• DE-20355 Hamburg
  • 06.04.2011
  • Ausschreibung
  • (ID 65006)

Prüfleistungen an Baustoffen und Baustoffgemischen im Straßenbau


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    Abgabetermin 07.04.2011, 10:30 Abgabetermin
    Schlusstermin für Unterlagen 06.04.2011
    Verfahren Offenes Verfahren
    Berufsgruppen Bauingenieure, Sachverständige
    Art der Leistung Kontrolle, Monitoring, Überwachung
    Sprache Deutsch
    Gebühren 27,00 EUR
    Auslober/Bauherr Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Prüfleistungen an Baustoffen und Baustoffgemischen im Straßenbau auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Ausgeschrieben wird ein zeitlich befristeter Rahmenvertrag, aufgrund dessen die jeweiligen Vertragsunternehmen verpflichtet sind, ihre Leistungen auf Abruf (Einzelauftrag per VOL-Bestellschein) zu den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Der Auftraggeber wählt für die Einzelaufträge jeweils Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Es werden Einzelaufträge vergeben, die Auftragssumme liegt in der Regel zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Ein Anspruch auf Beauftragung bzw. Erbringung der Leistung besteht nicht. Vergütet werden nur tatsächlich beauftragte und erbrachte Prüfleistungen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit mind. 5 Unternehmen zu schließen. Im Anschluss an die 2-jährige Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, diese bis zu zweimal jeweils für ein Jahr zu verlängern. Für die Rahmenvertragspreise werden aus den Angeboten zu den Positionen des mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandten Leistungsverzeichnisses bereinigte Mittelpreise errechnet. Anschließend werden die Bieterinnen und Bieter aufgefordert zu erklären, ob sie zur Ausführung der Leistungen zu den festgesetzten Preisen bereit sind. Die Unternehmen, die diese Erklärung abgegeben haben, werden in die Liste der Vertragsunternehmen aufgenommen.
    Projektadresse DE-20355 Hamburg

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • a) Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt
      für Verkehr und Straßenwesen, Grundlagen Straßenbautechnik - V431 - Tel.: 040
      - 42840 - 2767, Telefax: 040 - 42840 - 3553. Angebote sind zu richten an: Freie und
      Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Eröffnungsstelle
      - Zentrale Vergabeaufsicht - Zimmer E 231, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg.
      b) Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 VOL/A. Vergabe Nr. ÖA-V4-064/11.
      c)Prüfleistungen an Baustoffen und Baustoffgemischen im Straßenbau auf
      dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Ausgeschrieben wird ein zeitlich
      befristeter Rahmenvertrag, aufgrund dessen die jeweiligen Vertragsunternehmen
      verpflichtet sind, ihre Leistungen auf Abruf (Einzelauftrag per VOL-Bestellschein)
      zu den im Rahmenvertrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Der Auftraggeber
      wählt für die Einzelaufträge jeweils Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen
      aus. Es werden Einzelaufträge vergeben, die Auftragssumme liegt in der
      Regel zwischen 2.000 und 5.000 Euro. Ein Anspruch auf Beauftragung bzw. Erbringung
      der Leistung besteht nicht. Vergütet werden nur tatsächlich beauftragte und
      erbrachte Prüfleistungen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit mind.
      5 Unternehmen zu schließen. Im Anschluss an die 2-jährige Vertragslaufzeit besteht
      die Möglichkeit, diese bis zu zweimal jeweils für ein Jahr zu verlängern. Für
      die Rahmenvertragspreise werden aus den Angeboten zu den Positionen des mit
      der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandten Leistungsverzeichnisses bereinigte
      Mittelpreise errechnet. Anschließend werden die Bieterinnen und Bieter aufgefordert
      zu erklären, ob sie zur Ausführung der Leistungen zu den festgesetzten
      Preisen bereit sind. Die Unternehmen, die diese Erklärung abgegeben haben, werden
      in die Liste der Vertragsunternehmen aufgenommen.
      d) Aufteilung in Lose:nein.
      e) Ausführungsfrist - Beginn: 01.05.2011; Ende: 30.04.2013.
