• DE-28215 Bremen
  • 09/2011
  • Ergebnis
  • (ID 65434)

Sanierung des Gymnasiums Horn, Objektplanung gem. § 33 HOAI 2009 - Leistungsphase 1-9

Verhandlungsverfahren
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  • Projektdaten

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    Entscheidung 09/2011 Entscheidung
    Achtung Textänderung am Jan 1, 16
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architekten, Bauingenieure
    Gewünschte Teilnehmerzahl: 3-4
    Tatsächliche Teilnehmer: 4
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich GPA
    Sprache Deutsch
    Ort DE-28215 Bremen
    Auslober/Bauherr Sondervermögen Immobilien und Technik, Bremen (DE)
    Betreuer Immobilien Bremen AöR, Bremen (DE)
    Aufgabe
    Das Gymnasium Horn wurde im Jahr 1975 in 2 Bauabschnitten erstellt.
    Der Stahlbetonskelettbau ist größtenteils im Originalzustand und zeigt einen gepflegten jedoch abgenutzten Zustand auf.
    Saniert wurde in den letzten Jahren Teile des Fußbodens und der Bereich der jetzigen Mensa.
    BGF: ca. 13 500 m².
    Die zu realisierenden Maßnahmen betreffen die Bereiche: Sanierung Fassade.
    Mit der Sanierung der Fassade wird das Ziel verfolgt, die durch die Fenster entstehenden Gefahrenpunkte zu beseitigen. Weiterhin muss im Zuge einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Einbringung einer Fassadendämmung untersucht werden. Eine Dämmung des Daches ist nicht vorgesehen.
    Sanierung Brandschutz: Im Zuge der Bestandsaufnahme wurden wesentliche Brandschutzmängel erkannt.
    Die Maßnahmen betreffen im Wesentlichen die Herstellung von F30 Flurwänden und Decken.
    Sanierung Schadstoffe: Die Schadstoffsanierung betrifft im Wesentlichen die Sanierung von KMF- haltigen Dämmungen auf Wänden und Rohrisolierungen. Weiterhin sind Kleinmengen von asbesthaltigen Bauteilen zu entsorgen.
    Sonstige Maßnahmen / Technik: Es werden im Wesentlichen die Oberflächen der Wände und Böden saniert.
    Es kommen neue Linoleum Bodenbeläge sowie Rastereinlegedecken zum Einsatz.
    Weiterhin wird die Haustechnik in weiten Bereichen komplett ersetzt. Es kommen neue Sicherheitstechnische Anlagen (ELA / SiBel.) zur Ausführung.
    Das Trinkwassernetz wird überarbeitet.
    Im Zuge der Planung wird ein Lärmgutachten erstellt, welches Schutzmaßnahmen, unter anderem mittels Einsatz einer entsprechenden Lüftungsanlage an der der Autobahn zugewandten Gebäudeseite, beinhalten wird. voraussichtliche Zeitplanung: ES Bau Fassade bis Oktober 2011.
    ES Bau Innensanierung bis Februar 2012.
    EW Bau Gesamt bis September 2012.
    Bauausführung Fassade 2013.
    Bauausführung Innen 2014 - 2016 bisherige Kostennannahme: KGR 300: 3 800 000,00 EUR; KGR 410: 400 000,00 EUR; KGR 420: 250 000,00 EUR; KGR 430: 300 000,00 EUR; KGR 440/450: 950 000,00 EUR.
    Die Sanierungsmaßnahmen finden unter laufendem Schulbetrieb statt, entsprechende Vorgehensweisen werden von den Bewerbern erwartet.
    Es liegt eine Bestandsaufnahme mit einer Sanierungsempfehlung vor, diese ist Grundlage der Beauftragung und wird den verbliebenen Teilnehmern am Verhandlungsgespräch zur Verfügung gestellt.
    Leistungsumfang
    Planungsleistungen nach § 33 Leistungsphase 1-9 (Leistungsbild gem. Anlage 11) HOAI 2009.
    Informationen

    competitionline hat Geburtstag! Zum 8-jährigen gibt es die Ausschreibungen vom 14.03.2011 für alle kostenfrei.


  • Anzeigentext Änderungen

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    • Liegt nicht vor.
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    • Sondervermögen Immobilien und Technik vertreten durch Immobilien Bremen
      AöR, Theodor-Heuss-Allee 14, attn: Herrn Uwe Asendorf,
      DEUTSCHLAND-28215Bremen. E-mail: Uwe.Asendorf@immobilien.bremen.de. Fax
      +49 42149659609. 
      (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 12.3.2011, 2011/S
      50-082326)
      Anstatt:

