• DE-20095 Hamburg
  • 30.09.2011
  • Ausschreibung
  • (ID 81148)

Errichtung und Betrieb von drei Tiefgaragen (3 Baukonzession) an den Standorten Burchardplatz, Adolphsplatz und Hopfenmarkt in Hamburg


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    Bewerbungsschluss 30.09.2011, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Sonstiges Vergabeverfahren
    Berufsgruppen Investoren, Bauunternehmer, Architekten, Bauingenieure
    Gewünschte Teilnehmerzahl: 5
    Gebäudetyp Parkhäuser, Tiefgaragen, Parkierungssysteme, Parkplätze
    Art der Leistung Bauleistung / Objektplanung Gebäude / Betrieb
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Freie und Hansestadt Hamburg, Hamburg (DE) Büroprofil
    Betreuer Taylor Wessing, Hamburg (DE)
    Aufgabe
    Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, der Bau und der Betrieb von drei Tiefgaragen am Adolphsplatz, Hopfenmarkt und Burchardplatz in der Hamburger Innenstadt. Es ist die Vergabe von drei öffentlichen Baukonzessionen gem. § 99 Abs. 6 GWB vorgesehen. Die Bieter sollen eine oder mehrere der ausgeschriebenen Tiefgaragen planen, bauen und langfristig (75 Jahre) betreiben bzw. durch einen Betreiber langfristig betreiben lassen und so die Planungs- und Baukosten sowie die Kosten für die Nutzung des öffentlichen Bodens refinanzieren (lassen). Das Eigentum an den bebauten Grundstücken geht nicht auf den Bieter über sondern verbleibt bei der Freien und Hansestadt Hamburg. Betroffen von den Baumaßnahmen und der Nutzung der Tiefgaragen ist örtlich ausschließlich öffentlicher Raum. Für die Nutzung des öffentlichen Grundes sind jeweils Verträge nach § 19 Abs. 5 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) abzuschließen und entsprechende Sondernutzungsentgelte zu zahlen, deren Höhe abweichend von den Vorgaben der Globalrichtlinie "Sondernutzung" aufgrund des besten Gebots im geplanten Vergabeverfahren zu ermitteln sind. Eine Vergütung für den Bau und/oder den Betrieb der jeweiligen Tiefgarage durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
    Es gibt keine Erkenntnisse über Altlasten auf den betroffenen Gebieten unter dem Adolphsplatz und dem Hopfenmarkt. Auf dem Buchardplatz gab es eine Tankstelle. Sie wurde 1932 in Betrieb genommen und war mindestens 30 Jahre lang in Betrieb. Kriegseinwirkungen beschädigten das Tankwärterhaus, möglicherweise auch tanktechnische Einrichtungen. Über die Existenz daraus resultierender Altlasten ist der Auftraggeberin nichts bekannt. Es wird keine Haftung für Untergrundverhältnisse oder die Bebaubarkeit der Vertragsfläche sowie aller daraus resultierenden öffentlich-rechtlichen Pflichten übernommen. Die Bieter können sich vor Angebotsabgabe selbst ein Bild über die Untergrundverhältnisse verschaffen.
    Gegebenenfalls wird eine Untersuchung auf Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg nach Abriss des Bodenbelags erforderlich. Die Kosten für die Untersuchung und eine etwaige Beseitigung gefundener Kampfmittel sind vom Bieter zu tragen. Ebenfalls ist der erforderliche Zeitaufwand zu berücksichtigen.
    Bei allen Tiefgaragen ist damit zu rechnen, dass archäologische Grabungen auf Kosten des Bieters durchgeführt werden müssen. Für jede der Tiefgaragen ist vom Archäologischen Museum Hamburg (Landesarchäologie) eine Schätzung der voraussichtlichen Grabungskosten vorgenommen worden. Diese betragen für den Burchardplatz 370 000 EUR bei einer Grabungszeit von bis zu 9 Monaten, für den Hopfenmarkt 2 000 000 EUR mit einer Grabungszeit von bis zu 24 Monaten und für den Adolphsplatz 400 000 EUR mit einer Grabungszeit von bis zu 9 Monaten. Diese Kosten stellen die vom Bieter höchstens zu tragenden Kosten dar, eventuell darüberhinaus entstehende Kosten übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg.
