• DE-73728 Esslingen
  • 07/2011
  • Ergebnis
  • (ID 71667)

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem EU-weiten öffentlichen Teilnahmewettbewerb - Überdachung des Neuen ZOB am Esslinger Bahnhof Stadtmitte

Verhandlungsverfahren (Beschleunigtes Verfahren)
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    Ergebnis 07/2011 Ergebnis
    Verfahren Verhandlungsverfahren (Beschleunigtes Verfahren)
    Berufsgruppen Architekten, Stadtplaner, Tragwerksplaner
    Gewünschte Teilnehmerzahl: 3-5
    Tatsächliche Teilnehmer: 4
    Gebäudetyp Bahnhöfe und -anlagen, Straßenbahnen
    Art der Leistung Objektplanung Ingenieurbauwerke
    Zulassungsbereich GPA
    Sprache Deutsch
    Ort DE-73728 Esslingen
    Auslober/Bauherr Stadt Esslingen am Neckar, Esslingen (DE)
    Aufgabe
    Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme der Leistungen orientiert an HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9) für die Überdachung des gesamten Neuen ZOB auf der Basis eines von der Stadt gestellten Vorentwurfs.
    Der Vorentwurf beruht auf dem Wettbewerbsbeitrag, den der Bewerber Werner Sobek GmbH & Co. KG im aufgehobenen VOF-Verfahren mit Planungswettbewerb eingereicht hatte. Der Vorentwurf wird allen zu Verhandlungen aufgeforderten Bewerbern vollständig zur Verfügung gestellt, so dass eine Verfälschung des Wettbewerbs ausgeschlossen ist.
    Leistungsumfang
    Planung gemäß HOAI Leistungsphasen 3 bis 9 - ohne Baugesuch.

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    • BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Stadt Esslingen am Neckar
      Ritterstr. 17
      Kontakt: Baurechtsamt - Vergabestelle
      z. H. Frau Skorsetz
      73728 Esslingen am Neckar
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 71135122338
      E-Mail: beate.skorsetz@esslingen.de
      Fax +49 711351255338
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers http://www.esslingen.de
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Regional- oder Lokalbehörde
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem EU-weiten öffentlichen
      Teilnahmewettbewerb - Überdachung des Neuen ZOB am Esslinger Bahnhof
      Stadtmitte.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Esslingen am Neckar.
      NUTS-Code DE113

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme der Leistungen
      orientiert an HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9) für die Überdachung des
      gesamten Neuen ZOB auf der Basis eines von der Stadt gestellten
      Vorentwurfs.
      Der Vorentwurf beruht auf dem Wettbewerbsbeitrag, den der Bewerber Werner
      Sobek GmbH & Co. KG im aufgehobenen VOF-Verfahren mit Planungswettbewerb
      eingereicht hatte. Der Vorentwurf wird allen zu Verhandlungen
      aufgeforderten Bewerbern vollständig zur Verfügung gestellt, so dass eine
      Verfälschung des Wettbewerbs ausgeschlossen ist.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71000000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Planung gemäß HOAI Leistungsphasen 3 bis 9 - ohne Baugesuch.

      II.2.2) Optionen
      Nein

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Dauer in Monaten 24 (ab Auftragsvergabe)

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      Keine.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in. Wird der
      Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform
      einer gesamtschuldnerisch haftenden Argeitsgemeinschaft mit
      bevollmächtigtem/r Vertreter/in anzunehmen.
      Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und
      deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Projektes zu beschreiben.
      Eine Änderung der Person der Bewerber oder Bewerbergemeinschaften bzw.
      Bieter oder Bietergemeinschaften ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht
      mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden
      Bewerber/Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren
      Verfahren zur Folge.
      Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind
      unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener
      Bietergemeinschaften und Einzelbewerber/-bieter, sofern sie nicht bereits
      mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie durch organisatorische und
      personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den
      Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Nein

