• CH-8645 Jona
  • 05.09.2011
  • Ausschreibung
  • (ID 80839)

Generalplanerauftrag - Sanierung Mehrzweckgebäude Bollwies; Grobbaukosten ca. 4.5 Mio.


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    Abgabetermin 05.09.2011, 12:00 Abgabetermin
    Verfahren Offenes Verfahren
    Berufsgruppen Architekten, Bauingenieure
    Art der Leistung Generalplanerleistung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Rapperswil-Jona, Jona (CH)
    Aufgabe
    Phase 3 Projektierung (SIA)
    - 4.31 Vorprojekt
    - 4.32 Bauprojekt
    - 4.33 Bewilligungsverfahren
    - Freigabe Phasen 4 und 5 nach Bewilligung Baukredit.
    Informationen

    Schriftliche Fragen bis: 16.08.2011

    Bezug der Unterlagen: Stadt Rapperswil-Jona, Hochbau und Planung, zu Hdn. von Daniel Walser, St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona, Schweiz, Telefon: 055 225 70 22, Fax: 055 225 70 11, E-Mail: daniel.walser@rj.sg.ch, URL www.rapperswil-jona.ch

    Projektadresse CH-8645 Jona

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Ausschreibung
      Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
        SG 08.08.2011
      Publikationsdatum Simap : 08.08.2011
      1. Auftraggeber
      1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
      Bedarfsstelle/Vergabestelle : Stadt Rapperswil-Jona
      Beschaffungsstelle/Organisator : Stadt Rapperswil-Jona
      Hochbau und Planung, zu Hdn. von Daniel Walser, St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona, Schweiz, Telefon: 055 225 70 22, Fax: 055 225 70 11, E-Mail: daniel.walser@rj.sg.ch, URL www.rapperswil-jona.ch
      1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
      Adresse gemäss Kapitel 1.1
      1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
      16.08.2011
      Bemerkungen : Fragen sind bis 22.08.2011, spätestens 17:00 Uhr per Email an daniel.walser@rj.sg.ch zu richten. Die Antworten werden allen Teilnehmern per Mail am Dienstag, 23.08.2011 zugestellt.
      1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
      Datum : 05.09.2011 Uhrzeit: 12:00 , Formvorschriften: Die Angebote müssen bis 12:00 Uhr eingetroffen sein. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Vermerk auf Couvert "Honorar Generalplaner"
      1.5 Art des Auftraggebers
      Gemeinde/Stadt
      1.6 Verfahrensart
      Offenes Verfahren
      1.7 Auftragsart
      Dienstleistungsauftrag
      1.8 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
      Nein
      2. Beschaffungsobjekt
      2.1 Art des Dienstleistungsauftrages
      Baudienstleistung
      Dienstleistungskategorie CPC: [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
      2.2 Projekttitel der Beschaffung
      Generalplanerauftrag - Sanierung Mehrzweckgebäude Bollwies; Grobbaukosten ca. 4.5 Mio.
      2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
      1012232
      2.4 Gemeinschaftsvokabular
      CPV: 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
      BKP: 29 - Honorare,
      291 - Architekt,
      292 - Bauingenieur,
      293 - Elektroingenieur,
      294 - HLKK-Ingenieur,
      295 - Sanitäringenieur,
      299 - Uebriges
      2.5 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
      Phase 3 Projektierung (SIA)
      - 4.31 Vorprojekt
      - 4.32 Bauprojekt
      - 4.33 Bewilligungsverfahren
      - Freigabe Phasen 4 und 5 nach Bewilligung Baukredit.
      2.6 Ort der Dienstleistungserbringung
      Rapperswil-Jona
      2.7 Aufteilung in Lose?
      Nein
      2.8 Werden Varianten zugelassen?
      Nein
      2.9 Werden Teilangebote zugelassen?
      Nein
      2.10 Ausführungstermin
      Bemerkungen : Dez 2011: Projektierungskredit (Bauprojekt)
      Juni 2012: Baukredit
      Okt 2012: voraussichtlicher Baubeginn
      Dez 2013: voraussichtliche Fertigstellung
      3. Bedingungen
      3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
      Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
      3.2 Kautionen / Sicherheiten
      Die Bauherrschaft behält sich vor, vom Generalplaner vor Vertragabschluss eine allfällige Sicherheitsdienstleistung für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (Erfüllungsgarantie) einzufordern.
      3.6 Subunternehmer
      Sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Es gelten die gleichen Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter.
      3.7 Eignungskriterien
      aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
      3.8 Geforderte Nachweise
      aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
      3.9 Zuschlagskriterien:
      aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
      3.10 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
      Kosten: keine
      3.11 Sprachen für Angebote
      Deutsch
      3.12 Gültigkeit des Angebotes
      6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
      3.13 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
      zu beziehen von folgender Adresse:
      Stadt Rapperswil-Jona, Hochbau und Planung, zu Hdn. von Daniel Walser, St. Gallerstrasse 40, 8645 Jona, Schweiz, Telefon: 055 225 70 22, Fax: 055 225 70 11, E-Mail: daniel.walser@rj.sg.ch, URL www.rapperswil-jona.ch
      Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab : 08.08.2011 bis 15.08.2011
      Sprache der Ausschreibungsunterlagen : Deutsch
      Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen : Bezug der Unterlagen ab 08.08.2011 per Email bei daniel.walser@rj.sg.ch.
      Begehung: Montag, 15.08.2011, 14:00 Uhr, Treffpunkt hinterer Parkplatz an der Bollwiesstrasse 4 in 8645 Jona
      4. Andere Informationen
      4.2 Geschäftsbedingungen
      Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
      4.3 Verhandlungen
      Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
      4.5 Sonstige Angaben
      Zeitpunkt der Offertöffnung: KlWo 36/2011 nicht öffentlich
      4.7 Rechtsmittelbelehrung
      Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Spisergasse 41, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien. 


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