    Die Flächen oberhalb der Tiefgaragen sind als öffentlich zugängliche Platzflächen herzurichten. Für den Buchardplatz und den Hopfenmarkt ist durch den Bieter nach Zuschlagserteilung ein Ideenfindungsverfahren durchzuführen. Die Gestaltung des Adolphsplatzes ist gemäß der abgestimmten Planung der Landschaftsarchitekten Schoppe, die den Bietern mit den Ausschreibungsunterlagen überreicht wird, auszuführen.
    Der Burchardplatz ist ein rechteckig geschnittener Platz mit von den Gebäudekanten gemessener Länge von ca. 90 Metern in nordsüdlicher Richtung und ca. 57 Metern in ostwestlicher Richtung mit einer Gesamtfläche von ungefähr 5 000 qm. Näheres ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Das für die Tiefgarage vorgegebene Gebiet liegt unterhalb des neu zu gestaltenden Burchardplatzes und schließt den oberirdischen Raum für Ein- bzw. Ausgang/Aufzug zur Tiefgarage ein. Die Tiefgarage soll insgesamt rund 230 Stellplätze erhalten. Es sollen vorrangig Kurzparker bedient werden. Dauerparkplätze sollen deshalb nur für eine Belegung von maximal 35 % der Parkflächen ermöglicht werden.
    Die Längsausdehnung des Adolphsplatzes (entlang der Front der Handelskammer) beträgt 118 m, die Tiefe des Platzes maximal 33 m. Seine Fläche beträgt etwa 4 200 qm. Zur Errichtung der Tiefgarage am Adolphsplatz stehen unterirdisch wegen der Querung der U-Bahn aber nur Teilflächen dieser Grundfläche zur Verfügung. Näheres ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Der Adolphsplatz soll künftig Teil eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches werden. Dafür wird ein Großteil der vorhandenen oberirdischen Stellplätze entfallen. Die Gestaltung des Platzes darf nicht durch Rampen gestört werden, so dass für diesen Platz nur eine vollautomatische Tiefgarage in Betracht kommt. Es soll Platz für 60 bis 80 Autos entstehen. Auf der Oberfläche sollen 15 Parkplätze geschaffen werden, die aber nicht vom Bieter zu betreiben sind. Es sollen vorrangig Kurzparker bedient werden. Dauerparkplätze sollten deshalb nur maximal 35 % der Parkplätze betreffen.
    Der Hopfenmarkt hat eine Ost-West-Ausdehnung von 100 m, in Nord-Süd-Richtung ist er zwischen 50 m und 25 m breit, mit einer Gesamtfläche von ca. 4 300 qm. Unterbaut werden könnte voraussichtlich eine Fläche von ca. 2 700 qm. Näheres ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Es sollen Parkplätze für rund 280 PKW entstehen. Dies erfordert voraussichtlich 3 Geschosse. Es sollen vorrangig Kurzparker (65 %) bedient werden. Die Tiefgarage soll über eine Zu- und Ausfahrt auf dem Hopfenmarkt erschlossen werden können. Fußgänger sollen die Möglichkeit haben, sie auf dem Platz über Treppen zu erreichen.
    Grundsätzlich ist der Bieter im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen in seinen Planungen für die Entwicklung einer oder mehrerer Tiefgaragen und die konkrete Bebauung frei. Der Auftraggeber wünscht, dass der Bewerber eigene Ideen einbringt. Für die Nutzung und Gestaltung der Oberflächen der Tiefgarage Adolphsplatz ist das Gestaltungskonzept BID Nikolai-Quartier zu berücksichtigen. Ansonsten muss die Planung genehmigungsfähig sein und mit der Auftraggeberin sowie ggflls. anderen in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Hamburger Behörden abgestimmt werden.
    Leistungsumfang
    Es wird die Planung, der Bau und der Betrieb von insgesamt 3 Tiefgaragen im Rahmen von 3 Baukonzessionen ausgeschrieben. Die Leistung wird in 3 Lose unterteilt, wobei jede Tiefgarage ein eigenes Los bildet. Die Tiefgarage am Adolphsplatz erhält das Los 1, die Tiefgarage am Hopfenmarkt das Los 2 und die Tiefgarage am Burchardplatz das Los 3. Die Bieter können sich für 1, 2 oder alle Lose bewerben.
    Projektadresse DE-20095 Hamburg
    TED Dokumenten-Nr. 252487-2011