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:
      (...) 16. Für den "Objektplaner nach § 33 der HOAI": Referenzliste des
      Bewerbers (Architekturbüro/Ingenieurbüro) für vergleichbare Leistungen im
      Umgang mit "Energetischen Sanierungen".
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      (...) ***Erläuterung zu 16 (Gewichtung 15 %).
      Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers
      (Architekturbüro/Ingenieurbüro), für die Leistungen zur "Energetischen
      Sanierung". Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften
      von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende
      Leistung zuständig ist. Es sind Referenzen mit den zum jeweils relevanten
      Zeitpunkt geltenden Normen nachzuweisen.
      Die geforderte Referenzliste "Energetische Sanierung" für maximal 2
      Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes
      Referenzobjekte:
      Die Bauaufgabe:
      — "Energetische Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit mindestens
      Honorarzone III der HOAI",
      — die Leistungsphasen mit Hinweis auf Planung und Ausführung zu § 33 HOAI
      2009 (bzw. § 15 HOAI 2002),
      — die Projektlaufzeit,
      — sowie die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und
      Telefonnummer enthalten.
      Werden in der Referenzliste mehr als 3 Referenzobjekte angegeben, werden
      nur die 3 erstgenannten berücksichtigt. Es wird nur 1 Referenzobjekt mit
      der maximalen Punktzahl gewertet. Keine verwertbaren oder mit der
      Bauaufgabe vergleichbaren Angaben ergibt 0 Punkte;
      Mindestens 1 Referenz für das "Unterschreiten des jeweiliges gültigen
      Bauteil U-Wert gemäß der EnEV" in Form einer Eigenerklärung, dass der
      bauteilbezogene Wärmeschutznachweis eingehalten wurde ergibt 1 Punkt;
      Mindestens 1 Referenz für das "Einhalten des Neubaustandards bei
      energetischen Gesamtsanierungen" in Form einer Eigenerklärung, dass der
      Wärmeschutznachweis, oder die DIN 18599, oder der Nachweis gemäß
      Förderrichtlinie KfW eingehalten wurde ergib 2 Punkte;
      Mindestens 1 Referenz über das "Unterschreiten des Neubaustandards um 30
      %" in Form einer Eigenerklärung ergibt 3 Punkte.
      muss es heißen:

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:
      (...) 16. Für den "Objektplaner nach § 33 der HOAI": Referenzliste des
      Bewerbers (Architekturbüro/Ingenieurbüro) für vergleichbare Leistungen bei
      "Energetischen Sanierungen".
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
      (...) ***Erläuterung zu 16 (Gewichtung 15 %).
      Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers
      (Architekturbüro/Ingenieurbüro), für die Leistungen zur "Energetischen
      Sanierung". Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften
      von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende
      Leistung zuständig ist. Es sind Referenzen mit den zum jeweils relevanten
      Zeitpunkt geltenden Normen nachzuweisen.
      Die geforderte Referenzliste "Energetische Sanierung" für maximal 3
      Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes
      Referenzobjekte:
      Die Bauaufgabe:
      — "Energetische Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit mindestens
      Honorarzone III der HOAI",
      — die Leistungsphasen mit Hinweis auf Planung und Ausführung zu § 33 HOAI
      2009 (bzw. § 15 HOAI 2002),
      — die Projektlaufzeit,
      — sowie die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und
      Telefonnummer enthalten.
      Werden in der Referenzliste mehr als 3 Referenzobjekte angegeben, werden
      nur die 3 erstgenannten berücksichtigt. Es wird nur 1 Referenzobjekt mit
      der maximalen Punktzahl gewertet. Keine verwertbaren oder mit der
      Bauaufgabe vergleichbaren Angaben ergibt 0 Punkte,
      Mindestens 1 Referenz für das "Unterschreiten des jeweiliges gültigen
      Bauteil U-Wert gemäß der EnEV" in Form einer Eigenerklärung, dass der
      bauteilbezogene Wärmeschutznachweis eingehalten wurde ergibt 1 Punkt,
      Mindestens 1 Referenz für das "Einhalten des Neubaustandards bei
      energetischen Gesamtsanierungen" in Form einer Eigenerklärung, dass der
      Wärmeschutznachweis, oder die DIN 18599, oder der Nachweis gemäß
      Förderrichtlinie KfW eingehalten wurde ergib 2 Punkte,
      Mindestens 1 Referenz über das "Unterschreiten des Neubaustandards der
      EnEV 2009 um 30 %" oder höherwertig in Form einer Eigenerklärung ergibt 3
      Punkte.

       

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      BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Sondervermögen Immobilien und Technik vertreten durch Immobilien Bremen
      AöR
      Theodor-Heuss-Allee 14
      z. H. Herrn Uwe Asendorf
      28215 Bremen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: Uwe.Asendorf@immobilien.bremen.de
      Fax +49 42149659609
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers www.immobilien.bremen.de
      Weitere Auskünfte erteilen: Immobilien Bremen AöR
      Theodor-Heuss-Allee 14
      Kontakt: Verdingung
      z. H. Herrn Matthias Foit
      28215 Bremen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: info.verdingung@immobilien.bremen.de
      Fax +49 421361-14515
      Internet: www.immobilien.bremen.de
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: Immobilien Bremen AöR
      Theodor-Heuss-Allee 14
      Kontakt: Verdingung
      z. H. Herrn Matthias Foit (V0186/2011)
      28215 Bremen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: info.verdingung@immobilien.bremen.de
      Fax +49 421361-14515
      Internet: www.immobilien.bremen.de
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: Immbobilien Bremen AöR
      Theodor-Heuss-Allee 14
      Kontakt: Verdingung, Raum 0.04
      z. H. Herrn Matthias Foit (V0186/2011)
      28215 Bremen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: info.verdingung@immobilien.bremen.de
      Fax +49 421361-14515
      Internet: www.immobilien.bremen.de

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Sonstiges Immobilienverwaltung
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Sanierung des Gymnasiums Horn, Objektplanung gem. § 33 HOAI 2009 -
      Leistungsphase 1-9.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Bremen.
      NUTS-Code DE501

