• DE-57610 Altenkirchen
  • 01/2012
  • Ergebnis
  • (ID 84460)

Architektenleistungen zur Erweiterung und dem Umbau sowie der Fassadenmodernisierung des Gymnasiums in Wissen. Zur Beauftragung ist vorgesehen: Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphase (LP) 1 bis 9

Verhandlungsverfahren
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    Ergebnis 01/2012 Ergebnis
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architekten
    Gewünschte Teilnehmerzahl: 3-5
    Tatsächliche Teilnehmer: 3
    Gebäudetyp Oberschulen, Oberstufenzentren, Weiterführende Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Ort DE-57610 Altenkirchen
    Auslober/Bauherr Landkreis Altenkirchen, Altenkirchen (DE)
    Aufgabe
    Das Kopernikus-Gymnasium wurde von 1970 bis 1972 als Neubau errichtet und konnte zum Schuljahresbeginn im September 1972 bezogen werden. Das Schulgebäude stellt sich heute noch in dieser Bauform dar, wenngleich das Schulgelände auch später um eine Turnhalle ergänzt wurde. Das Kopernikus-Gymnasium verzeichnete in den letzten 10 Jahren stark ansteigende Schülerzahlen, so dass ein Erweiterungsbau zur Anpassung des Raumangebotes an das Rahmenraumprogramm der geltenden Verwaltungsvorschrift des einschlägigen Ministeriums in Rheinland-Pfalz für ein vierzügiges Gymnasium erforderlich ist sowie ein Umbau und eine Fassadenmodernisierung des bestehenden Schulgebäudes.
    Der Erweiterungsbau soll linear an das bestehende Schulgebäude angehängt werden. Zu dem Standort des Erweiterungsbaus besteht wegen der standortspezifischen Grundstücksverhältnisse und aufgrund schulorganisatorischer Anforderungen keine Alternative. Dies ist das Ergebnis eines Testentwurfes, der seitens der Bauverwaltung erarbeitet wurde.
    In dem Erweiterungsbau sollen die folgenden Räume untergebracht werden: 8 naturwissenschaftliche Unterrichtsräume à 60 – 80 m2 Nutzfläche, Räume für Vorbereitung und Sammlung insgesamt 340 m2 Nutzfläche, 1 Materialraum (zum Musikraum im bestehenden Schulgebäude) mit 40 m2 Nutzfläche.
    Der Umbau des Bestandsgebäudes bezieht sich auf den Rückbau der veralteten naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume in allgemeine Unterrichtsräume, den Einbau von 2 Computerräumen, der Vergrößerung der Bibliothek und den Einbau der Verwaltungsräume in ehemalige Unterrichtsräume. Ziel der Umbauplanung in Kombination mit dem Erweiterungsbau ist es, das förderfähige Rahmenraumprogramm möglichst optimal und wirtschaftlich zu der Gesamtmaßnahme eines vierzügigen Gymnasiums umzusetzen. Zur Baumaßnahme am Bestandsgebäude gehört auch die Fassadenmodernisierung.
    Die Vergabestelle stellt sich den Ablauf der Baumaßnahme in 2 Bauabschnitten vor: 1. Erweiterungsbau; 2. Umbau und Fassadenmodernisierung des bestehenden Schulgebäudes.
    Die zeitliche Abfolge der Planungs- und Bauphase ist derzeit wie folgt vorgesehen: Zunächst die Errichtung des Erweiterungsbaus, Baubeginn voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2012. Der Umbau des Bestandsgebäudes ist nach Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus sukzessive bei laufendem Schulbetrieb und verstärkt in den Ferienzeiten umzusetzen.
    Der Zeitpunkt für die Durchführung der Fassadenmodernisierung kann derzeit noch nicht festgelegt werden.
    Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen.
    Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.kreis-altenkirchen.de unter der Rubrik "Aktuelles" / unter "Ausschreibungen" den Bewerberbogen zum Download bereit. Informationen zum Projekt wie Fotos vom Grundstück und dem bestehenden Gebäude sowie der Testentwurf nebst Berechnung von Gebäudekenndaten der Bauverwaltung sind ebenso auf der Homepage der Vergabestelle unter der vorgenannten Rubrik hinterlegt. Zusätzlich werden eine frühere Machbarkeitsstudie, deren Lösungsansatz nicht weiterverfolgt wurde, und eine Bestandsaufnahme der Grundrisse und Ansichten des bestehenden Schulgebäudes zur Kenntnisnahme bereitgestellt.
    Leistungsumfang
    Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphase (LP) 1 bis 9, wobei für die Beauftragung die folgenden Stufen gelten: — LP 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung, — LP 3 Entwurfsplanung, — LP 4 Genehmigungsplanung, — LP 5 Ausführungsplanung und LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe, — LP 8 Objektüberwachung-Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation.
    Der vorliegende Testentwurf der Bauverwaltung kann übernommen werden.
    Optimierungen auf Basis des Testentwurfes sind jedoch erwünscht. Der zu beauftragende Leistungsumfang der LP 1 und 2 ist abhängig von den erforderlichen Optimierungen auf Basis des Testentwurfes.
    ohne MwSt. 400 000 EUR