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    • BAUKONZESSION

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte
      Klosterwall 2-8
      20095 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Weitere Auskünfte erteilen: Taylor Wessing
      Am Sandtorkai 41
      Kontakt: Dr. Klaus Willenbruch, Kristina Wieddekind
      20457 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 40368030
      E-Mail: k.willenbruch@taylorwessing.com
      Fax +49 4036803280
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
      Taylor Wessing
      Hanseatic Trade Center, Am Sandtorkai 41
      z. H. Herrn Dr. Klaus Willenbruch und Frau Kristina Wieddekind
      20457 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 40368030
      E-Mail: k.wieddekind@taylorwessing.com
      Fax +49 4036803280
      Internet: www.taylorwessing.com
      Angebote, Anträge auf Teilnahme oder Interessenbekundungen sind zu richten
      an: Taylor Wessing
      Hanseatic Trade Center, Am Sandtorkai 41
      z. H. Herrn Dr. Klaus Willenbruch und Frau Kristina Wieddekind
      20457 Hamburg
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 40368030
      E-Mail: k.wieddekind@taylorwessing.com
      Fax +49 4036803280
      Internet: www.taylorwessing.com

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Regional- oder Lokalbehörde
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG DER BAUKONZESSION

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber
      Errichtung und Betrieb von drei Tiefgaragen (3 Baukonzession) an den
      Standorten Burchardplatz, Adolphsplatz und Hopfenmarkt in Hamburg.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung
      Planung und Ausführung
      Hauptausführungsort Hamburg.