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Das Gymnasium Horn wurde im Jahr 1975 in 2 Bauabschnitten erstellt.
      Der Stahlbetonskelettbau ist größtenteils im Originalzustand und zeigt
      einen gepflegten jedoch abgenutzten Zustand auf.
      Saniert wurde in den letzten Jahren Teile des Fußbodens und der Bereich
      der jetzigen Mensa.
      BGF: ca. 13 500 m².
      Die zu realisierenden Maßnahmen betreffen die Bereiche:
      Sanierung Fassade.
      Mit der Sanierung der Fassade wird das Ziel verfolgt, die durch die
      Fenster entstehenden Gefahrenpunkte zu beseitigen. Weiterhin muss im Zuge
      einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Einbringung einer Fassadendämmung
      untersucht werden. Eine Dämmung des Daches ist nicht vorgesehen.
      Sanierung Brandschutz:
      Im Zuge der Bestandsaufnahme wurden wesentliche Brandschutzmängel erkannt.
      Die Maßnahmen betreffen im Wesentlichen die Herstellung von F30 Flurwänden
      und Decken.
      Sanierung Schadstoffe:
      Die Schadstoffsanierung betrifft im Wesentlichen die Sanierung von KMF-
      haltigen Dämmungen auf Wänden und Rohrisolierungen. Weiterhin sind
      Kleinmengen von asbesthaltigen Bauteilen zu entsorgen.
      Sonstige Maßnahmen / Technik:
      Es werden im Wesentlichen die Oberflächen der Wände und Böden saniert.
      Es kommen neue Linoleum Bodenbeläge sowie Rastereinlegedecken zum Einsatz.
      Weiterhin wird die Haustechnik in weiten Bereichen komplett ersetzt. Es
      kommen neue Sicherheitstechnische Anlagen (ELA / SiBel.) zur Ausführung.
      Das Trinkwassernetz wird überarbeitet.
      Im Zuge der Planung wird ein Lärmgutachten erstellt, welches
      Schutzmaßnahmen, unter anderem mittels Einsatz einer entsprechenden
      Lüftungsanlage an der der Autobahn zugewandten Gebäudeseite, beinhalten
      wird. voraussichtliche Zeitplanung:
      ES Bau Fassade bis Oktober 2011.
      ES Bau Innensanierung bis Februar 2012.
      EW Bau Gesamt bis September 2012.
      Bauausführung Fassade 2013.
      Bauausführung Innen 2014 - 2016 bisherige Kostennannahme:
      KGR 300: 3 800 000,00 EUR;
      KGR 410: 400 000,00 EUR;
      KGR 420: 250 000,00 EUR;
      KGR 430: 300 000,00 EUR;
      KGR 440/450: 950 000,00 EUR.
      Die Sanierungsmaßnahmen finden unter laufendem Schulbetrieb statt,
      entsprechende Vorgehensweisen werden von den Bewerbern erwartet.
      Es liegt eine Bestandsaufnahme mit einer Sanierungsempfehlung vor, diese
      ist Grundlage der Beauftragung und wird den verbliebenen Teilnehmern am
      Verhandlungsgespräch zur Verfügung gestellt.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Planungsleistungen nach § 33 Leistungsphase 1-9 (Leistungsbild gem. Anlage
      11) HOAI 2009.

      II.2.2) Optionen
      Nein

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Beginn: 1.8.2011. Ende: 31.12.2016

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      Im Auftragsfall ist eine Haftpflichtversicherung über 1 000 000 EUR für
      Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden abzuschließen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
      auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
      Rechts- und Verwaltungsvorschriften: HOAI; RL-Bau und LHO des Landes
      Bremen, jeweils aktuelle Fassung.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Ja
      Die Beauftragung der Leistungen erfolgt nach Abschluss des VOF-
      Verfahrens. Die Leistungen werden stufenweise vorbehaltlich der
      Finanzierung wie folgt beauftragt:
      — Lph 1 bis 2 Fassadensanierung,
      — Lph 1 bis 2 Brandschutzsanierung,
      — Lph 3 Fassadensanierung,
      — Lph 4 bis 9 Fassadensanierung,
      — Lph 3 Je Bauabschnitt Brandschutzsanierung,
      — Lph 4 bis 9 Je Bauabschnitt Brandschutzsanierung.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff.III.2.1 geforderten Nachweise und
      Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl.
      dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen,
      die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des
      Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe
      (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung
      führt zum Ausschluss des Bewerbers. Das Fehlen der hier oder in der
      Bewerbungsmappe geforderten Nachweise und Erklärungen, führt zum
      Ausschluss der Bewerbung. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht
      zurückgesandt.
      1. Bewerbergemeinschaftserklärung nach § 4 VOF, Vordruck siehe
      anzufordernde Bewerbungsmappe;
      2. Erklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 2 (3) VOF;
      3. Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung oder eine Zusammenarbeit in
      relevanter Weise bezogen auf die zu vergebende Leistung nach § 4 (2) VOF;
      4. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 (9) a) bis e) VOF;
      5. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 4 (6) a) bis g) VOF;
      6. Erklärung, ob auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von
      Unteraufträgen an Nachunternehmen, Subunternehmen o. ä.) zurückgegriffen
      wird, siehe auch § 5 (5) h) VOF; und wenn ja, dass diese im Auftragsfall:
      a) die Bereitschaft und die Kapazitäten nachweisen, um den entsprechenden
      Auftragsanteil der geforderten Leistung zu erbringen;
      b) die Nachweise und Erklärungen zu den vorgenannten Punkten 2-5 und, 8-11
      nach III.2.1 der Bekanntmachung nachreichen.
      7. Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im
      Auftragsfall eine Versicherung über 1 000 000 EUR für Personenschäden und
      1 000 000 EUR für Sachschäden abzuschließen;
      8. Erklärung des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft), im
      Auftragsfall den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn an die
      Angestellten zu zahlen;
      9. Erklärung des Bewerbers nach § 4 (3) VOF mit den Namen und beruflichen
      Qualifikationen der verantwortlichen Personen (Leistungserbringer), die
      die Leistungen tatsächlich erbringen, unter konkreter Angabe der
      Leistungsbereiche und Darstellung als Organigramm für folgende
      Leistungsbereiche: „Objektplanung nach § 33, Leistungsphase 1-9 der HOAI“;
      10. Eignungsnachweise betreffend der fachlichen Befähigung nach § 5 (5) a)
      VOF (in Kopie) der Bewerber(bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder),
      der verantwortlichen Führungskräfte und allen vorgesehenen
      Leistungserbringern (gemäß vorstehender Eigenerklärung Nr. 9), z.B. durch
      Nachweis der Berufszulassung, Studiennachweise oder sonstige
      Bescheinigungen über die fachliche Eignung / Qualifikationen;
      11. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als
      1 Jahr; bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert).