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    • BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Landkreis Altenkirchen vertreten durch Herrn Landrat Michael Lieber
      Parkstraße 1
      Kontakt: Referat 61 Gebäudemanagement
      z. H. Herrn Oliver Weber
      57610 Altenkirchen
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 2681–812642
      E-Mail: oliver.weber@kreis-ak.de
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers www.kreis-altenkirchen.de
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Regional- oder Lokalbehörde
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Architektenleistungen zur Erweiterung und dem Umbau sowie der
      Fassadenmodernisierung des Gymnasiums in Wissen. Zur Beauftragung ist
      vorgesehen: Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI,
      Leistungsphase (LP) 1 bis 9.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Wissen.
      NUTS-Code DEB13

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Das Kopernikus-Gymnasium wurde von 1970 bis 1972 als Neubau errichtet und
      konnte zum Schuljahresbeginn im September 1972 bezogen werden. Das
      Schulgebäude stellt sich heute noch in dieser Bauform dar, wenngleich das
      Schulgelände auch später um eine Turnhalle ergänzt wurde. Das
      Kopernikus-Gymnasium verzeichnete in den letzten 10 Jahren stark
      ansteigende Schülerzahlen, so dass ein Erweiterungsbau zur Anpassung des
      Raumangebotes an das Rahmenraumprogramm der geltenden
      Verwaltungsvorschrift des einschlägigen Ministeriums in Rheinland-Pfalz
      für ein vierzügiges Gymnasium erforderlich ist sowie ein Umbau und eine
      Fassadenmodernisierung des bestehenden Schulgebäudes.
      Der Erweiterungsbau soll linear an das bestehende Schulgebäude angehängt
      werden. Zu dem Standort des Erweiterungsbaus besteht wegen der
      standortspezifischen Grundstücksverhältnisse und aufgrund
      schulorganisatorischer Anforderungen keine Alternative. Dies ist das
      Ergebnis eines Testentwurfes, der seitens der Bauverwaltung erarbeitet
      wurde.
      In dem Erweiterungsbau sollen die folgenden Räume untergebracht werden: 8
      naturwissenschaftliche Unterrichtsräume à 60 – 80 m2 Nutzfläche, Räume für
      Vorbereitung und Sammlung insgesamt 340 m2 Nutzfläche, 1 Materialraum (zum
      Musikraum im bestehenden Schulgebäude) mit 40 m2 Nutzfläche.
      Der Umbau des Bestandsgebäudes bezieht sich auf den Rückbau der veralteten
      naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume in allgemeine Unterrichtsräume,
      den Einbau von 2 Computerräumen, der Vergrößerung der Bibliothek und den
      Einbau der Verwaltungsräume in ehemalige Unterrichtsräume. Ziel der
      Umbauplanung in Kombination mit dem Erweiterungsbau ist es, das
      förderfähige Rahmenraumprogramm möglichst optimal und wirtschaftlich zu
      der Gesamtmaßnahme eines vierzügigen Gymnasiums umzusetzen. Zur
      Baumaßnahme am Bestandsgebäude gehört auch die Fassadenmodernisierung.
      Die Vergabestelle stellt sich den Ablauf der Baumaßnahme in 2
      Bauabschnitten vor:
      1. Erweiterungsbau;
      2. Umbau und Fassadenmodernisierung des bestehenden Schulgebäudes.
      Die zeitliche Abfolge der Planungs- und Bauphase ist derzeit wie folgt
      vorgesehen: Zunächst die Errichtung des Erweiterungsbaus, Baubeginn
      voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2012. Der Umbau des
      Bestandsgebäudes ist nach Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus sukzessive
      bei laufendem Schulbetrieb und verstärkt in den Ferienzeiten umzusetzen.
      Der Zeitpunkt für die Durchführung der Fassadenmodernisierung kann derzeit
      noch nicht festgelegt werden.
      Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird empfohlen.
      Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle
      stellt auf ihrer Homepage unter www.kreis-altenkirchen.de unter der Rubrik
      "Aktuelles" / unter "Ausschreibungen" den Bewerberbogen zum Download
      bereit. Informationen zum Projekt wie Fotos vom Grundstück und dem
      bestehenden Gebäude sowie der Testentwurf nebst Berechnung von
      Gebäudekenndaten der Bauverwaltung sind ebenso auf der Homepage der
      Vergabestelle unter der vorgenannten Rubrik hinterlegt. Zusätzlich werden
      eine frühere Machbarkeitsstudie, deren Lösungsansatz nicht weiterverfolgt
      wurde, und eine Bestandsaufnahme der Grundrisse und Ansichten des
      bestehenden Schulgebäudes zur Kenntnisnahme bereitgestellt.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71221000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der
      Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphase
      (LP) 1 bis 9, wobei für die Beauftragung die folgenden Stufen gelten:
      — LP 1 Grundlagenermittlung und LP 2 Vorplanung,
      — LP 3 Entwurfsplanung,
      — LP 4 Genehmigungsplanung,
      — LP 5 Ausführungsplanung und LP 6 Vorbereitung der Vergabe und LP 7
      Mitwirkung bei der Vergabe,
      — LP 8 Objektüberwachung-Bauüberwachung und LP 9 Objektbetreuung und
      Dokumentation.
      Der vorliegende Testentwurf der Bauverwaltung kann übernommen werden.
      Optimierungen auf Basis des Testentwurfes sind jedoch erwünscht. Der zu
      beauftragende Leistungsumfang der LP 1 und 2 ist abhängig von den
      erforderlichen Optimierungen auf Basis des Testentwurfes.
      ohne MwSt. 400 000 EUR