      II.1.3) Kurze Beschreibung des Auftrags
      Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, der Bau und der Betrieb von
      drei Tiefgaragen am Adolphsplatz, Hopfenmarkt und Burchardplatz in der
      Hamburger Innenstadt. Es ist die Vergabe von drei öffentlichen
      Baukonzessionen gem. § 99 Abs. 6 GWB vorgesehen. Die Bieter sollen eine
      oder mehrere der ausgeschriebenen Tiefgaragen planen, bauen und
      langfristig (75 Jahre) betreiben bzw. durch einen Betreiber langfristig
      betreiben lassen und so die Planungs- und Baukosten sowie die Kosten für
      die Nutzung des öffentlichen Bodens refinanzieren (lassen). Das Eigentum
      an den bebauten Grundstücken geht nicht auf den Bieter über sondern
      verbleibt bei der Freien und Hansestadt Hamburg. Betroffen von den
      Baumaßnahmen und der Nutzung der Tiefgaragen ist örtlich ausschließlich
      öffentlicher Raum. Für die Nutzung des öffentlichen Grundes sind jeweils
      Verträge nach § 19 Abs. 5 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) abzuschließen und
      entsprechende Sondernutzungsentgelte zu zahlen, deren Höhe abweichend von
      den Vorgaben der Globalrichtlinie "Sondernutzung" aufgrund des besten
      Gebots im geplanten Vergabeverfahren zu ermitteln sind. Eine Vergütung für
      den Bau und/oder den Betrieb der jeweiligen Tiefgarage durch den
      Auftraggeber erfolgt nicht.
      Es gibt keine Erkenntnisse über Altlasten auf den betroffenen Gebieten
      unter dem Adolphsplatz und dem Hopfenmarkt. Auf dem Buchardplatz gab es
      eine Tankstelle. Sie wurde 1932 in Betrieb genommen und war mindestens 30
      Jahre lang in Betrieb. Kriegseinwirkungen beschädigten das Tankwärterhaus,
      möglicherweise auch tanktechnische Einrichtungen. Über die Existenz daraus
      resultierender Altlasten ist der Auftraggeberin nichts bekannt. Es wird
      keine Haftung für Untergrundverhältnisse oder die Bebaubarkeit der
      Vertragsfläche sowie aller daraus resultierenden öffentlich-rechtlichen
      Pflichten übernommen. Die Bieter können sich vor Angebotsabgabe selbst ein
      Bild über die Untergrundverhältnisse verschaffen.
      Gegebenenfalls wird eine Untersuchung auf Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg
      nach Abriss des Bodenbelags erforderlich. Die Kosten für die Untersuchung
      und eine etwaige Beseitigung gefundener Kampfmittel sind vom Bieter zu
      tragen. Ebenfalls ist der erforderliche Zeitaufwand zu berücksichtigen.
      Bei allen Tiefgaragen ist damit zu rechnen, dass archäologische Grabungen
      auf Kosten des Bieters durchgeführt werden müssen. Für jede der
      Tiefgaragen ist vom Archäologischen Museum Hamburg (Landesarchäologie)
      eine Schätzung der voraussichtlichen Grabungskosten vorgenommen worden.
      Diese betragen für den Burchardplatz 370 000 EUR bei einer Grabungszeit
      von bis zu 9 Monaten, für den Hopfenmarkt 2 000 000 EUR mit einer
      Grabungszeit von bis zu 24 Monaten und für den Adolphsplatz 400 000 EUR
      mit einer Grabungszeit von bis zu 9 Monaten. Diese Kosten stellen die vom
      Bieter höchstens zu tragenden Kosten dar, eventuell darüberhinaus
      entstehende Kosten übernimmt die Freie und Hansestadt Hamburg.
      Die Flächen oberhalb der Tiefgaragen sind als öffentlich zugängliche
      Platzflächen herzurichten. Für den Buchardplatz und den Hopfenmarkt ist
      durch den Bieter nach Zuschlagserteilung ein Ideenfindungsverfahren
      durchzuführen. Die Gestaltung des Adolphsplatzes ist gemäß der
      abgestimmten Planung der Landschaftsarchitekten Schoppe, die den Bietern
      mit den Ausschreibungsunterlagen überreicht wird, auszuführen.
      Der Burchardplatz ist ein rechteckig geschnittener Platz mit von den
      Gebäudekanten gemessener Länge von ca. 90 Metern in nordsüdlicher Richtung
      und ca. 57 Metern in ostwestlicher Richtung mit einer Gesamtfläche von
      ungefähr 5 000 qm. Näheres ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
      Das für die Tiefgarage vorgegebene Gebiet liegt unterhalb des neu zu
      gestaltenden Burchardplatzes und schließt den oberirdischen Raum für Ein-
      bzw. Ausgang/Aufzug zur Tiefgarage ein. Die Tiefgarage soll insgesamt rund
      230 Stellplätze erhalten. Es sollen vorrangig Kurzparker bedient werden.
      Dauerparkplätze sollen deshalb nur für eine Belegung von maximal 35 % der
      Parkflächen ermöglicht werden.
      Die Längsausdehnung des Adolphsplatzes (entlang der Front der
      Handelskammer) beträgt 118 m, die Tiefe des Platzes maximal 33 m. Seine
      Fläche beträgt etwa 4 200 qm. Zur Errichtung der Tiefgarage am
      Adolphsplatz stehen unterirdisch wegen der Querung der U-Bahn aber nur
      Teilflächen dieser Grundfläche zur Verfügung. Näheres ergibt sich aus den
      Ausschreibungsunterlagen. Der Adolphsplatz soll künftig Teil eines
      verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches werden. Dafür wird ein Großteil der
      vorhandenen oberirdischen Stellplätze entfallen. Die Gestaltung des
      Platzes darf nicht durch Rampen gestört werden, so dass für diesen Platz
      nur eine vollautomatische Tiefgarage in Betracht kommt. Es soll Platz für
      60 bis 80 Autos entstehen. Auf der Oberfläche sollen 15 Parkplätze
      geschaffen werden, die aber nicht vom Bieter zu betreiben sind. Es sollen
      vorrangig Kurzparker bedient werden. Dauerparkplätze sollten deshalb nur
      maximal 35 % der Parkplätze betreffen.
      Der Hopfenmarkt hat eine Ost-West-Ausdehnung von 100 m, in
      Nord-Süd-Richtung ist er zwischen 50 m und 25 m breit, mit einer
      Gesamtfläche von ca. 4 300 qm. Unterbaut werden könnte voraussichtlich
      eine Fläche von ca. 2 700 qm. Näheres ergibt sich aus den
      Ausschreibungsunterlagen. Es sollen Parkplätze für rund 280 PKW entstehen.
      Dies erfordert voraussichtlich 3 Geschosse. Es sollen vorrangig Kurzparker
      (65 %) bedient werden. Die Tiefgarage soll über eine Zu- und Ausfahrt auf
      dem Hopfenmarkt erschlossen werden können. Fußgänger sollen die
      Möglichkeit haben, sie auf dem Platz über Treppen zu erreichen.
      Grundsätzlich ist der Bieter im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen in
      seinen Planungen für die Entwicklung einer oder mehrerer Tiefgaragen und
      die konkrete Bebauung frei. Der Auftraggeber wünscht, dass der Bewerber
      eigene Ideen einbringt. Für die Nutzung und Gestaltung der Oberflächen der
      Tiefgarage Adolphsplatz ist das Gestaltungskonzept BID Nikolai-Quartier zu
      berücksichtigen. Ansonsten muss die Planung genehmigungsfähig sein und mit
      der Auftraggeberin sowie ggflls. anderen in den Ausschreibungsunterlagen
      angegebenen Hamburger Behörden abgestimmt werden.