      f) Anforderung
      der Verdingungsunterlagen: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Zentrale
      Vergabeaufsicht (ZVA), Zimmer E228, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg, Fax:
      040 - 42840 - 2554- Dienstag - Donnerstag 9.00 - 11.00 Uhr vom 07.03.11 bis 06.04.11.
      g) Einsicht der Verdingungsunterlagen: siehe f).
      h) Kostenbeitrag für die
      Verdingungsunterlagen - Höhe des Kostenbeitrages: 27,00 EUR; Erstattung: nein;
      Zahlungsweise: Banküberweisung; Empfänger: Behörde für Stadtentwicklung und
      Umwelt, Zentrale Vergabeaufsicht (ZVA); Konto-Nr.: 375 202-205; BLZ: 200 100
      20; Geldinstitut: Postbank Hamburg. Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt,
      wenn der Nachweis über die Einzahlung vorliegt. Bei Bank- und Postüberweisungen
      bitte gleichzeitig Anforderungsschreiben an die Anschrift f) schicken.
      Schecks und Briefmarken werden nicht angenommen.
      i) Ende der Angebotsfrist: 07.04.11 um 10:30 Uhr.
      l) Zahlungsbedingungen gem. § 17 VOL/B.
      m) Folgende
      Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge geheftet vorzulegen:
      Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit
      gemäß bzw. analog § 6 Abs. 5 lit. c) bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A und § 4 Abs. 9 lit. b) und c) VOF eine Eigenerklärung abzugeben. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
      nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft. Ausländische Bieter haben auf
      Verlangen eine gleichwertige Bescheinigung von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden
      ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die Auskunft darf nicht älter als drei
      Monate sein; gültige Gewerbeanmeldung bzw. gültigen Handelsregisterauszug.
      Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen;
      Benennung/Bestätigung des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen
      Geschäftsjahre durch eine vereidigten Wirtschaftsprüfer/Steuerberater bzw. entsprechend
      testierten Jahresabschluss bzw. entsprechend testierte Gewinn- und
      Verlustrechnung; Benennung von drei mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren
      Referenzaufträgen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
      mit schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistung auftragsgemäß
      erbracht wurde; Benennung der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
      beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach den Gruppen Ingenieur,
      Baustoffprüfer, Hilfskräfte; Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation
      der Personen, die die Leistungen im Auftragsfall tatsächlich erbringen sollen; Haftpflichtversicherung,
      die Sach-, Vermögens und Personenschäden je Schadensfall
      bis zu 1.000.000 EUR abdeckt; Nachweis einer gültigen Bescheinigung über die
      Anerkennung als private Prüfstelle gemäß den Richtlinien für die Anerkennung
      von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2010
      (RAP Stra 10) (ARS Nr. 20/2010) oder gleichwertige Qualifikation. Darüber hinausgehende
      Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Bei Bietergemeinschaften
      sind alle Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.
      Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche
      Sprache.
      n) Gemeinschaftliche Bieter haben ferner mit dem Angebot eine von allen
      Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
      im Auftragsfall und die Aufrechterhaltung derselben für die Dauer
      des Vertrages erklärt ist; in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
      Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; dass der
      bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich
      vertritt; dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      o) Für den Fall,
      dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten
      anderer Unternehmen zu bedienen (z. B. durch Unteraufträge), hat er mit seinem
      Angebot die Art der betreffenden Leistungen (Positionsnummer und Bezeichnung
      der Teilleistung im Leistungsverzeichnis) zu benennen. Auf gesondertes Verlangen
      der Vergabestelle hat der Bieter zwingend die Unternehmen namentlich zu benennen
      und die Zustimmung einzuholen, an die er (Teil-) Leistungen unmittelbar, als
      direkte Nachunternehmer, weitervergeben will. Als Nachweis, dass ihm die erforderlichen
      Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter eine von
      dem betreffenden Unternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen.