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: (1) Die unter den Ziffern
      III.2.1) bis
      III.2.3)
      genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben sind zusammen mit dem
      Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag bis zum Ende der
      Teilnahmefrist einzureichen. Nach § 5 Abs. 3 VOF hat der Auftraggeber
      Ermessen, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Wegen der
      Beschleunigung des Vergabeverfahrens übt der Auftraggeber sein Ermessen
      dahingehend aus, dass er fehlende Erklärungen und Nachweise gem.
      III.2.1)
      bis
      III.2.3) nicht nachfordern wird. Nachweise und Erklärungen, die nicht
      zur Teilnahmefrist vorliegen, führen daher zum Ausschluss des
      Teilnahmeantrags.
      (2) Soweit nicht anders verlangt, sind bei Erklärungen Eigenerklärungen
      des/der Bewerber/s ausreichend. Bei von Dritten ausgestellten Nachweisen
      sind nicht beglaubigte Kopien ausreichend.
      (3) Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied die unter
      III.2.1)
      bis
      III.2.3) geforderten Nachweise Erklärungen und Angaben vorlegen, bzw.
      machen. Bewerbergemeinschaften müssen außerdem eine Erklärung vorlegen, in
      der (1) alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft genannt werden, (2) ein
      von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bevollmächtigtes Mitglied
      als Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung
      des Vertrages benannt wird, (3) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
      Auftragsfall und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im
      Auftragsfall erklärt wird. Diese Erklärung muss mit dem Teilnahmeantrag im
      Original vorliegen und von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
      unterschrieben sein.
      (4) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind vorzulegen:
      Nachweis (nicht beglaubigte Kopie ausreichend) der Berufszulassung gem. §
      19 VOF:
      — Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in
      Architektenkammer,
      — Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister.
      Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2, 3 VOF:
      — Zu Abhängigkeiten/wirtschaftlichen Verknüpfungen von/mit anderen
      Unternehmen (bspw. Organigramm),
      — Ob und auf welche Art bei diesem Auftrag mit Anderen zusammengearbeitet
      werden soll,
      — Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung
      tatsächlich erbringen,
      — dazu, dass keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 a) bis g) VOF
      vorliegen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: (1) Nachweis oder Erklärung einer
      Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bewerber im
      Auftragsfall eine Berufshaftpflicht über mind. 1 500 000 EUR bei
      Personenschäden und mind. 500 000 EUR bei Sachschäden abzuschließen (§ 5
      Abs. 4 a) VOF). Bei Bewerbergemeinschaften ist diese/r Nachweis/Erklärung
      für jedes Mitglied erforderlich (vgl.
      III.2.1) (3).
      (2) Erklärung, dass sich der Bewerber nicht im Insolvenzverfahren oder in
      Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich
      aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen
      gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet (§ 4 Abs. 9
      a) VOF).
      (3) Erklärung, nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen
      bestraft worden zu sein, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage
      stellen (§ 4 Abs. 9 b) VOF).
      (4) Nachweis darüber, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
      Abgaben nachgekommen worden ist (Unbedenklichkeitsbescheinigung) (§ 4 Abs.
      9 d) VOF).

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      (1) Studiennachweise/Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des
      Bewerbers oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für
      die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen (§ 5 Abs. 5 a)
      VOF).
      (2) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen
      mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit (Abschluss innerhalb der
      letzten 3 Jahre) sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber
      (Eigenerklärungen).
      Für die Anforderungen an die Referenzen wird auf
      IV.1.2)hingewiesen. Die
      dort genannten Kriterien dienen der Auswahl bei mehr als 5 geeigneten
      Bewerbern und sind keine inhaltlichen Mindestanforderungen. Die
      Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A3 Seite zu begrenzen.
      (3) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den
      letzten 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den
      letzten drei Jahren ersichtlich ist (§ 5 Abs. 5 d) VOF).
      (4) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte
      und welche technische Ausrüstung der Bewerber für den Auftrag verfügen
      wird

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Ja
      Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachlichen
      Anforderungen für Architekten.
      Bzw. Stadtplaner sowie für Ingenieure für Tragwerksplanung erfüllen. Dies
      können auch interdisziplinäre.
      Arbeitsgemeinschaften sein.
      Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die
      folgende.
      Geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen:
      Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
      sie gemäß Rechtsvorschrift ihres.
      Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im
      Zulassungsbereich die Bezeichnung.
      Architekt/in oder Stadtplaner/in bzw. Ingenieur/in für Tragwerksplanung zu
      führen.
      Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt,
      so erfüllt die fachlichen Anforderungen,
      Wer über ein Diplom,
      Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt,
      Dessen Anerkennung nach 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" -
      gewährleistet ist.
      Bei juristischen Personen sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt,
      wenn zu ihrem satzungsmäßigen.
      Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen.
      Juristische Personen haben einen.
      Bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung
      verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und.
      Der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an
      natürliche Personen gestellt werden.
      Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von
      Mitgliedern einer Bietergemeinschaft führen zum Ausschluss aller
      Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch
      organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein
      Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
      Aufgrund der engen Verzahnung des ZOB-Daches mit.
      Der Ausführungsplanung des geplanten ZOB bis Ende.
      2011 und dem Baubeginn der Südtangente im Mai 2011
      Ist die weitere Planung des ZOB-Dachs auf der Basis.
      Des von der Stadt gestellten Vorentwurfs sehr dringlich.
      (Festlegung Leitungen, Fundamente usw.).

