vorgesehen.

      3. Bedingungen

      3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

      Die folgenden Bedingungen müssen als Voraussetzung für eine Selektion erfüllt sein:
      - Für eine Teilnahme am Projektwettbewerb sind Fachleute aus der Schweiz oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens des öffentlichen Beschaffungswesens berechtigt, soweit dieser Gegenrecht gewährt;
      – Interdisziplinarität der Teams: In den Bearbeitungsteams müssen mindestens die Fachbereiche Bauingenieurwesen (federführend) und Architektur vertreten sein;
      - Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip);
      - Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, den Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden;
      – keine Vorbefassung und die Unabhängigkeit gegenüber dem Preisgericht;
      – die Akzeptanz der vorgegebenen Honorierung.

      3.5 Projektgemeinschaften

      In den Bearbeitungsteams müssen mindestens die Fachbereiche Bauingenieurwesen (federführend) und Architektur vertreten sein. Eine Beteiligung dieser Fachleute in mehreren Projektteams ist ausgeschlossen. 

      Den Teams ist freigestellt, weitere Fachleute (z.B. aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung, Lichtplanung) beizuziehen. Für die Auftraggeberin entsteht daraus bezüglich des Folgeauftrags jedoch keine Verpflichtung. Eine Teilnahme dieser Fachleute in mehreren Teams ist möglich.

      In der Selektion werden nur die zwei Fachbereiche Bauingenieurwesen und Architektur bewertet.

      3.7 Eignungskriterien

      aufgrund der nachstehenden Kriterien:
      1. Teambildung: 20 %
      Art der Zusammenarbeit (Projektorganisation) und allfällige 
      gemeinsame Erfahrung des Teams als Ganzes (an Hand von gemeinsamen Referenzobjekten/Objekten mit vergleichbarem Komplexitätsgrad) * 

      2. Fachkompetenz Teampartner: 50 %
      Ausgewiesene Erfahrung der einzelnen Teampartner und 
      Qualität von deren Werken (an Hand von Referenzobjekten/ 
      Objekten mit vergleichbarem Komplexitätsgrad und/oder Wettbewerbserfolgen; Priorität haben ausgeführte Werke bzw.
      die ausgewiesene Erfahrung in der Ausführung) *

      3. Fachkompetenz Schlüsselpersonen: 30 %
      Ausgewiesene Ausbildung und Erfahrung der Schlüsselpersonen (gemäss Projektorganisation an Hand des ausgefüllten Bewerbungsformulars und persönlicher Referenzen) *

      * Das Preisgericht behält sich vor, für die Selektion der «Nachwuchsteams» die Eignungskriterien nur teilweise anzuwenden.

      Die Bewerbungen werden an Hand der gewichteten Eignungskriterien durch das Preisgericht benotet. Jedes Kriterium wird mit Hilfe einer Notenskala bewertet. Die Summe der gewichteten Noten ergibt die Wertung (auf 3 Kommastellen gerundet). Es wird die nachfolgende Notenskala verwendet:
      – Note 1: wertlos, ohne Aussagekraft
      – Note 2: ungenügend, die Anforderungen weitgehend nicht erfüllt
      – Note 3: gut, die Anforderungen erfüllt
      – Note 4: sehr gut, die Anforderungen teilweise übertroffen
      – Note 5: ausgezeichnet, innovativ, weit über den Anforderungen

      Selektioniert sind die fünf bestrangierten Teams. 

      Zusätzlich kann das Preisgericht 1 bis 2 «Nachwuchsteams» für den Projektwettbewerb selektionieren.

      3.8 Geforderte Nachweise

      aufgrund der nachstehenden Nachweise:
      Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

      Art. 20 ÖBV:
      - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
      - detaillierter Betreibungsregisterauszug
      - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
      - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
      - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
      - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
      - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
      - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

      Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

      Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

      Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

      Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

      Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

      3.9 Entscheidkriterien

      aufgrund der nachfolgenden Angaben:
      Bewertung 2. Stufe:

      Das Preisgericht wird sämtliche Wettbewerbsbeiträge nach den folgenden Kriterien beurteilen und benoten, ein entsprechendes Bewertungsschema mit Gewichtung verwenden und die Berichterstattung entsprechend gliedern (die Stichworte dienen der Präzisierung und Interpretation; sie sind keine eigenständigen Unterkriterien):