      II.1.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      45223310, 71240000

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Es wird die Planung, der Bau und der Betrieb von insgesamt 3 Tiefgaragen
      im Rahmen von 3 Baukonzessionen ausgeschrieben. Die Leistung wird in 3
      Lose unterteilt, wobei jede Tiefgarage ein eigenes Los bildet. Die
      Tiefgarage am Adolphsplatz erhält das Los 1, die Tiefgarage am Hopfenmarkt
      das Los 2 und die Tiefgarage am Burchardplatz das Los 3. Die Bieter können
      sich für 1, 2 oder alle Lose bewerben.

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.1.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Die Ausschreibung zum Bau und Betrieb der
      Tiefgaragen (Baukonzessionen im Sinne von § 99 Abs. 6 GWB) erfolgt im Wege
      einer freihändigen Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. §
      3 Abs. 5 Nr. 3 VOB/A; § 22a Abs 1 Nr. 1 VOB/A. Der Teilnahmeantrag des
      Bewerbers hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten.
      Für jedes Los ist ein gesonderter Teilnahmeantrag abzugeben, auch wenn
      sich der Bewerber auf mehrere Lose bewirbt. Bei einer Bewerbung auf
      mehrere Lose hat der Bewerber im Anschreiben zu vermerken, dass er sich
      auf mehrere Lose bewirbt und gegebenenfalls darzulegen, welche Vorteile er
      vermutet, wenn er den Zuschlag auf mehrere Lose erhält. Der
      Teilnahmeantrag ist nach der im Folgenden genannten Reihenfolge für jedes
      Los gesondert zu gliedern. Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag,
      behält sich der Auftraggeber eine Nachforderung von Unterlagen und
      Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich
      vor.
      (1) Der Bieter hat anzugeben, auf welche Lose er sich bewirbt,
      (2) Der Bieter hat darzulegen, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es
      sich um einen Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft handelt,
      (3) Der Bieter hat ferner zu erklären, ob er die Leistung selbst erbringen
      wird, oder ob er plant, sich der Hilfe von Nachunternehmern zu bedienen,
      (4) Der Bieter hat zu erklären, ob er beabsichtigt im Falle des Auftrages
      seine Rechtsform zu ändern, seine Gesellschafterstruktur und/oder seine
      Finanzierungsbasis,
      (5) Wenn die Bildung einer Bietergemeinschaft geplant ist, müssen
      Bietergemeinschaften mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern
      unterzeichnete Erklärung abgeben:
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
      wird,
      — in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der
      für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet
      wird,
      — in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die
      Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt.
      (6) Erklärungen nach § 6a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Der Bewerber hat auf einem
      vom Auftraggeber nach Abforderung der Unterlagen zur Verfügung gestelltem
      Formular Erklärungen gem. § 6a Abs. 1 Nr. 1 VOB/A abzugeben,
      (7) Handelsregisterauszug:
      Es ist ein Handels- bzw. Berufsregisterauszug aus dem Jahr 2010 oder 2011
      vorzulegen. Sollte der Bewerber kein deutsches Unternehmen sein, ist eine
      gleichwertige ausländische Bescheinigung vorzulegen.