      II.2.2) Optionen
      Nein

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Dauer in Monaten 36 (ab Auftragsvergabe)

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter - im Falle der Beauftragung
      einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und
      Bietergemeinschaft - eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen
      für Sach- und Vermögensschäden von 1 000 000 EUR und für Personenschäden
      von mindestens 2 000 000 EUR nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung
      einer Arbeits- / Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied
      gesamtschuldnerisch.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
      auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
      HOAI 2009 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Nein

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise
      der Bewerber zur Prüfung von Ausschlußkriterien:
      1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B.
      im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines
      Handelsregisterauszuges, bei Personengesellschaften (z. B. GbR,
      Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der
      Vertretungsmacht.
      2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: der bevollmächtigte
      Vertreter der Arbeits- / Bietergemeinschaft, der die Mitglieder gegenüber
      dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Es ist eine
      Vollmachtserklärung für den bevollmächtigten Vertreter durch die übrigen
      Mitglieder der Arbeits-/ Bietergemeinschaft beizufügen.
      3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen
      Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3)
      VOF.
      4. Unabhängigkeitserklärung bzw. Angaben nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche
      Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
      5. Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlußgründe nach §
      4 (6) und (9) VOF vorliegen.
      6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
      "Architekt" gemäß § 19 (1) VOF für den Architekten des Architekturbüros,
      der die Leistung tatsächlich erbringen soll.
      7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften,
      Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß
      § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu
      übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und
      deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. nachweisen.
      8. Wird von § 5 (6) VOF Gebrauch gemacht, sind für die Leistungserbringer
      (andere Unternehmer) entsprechende Verpflichtungserklärungen sowie die
      Angaben, Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1., 3. bis 7.
      vorzulegen.
      9. Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. bis 8. sind vom
      Bewerber - und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft
      von jedem Mitglied der Arbeits-/ Bietergemeinschaft - bis zum Ablauf der
      Bewerberfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise
      unter den Ziffern 1. bis 8. nicht oder nicht vollständig vorgelegt, führt
      dies zwingend zum Ausschluss. Die Vergabestelle macht von § 5 (3) VOF
      ausdrücklich keinen Gebrauch.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben des
      Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind.
      1. Durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2008,
      2009 und 2010) für Leistungen von Objektplanungen für Gebäude. / Wichtung
      10 %. Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der
      maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens
      300 000 EUR netto erforderlich, bei Umsatz < 300 000 EUR netto werden 2
      Punkte erteilt, bei Umsatz < 150 000 EUR netto wird 1 Punkt, bei fehlender
      Angabe 0 Punkte erteilt.
      2. Angabe der aktuellen Zahl von Führungskräften (Inhaber oder Partner
      oder Festangestellte) und technischen Mitarbeitern mit namentlicher
      Zuordnung und Angabe der Berufsabschlüsse. Bei Unternehmungen mit mehreren
      Standorten sind die Angaben auf die sich bewerbende Niederlassung zu
      beziehen. / Wichtung 10 %.
      Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
      Punktzahl sind in der Summe mindestens 3 Personen - Führungskräfte (FK)
      plus technische Mitarbeiter (MA) - erforderlich. Bei in der Summe 2
      Personen (FK plus MA) werden 2 Punkte erteilt, bei 1 Person wird 1 Punkt
      erteilt. Bei fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
