Sondervermögen Immobilien und Technik vertreten durch Immobilien Bremen
AöR, Theodor-Heuss-Allee 14, attn: Herrn Uwe Asendorf,
DEUTSCHLAND-28215Bremen. E-mail: Uwe.Asendorf@immobilien.bremen.de. Fax
+49 42149659609.
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 12.3.2011, 2011/S
50-082326)
Anstatt:
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:
(...) 16. Für den "Objektplaner nach § 33 der HOAI": Referenzliste des
Bewerbers (Architekturbüro/Ingenieurbüro) für vergleichbare Leistungen im
Umgang mit "Energetischen Sanierungen".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
(...) ***Erläuterung zu 16 (Gewichtung 15 %).
Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers
(Architekturbüro/Ingenieurbüro), für die Leistungen zur "Energetischen
Sanierung". Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften
von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende
Leistung zuständig ist. Es sind Referenzen mit den zum jeweils relevanten
Zeitpunkt geltenden Normen nachzuweisen.
Die geforderte Referenzliste "Energetische Sanierung" für maximal 2
Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes
Referenzobjekte:
Die Bauaufgabe:
— "Energetische Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit mindestens
Honorarzone III der HOAI",
— die Leistungsphasen mit Hinweis auf Planung und Ausführung zu § 33 HOAI
2009 (bzw. § 15 HOAI 2002),
— die Projektlaufzeit,
— sowie die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und
Telefonnummer enthalten.
Werden in der Referenzliste mehr als 3 Referenzobjekte angegeben, werden
nur die 3 erstgenannten berücksichtigt. Es wird nur 1 Referenzobjekt mit
der maximalen Punktzahl gewertet. Keine verwertbaren oder mit der
Bauaufgabe vergleichbaren Angaben ergibt 0 Punkte;
Mindestens 1 Referenz für das "Unterschreiten des jeweiliges gültigen
Bauteil U-Wert gemäß der EnEV" in Form einer Eigenerklärung, dass der
bauteilbezogene Wärmeschutznachweis eingehalten wurde ergibt 1 Punkt;
Mindestens 1 Referenz für das "Einhalten des Neubaustandards bei
energetischen Gesamtsanierungen" in Form einer Eigenerklärung, dass der
Wärmeschutznachweis, oder die DIN 18599, oder der Nachweis gemäß
Förderrichtlinie KfW eingehalten wurde ergib 2 Punkte;
Mindestens 1 Referenz über das "Unterschreiten des Neubaustandards um 30
%" in Form einer Eigenerklärung ergibt 3 Punkte.
muss es heißen:
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:
(...) 16. Für den "Objektplaner nach § 33 der HOAI": Referenzliste des
Bewerbers (Architekturbüro/Ingenieurbüro) für vergleichbare Leistungen bei
"Energetischen Sanierungen".
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
(...) ***Erläuterung zu 16 (Gewichtung 15 %).
Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers
(Architekturbüro/Ingenieurbüro), für die Leistungen zur "Energetischen
Sanierung". Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften
von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende
Leistung zuständig ist. Es sind Referenzen mit den zum jeweils relevanten
Zeitpunkt geltenden Normen nachzuweisen.
Die geforderte Referenzliste "Energetische Sanierung" für maximal 3
Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes
Referenzobjekte:
Die Bauaufgabe:
— "Energetische Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit mindestens
Honorarzone III der HOAI",
— die Leistungsphasen mit Hinweis auf Planung und Ausführung zu § 33 HOAI
2009 (bzw. § 15 HOAI 2002),
— die Projektlaufzeit,
— sowie die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und
Telefonnummer enthalten.