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Die in Ziff. III.2.2 geforderten Nachweise und
      Erklärungen gem. VOF sind in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl.
      dazu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung) einzufügen.
      Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden
      nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt. Das Abweichen von der in der
      Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3 dieser Bekanntmachung)
      vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Nachweise
      der Ziffer III.2.2 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 gewertet.
      12. Für "Objektplanung nach § 33 der HOAI 2009":
      Eigenerklärung des Bewerbers nach § 5 (4) c) VOF für die Jahre 2008, 2009
      und 2010 über den jeweiligen Jahresnettohonorarumsatz für vorstehende
      Leistungen;
      13. Für "Objektplanung nach § 33 der HOAI 2009":
      Eigenerklärung des Bewerbers nach § 5 (5) d) VOF für die Jahre 2008, 2009
      und 2010 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten inkl.
      Führungskräfte für vorstehende Leistungen;
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards Für alle Erklärungen zur
      wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gilt: Falls die
      Leistung durch einen Nachunternehmer erbracht werden soll, ist diese
      Eigenerklärung durch den Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zur
      erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden mit 0 Punkten bewertet.
      Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem
      Bewerber zu erbringen, der für die "Objektplanung nach § 33 der HOAI 2009"
      zuständig ist.
      Die mitgeteilten Jahresnettohonorarumsätze werden addiert und durch die
      Zahl 3 geteilt (gemittelter Jahresnettohonorarumsatz).
      — Keine verwertbaren Angaben oder gemittelter Jahresnettohonorarumsatz
      kleiner 45 000 EUR ergibt 0 Punkte,
      — gemittelter Jahresnettohonorarumsatz 45 000 EUR bis 90 000 EUR ergibt 1
      Punkt,
      — gemittelter Jahresnettohonorarumsatz 90 000 EUR bis 135 000 EUR ergibt 2
      Punkte,
      — gemittelter Jahresnettohonorarumsatz ab 135 000 EUR ergibt 3 Punkte.
      Die geforderte Eigenerklärung ist bei Bewerbergemeinschaften von dem
      Bewerber zu erbringen, der für die "Objektplanung nach § 33 der HOAI 2009"
      zuständig ist.
      Die mitgeteilte Jahresmitarbeiterzahl wird addiert und durch die Zahl 3
      geteilt (gemittelte Jahresmitarbeiterzahl).
      — Keine verwertbaren Angaben oder gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 1
      ergibt 0 Punkte,
      — gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 2 ergibt 1 Punkt,
      — gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist 3 ergibt 2 Punkte,
      — gemittelte Jahresmitarbeiterzahl ist größer als 3 ergibt 3 Punkte.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      Die in Ziff. III.2.3 geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß VOF sind
      in der anzufordernden Bewerbungsmappe (vergl. dazu Ziff. VI.3 dieser
      Bekanntmachung) einzufügen. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten
      Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bewerbers berücksichtigt.
      Das Abweichen von der in der Bewerbungsmappe (vergl. hierzu Ziff. VI.3
      dieser Bekanntmachung) vorgegebenen Gliederung führt zum Ausschluss des
      Bewerbers. Die Nachweise der Ziffer III.2.3 werden anhand der
      Mindeststandards zu III.2.3 gewertet.
      14. Für den „Objektplaner nach § 33 der HOAI“: Referenzliste des Bewerbers
      inkl. Bescheinigungen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 für vergleichbare
      Leistungen.
      15. Für den „Objektplaner nach § 33 der HOAI“: Referenzliste des
      Leistungserbringer(-s) für die Jahre 2008, 2009 und 2010 für vergleichbare
      Leistungen.
      16. Für den „Objektplaner nach § 33 der HOAI“: Referenzliste des Bewerbers
      (Architekturbüro / Ingenieurbüro) für vergleichbare Leistungen im Umgang
      mit „Energetischen Sanierungen“.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards
      Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit gilt:
      Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei
      Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der für die
      vorstehende Leistung zuständig ist. Falls die Bescheinigung durch einen
      Nachunternehmer erbracht werden soll, gilt dies als, wie vom Bewerber
      erbracht. Andernfalls ist diese Eigenerklärung durch den Bewerber / die
      Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Fehlende oder unklare Angaben werden
      mit 0 Punkten bewertet. Alle Referenzen müssen sich auf Projekte innerhalb
      des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) beziehen.
      Die Bewerber werden ausdrücklich gebeten zu jeder Referenz ein
      erläuterndes Projektdatenblatt beizulegen.
      Für alle Erklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit Punkt 14 bis 15