      3. Organisationsschema bzw. Organigramm der derzeitigen Bürostruktur mit
      namentlicher Zuordnung der konkreten Führungskräfte (FK), technischen
      Mitarbeiter (MA) sowie Bauleiter (BL) und Angabe der Tätigkeitsbereiche.
      Bei Unternehmungen mit mehreren Standorten sind die Angaben auf die sich
      bewerbende Niederlassung zu beziehen. / Wichtung 10 %.
      Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
      Punktzahl ist ein vollständiges und hinsichtlich der Organisation
      schlüssiges Organigramm vorzulegen. Für die Vollständigkeit werden 1,5
      Punkte erteilt, für die Schlüssigkeit zusätzlich maximal 1,5 Punkte. Bei
      fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
      4. Hinweise zu den Eignungsnachweisen /-angaben der Ziffern 1. bis 3.:
      4.1 Bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften aus
      Architekturbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter
      Ziffer 1., 2. und 3. getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung
      im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffer 1.
      und 2. addiert. Bei der Bewertung zu 3. wird ein Mittel aus der jeweiligen
      Einzelbewertung gebildet.
      4.2 Die Darstellungen der notwendigen Informationen zu den Ziffern 2. und
      3. sind auf Anlagen zum Bewerberbogen möglich.
      4.3 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 3. keine Angaben macht bzw.
      keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils
      zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Die Vergabestelle macht von § 5 (3) VOF
      ausdrücklich keinen Gebrauch.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      1. Referenzprojekt 1:
      Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber geplant und
      dessen Ausführung er überwacht hat:
      Modernisierung oder Umbau einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bei
      laufendem Schulbetrieb für einen öffentlichen Auftraggeber / Wichtung 30
      %.
      Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
      Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten (Kostengruppe 300+400) von
      min. 2 000 000,- EUR brutto für die Modernisierung oder den Umbau und die
      Erbringung der Leistungsphasen (LP) 2-8 gemäß § 33 HOAI erforderlich. Bei
      Bauwerkskosten < 2 000 000,- EUR brutto werden bei vollem Leistungsbild
      2,0 Punkte erteilt, bei Bauwerkskosten < 1 000 000,- EUR brutto wird bei
      vollem Leistungsbild 1 Punkt erteilt. Bei Teilleistungen aus den
      Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechend § 33 HOAI, entweder nur Planung (LP 2
      bis 7, hiervon müssen dann mindestens drei Leistungsphasen vollständig
      erbracht worden sein) oder nur Ausführung (LP 8) werden 50 % der über die
      Bauwerkskosten erreichten Punkte erteilt, bei fehlenden Angaben, bei
      fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von der oben genannten
      Definition werden 0 Punkte erteilt.
      2. Vorlage von 1 schriftlichen Referenzauskunft des öffentlichen
      Auftraggebers zu Referenzprojekt 1. Aus der Referenzauskunft muss der
      Bewerber und dessen Tätigkeit beim Referenzprojekt eindeutig hervorgehen.
      Die Referenzauskunft muss wertende Aussagen zur Kosten- und
      Terminsicherheit sowie zur Ausübung der Tätigkeiten in der Planungs- und
      Ausführungsphase und eine Gesamtbeurteilung enthalten / Wichtung 10 %.
      Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
      Punktzahl ist eine vollständige Referenzauskunft mit optimalen
      Beurteilungen erforderlich. Bei fehlenden Aussagen und bei nicht optimalen
      Beurteilungen wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten
      abgestuft. Bei fehlender Referenzauskunft und bei Projekten abweichend von
      der oben genannten Definition werden 0 Punkte erteilt.
      3. Referenzprojekt 2:
      Darstellung eines ausgewählten Projektes, das der Bewerber geplant und
      dessen Ausführung er überwacht hat:
      Beliebiger Neubau für einen öffentlichen Auftraggeber / Wichtung 20 %.
      Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
      Punktzahl ist die Zielgröße der Bauwerkskosten (Kostengruppe 300+400) von
      min. 2 000 000,- EUR brutto für den Neubau und die Erbringung der
      Leistungsphasen (LP) 2-8 gemäß § 33 HOAI erforderlich. Bei Bauwerkskosten
      < 2 000 000,- EUR brutto werden bei vollem Leistungsbild 2,0 Punkte
      erteilt, bei Bauwerkskosten < 1 000 000,- EUR brutto und vollem
      Leistungsbild wird 1 Punkt erteilt.