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
      Referenzen, bei Bewerbergemeinschaften auch Referenzen einzelner
      Mitglieder. Dabei berücksichtigt der Auftraggeber folgende Aspekte:
      — Qualität der Referenz (positiv: jüngeren Datums, großvolumiges Projekt
      hinsichtlich Auftragssumme),
      — ausgezeichnetes realisiertes Projekt,
      — Wettbewerbserfolg (Preis, Ankauf, Anerkennung). Nur Erfolge in
      Wettbewerben, keine Mehrfachaufträge, keine Ergebnisse von
      Verhandlungsverfahren,
      — Darstellung der Referenz (Übersichtlichkeit) Die Referenzdarstellungen
      je Projekt sind auf eine DIN A3 Seite zu begrenzen.

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
      1. Präsentation zweier vergleichbarer Projekts. Gewichtung 50
      2. Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke. Gewichtung 20
      3. Termine und Kosten. Gewichtung 10
      4. Honorar. Gewichtung 10
      5. Gesamteindruck der Präsentation. Gewichtung 10

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      23.5.2011 - 12:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      (1) Grundsätzlicher Ablauf des Verfahrens:
      Es wird ein Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
      durchgeführt. Im ersten Schritt geben die interessierten Bewerber einen
      Teilnahmeantrag ausschließlich mit den unter
      III.2.1) bis
      III.2.3)
      bezeichneten Unterlagen ab. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die dort
      genannten Unterlagen eingereicht werden. Die Teilnahmeanträge dürfen keine
      darüber hinausgehenden Unterlagen enthalten bspw. Ideenskizzen für die
      unter
      II.1.5) genannte Aufgabe enthalten. Nach Ablauf der Teilnahmefrist
      werden die Teilnahmeanträge auf die Einhaltung der formalen
      Mindestvoraussetzungen überprüft (rechtzeitiger Eingang, verschlossene
      Umschläge, vollständige unter
      III.2.1) bis
      III.2.3) bezeichnete Unterlagen
      und Nachweise, Vorgaben für Bewerbergemeinschaften, etc.).
      Dann wird anhand der unter
      III.2.1) bis
      III.2.3) genannten Unterlagen
      geprüft, welche Bewerber grundsätzlich geeignet sind. Sollten mehr als
      fünf Bewerber grundsätzlich geeignet sein, werden anhand der unter
      IV.1.2)
      genannten objektiven Kriterien die fünf Bewerber ausgewählt, mit denen
      Verhandlungen geführt werden. Bewerber, die aus formalen Gründen oder
      wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden oder die nicht zu den fünf
      ausgewählten gehören, werden darüber gem. § 10 Abs. 5 VOF informiert.
      Im zweiten Schritt des Verfahrens werden die ausgewählten Bewerber zu je
      einem gesonderten Präsentations- und Verhandlungstermin (geplant: 20.06.
      und 21.06.) von 1,5 Stunden eingeladen. In diesem Termin präsentiert jeder
      Bewerber zwei von ihm selbst ausgewählte Projekte und erläutert dabei
      seine grundsätzliche Herangehensweise. Diese Präsentations- und
      Verhandlungstermine sind Grundlage für die Entscheidung des Auftraggebers
      dafür, mit welchem Bewerber er den Vertrag schließt. In Anlehnung an das
      im "VOF-Vergabeverfahren Leitfaden" der Architektenkammer
      Baden-Württemberg vorgeschlagene Verfahren, legt der Auftraggeber seiner
      Entscheidung folgende Kriterien zugrunde, die in der Einladung zu den
      Gesprächen soweit erforderlich durch Unterkriterien konkretisiert werden:
      I. "Präsentation zweier vergleichbarer Projekte"
      II. "Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke"
      III. "Termine und Kosten"
      IV. "Honorar"
      V. "Gesamteindruck der Präsentation"
      Jeder Gesprächstermin endet mit einer gemeinsam ausgehandelten Festlegung
      (Angebot) der Person des Projektleiters, des Projektteams, der Methoden
      zur Kosten- und Terminverfolgung und des Honorars.
      Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Bieter, der nach den o.g.
      Kriterien die meisten Punkte gesammelt hat.
      (2) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im
      Vergabeverfahren von den Bewerbern oder Bietern die Ausarbeitung von
      Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte
      Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
      (3) Fragen sind nur schriftlich (auch E-Mail) an die unter
      I.1) genannte
      Kontaktstelle zu richten.
      (4) Die Bewerbungen sind formlos und unterschrieben in einem
      verschlossenen Umschlag mit eindeutiger Kennzeichnung "Bewerbung
      Teilnahmewettbewerb ZOB-Dach" bei der unter
      I.1) genannten Kontaktstelle
      einzureichen. Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind
      unzulässig.
      (5) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige
      Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen. Die
      Referenzdarstellungen je Projekt sind auf eine DIN A3 Seite zu begrenzen.
      (6) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und
      Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht
      berücksichtigt.
      (7) Bewerbungen sind in Papierform einzureichen.
      (8) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
      werden nicht zurückgegeben.
      (9) Als Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbung gilt der Zeitpunkt
      des Eingangs bei der Einreichungsstelle.
      (10) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben.
      (11) Die Bearbeiter/Projektleiter der ausgewählten Büros müssen am
      Bietergespräch des Verhandlungsverfahrens teilnehmen.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Baden-Württemberg
      Karl-Friedrich-Str. 17
      76133 Karlsruhe
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
      Tel. +49 721926-4049
      Internet: http://www.rp-karlsruhe.de
      Fax +49 926-3985