      III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen (8) Unternehmensbeschreibung:
      Der Bewerber hat eine Beschreibung seines Unternehmens einzureichen.
      Mindestens erforderlich ist die Darstellung von Firmenstruktur,
      Geschäftsbereichen, Firmenprofil, Konzernzugehörigkeit (soweit vorhanden),
      die Angabe von verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen an anderen
      Unternehmen.
      (9) Anzahl der Mitarbeiter:
      Außerdem ist die Anzahl der Mitarbeiter (fest angestellte und freie
      Mitarbeiter) anzugeben. Insoweit genügt ein jährliches Mittel der letzten
      3 Geschäftsjahre.
      (10) Erklärung zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens bzw. der
      Mietglieder der Bietergemeinschaft:
      Mit der Bewerbung hat sich der Bieter zu seiner wirtschaftlichen und
      finanziellen Leistungsfähigkeit zu erklären. Insbesondere möchte die
      Auftraggeberin wissen, ob der Bewerber über genügend Liquidität verfügt,
      um ein Projekt der jeweiligen Größenordnung durchführen zu können. Die
      Auftraggeberin erbittet Erklärungen zu folgenden Punkten:
      (a) Umsatz:
      Der Bieter hat seinen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre darzulegen. Bei
      Konzerngesellschaften ist aufzuschlüsseln nach dem Umsatz der
      Muttergesellschaft und dem Umsatz der jeweiligen Töchter. Ferner hat der
      Bieter zu erklären, welcher Teil seines Umsatzes im Tiefbau erreicht
      wurde.
      (b) Finanzierungsplanung:
      Der Bieter hat eine aussagekräftige Planung zur Finanzierung des Vorhabens
      vorzulegen.
      (c) Erklärung zur Bonität des Unternehmens:
      Der Bewerber hat eine Bankbestätigung über einen problemlosen,
      ordnungsgemäßen Geschäftsablauf vorzulegen. Die Erklärung muss den
      Zeitraum des aktuellen sowie der 2 vergangenen Geschäftsjahre umfassen.
      (d) Erklärungen nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A:
      Der Bieter hat nachfolgende Erklärungen gem. § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A
      abzugeben:
      — Erklärung, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein
      vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die
      Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt
      wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
      — Erklärung, dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
      — Erklärung, dass das Unternehmen bzw. die in leitenden Positionen
      beschäftigten Mitarbeiter nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
      haben, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
      — Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von
      Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
      ordnungsgemäß erfüllt hat.