      Bei Teilleistungen aus den Leistungsphasen 2 bis 8 entsprechend § 33 HOAI,
      entweder nur Planung (LP 2 bis 7, hiervon müssen dann mindestens 3
      Leistungsphasen vollständig erbracht worden sein) oder nur Ausführung (LP
      8) werden 50 % der über die Bauwerkskosten erreichten Punkte erteilt, bei
      fehlenden Angaben, bei fehlendem Projekt und bei Projekten abweichend von
      der oben genannten Definition werden 0 Punkte erteilt.
      4. Vorlage von 1 schriftlichen Referenzauskunft des öffentlichen
      Auftraggebers zu Referenzprojekt 2. Aus der Referenzauskunft muss der
      Bewerber und dessen Tätigkeit beim Referenzprojekt eindeutig hervorgehen.
      Die Referenzauskunft muss wertende Aussagen zur Kosten- und
      Terminsicherheit sowie zur Ausübung der Tätigkeiten in der Planungs- und
      Ausführungsphase und eine Gesamtbeurteilung enthalten / Wichtung 10 %.
      Es können maximal 3 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen
      Punktzahl ist eine vollständige Referenzauskunft mit optimalen
      Beurteilungen erforderlich.
      Bei fehlenden Aussagen und bei nicht optimalen Beurteilungen wird die
      maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft. Bei fehlender
      Referenzauskunft und bei Projekten abweichend von der oben genannten
      Definition werden 0 Punkte erteilt.
      5. Hinweise zu den Eignungsnachweisen /-angaben 1. bis 4.:
      5.1 Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung
      vorzulegenden Referenzprojekte und Referenzauskünfte (Ziffern 1. bis 4.)
      aus den beteiligten Architekturbüros insgesamt nachgewiesen werden.
      5.2 Referenzproprojekte 1 und 2 sind die von öffentlichen Auftraggebern -
      aus den Bewerbungsunterlagen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um
      öffentliche Auftraggeber handelt. Bei Unklarheiten über den Auftraggeber
      werden 0 Punkte erteilt.
      5.3 Der Leistungserbringungszeitraum wird ab 1.1.2004 gewertet. Leistungen
      außerhalb des definierten Zeitraumes werden mit 0 Punkten gewertet.
      5.4 Ergänzend zu den ausgewählten Projekten sind jeweils Angaben zu
      Bauherr und Bauwerkskosten brutto des jeweiligen Projektes zum Nachweis
      der Größenordnung des Projektes, Angaben zum Zeitraum der
      Leistungserbringung sowie zu dem Umfang der erbrachten Leistungen –
      jeweils getrennt nach Planungs- und Ausführungsphase - zu machen.
      Ergänzend zu den ausgewählten Projekten ist jeweils der Name des
      Projektleiters anzugeben.
      5.5 Den im Bewerberbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1 und 2
      sind jeweils Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Darstellung des Projektes
      beizufügen, die nicht gestalterisch/technisch bewertet werden, sondern die
      lediglich als weiterer Beleg für die Größenordnung und Art des Projekts
      dienen. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A4 Seite (insgesamt max. 2 Seiten DIN
      A4) vorzulegen.
      5.6 Wird eine größere Anzahl als die vorgegebene Anzahl von
      Referenzprojekten oder Referenzauskünften vorgelegt, wird keines der
      Referenzprojekte oder keine der Referenzauskünfte gewertet, da die Auswahl
      der Referenzen, die zur Bewertung vorgelegt werden, beim Bewerber liegen
      muss.
      5.7 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 4. keine Angaben macht bzw.
      keine Nachweise beifügt, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils
      zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Die Vergabestelle macht von § 5 (3) VOF
      ausdrücklich keinen Gebrauch.
      6. Ergebnis der oben unter
      III.2.2) und
      III.2.3) beschriebenen
      Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die
      bestplatzierten 3 - 5 Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Ja
      Zur Bewerbung sind zugelassen alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der
      Schweiz ansässigen natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften
      ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung
      "Architekt" gemäß § 19 (1) VOF berechtigt sind und über ein Diplom,
      Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen.
      Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische
      Personen. Der verantwortliche Verfasser muss die an die natürlichen
      Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits-
      Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die o. g.
      Teilnahmeanforderungen erfüllen.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      geplante Mindestzahl 3 Höchstzahl 5