      gilt zusätzlich: die in diesem Verfahren zu berücksichtigten anrechenbaren
      Kosten werden vom Bewerber über die Projektlaufzeit der geforderten
      Leistungsbildern des jeweiligen Referenzobjektes ermittelt und per
      geforderter Eigenerklärung mitgeteilt. Die anrechenbaren Kosten pro
      Bearbeitungsjahr ergeben sich je nach Leistungsstand des Referenzprojektes
      entweder aus der Kostenschätzung, Kostenberechung, Kostenanschlag oder
      Kostenfeststellung. Bei der Wertung durch die Vergabestelle werden keine
      Unterschiede wegen Berechnungsmethode (Kostenermittlungsarten) gemacht,
      die anrechenbaren Kosten werden jeweils gleich behandelt. Die wie vor
      beschriebenen zu ermittelnden Kosten werden vom Bewerber durch die
      Kalenderjahre der Projektlaufzeit des jeweiligen Referenzprojektes
      geteilt. Mit mehr als 2 Monaten angefangene Kalenderjahre gelten als volle
      Kalenderjahre. Projekte die vor den geforderten Bearbeitungsjahren 2008,
      2009 und 2010 angefangen wurden, werden berücksichtigt, wenn sie entweder
      innerhalb der geforderten Bearbeitungsjahre beendet wurden oder darüber
      hinaus laufen. Gleiches gilt für Projekte, die innerhalb der geforderten
      Bearbeitungsjahre angefangen wurden. Es werden nur die anrechenbaren
      Kosten berücksichtigt, die nach Vorstehendem auf die geforderten
      Bearbeitungsjahre 2008, 2009 und 2010 entfallen.
      Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers
      (Architekturbüro, Ingenieurbüro).
      Die geforderte Referenzliste bzw. die Bescheinigung ist bei
      Bewerbergemeinschaften von dem Bewerber zu erbringen, der im
      Innenverhältnis für die vorstehende Leistung zuständig ist.
      Die geforderte „Referenzliste Bewerber zu § 33 HOAI 2009 (bzw. § 15 HOAI
      2002) mit Bescheinigung“ für maximal 5 Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF
      muss erkennbar für jedes Referenzobjekt:
      Die Bauaufgabe.
      — „Sanierung von Gebäuden mit mindestens Honorarzone III der HOAI“,
      — die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8,
      — die Projektlaufzeit (maximal der Leistungsphasen 1-9),
      — die gemittelten anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der
      geforderten Leistung,
      — die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und
      Telefonnummer, sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen
      öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit einer positiven Aussage zur
      Termin- und Kostensicherheit (bei privaten Auftraggebern genügt eine
      Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist) enthalten.
      Werden in der Referenzliste mehr als 5 Referenzobjekte angegeben, werden
      nur die 5 erstgenannten berücksichtigt. Die anrechenbaren Nettokosten der
      vergleichbaren Leistungen werden addiert.
      Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 3 300 000
      EUR ergibt 0 Punkte;
      Anrechenbare Nettokosten von 3 300 000 EUR bis 5 000 000 EUR ergibt 1
      Punkt;
      Anrechenbare Nettokosten von 5 000 000 EUR bis 6 700 000 EUR ergibt 2
      Punkte;
      Anrechenbare Nettokosten ab 6 700 000 EUR ergibt 3 Punkte.
      Abgefragt wird / werden die technische Leistungsfähigkeit der Person(en),
      der / die in Ziffer III.2.1 Nr. 9 als Leistungserbringer genannt wird /
      werden. Die geforderte "Referenzliste gemäß vorstehender Leistung " für
      maximal 5 Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes
      Referenzobjekt:
      Die Bauaufgabe.
      — „Sanierung von Gebäuden mit mindestens Honorarzone III der HOAI“,
      — die Leistungsphasen 5 bis 8,
      — die Projektlaufzeit (maximal der Leistungsphasen 1-9),
      — die gemittelten anrechenbaren Nettokosten pro Bearbeitungsjahr der
      geforderten Leistung,
      — die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und
      Telefonnummer enthalten.
      Werden in der Referenzliste mehr als 5 Referenzobjekte angegeben, werden
      nur die 5 erstgenannten berücksichtigt. Die anrechenbaren Nettokosten der
      vergleichbaren Leistungen werden addiert.
      Keine verwertbaren Angaben oder anrechenbare Nettokosten kleiner 1 300 000
      EUR ergibt 0 Punkte;
      Anrechenbare Nettokosten von 1 300 000 EUR bis 2 000 000 EUR ergibt 1
      Punkt;
      Anrechenbare Nettokosten von 2 000 000 EUR bis 2 700 000 EUR ergibt 2
      Punkte;
      Anrechenbare Nettokosten ab 2 700 000 EUR ergibt 3 Punkte.
      Abgefragt wird die technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers
      (Architekturbüro, Ingenieurbüro), für die Leistungen zur „Energetischen
      Sanierung“. Die geforderte Referenzliste ist bei Bewerbergemeinschaften
      von dem Bewerber zu erbringen, der im Innenverhältnis für die vorstehende
      Leistung zuständig ist. Es sind Referenzen mit den zum jeweils relevanten
      Zeitpunkt geltenden Normen nachzuweisen.
      Die geforderte Referenzliste „Energetische Sanierung“ für maximal 2
      Referenzobjekte nach § 5 (5) b)VOF muss erkennbar für jedes