      III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen (11) Beschreibung der verantwortlichen Personen.
      Der Bewerber muss die Personen in seinem Unternehmen benennen, die für die
      konkrete Leistungserbringung verantwortlich sein werden und
      derenberuflichen Werdegang grob skizzieren. Mindestens ist anzugeben:
      — Name, Qualifikation, Betriebszugehörigkeit der betreffenden Personen,
      — Angabe der voraussichtlich zu übernehmenden Aufgabe,
      — beruflicher Werdegang.
      (12) Referenzen über vergleichbare Leistungen:
      Der Bewerber hat Referenzen über die Durchführung vergleichbarer Projekte
      einzureichen. Diese sollen differenziert nach den Bereichen
      Projektentwicklung/-planung, Bau, Betrieb vorgelegt werden.
      (a) Referenzen hinsichtlich Projektentwicklung/-planung, Bau:
      Es sind drei Referenzprojekte in den Bereichen Projektentwicklung/-planung
      und Bau von entsprechenden Bauwerken zu benennen. Die Referenzliste soll
      Projekte enthalten, die in den letzten 5 Geschäftsjahren durchgeführt
      wurden oder noch werden, die in ihrer Komplexität der geschuldeten
      Leistung entsprechen und mit einer Beschreibung der jeweiligen
      Leistungsbeiträge erläutert werden.
      (b) Referenzen hinsichtlich Projektentwicklung/-planung, Bau und Betrieb
      einer Tiefgarage:
      Es sind, soweit vorhanden, weiterhin 2 Referenzprojekte in den Bereichen
      kombinierter Durchführung von Projektentwicklung/-planung, Bau und Betrieb
      von Tiefgaragen zu benennen. Die Referenzliste soll Projekte enthalten,
      die in den letzten 5 Geschäftsjahren baulich abgeschlossen wurden und in
      zentraler verdichteter Lage entstanden sind.
      (13) Einreichung einer Grobkonzeption:
      Der Bewerber hat in groben Zügen seine Ideen für den Bau und den Betrieb
      der jeweiligen Tiefgarage zu beschreiben. Die vom Bieter anzufertigende
      Konzeption im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs soll zeigen, dass der Bieter
      sich Gedanken über die Planung und Errichtung der Tiefgarage gemacht hat,
      dass er die besonderen Anforderungen eines Projektes dieser Größenordnung
      erkennen und lösen kann, u.a. auch im Hinblick auf den Bau in der
      Innenstadt. Da es sich erst um den Teilnahmeantrag handelt, sind die
      vorzulegenden Konzepte lediglich "Grob-Konzepte", deren Inhalte in die
      Wertung der Teilnahmeanträge eingehen. Eine detaillierte Planung wird erst
      im Rahmen der Angebotsphase erwartet.Wird eine Konzeption nicht vorgelegt
      oder enthält es keine Angaben zu den nachgenannten vier Aspekten, wird der
      Teilnahmeantrag des Bewerbers ausgeschlossen. Die Konzeption soll im
      Einzelnen enthalten:
      — Bauwerk: Konzeptionelle Darstellung des zu errichtenden Bauwerks unter
      Zuhilfenahme auch von Grafiken/Zeichnungen. Der Bau muss gewährleisten,
      dass ein zügiger Zu- und Abfahrtsverkehr (beispielsweise bei
      Großereignissen) gewährleistet ist, etwa dadurch, dass parallel mehrere
      Fahrzeuge ein- und ausfahren können,
      — Bauablauf: Das Planungs- und Bauvorhaben sollte in einzelne
      Teilabschnitte gegliedert und jeweils mit einem Zeitrahmen versehen sein.
      Der Grad der einhergehenden Verkehrsbehinderungen ist - gegliedert auf die
      einzelnen Bauabschnitte – in groben Zügen darzustellen,
      — Betrieb: Konzeptionelle Darstellung des Betriebs der Tiefgarage unter
      Angabe der beteiligten Personen und ihrer Qualifikationen. Der Betrieb
      muss gewährleisten, dass ein zügiger Zu- und Abfahrtsverkehr
      (beispielsweise bei Großereignissen) gewährleistet ist, etwa dadurch, dass
      der Vorgang des Einfahrens und Herausfahrens/Auslösens des Parkscheins
      durch Aufstellen zügig funktionierender, mehrerer Automaten beschleunigt
      wird. Im Rahmen des Betriebskonzepts ksnn auch dargestellt werden,
      inwieweit der Bieter die Vorgaben des ADAC für ein "benutzerfreundliches
      Parkhaus" einhält,
      — Betriebskosten: Es sind Berechnungen beizufügen, die insbesondere auch
      Angaben über den zu fordernden Preis pro Stunde Parken aufweisen. Diese
      Angaben sollten dokumentiert werden mit Schätzungen des Verkehrsaufkommens
      an Wochentagen und Wochenenden, und einer Schätzung der Ausnutzung während
      eines Jahres.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN
      1. Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb:
      Es werden für jedes Los höchstens fünf geeignete Bewerber zugelassen.
      Erfüllen mehr als 5 Bewerber die Mindestanforderungen, werden davon pro
      Los nur die 5 nach den folgenden Kriterien besten Bewerber zum
      Verhandlungsverfahren zugelassen.
      Eine Auswahl der Bewerber erfolgt für jedes Los gesondert anhand
      nachfolgender Kriterien:
      1. Allgemeine Erfahrung Projektentwicklung/-planung, Bau, Betrieb, 10 %,
      2. Erfahrungen in Projektentwicklung/-planung, Bau, Betrieb einer
      Tiefgarage, 20 %,
      3. Kurzkonzept, 50 %,
      4. Bonität/Finanzierung/Projektsicherstellung, 20 %.
      Im Rahmen der Wertung des Kurzkonzepts (Ziffer 3) werden vier
      Unterkriterien gebildet und gewertet mit folgender Wichtigkeit im Rahmen
      der Gesamtwertung:
      a. Bauwerk: 20 %;
      b. Bauablauf: 10 %;
      c. Betrieb: 10 %;
      d. Betriebskosten: 10 %.
      2. Zuschlagskriterien der Freihändigen Vergabe.
      Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden losweise maximal 5
      Teilnehmer aufgefordert, ein Angebot oder - bei Bewerbung auf mehrere Lose
      - mehrere Angebote einzureichen. Das Angebot wird unter anderem aus einem
      Konzept bestehen, welches über die Konzeption im Rahmen des
      Teilnahmewettbewerbs hinausgeht und detailliertere Angaben zum Bau- und
      Betriebsvorhaben macht. Diese Konzepte werden im Rahmen der freihändigen
      Vergabe gewertet.
      Die Wertung des Konzeptes erfolgt anhand der nachstehenden Kriterien:
      1. Planungs- und Baukonzept, 40 %,
      2. Betriebskonzept, 40 %,
      3. Wirtschaftlichkeit, 10 %,
      4. Sondernutzungsentgelt, 10 %.
      Folgende Unterkriterien werden gebildet (die Prozentangaben beziehen sich
      bei jedem Punkt auf die Gesamtwertung):
      1. Planungs- und Baukonzept (insgesamt 40 %):
      a. Architektur/Gestaltung (Anteil von 20 %);
      b. Baumaterialien (5 %);
      c. Erschließung/Verkehr (15 %);
      2. Betriebskonzept (insgesamt 40 %):
      a. Öffnungszeiten (davon 8 %);
      b. Parknutzung (8 %);
      c. Energiesparkonzept (5 %);
      d. Sicherheitskonzept (7 %);
      e. Wartungs- und Reinigungskonzept (5 %);
      f. Ergänzende Dienstleistungen (7 %).
      3. Wirtschaftlichkeit (insgesamt 10 %):
      — Höhe der Parkgebühren.
      4. Höhe des Sondernutzungsentgelts (10 %).

      IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.2.2) Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen
      30.9.2011 - 12:00

      IV.2.3) Sprache(n), in der (denen) die Anträge abgefasst sein können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Das Exposé für die Ausschreibung, das detaillierte Informationen zum
      Leistungsgegenstand enthält, kann bei der unter
      I.1) genannten Stelle per
      Brief, Fax oder E-Mail abgerufen werden. Da das Exposé für die Erstellung
      des Teilnahmentrags wichtige vertiefende Informationen enthält, wird
      interessierten Unternehmen eine Abforderung ausdrücklich empfohlen.
      Die Bieter sollen sowohl ihren Teilnahmeantrag als auch später das Angebot
      sowohl in 2-facher schriftlicher Ausfertigung (1x Original und 1x Kopie)
      als auch in elektronischer Form auf CD einreichen.

      VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
      Neuer Wall 88
      20354 Hamburg
      DEUTSCHLAND

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein
      Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die geltend gemachten
      Vergabeverstöße nicht unverzüglich nach Kenntnis gegenüber der
      Auftraggeberin geltend gemacht worden sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
      "Unverzüglich" wird mit 14 Kalendertagen ab Kenntniserlangung im
      Vergabeverfahren definiert. Sind die geltend gemachten Vergabeverstöße aus
      der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar, müssen diese
      unverzüglich und darüber hinaus bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw.
      Angebotsfrist gerügt werden, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB.
      Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn er mehr als 15
      Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge
      nicht abhelfen zu wollen, eingegangen ist (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
      Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach
      Zuschlagserteilung zugestellt wird, § 114 GWB. Die Zuschlagserteilung ist
      10 Tage nach Absendung der Vorabinformation per Fax oder Mail bzw. 15 Tage
      nach Absendung der Vorabinformation per Post zulässig.
      Da der Wert der Dienstleistungen im vorliegenden Verfahren möglicherweise
      den Wert der Bauleistungen überschreitet, könnte auch eine
      Dienstleistungskonzession und keine Baukonzession vorliegen. Die
      Auftraggeberin hat sich – ohne Präjudiz - zur Anwendung des strengeren
      Vergaberegimes entschlossen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass
      insbesondere durch die Aufnahme einer langjährigen Betriebsdauer das
      vorliegende Vertragsverhältnis auch als Dienstleistungskonzession
      eingestuft werden könnte. In diesem Fall wäre der Rechtsweg zu den
      Nachprüfungsinstanzen nicht eröffnet sondern es wäre Rechtsschutz bei den
      Zivilgerichten zu suchen. Die Auftraggeberin behält sich vor, diesen
      Standpunkt zu beziehen.

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      5.8.2011
  • Karte

    maximieren

  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 10.08.2011
Zuletzt aktualisiert 24.02.2012
Wettbewerbs-ID 81148 Status Kostenpflichtig
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