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote Ja

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die nachstehenden Kriterien
      1. Qualität der zu erwartenden organisatorischen Projektumsetzung in Bezug
      auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der büroorganisatorischen
      Abläufe eines vergleichbaren Projektes (Schulprojekt im laufenden Betrieb)
      in der Planungs- und Ausführungsphase. Es können maximal 6 Punkte erreicht
      werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl werden vollständige Angaben
      zur Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen unter Einbeziehung der an
      der Planung und Ausführungsüberwachung fachlich Beteiligten, Maßnahmen zur
      Optimierung der Planungs- und Bauabläufe, Darstellung von besonderen
      Bauabläufen bei laufendem Schulbetrieb (z. B. Trennung von Schulhof und
      Baubetrieb, Sicherstellung von Rettungswegen und Rettungseinsätzen während
      der Bauzeit) anhand eines vergleichbaren Schulprojektes erwartet. Bei
      fehlenden oder unvollständigen Angaben und bei fehlendem oder
      unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird die maximale
      Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft.. Gewichtung 35 %
      2. Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug
      auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Terminkontrolle eines
      vergleichbaren Projektes (Schulprojekt im laufenden Betrieb) in der
      Planungs- und Ausführungsphase. Es können maximal 6 Punkte erreicht
      werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente
      und Methoden zur Sicherstellung von Terminen anhand eines vergleichbaren
      Schulprojektes darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben
      und bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit
      wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft..
      Gewichtung 20 %
      3. Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug
      auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Kostenkontrolle eines
      vergleichbaren Projektes (Schulprojekt im laufenden Betrieb) in der
      Planungs- und Ausführungsphase. Es können maximal 6 Punkte erreicht
      werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente
      und Methoden zur Sicherstellung von Kosten anhand eines vergleichbaren
      Schulprojektes darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben
      und bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit
      wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft..
      Gewichtung 20 %
      4. Honorarangebot. Bezifferte Honorarangebote sind nicht vorzulegen,
      sondern es werden die Honorarkomponenten erwartet für: 4.1 Leistungen
      Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen
      (LP) 1 bis 9 für den Erweiterungsbau. Nach Einschätzung des Auftraggebers
      ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI derzeit von Honorarzone IV und
      anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 2 100 000 EUR netto auszugehen. 4.2
      Leistungen Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI,
      Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 für den Umbau. Nach Einschätzung des
      Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI derzeit von
      Honorarzone IV und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 400 000 EUR
      netto auszugehen. 4.3 Leistungen Objektplanung für Gebäude gemäß
      Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 für die
      Fassadenmodernisierung. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß
      Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI derzeit von Honorarzone III und anrechenbaren
      Kosten in Höhe von ca. 1 500 000 EUR netto auszugehen. Es können insgesamt
      maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist
      ein wirtschaftliches Angebot auf Basis des Mindestsatzes notwendig. Bei
      fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 1,0 Punkte-
      Schritten abgestuft.. Gewichtung 10 %
      5. Angebot zu Nebenkosten und Umbauzuschlag: 5.1 Nebenkosten gemäß § 14
      HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung. 5.2 Umbauzuschlag
      gemäß § 35 HOAI. Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur
      Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirtschaftliches Angebot
      notwendig. Zu 5.2 wird ein Angebot bis Faktor 1,4 als wirtschaftlich
      angesehen. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in
      1,0 Punkte-Schritten abgestuft.. Gewichtung 15 %

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      VOF Gymnasium Wissen

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen
      11.10.2011
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      11.10.2011 - 24:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Die Verwendung des Bewerberbogens als Formularvordruck wird für die
      Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
      Hinweis zum Download des Bewerberbogens siehe unter Ziffer
      II.1.5). Der
      eingereichte Bewerberbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der
      Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht
      überschreiten.
      Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht
      abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der
      Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
      Eine Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3, S.1, Nr. 1 GWB muss innerhalb von 7
      Kalendertagen nach Kenntnis des Vergabeverstoßes erfolgen.
      Die unter Abschnitt
      IV.2.1) von der Vergabestelle genannten anrechenbaren
      Kosten wurden standardisiert ermittelt.
      Abweichungen von den genannten Summen sind gerade bei dem Umbau und bei
      der Fassadenmodernisierung möglich.
      Im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Architekturbüros erfolgt
      die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber hinsichtlich von
      Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB und der Einladungsschreiben zum
      Verhandlungsgespräch ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen
      Kontaktdaten (Fax oder Email) des bevollmächtigten Architekturbüros.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz
      Stiftstraße 9
      55116 Mainz
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
      Tel. +49 613116-2234
      Internet: http://www.mwkel.rlp.de/Vergabekammer/
      Fax +49 613116-2113