Werden in der Referenzliste mehr als 3 Referenzobjekte angegeben, werden
nur die 3 erstgenannten berücksichtigt. Es wird nur 1 Referenzobjekt mit
der maximalen Punktzahl gewertet. Keine verwertbaren oder mit der
Bauaufgabe vergleichbaren Angaben ergibt 0 Punkte,
Mindestens 1 Referenz für das "Unterschreiten des jeweiliges gültigen
Bauteil U-Wert gemäß der EnEV" in Form einer Eigenerklärung, dass der
bauteilbezogene Wärmeschutznachweis eingehalten wurde ergibt 1 Punkt,
Mindestens 1 Referenz für das "Einhalten des Neubaustandards bei
energetischen Gesamtsanierungen" in Form einer Eigenerklärung, dass der
Wärmeschutznachweis, oder die DIN 18599, oder der Nachweis gemäß
Förderrichtlinie KfW eingehalten wurde ergib 2 Punkte,
Mindestens 1 Referenz über das "Unterschreiten des Neubaustandards der
EnEV 2009 um 30 %" oder höherwertig in Form einer Eigenerklärung ergibt 3
Punkte.
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BEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
Sondervermögen Immobilien und Technik vertreten durch Immobilien Bremen
AöR
Theodor-Heuss-Allee 14
z. H. Herrn Uwe Asendorf
28215 Bremen
DEUTSCHLAND
E-Mail: Uwe.Asendorf@immobilien.bremen.de
Fax +49 42149659609
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse des Auftraggebers www.immobilien.bremen.de
Weitere Auskünfte erteilen: Immobilien Bremen AöR
Theodor-Heuss-Allee 14
Kontakt: Verdingung
z. H. Herrn Matthias Foit
28215 Bremen
DEUTSCHLAND
E-Mail: info.verdingung@immobilien.bremen.de
Fax +49 421361-14515
Internet: www.immobilien.bremen.de
Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Immobilien Bremen AöR
Theodor-Heuss-Allee 14
Kontakt: Verdingung
z. H. Herrn Matthias Foit (V0186/2011)
28215 Bremen
DEUTSCHLAND
E-Mail: info.verdingung@immobilien.bremen.de
Fax +49 421361-14515
Internet: www.immobilien.bremen.de
Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Immbobilien Bremen AöR
Theodor-Heuss-Allee 14
Kontakt: Verdingung, Raum 0.04
z. H. Herrn Matthias Foit (V0186/2011)
28215 Bremen
DEUTSCHLAND
E-Mail: info.verdingung@immobilien.bremen.de
Fax +49 421361-14515
Internet: www.immobilien.bremen.de
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Sonstiges Immobilienverwaltung
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber Nein
ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
Sanierung des Gymnasiums Horn, Objektplanung gem. § 33 HOAI 2009 -
Leistungsphase 1-9.
II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungsauftrag
Dienstleistungskategorie: Nr. 12
Hauptort der Dienstleistung Bremen.
NUTS-Code DE501
II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
Öffentlicher Auftrag
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Das Gymnasium Horn wurde im Jahr 1975 in 2 Bauabschnitten erstellt.
Der Stahlbetonskelettbau ist größtenteils im Originalzustand und zeigt
einen gepflegten jedoch abgenutzten Zustand auf.
Saniert wurde in den letzten Jahren Teile des Fußbodens und der Bereich
der jetzigen Mensa.
BGF: ca. 13 500 m².
Die zu realisierenden Maßnahmen betreffen die Bereiche:
Sanierung Fassade.
Mit der Sanierung der Fassade wird das Ziel verfolgt, die durch die
Fenster entstehenden Gefahrenpunkte zu beseitigen. Weiterhin muss im Zuge
einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Einbringung einer Fassadendämmung
untersucht werden. Eine Dämmung des Daches ist nicht vorgesehen.
Sanierung Brandschutz:
Im Zuge der Bestandsaufnahme wurden wesentliche Brandschutzmängel erkannt.
Die Maßnahmen betreffen im Wesentlichen die Herstellung von F30 Flurwänden
und Decken.
Sanierung Schadstoffe:
Die Schadstoffsanierung betrifft im Wesentlichen die Sanierung von KMF-
haltigen Dämmungen auf Wänden und Rohrisolierungen. Weiterhin sind
Kleinmengen von asbesthaltigen Bauteilen zu entsorgen.
Sonstige Maßnahmen / Technik:
Es werden im Wesentlichen die Oberflächen der Wände und Böden saniert.