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 107
      Einleitung, Antrag.
      (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
      (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
      und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
      Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
      darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
      Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
      Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
      gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
      erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
      erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
      einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
      Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
      § 101b GWB.
      (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
      1. gegen § 101a verstoßen hat oder
      2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne
      andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies
      aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
      Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
      (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie
      im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
      Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
      gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
      der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
      der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
      der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      11.5.2011
  • Anzeigentext Ergebnis

    maximieren

    • Bekanntmachung vergebener Aufträge
      Dienstleistungen

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Esslingen am Neckar
      Ritterstr.17
      Kontaktstelle(n): Baurechtsamt - Vergabestelle
      Zu Händen von: Frau Beate Skorsetz
      73728 Esslingen am Neckar
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 71135122338
      E-Mail: beate.skorsetz@esslingen.de
      Fax: +49 7113512552338
      Internet-Adresse(n) 
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers www.esslingen.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
      Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem EU-weiten öffentlichen
      Teilnahmewettbewerb - Überdachung des Neuen ZOB am Esslinger Bahnhof
      Stadtmitte.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Dienstleistung: Esslingen am Neckar.
      NUTS-Code DE113

      II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme der Leistungen
      orientiert an HOAI (Leistungsphasen 3 bis 9) für die Überdachung des
      gesamten Neuen ZOB auf der Basis eines von der Stadt gestellten
      Vorentwurfs.
      Der Vorentwurf beruht auf dem Wettbewerbsbeitrag, den der Bewerber Werner
      Sobek GmbH & Co. KG im aufgehobenen VOF-Verfahren mit Planungswettbewerb
      eingereicht hatte. Der Vorentwurf wird allen zu Verhandlungen
      aufgeforderten Bewerbern vollständig zur Verfügung gestellt, so dass eine
      Verfälschung des Wettbewerbs ausgeschlossen ist.

      II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71000000

      II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
      1. Präsentation zweier vergleichbarer Projekte. Gewichtung 50
      2. Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke. Gewichtung 20
      3. Termine und Kosten. Gewichtung 10
      4. Honorar. Gewichtung 10
      5. Gesamteindruck der Präsentation. Gewichtung 10

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      Auftragsbekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2011/S 093-152692 vom 14.5.2011

      Abschnitt V: Auftragsvergabe

      V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
      18.7.2011

      V.2) Angaben zu den Angeboten
      Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

      V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
      Zuschlag erteilt wurde
      Werner Sobek Stuttgart GmbH & Co.KG
      Albstr.14
      70597 Stuttgart
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 711767500
      Internet-Adresse: www.wernersobek.com
      Fax: +49 711767544

      V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
      Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Baden-Württemberg
      Karl-Friedrich-Str.17
      76133 Karlsruhe
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
      Telefon: +49 721926-4049
      Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
      Fax: +49 721926-3985

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      28.9.2011


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