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erhältlich sind
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz
      Stiftstraße 9
      55116 Mainz
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
      Tel. +49 613116-2234
      Internet: http://www.mwkel.rlp.de/Vergabekammer/
      Fax +49 613116-2113

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      31.8.2011
  • Anzeigentext Ergebnis

    maximieren

    • Bekanntmachung vergebener Aufträge
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Landkreis Altenkirchen vertreten durch Herrn Landrat Michael Lieber
      Parkstraße 1
      Kontaktstelle(n): Referat 61 Gebäudemanagement
      Zu Händen von: Herrn Oliver Weber
      57610 Altenkirchen
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 2681–812642
      E-Mail: oliver.weber@kreis-ak.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.kreis-altenkirchen.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
      Architektenleistungen zur Erweiterung und dem Umbau sowie der
      Fassadenmodernisierung des Gymnasiums in Wissen. Zur Beauftragung ist
      vorgesehen: Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI,
      Leistungsphase (LP) 1 bis 9.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Wissen.
      NUTS-Code DEB13

      II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Das Kopernikus-Gymnasium wurde von 1970 bis 1972 als Neubau errichtet und
      konnte zum Schuljahresbeginn im September 1972 bezogen werden. Das
      Schulgebäude stellt sich heute noch in dieser Bauform dar, wenngleich das
      Schulgelände auch später um eine Turnhalle ergänzt wurde. Das
      Kopernikus-Gymnasium verzeichnete in den letzten 10 Jahren stark
      ansteigende Schülerzahlen, so dass ein Erweiterungsbau zur Anpassung des
      Raumangebotes an das Rahmenraumprogramm der geltenden
      Verwaltungsvorschrift des einschlägigen Ministeriums in Rheinland-Pfalz
      für ein vierzügiges Gymnasium erforderlich ist sowie ein Umbau und eine
      Fassadenmodernisierung des bestehenden Schulgebäudes. Der Erweiterungsbau
      soll linear an das bestehende Schulgebäude angehängt werden. Zu dem
      Standort des Erweiterungsbaus besteht wegen der standortspezifischen
      Grundstücksverhältnisse und aufgrund schulorganisatorischer Anforderungen
      keine Alternative. Dies ist das Ergebnis eines Testentwurfes, der seitens
      der Bauverwaltung erarbeitet wurde. In dem Erweiterungsbau sollen die
      folgenden Räume untergebracht werden: 8 naturwissenschaftliche
      Unterrichtsräume à 60 – 80 m2 Nutzfläche, Räume für Vorbereitung und
      Sammlung insgesamt 340 m2 Nutzfläche, 1 Materialraum (zum Musikraum im
      bestehenden Schulgebäude) mit 40 m2 Nutzfläche. Der Umbau des
      Bestandsgebäudes bezieht sich auf den Rückbau der veralteten
      naturwissenschaftlichen Unterrichtsräume in allgemeine Unterrichtsräume,
      den Einbau von 2 Computerräumen, der Vergrößerung der Bibliothek und den
      Einbau der Verwaltungsräume in ehemalige Unterrichtsräume. Ziel der
      Umbauplanung in Kombination mit dem Erweiterungsbau ist es, das
      förderfähige Rahmenraumprogramm möglichst optimal und wirtschaftlich zu
      der Gesamtmaßnahme eines vierzügigen Gymnasiums umzusetzen. Zur
      Baumaßnahme am Bestandsgebäude gehört auch die Fassadenmodernisierung.

      II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71221000

      II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert

      II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert
      Wert: 400 000 EUR
      ohne MwSt