      Referenzobjekt:
      Die Bauaufgabe:
      — „Energetische Sanierung eines Nichtwohngebäudes mit mindestens
      Honorarzone III der HOAI“,
      — die Leistungsphasen mit Hinweis auf Planung und Ausführung zu § 33 HOAI
      2009 (bzw. §15 HOAI 2002),
      — die Projektlaufzeit,
      — sowie die Auftraggeber und dortigen Ansprechpartner mit Adressen und
      Telefonnummer enthalten.
      Werden in der Referenzliste mehr als 3 Referenzobjekte angegeben, werden
      nur die 3 erstgenannten berücksichtigt. Es wird nur 1 Referenzobjekt mit
      der maximalen Punktzahl gewertet.
      Keine verwertbaren oder mit der Bauaufgabe vergleichbaren Angaben ergibt 0
      Punkte;
      Mindestens 1 Referenz für das „Unterschreiten des jeweiliges gültigen
      Bauteil U-Wert gemäß der EnEV“ in Form einer Eigenerklärung, dass der
      bauteilbezogene Wärmeschutznachweis eingehalten wurde ergibt 1 Punkt;
      Mindestens 1 Referenz für das „Einhalten des Neubaustandards bei
      energetischen Gesamtsanierungen“ in Form einer Eigenerklärung, dass der
      Wärmeschutznachweis, oder die DIN 18599, oder der Nachweis gemäß
      Förderrichtlinie KfW eingehalten wurde ergibt 2 Punkte;
      Mindestens 1 Referenz über das „Unterschreiten des Neubaustandards um 30
      %“ in Form einer Eigenerklärung ergibt 3 Punkte.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Ja
      Die Leistungen werden vergeben an im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
      oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des
      WTO-Dienstleistungsabkommens ist, ansässige, natürliche Personen, die
      gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der
      Berufsbezeichnung „Architekt / Ingenieur“ berechtigt sind und deren
      Leistungsbereich der der ausgeschriebenen Aufgabe entspricht.
      Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so
      erfüllt die fachlichen Anforderungen als „Architekt / Ingenieur“, wer über
      ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
      dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist,
      juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf
      Leistungen der jeweiligen Fachrichtung ausgerichtet ist, der der
      ausgeschriebenen Aufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder
      einer der bevollmächtigten Vertreter und der mit der Aufgabe betraute
      Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
      Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften, deren Mitglieder die
      vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 4
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zum
      Auswahlverfahren wird zugelassen, wer die Bewerbungsmappe (vergl. Ziff.
      VI.3 dieser Bekanntmachung) per Post, Mail oder Fax angefordert hat und
      entsprechend den Teilnahmebedingungen rechtzeitig mit allen geforderten
      Nachweisen und Erklärungen eingereicht hat. Die vorgelegten
      Bewerbungsunterlagen werden verwahrt, nach Ablauf der Bewerbungsfrist
      geöffnet, perforiert und durchnummeriert. Die Seitenreihenfolge wird nicht
      verändert. Die Bewerber werden nach einer Wertungsmatrix (wird mit der
      Bewerbungsmappe zur Verfügung gestellt) bewertet. Die Kriterien
      entsprechen den Anforderungen der Teilnahmebedingungen III.2.1. bis
      III.2.3. Die Gewichtung ergibt sich aus dieser Bekanntmachung und der
      Bewerbungsmappe (vergl. Ziff.
      VI.3.). Entsprechend § 5 (3) VOF 2009 werden
      fehlende geforderte Nachweise und Erklärungen zu III.2.1 bis III.2.3 vom
      Bewerber nachgefordert. Diese müssen mit einer Nachfrist von 6 Tagen, nach
      Absendung der Aufforderung zur Abgabe, bei der anfordernden Stelle
      vorliegen. In der Folge gilt, dass fehlende geforderte Nachweise und
      Erklärungen zu III.2.1 zum Ausschluss führen. Die Nachweise / Erklärungen
      nach III.2.2 und III.2.3 werden anhand der Mindeststandards zu III.2.2 und
      III.2.3 mit einer Wertungsmatrix bepunktet und die Reihenfolge der
      Bewerber wird festgelegt. Der Auftraggeber wird im Rahmen der
      Eignungsprüfung Bewerber bei fehlender Leistungsfähigkeit (0 Punkte),
      siehe III.2.2 der Bekanntmachung, oder fehlender Fachkunde (0 Punkte),
      siehe III.2. 3 der Bekanntmachung, nach § 2 (1) VOF 2009 von den weiteren
      Verfahrensabläufen ausschließen. Die 4 Bewerber, die auf Basis dieser
      Wertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur
      Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von
      Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im unteren Zulassungsbereich),
      entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur
      Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Mindestanzahl von 3 Bewerbern,
      die zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält
      sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren auch mit einer
      niedrigeren Bewerberzahl als 3 Bewerbern fort zuführen.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote Ja