      – Gesamtkonzeption: 30 %
      • Klarheit und Verständlichkeit der Projektidee
      • Netzeinbindung und Funktionalität der Passerelle
      • Übereinstimmung mit der beabsichtigten Entwicklung 
      im ESP Bern – Ausserholligen

      – Gestaltung: 20 %
      • Integration in den Stadtraum
      • architektonische Form/Materialisierung
      • Erscheinungsbild des Bauwerks (Tag/Nacht),
      Identifikation und Orientierung

      – Konstruktion: 30 %
      • Konzeption des Tragwerks
      • statisch-konstruktive Detaillierung, Materialisierung, 
      • Zweckmässigkeit Tragwerkskonzept, Abmessungen Bauteile,
      konstruktive Ausbildung
      • Gebrauchstauglichkeit

      – Realisierung: 20 %
      • Wirtschaftlichkeit und Verhältnismässigkeit der 
      eingesetzten Mittel
      • Investition/Erstellung und Betrieb/Unterhalt

      Jedes Kriterium wird mit Hilfe einer Notenskala bewertet. Es wird nachfolgende Notenskala verwendet:
      – Note 1: wertlos, ohne Aussagekraft
      – Note 2: ungenügend, die Anforderungen weitgehend nicht erfüllt
      – Note 3: gut, die Anforderungen erfüllt
      – Note 4: sehr gut, die Anforderungen teilweise übertroffen
      – Note 5: ausgezeichnet, innovativ, weit über den Anforderungen

      Die Note jedes Kriteriums wird mit dem entsprechenden Gewicht multipliziert. Die Wertung ergibt sich aus der Summe der gewichteten Noten.

      3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen

      Anmeldung zum Bezug der Teilnahmeunterlagen bis spätestens :   10.03.2011
      Kosten: keine 

      3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer

      15.04.2011

      3.13 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes

      19.08.2011

      3.14 Sprachen für Teilnahmeanträge

      Deutsch

      3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation

      unter www.simap.ch 
      Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab :   09.02.2011
      Sprache der Teilnahmeunterlagen :   Deutsch 
      Weitere Informationen zum Bezug der Teilnahmeunterlagen :   ohne Angaben

      4. Andere Informationen

      4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?


      Nein

      Bemerkung :   Die Auftraggeberin beabsichtigt − die Kreditsprechungen und Baubewilligungen durch übergeordnete Instanzen vorbehalten − das vom Beurteilungsgremium zur Weiterbearbeitung empfohlene Projekt zu realisieren. Sie beabsichtigt, dem Team, d.h. den Autorinnen und Autoren des Projekts einen entsprechenden Folgeauftrag zu erteilen.

      4.3 Gesamtpreissumme

      Dem Preisgericht stehen für die Prämierung (Preise und Ankäufe) CHF 130'000.00 (exkl. MWST) zur Verfügung. Diese Gesamtpreissumme wird voll ausgerichtet, höchstens 40 Prozent davon für allfällige Ankäufe (Art. 17.3 SIA-Ordnung 142 2009).

      4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?


      Nein

      4.10 Offizielles Publikationsorgan

      Amtsblatt des Kantons Bern und www.simap.ch

      4.11 Rechtsmittelbelehrung

      Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Postgasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

      Fachstelle Beschaffungswesen

      Concours (résumé)

      1. Pouvoir adjudicateur

      1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur

      Service d'achat/Entité adjudicatrice:   Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, 3001 Bern
      Service organisateur/Entité organisatrice:   Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, à l'attention de  Anton Funk,  Schwanengasse 14,  3011  Bern,  Suisse,  Téléphone:  +41 31 321 65 30,  Fax:  +41 31 321 73 42,  E-mail: beschaffungswesen@bern.ch,  URL www.bern.ch/beschaffungswesen

      1.2 Obtention des documents de participation pour la phase de sélection

      sous www.simap.ch 

      2. Objet du concours

      2.1 Titre du projet du concours

      Projektwettbewerb Langsamverkehrspasserelle Ausserholligen

      2.2 Description du projet

      Ingénieur civil et Architecte

      2.3 Vocabulaire commun des marchés publics

      CPV:  71300000 - Services d'ingénierie,
        71200000 - Services d'architecture
      BKP:  292 - Ingénieur civil,
        291 - Architecte

      2.4 Délai pour le dépôt de la demande de participation au marché


      Date :  11.03.2011
       

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