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
      1. Qualität der zu erwartenden organisatorischen Projektumsetzung in Bezug
      auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der büroorganisatorischen
      Abläufe eines vergleichbaren Projektes (Schulprojekt im laufenden Betrieb)
      in der Planungs- und Ausführungsphase .Es können maximal 6 Punkte erreicht
      werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl werden vollständige Angaben
      zur Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen unter Einbeziehung der an
      der Planung und Ausführungsüberwachung fachlich Beteiligten, Maßnahmen zur
      Optimierung der Planungs- und Bauabläufe, Darstellung von besonderen
      Bauabläufen bei laufendem Schulbetrieb (z. B. Trennung von Schulhof und
      Baubetrieb, Sicherstellung von Rettungswegen und Rettungseinsätzen während
      der Bauzeit) anhand eines vergleichbaren Schulprojektes erwartet. Bei
      fehlenden oder unvollständigen Angaben und bei fehlendem oder
      unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit wird die maximale
      Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft.. Gewichtung 35 %
      2. Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug
      auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Terminkontrolle eines
      vergleichbaren Projektes (Schulprojekt im laufenden Betrieb) in der
      Planungs- und Ausführungsphase.Es können maximal 6 Punkte erreicht werden.
      Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und
      Methoden zur Sicherstellung von Terminen anhand eines vergleichbaren
      Schulprojektes darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben
      und bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit
      wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft..
      Gewichtung 20 %
      3. Qualität der zu erwartenden wirtschaftlichen Projektumsetzung in Bezug
      auf das konkrete Projekt anhand der Darstellung der Kostenkontrolle eines
      vergleichbaren Projektes (Schulprojekt im laufenden Betrieb) in der
      Planungs- und Ausführungsphase.Es können maximal 6 Punkte erreicht werden.
      Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind Steuerungsinstrumente und
      Methoden zur Sicherstellung von Kosten anhand eines vergleichbaren
      Schulprojektes darzustellen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben
      und bei fehlendem oder unvollständigem Projektbezug bzw. Vergleichbarkeit
      wird die maximale Punktzahl in 0,5 Punkte- Schritten abgestuft..
      Gewichtung 20 %
      4. Honorarangebot. Bezifferte Honorarangebote sind nicht vorzulegen,
      sondern es werden die Honorarkomponenten erwartet für:4.1 Leistungen
      Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen
      (LP) 1 bis 9 für den Erweiterungsbau. Nach Einschätzung des Auftraggebers
      ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI derzeit von Honorarzone IV und
      anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 2 100 000 EUR netto auszugehen.4.2
      Leistungen Objektplanung für Gebäude gemäß Leistungsbild § 33 HOAI,
      Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 für den Umbau. Nach Einschätzung des
      Auftraggebers ist gemäß Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI derzeit von
      Honorarzone IV und anrechenbaren Kosten in Höhe von ca. 1 400 000 EUR
      netto auszugehen.4.3 Leistungen Objektplanung für Gebäude gemäß
      Leistungsbild § 33 HOAI, Leistungsphasen (LP) 1 bis 9 für die
      Fassadenmodernisierung. Nach Einschätzung des Auftraggebers ist gemäß
      Anlage 3 Ziffer 3.1 zur HOAI derzeit von Honorarzone III und anrechenbaren
      Kosten in Höhe von ca. 1 500 000 EUR netto auszugehen.Es können insgesamt
      maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur Erreichung der vollen Punktzahl ist
      ein wirtschaftliches Angebot auf Basis des Mindestsatzes notwendig. Bei
      fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in 1,0 Punkte-
      Schritten abgestuft.. Gewichtung 10 %
      5. Angebot zu Nebenkosten und Umbauzuschlag: 5.1 Nebenkosten gemäß § 14
      HOAI. Der Auftraggeber beabsichtigt eine Pauschalierung. 5.2 Umbauzuschlag
      gemäß § 35 HOAI. Es können insgesamt maximal 6 Punkte erreicht werden. Zur
      Erreichung der vollen Punktzahl ist ein wirt-schaftliches Angebot
      notwendig. Zu 5.2 wird ein Angebot bis Faktor 1,4 als wirtschaftlich
      angesehen. Bei fehlender Wirtschaftlichkeit wird die maximale Punktzahl in
      1,0 Punkte-Schritten abgestuft.. Gewichtung 15 %

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      VOF Gymnasium Wissen

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      Bekanntmachung eines Beschafferprofils
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2011/S 174-286020 vom 10.9.2011

      Abschnitt V: Auftragsvergabe

      V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
      31.1.2012

      V.2) Angaben zu den Angeboten
      Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
      Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote:

      V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
      Zuschlag erteilt wurde
      Fries Architekten
      Rheinstr. 103
      56179 Vallendar
      DEUTSCHLAND

      V.4) Angaben zum Auftragswert
      Ursprünglich veranschlagter Gesamtauftragswert:
      Wert: 400 000 EUR
      ohne MwSt
      Endgültiger Gesamtauftragswert:
      Wert: 400 000 EUR
      ohne MwSt

      V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
      Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz
      Stiftstraße 9
      55116 Mainz
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
      Telefon: +49 613116-2234
      Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de/Vergabekammer/
      Fax: +49 613116-2113

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erteilt
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz
      Stiftstraße 9
      55116 Mainz
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de
      Telefon: +49 613116-2234
      Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de/Vergabekammer/
      Fax: +49 613116-2113

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      1.2.2012
  • Karte

    maximieren

  • Gewährleistung

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