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
      1. Projektanalyse und Präsentation. Gewichtung 15
      2. Personalstruktur und Projektkommunikation. Gewichtung 30
      3. Projektmanagement. Gewichtung 20
      4. Kosten- und Terminsicherheit. Gewichtung 25
      5. Honorar. Gewichtung 10

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      V0186/2011. Der Umschlag des Teilnahmeantrages ist mit dem
      Aktenkennzeichen (V0186/2011) zu kennzeichnen und auch bei allen Anfragen
      ist diese Nummer anzugeben.

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
      13.4.2011 - 14:00
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      14.4.2011 - 23:59

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      1. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF 2009 sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nur
      Post, Fax und Email als Kommunikationsmittel zugelassen. Bitte geben Sie
      dabei immer das unter
      IV.3.1) genannte Aktenzeichen (Vergabenummer) an.
      2. Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 VOF 2009 als solche
      mit dem Hinweis „VOF-Teilnahmeantrag“ sowie dem "Aktenzeichen" zu
      kennzeichnen und im verschlossenen Umschlag in Papierform an der Stelle
      einzureichen, die für die Einreichung von Teilnahmeanträgen unter
      I.1)
      benannt ist.
      3. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich
      auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen.
      Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört.
      Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber als Mitglieder verschiedener
      Bewerbergemeinschaften auftreten. Diese Bewerbergemeinschaften werden
      ausgeschlossen. Die Bewerbergemeinschaften gewährleisten auch für mögliche
      Subunternehmer den vergaberechtlich geforderten Geheimwettbewerb.
      4. Zu diesem Verfahren werden nur Bewerber zugelassen die sich mit einer
      Bewerbungsmappe bewerben, die für dieses Verfahren von der unter
      I.1)
      genannten Kontaktstelle für „Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende
      Unterlagen“ ausgegeben wurde. Die Bewerbungsmappe ist bei dieser
      Kontaktstelle schriftlich oder per Mail zu beantragen. Es gelten die in
      der Bewerbungsmappe genannten Bearbeitungshinweise. Bewerbergemeinschaften
      geben eine Bewerbungsmappe mit allen Angaben gemeinsam ab, Änderungen an
      den vorgegebenen Texten und an der Reihenfolge sind nicht zulässig.
      5. Alle Unterlagen / Nachweise sind in deutscher Sprache oder in
      beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen.
      6. Es wird gebeten, die Teilnahmeanträge nicht in gebundener Form
      einzureichen.
      7. In der der Bewerbungsmappe beigefügten Anlage „Erklärung der Bewerber-/
      Arbeitsgemeinschaft ist u.a. ein bevollmächtigter Vertreter der
      Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, ob dieser
      bevollmächtigte Vertreter bevollmächtigt ist, die Mitglieder der
      Bewerbergemeinschaft schon im Vergabeverfahren rechtsverbindlich zu
      vertreten.
      8. Die Bewerbung als solche ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Soweit
      die Bewerbung nicht durch den gesetzlichen Vertreter des Bewerbers
      unterzeichnet wird, ist eine Vollmacht für den Unterzeichnenden
      beizufügen, die vom Bewerber oder seinem gesetzlichen Vertreter
      ausgestellt sein muss. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Bewerbung
      entsprechend dem Vorstehenden entweder von allen Bewerbern zu
      unterzeichnen oder vom bevollmächtigten Vertreter gem. „Erklärung der
      Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft“.
      9. Bei Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft ist die Bewerbergemeinschaft
      schon in der Bewerbung im Einzelnen zu bezeichnen – zur Bezeichnung genügt
      nicht die ausgefüllte „Erklärung der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaft“. Es
      muss aus der Bewerbung eindeutig hervorgehen, aus welchen Mitgliedern die
      Bewerbergemeinschaft besteht.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau,
      Verkehr und Europa
      Ansgaritorstrasse 2
      28195 Bremen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
      Tel. +49 4213616704
      Internet: www.bauumwelt.bremen.de
      Fax +49 4214966704

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß
      § 107 Absatz 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften
      unverzüglich bei der Vergabestelle, siehe Ziffer I.1 dieser
      Bekanntmachung, gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
      sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der
      Bewerbungsfrist gerügt werden.
      Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung
      beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15
      Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge
      nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag
      nicht erteilt wurde.
      Die betroffenen Bieter, deren Angebote keine Berücksichtigung finden,
      werden vom Auftraggeber per Informationsschreiben gem. § 101a GWB in
      Kenntnis gesetzt.