      Mit der Verpflichtungserklärung muss das benannte Unternehmen erklären,
      dass es sich verpflichtet, die Teilleistung im Falle der Auftragserteilung an den
      Bieter zu erbringen. Leistungen dürfen nur an Nachunternehmer übertragen werden,
      die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Auf gesondertes Verlangen
      der Vergabestelle hat der Bieter folgenden Erklärungen und Nachweise des
      Nachunternehmers vorlegen: Eigenerklärung zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit
      gemäß bzw. analog § 6 Abs. 5 lit. c) bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A und § 4
      Abs. 9 lit. b) und c) VOF. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch
      eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung
      (GewO) überprüft. Ausländische Unternehmen haben auf Verlangen eine gleichwertige
      Bescheinigung von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes
      vorzulegen. Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein; Erklärung,
      dass er seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
      zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-,
      Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist; Erklärung, dass über
      sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches
      Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
      abgelehnt worden ist; Nachweis einer gültigen Bescheinigung über die Anerkennung
      als private Prüfstelle gemäß den Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen
      für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2010 (RAP
      Stra 10) (ARS Nr. 20/2010) oder gleichwertige Qualifikation. Sofern Arbeitsge-
      AöR Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg -
      Ankauf von Lehm und Rekultivierungsboden für die
      Schlickdeponien Francop und Feldhofe.
      Zum Bau der erforderlichen Wurzelsperren und Rekultivierungsschicht auf
      der Schlickdeponie Francop wird zurzeit und in den folgenden Jahren unbelasteter
      Lehm- und Rekultivierungsboden (Bodenklasse 3 bis 4) unterschiedlicher
      Art in großer Menge benötigt.
      Es können ab sofort Angebote, die die Lieferung und das Aufsetzen zu Halden
      mit einer Raupe beinhalten, bei Hamburg Port Authority Techn. Büro Baggergutverwertung,
      Herr Westermann (-H151-7-), Neuer Wandrahm 4, 20457
      Hamburg, unter dem Stichwort Ankauf Lehm und Rekultivierungsboden abgegeben
      werden. Bei Rückfragen: Tel.-Nr. (040) 42847 2493, Fax-Nr. (040)
      42847 2511 (E-Mail Adresse: rolf.westermann@hpa.hamburg.de).
      Falls vorhanden, sollten nähere Unterlagen über Herkunft und Art des Bodens
      zur Abschätzung etwaiger Schadstoffanteile für eine Vorabbeprobung,
      wie z.B. Lageplan, Bohrergebnisse, Schichtenverzeichnis, beigefügt werden.
      Gemeinschaften als Nachunternehmen beauftragt werden, hat jedes ihrer Mitglieder
      die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Soweit dies mit der vertragsmäßigen
      Ausführung der Leistung vereinbar ist, hat der Auftragnehmer für den Fall der Weitergabe
      von Leistungen an Nachunternehmer bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen
      als Nachunternehmer zu beteiligen. Der Bieter hat die Nachunternehmer
      bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
      öffentlichen Auftrag handelt. Er hat gegenüber den Nachunternehmern die
      Allgemeinen Vertragsbedingungen der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B
      (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen und darf ihnen keine ungünstigeren
      Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen
      - auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind;
      auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. Die Vereinbarung der
      Preise bleibt hiervon unberührt. Es sind als Nachunternehmer grundsätzlich nur
      solche Firmen vorzusehen, die die ihnen übertragenen Leistungen im eigenen
      Betrieb ausführen und sich verpflichten, die unumgängliche Weitervergabe ihnen
      übertragener Leistungen an andere Unternehmer beim Auftraggeber zu beantragen.
      Eine nachträgliche Einschaltung oder ein Wechsel eines Nachunternehmers
      bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung zum Wechsel eines
      Nachunternehmers darf nur wegen mangelnder Fachkunde, Zuverlässigkeit oder
      Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers sowie wegen Nichterfüllung der Nachweispflicht (s.o) versagt werden.
      p) Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Rödingsmarkt 2, 20459 Hamburg.
      q) Die Bindefrist endet am: 07.06.11.
      r) Der Bewerber
      unterliegt mit der Abgabe seines Angebots den Bestimmungen über nicht berücksichtigte
      Angebote (§ 19 VOL/A).
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  • Gewährleistung

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