Es kommen neue Linoleum Bodenbeläge sowie Rastereinlegedecken zum Einsatz.
Weiterhin wird die Haustechnik in weiten Bereichen komplett ersetzt. Es
kommen neue Sicherheitstechnische Anlagen (ELA / SiBel.) zur Ausführung.
Das Trinkwassernetz wird überarbeitet.
Im Zuge der Planung wird ein Lärmgutachten erstellt, welches
Schutzmaßnahmen, unter anderem mittels Einsatz einer entsprechenden
Lüftungsanlage an der der Autobahn zugewandten Gebäudeseite, beinhalten
wird. voraussichtliche Zeitplanung:
ES Bau Fassade bis Oktober 2011.
ES Bau Innensanierung bis Februar 2012.
EW Bau Gesamt bis September 2012.
Bauausführung Fassade 2013.
Bauausführung Innen 2014 - 2016 bisherige Kostennannahme:
KGR 300: 3 800 000,00 EUR;
KGR 410: 400 000,00 EUR;
KGR 420: 250 000,00 EUR;
KGR 430: 300 000,00 EUR;
KGR 440/450: 950 000,00 EUR.
Die Sanierungsmaßnahmen finden unter laufendem Schulbetrieb statt,
entsprechende Vorgehensweisen werden von den Bewerbern erwartet.
Es liegt eine Bestandsaufnahme mit einer Sanierungsempfehlung vor, diese
ist Grundlage der Beauftragung und wird den verbliebenen Teilnehmern am
Verhandlungsgespräch zur Verfügung gestellt.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71240000
II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
Ja
II.1.8) Aufteilung in Lose
Nein
II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
Nein
II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
Planungsleistungen nach § 33 Leistungsphase 1-9 (Leistungsbild gem. Anlage
11) HOAI 2009.
II.2.2) Optionen
Nein
II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
Beginn: 1.8.2011. Ende: 31.12.2016
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
INFORMATIONEN
III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
Im Auftragsfall ist eine Haftpflichtversicherung über 1 000 000 EUR für
Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden abzuschließen.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
Rechts- und Verwaltungsvorschriften: HOAI; RL-Bau und LHO des Landes
Bremen, jeweils aktuelle Fassung.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
Ja
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt nach Abschluss des VOF-
Verfahrens. Die Leistungen werden stufenweise vorbehaltlich der
Finanzierung wie folgt beauftragt:
— Lph 1 bis 2 Fassadensanierung,
— Lph 1 bis 2 Brandschutzsanierung,
— Lph 3 Fassadensanierung,
— Lph 4 bis 9 Fassadensanierung,
— Lph 3 Je Bauabschnitt Brandschutzsanierung,
— Lph 4 bis 9 Je Bauabschnitt Brandschutzsanierung.
III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff.III.2.1 geforderten Nachweise und
Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl.
dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen,
die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des
Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe
(vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung
führt zum Ausschluss des Bewerbers. Das Fehlen der hier oder in der
Bewerbungsmappe geforderten Nachweise und Erklärungen, führt zum
Ausschluss der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht
zurückgesandt.
1. Bewerbergemeinschaftserklärung nach § 4 VOF, Vordruck siehe
anzufordernde Bewerbungsmappe;
2. Erklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 2 (3) VOF;
3. Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung oder eine Zusammenarbeit in
relevanter Weise bezogen auf die zu vergebende Leistung nach § 4 (2) VOF;
4. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 (9) a) bis e) VOF;
5. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 (6) a) bis g) VOF;
6. Erklärung, ob auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von
Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen
wird, siehe auch § 5 (5) h) VOF; und wenn ja, dass diese im Auftragsfall:
a) die Bereitschaft und die Kapazitäten nachweisen, um den entsprechenden
Auftragsanteil der geforderten Leistung zu erbringen;
b) die Nachweise und Erklärungen zu den vorgenannten Punkten 2-5 und, 8-11
nach III.2.1 der Bekanntmachung nachreichen.
7. Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im
Auftragsfall eine Versicherung über 1 000 000 EUR für Personenschäden und
1 000 000 EUR für Sachschäden abzuschließen;
8. Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im
Auftragsfall den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn an die
Angestellten zu zahlen;
9. Erklärung des Bewerbers nach § 4 (3) VOF mit den Namen und beruflichen
Qualifikationen der verantwortlichen Personen (Leistungserbringer), die
die Leistungen tatsächlich erbringen, unter konkreter Angabe der
Leistungsbereiche und Darstellung als Organigramm für folgende
Leistungsbereiche: „Objektplanung nach § 33, Leistungsphase 1-9 der HOAI“;
10. Eignungsnachweise betreffend der fachlichen Befähigung nach § 5 (5) a)
VOF (in Kopie) der Bewerber(bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder),
der verantwortlichen Führungskräfte und allen vorgesehenen
Leistungserbringern (gemäß vorstehender Eigenerklärung Nr. 9), z.B. durch
Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige
Bescheinigungen über die fachliche Eignung / Qualifikationen;
11. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als
1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert).
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff. III.2.2 geforderten Nachweise und
Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl.
dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden
nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der
Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung)
vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise
der Ziffer III.2.2 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 gewertet.
12. Für "Objektplanung nach § 33 der HOAI 2009":
Eigenerklärung des Bewerbers nach § 5 (4) c) VOF für die Jahre 2008, 2009
und 2010 über den jeweiligen Jahresnettohonorarumsatz für vorstehende
Leistungen;
13. Für "Objektplanung nach § 33 der HOAI 2009":
Eigenerklärung des Bewerbers nach § 5 (5) d) VOF für die Jahre 2008, 2009
und 2010 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten inkl.
Führungskräfte für vorstehende Leistungen;
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Für alle Erklärungen zur
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Falls die
Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese
Eigenerklärung durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zur
erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet.
Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem
Bewerber zu erbringen, der für die "Objektplanung nach § 33 der HOAI 2009"
zuständig ist.
Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die
Zahl 3 geteilt (gemittelter Jahresnettohonorarumsatz).
— Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter Jahresnettohonorarumsatz
kleiner 45 000 EUR ergibt 0 Punkte,
— gemittelter Jahresnettohonorarumsatz 45 000 EUR bis 90 000 EUR ergibt 1
Punkt,
— gemittelter Jahresnettohonorarumsatz 90 000 EUR bis 135 000 EUR ergibt 2
Punkte,
— gemittelter Jahresnettohonorarumsatz ab 135 000 EUR ergibt 3 Punkte.
Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem
Bewerber zu erbringen, der für die "Objektplanung nach § 33 der HOAI 2009"
zuständig ist.
Die mitgeteilte Jahresmitarbeiterzahl wird addiert und durch die Zahl 3
geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl).
— Keine verwertbaren Angaben oder gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 1
ergibt 0 Punkte,
— gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 2 ergibt 1 Punkt,
— gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 3 ergibt 2 Punkte,
— gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist größer als 3 ergibt 3 Punkte.
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Die in Ziff. III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß VOF sind
in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser
Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten
Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3
dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des
Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.3 werden anhand der
Mindeststandards zu III.2.3 gewertet.
14. Für den „Objektplaner nach § 33 der HOAI“: Referenzliste des Bewerbers
inkl. Bescheinigungen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 für vergleichbare
Leistungen.
15. Für den „Objektplaner nach § 33 der HOAI“: Referenzliste des
Leistungserbringer(-s) für die Jahre 2008, 2009 und 2010 für vergleichbare
Leistungen.
16. Für den „Objektplaner nach § 33 der HOAI“: Referenzliste des Bewerbers
(Architekturbüro / Ingenieurbüro) für vergleichbare Leistungen im Umgang
mit „Energetischen Sanierungen“.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit gilt:
Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der für die
vorstehende Leistung zuständig ist. Falls die Bescheinigung durch einen
Nachunternehmer erbracht werden soll, gilt dies als, wie vom Bewerber
erbracht. Andernfalls ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber / die
Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden
mit 0 Punkten bewertet. Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb
des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beziehen.
Die Bewerber werden ausdrücklich gebeten zu jeder Referenz ein
erläuterndes Projektdatenblatt beizulegen.
Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit Punkt 14 bis 15
gilt zusätzlich: die in diesem Verfahren zu berücksichtigten anrechenbaren
Kosten werden vom Bewerber über die Projektlaufzeit der geforderten
Leistungsbildern des jeweiligen Referenzobjektes ermittelt und per
geforderter Eigenerklärung mitgeteilt. Die anrechenbaren Kosten pro
Bearbeitungsjahr ergeben sich je nach Leistungsstand des Referenzprojektes
entweder aus der Kostenschätzung, Kostenberechung, Kostenanschlag oder
Kostenfeststellung. Bei der Wertung durch die Vergabestelle werden keine
Unterschiede wegen Berechnungsmethode (Kostenermittlungsarten) gemacht,
die anrechenbaren Kosten werden jeweils gleich behandelt. Die wie vor
beschriebenen zu ermittelnden Kosten werden vom Bewerber durch die
Kalenderjahre der Projektlaufzeit des jeweiligen Referenzprojektes
geteilt. Mit mehr als 2 Monaten angefangene Kalenderjahre gelten als volle
Kalenderjahre. Projekte die vor den geforderten Bearbeitungsjahren 2008,
2009 und 2010 angefangen wurden, werden berücksichtigt, wenn sie entweder
innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre beendet wurden oder darüber
hinaus laufen. Gleiches gilt für Projekte, die innerhalb der geforderten
Bearbeitungsjahre angefangen wurden. Es werden nur die anrechenbaren
Kosten berücksichtigt, die nach Vorstehendem auf die geforderten
Bearbeitungsjahre 2008, 2009 und 2010 entfallen.
Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers
(Architekturbüro, Ingenieurbüro).
Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei
Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im
Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist.
Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 33 HOAI 2009 (bzw. § 15 HOAI
2002) mit Bescheinigung“ für maximal 5 Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF
muss erkennbar für jedes Referenzobjekt:
Die Bauaufgabe.
— „Sanierung von Gebäuden mit mindestens Honorarzone III der HOAI“,
— die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8,
— die Projektlaufzeit (maximal der Leistungsphasen 1-9),
— die gemittelten anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der
geforderten Leistung,
— die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und
Telefonnummer, sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen
öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit einer positiven Aussage zur
Termin- und Kostensicherheit (bei privaten Auftraggebern genügt eine
Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten.
Werden in der Referenzliste mehr als 5 Referenzobjekte angegeben, werden
nur die 5 erstgenannten berücksichtigt. Die anrechenbaren Nettokosten der
vergleichbaren Leistungen werden addiert.
Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 3 300 000
EUR ergibt 0 Punkte;
Anrechenbare Nettokosten von 3 300 000 EUR bis 5 000 000 EUR ergibt 1
Punkt;
Anrechenbare Nettokosten von 5 000 000 EUR bis 6 700 000 EUR ergibt 2
Punkte;
Anrechenbare Nettokosten ab 6 700 000 EUR ergibt 3 Punkte.
Abgefragt wird / werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en),
der / die in Ziffer III.2.1 Nr. 9 als Leistungserbringer genannt wird /
werden. Die geforderte "Referenzliste gemäß vorstehender Leistung " für
maximal 5 Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes
Referenzobjekt:
Die Bauaufgabe.
— „Sanierung von Gebäuden mit mindestens Honorarzone III der HOAI“,
— die Leistungsphasen 5 bis 8,
— die Projektlaufzeit (maximal der Leistungsphasen 1-9),
— die gemittelten anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der
geforderten Leistung,
— die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und
Telefonnummer enthalten.
Werden in der Referenzliste mehr als 5 Referenzobjekte angegeben, werden
nur die 5 erstgenannten berücksichtigt. Die anrechenbaren Nettokosten der
vergleichbaren Leistungen werden addiert.
Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 1 300 000
EUR ergibt 0 Punkte;
Anrechenbare Nettokosten von 1 300 000 EUR bis 2 000 000 EUR ergibt 1
Punkt;
Anrechenbare Nettokosten von 2 000 000 EUR bis 2 700 000 EUR ergibt 2
Punkte;
Anrechenbare Nettokosten ab 2 700 000 EUR ergibt 3 Punkte.
Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers
(Architekturbüro, Ingenieurbüro), für die Leistungen zur „Energetischen
Sanierung“. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften
von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende
Leistung zuständig ist. Es sind Referenzen mit den zum jeweils relevanten
Zeitpunkt geltenden Normen nachzuweisen.
Die geforderte Referenzliste „Energetische Sanierung“ für maximal 2
Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes
Referenzobjekt:
Die Bauaufgabe:
— „Energetische Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit mindestens
Honorarzone III der HOAI“,
— die Leistungsphasen mit Hinweis auf Planung und Ausführung zu § 33 HOAI
2009 (bzw. §15 HOAI 2002),
— die Projektlaufzeit,
— sowie die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und
Telefonnummer enthalten.
Werden in der Referenzliste mehr als 3 Referenzobjekte angegeben, werden
nur die 3 erstgenannten berücksichtigt. Es wird nur 1 Referenzobjekt mit
der maximalen Punktzahl gewertet.
Keine verwertbaren oder mit der Bauaufgabe vergleichbaren Angaben ergibt 0
Punkte;
Mindestens 1 Referenz für das „Unterschreiten des jeweiliges gültigen
Bauteil U-Wert gemäß der EnEV“ in Form einer Eigenerklärung, dass der
bauteilbezogene Wärmeschutznachweis eingehalten wurde ergibt 1 Punkt;
Mindestens 1 Referenz für das „Einhalten des Neubaustandards bei
energetischen Gesamtsanierungen“ in Form einer Eigenerklärung, dass der
Wärmeschutznachweis, oder die DIN 18599, oder der Nachweis gemäß
Förderrichtlinie KfW eingehalten wurde ergibt 2 Punkte;
Mindestens 1 Referenz über das „Unterschreiten des Neubaustandards um 30
%“ in Form einer Eigenerklärung ergibt 3 Punkte.
III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
Nein
III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE
III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
Berufsstand vorbehalten
Ja
Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des
WTO-Dienstleistungsabkommens ist, ansässige, natürliche Personen, die
gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der
Berufsbezeichnung „Architekt / Ingenieur“ berechtigt sind und deren
Leistungsbereich der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so
erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt / Ingenieur“, wer über
ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist,
juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der
ausgeschriebenen Aufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder
einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute
Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder die
vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.
III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
Ja
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) VERFAHRENSART
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zum
Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die Bewerbungsmappe (vergl. Ziff.
VI.3 dieser Bekanntmachung) per Post, Mail oder Fax angefordert hat und
entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten
Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat. Die vorgelegten
Bewerbungsunterlagen werden verwahrt, nach Ablauf der Bewerbungsfrist
geöffnet, perforiert und durchnummeriert. Die Seitenreihenfolge wird nicht
verändert. Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (wird mit der
Bewerbungsmappe zur Verfügung gestellt) bewertet. Die Kriterien
entsprechen den Anforderungen der Teilnahmebedingungen III.2.1. bis
III.2.3. Die Gewichtung ergibt sich aus dieser Bekanntmachung und der
Bewerbungsmappe (vergl. Ziff.
VI.3.). Entsprechend § 5 (3) VOF 2009 werden
fehlende geforderte Nachweise und Erklärungen zu III.2.1 bis III.2.3 vom
Bewerber nachgefordert. Diese müssen mit einer Nachfrist von 6 Tagen, nach
Absendung der Aufforderung zur Abgabe, bei der anfordernden Stelle
vorliegen. In der Folge gilt, dass fehlende geforderte Nachweise und
Erklärungen zu III.2.1 zum Ausschluss führen. Die Nachweise / Erklärungen
nach III.2.2 und III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 und
III.2.3 mit einer Wertungsmatrix bepunktet und die Reihenfolge der
Bewerber wird festgelegt. Der Auftraggeber wird im Rahmen der
Eignungsprüfung Bewerber bei fehlender Leistungsfähigkeit (0 Punkte),
siehe III.2.2 der Bekanntmachung, oder fehlender Fachkunde (0 Punkte),
siehe III.2. 3 der Bekanntmachung, nach § 2 (1) VOF 2009 von den weiteren
Verfahrensabläufen ausschließen. Die 4 Bewerber, die auf Basis dieser
Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur
Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von
Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich),
entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur
Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3 Bewerbern,
die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält
sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren auch mit einer
niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fort zuführen.