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erhältlich sind
      Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau,
      Verkehr und Europa
      Ansgaritorstrasse 2
      28195 Bremen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
      Tel. +49 421361-6704
      Internet: www.bauumwelt.bremen.de
      Fax +49 421496-6704

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      8.3.2011


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    • BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Sondervermögen Immobilien und Technik vertreten durch Immobilien Bremen
      AöR
      Schlachte 32
      Kontakt: Immobilien Bremen, AöR
      z. H. Herrn Uwe Asendorf
      28195 Bremen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: Uwe.Asendorf@immobilien.bremen.de
      Fax +49 421-49659609
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers www.immobilien.bremen.de

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Sonstiges Immobilienverwaltung
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Sanierung des Gymnasiums Horn, Objektplanung gem. § 33 HOAI 2009 -
      Leistungsphase 1-9.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. der
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Bremen.
      NUTS-Code DE501

      II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Das Gymnasium Horn wurde im Jahr 1975 in 2 Bauabschnitten erstellt.
      Der Stahlbetonskelettbau ist größtenteils im Originalzustand und zeigt
      einen gepflegten jedoch abgenutzten Zustand auf.
      Saniert wurde in den letzten Jahren Teile des Fußbodens und der Bereich
      der jetzigen Mensa.
      BGF: ca. 13 500 m².
      Die zu realisierenden Maßnahmen betreffen die Bereiche:
      Sanierung Fassade.
      Mit der Sanierung der Fassade wird das Ziel verfolgt, die durch die
      Fenster entstehenden Gefahrenpunkte zu beseitigen. Weiterhin muss im Zuge
      einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Einbringung einer Fassadendämmung
      untersucht werden. Eine Dämmung des Daches ist nicht vorgesehen.
      Sanierung Brandschutz:
      Im Zuge der Bestandsaufnahme wurden wesentliche Brandschutzmängel erkannt.
      Die Maßnahmen betreffen im Wesentlichen die Herstellung von F30 Flurwänden
      und Decken.
      Sanierung Schadstoffe:
      Die Schadstoffsanierung betrifft im Wesentlichen die Sanierung von KMF-
      haltigen Dämmungen auf Wänden und Rohrisolierungen. Weiterhin sind
      Kleinmengen von asbesthaltigen Bauteilen zu entsorgen.
      Sonstige Maßnahmen/Technik:
      Es werden im Wesentlichen die Oberflächen der Wände und Böden saniert.
      Es kommen neue Linoleum Bodenbeläge sowie Rastereinlegedecken zum Einsatz.
      Weiterhin wird die Haustechnik in weiten Bereichen komplett ersetzt. Es
      kommen neue Sicherheitstechnische Anlagen (ELA/SiBel.) zur Ausführung.
      Das Trinkwassernetz wird überarbeitet.
      Im Zuge der Planung wird ein Lärmgutachten erstellt, welches
      Schutzmaßnahmen, unter anderem mittels Einsatz einer entsprechenden
      Lüftungsanlage an der der Autobahn zugewandten Gebäudeseite, beinhalten
      wird. voraussichtliche Zeitplanung:
      — ES Bau Fassade bis Oktober 2011,
      — ES Bau Innensanierung bis Februar 2012,
      — EW Bau Gesamt bis September 2012,
      — Bauausführung Fassade 2013.
      Bauausführung Innen 2014 - 2016 bisherige Kostennannahme:
      — KGR 300: 3 800 000,00 EUR,
      — KGR 410: 400 000,00 EUR,
      — KGR 420: 250 000,00 EUR,
      — KGR 430: 300 000,00 EUR,
      — KGR 440/450: 950 000,00 EUR.
      Die Sanierungsmaßnahmen finden unter laufendem Schulbetrieb statt,
      entsprechende Vorgehensweisen werden von den Bewerbern erwartet.
      Es liegt eine Bestandsaufnahme mit einer Sanierungsempfehlung vor, diese
      ist Grundlage der Beauftragung und wird den verbliebenen Teilnehmern am
      Verhandlungsgespräch zur Verfügung gestellt.

      II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71240000

      II.1.6) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot
      1. Projektanalyse und Präsentation. Gewichtung 15
      2. Personalstruktur und Projektkommunikation. Gewichtung 30
      3. Projektmanagement. Gewichtung 20
      4. Kosten- und Terminsicherheit. Gewichtung 25
      5. Honorar. Gewichtung 10

      IV.2.2) Es wurde eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      V0186/2011

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Auftragsbekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2011/S 50-082326 vom 12.3.2011

      ABSCHNITT V: AUFTRAGSVERGABE

      V.1) Tag der Auftragsvergabe
      8.9.2011

      V.2) ZAHL DER EINGEGANGENEN ANGEBOTE:
      4

      V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, an den der Auftrag
      vergeben wurde
      Bewerbergemeinschaft: Architekten Plus GbR und Springmeier
      Osterdeich 59 A
      28203 Bremen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: mail@architekten-plus.eu
      Tel. +49 421-3300770
      Internet: http://www.architekten-plus.eu/
      Fax +49 421-33007720

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
      1. Rügen sind ausschließlich an den unter
      I.1) genannten Auftraggeber zu
      senden. 2. Gemäß § 8 Abs. 1 VOF werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes
      nur Post, Fax und E-Mail als Kommunikationsmittel zugelassen. Bitte geben
      Sie dabei immer die Vergabenummer V0186/2011 an.

      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau,
      Verkehr und Europa
      Ansgaritorstraße 2
      28195 Bremen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
      Tel. +49 4213616704
      Internet: www.bauumwelt.bremen.de
      Fax +49 4214966704

      VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erhältlich sind
      Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen beim Senator für Umwelt, Bau,
      Verkehr und Europa
      Ansgaritorstraße 2
      28195 Bremen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
      Tel. +49 4213616704
      Internet: www.bauumwelt.bremen.de
      Fax +49 4214966704

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      14.9.2011
  • Karte

    maximieren

  • Gewährleistung

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