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote Ja
IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN
IV.2.1) Zuschlagskriterien
Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
1. Projektanalyse und Präsentation. Gewichtung 15
2. Personalstruktur und Projektkommunikation. Gewichtung 30
3. Projektmanagement. Gewichtung 20
4. Kosten- und Terminsicherheit. Gewichtung 25
5. Honorar. Gewichtung 10
IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Nein
IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
V0186/2011. Der Umschlag des Teilnahmeantrages ist mit dem
Aktenkennzeichen (V0186/2011) zu kennzeichnen und auch bei allen Anfragen
ist diese Nummer anzugeben.
IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
Nein
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
13.4.2011 - 14:00
Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
14.4.2011 - 23:59
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) DAUERAUFTRAG
Nein
VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
Nein
VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF 2009 sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur
Post, Fax und Email als Kommunikationsmittel zugelassen. Bitte geben Sie
dabei immer das unter
IV.3.1) genannte Aktenzeichen (Vergabenummer) an.
2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 VOF 2009 als solche
mit dem Hinweis „VOF-Teilnahmeantrag“ sowie dem "Aktenzeichen" zu
kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle
einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter
I.1)
benannt ist.
3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich
auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört.
Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener
Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden
ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche
Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb.
4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit einer
Bewerbungsmappe bewerben, die für dieses Verfahren von der unter
I.1)
genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende
Unterlagen“ ausgegeben wurde. Die Bewerbungsmappe ist bei dieser
Kontaktstelle schriftlich oder per Mail zu beantragen. Es gelten die in
der Bewerbungsmappe genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften
geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an
den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
5. Alle Unterlagen / Nachweise sind in deutscher Sprache oder in
beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.
6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge nicht in gebundener Form
einzureichen.
7. In der der Bewerbungsmappe beigefügten Anlage „Erklärung der Bewerber-/
Arbeitsgemeinschaft ist u.a. ein bevollmächtigter Vertreter der
Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, ob dieser
bevollmächtigte Vertreter bevollmächtigt ist, die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu
vertreten.
8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit
die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers
unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden
beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter
ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung
entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern zu
unterzeichnen oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Erklärung der
Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft“.
9. Bei Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist die Bewerbergemeinschaft
schon in der Bewerbung im Einzelnen zu bezeichnen – zur Bezeichnung genügt
nicht die ausgefüllte „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft“. Es
muss aus der Bewerbung eindeutig hervorgehen, aus welchen Mitgliedern die
Bewerbergemeinschaft besteht.
VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN
VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau,
Verkehr und Europa
Ansgaritorstrasse 2
28195 Bremen
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
Tel. +49 4213616704
Internet: www.bauumwelt.bremen.de
Fax +49 4214966704
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß
§ 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften
unverzüglich bei der Vergabestelle, siehe Ziffer I.1 dieser
Bekanntmachung, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der
Bewerbungsfrist gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung
beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15
Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag
nicht erteilt wurde.
Die betroffenen Bieter, deren Angebote keine Berücksichtigung finden,
werden vom Auftraggeber per Informationsschreiben gem. § 101a GWB in
Kenntnis gesetzt.
VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erhältlich sind
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau,
Verkehr und Europa
Ansgaritorstrasse 2
28195 Bremen
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
Tel. +49 421361-6704
Internet: www.bauumwelt.bremen.de
Fax +49 421496-6704
VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
8.3.2011
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| Ausschreibung veröffentlicht | 14.03.2011 | ||
| Ergebnis veröffentlicht | 16.09.2011 | ||
| Zuletzt aktualisiert | 16.04.2013 | ||
| Wettbewerbs-ID | 3-65434 | ||
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