• DE-70182 Stuttgart
  • 01/2012
  • Ergebnis
  • (ID 89488)

Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung des landesweiten ITF (integralen Taktfahrplans)

Offenes Verfahren
Anzeige


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Ergebnis 01/2012 Ergebnis
    Verfahren Offenes Verfahren
    Berufsgruppen Verkehrsplaner, sonstige Fachplaner
    Art der Leistung Studie, Gutachten, Konzeptentwicklung
    Zulassungsbereich GPA/ GATT
    Sprache Deutsch
    Ort DE-70182 Stuttgart
    Auslober/Bauherr Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Stuttgart (DE)
    Aufgabe
    Ziel der Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung des landesweiten ITF abzuschließen. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag über Beratungsleistungen auf den Gebieten der Weiterentwicklung des landesweiten Fahrplanangebotes und der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im SPNV abzuschließen. Innerhalb dieses Rahmenvertrags können dann einzelne Arbeitspakete konkretisiert, mit Kosten versehen und vom Auftraggeber einzeln beauftragt werden.
    Leistungsumfang
    Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren (1.1.2012 – 31.12.2015).
    Er umfasst eine geschätzte Leistung von ca. 150 Tagen pro Jahr.
    Die Beauftragung einzelner Arbeitspakete erfolgt per Abruf. Die entsprechenden Inhalte der Arbeitspakete werden ggfls. im Einzelnen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftrag-nehmer konkretisiert und separat nach Aufwand angeboten.
    Es ist dabei nicht von einer Gleichverteilung über das gesamte Jahr auszugehen, sondern es können auch Aufwandsspitzen auftreten.

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Auftragsbekanntmachung
      Dienstleistungen

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
      Wilhelmsplatz 11
      Zu Händen von: Herrn Andreas Krauß
      70182 Stuttgart
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 71123991107
      E-Mail: krauss@nvbw.de
      Fax: +49 7112399123
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
      verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Landesgesellschaft

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung des landesweiten ITF (integralen
      Taktfahrplans).

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 18: Eisenbahnverkehr
      Hauptort der Dienstleistung: Baden-Württemberg.
      NUTS-Code DE1

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
      dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
      Laufzeit der Rahmenvereinbarung
      Laufzeit in Jahren: 4

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Ziel der Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung
      des landesweiten ITF abzuschließen. Es ist beabsichtigt, einen
      Rahmenvertrag über Beratungsleistungen auf den Gebieten der
      Weiterentwicklung des landesweiten Fahrplanangebotes und der Ausschreibung
      von Verkehrsleistungen im SPNV abzuschließen. Innerhalb dieses
      Rahmenvertrags können dann einzelne Arbeitspakete konkretisiert, mit
      Kosten versehen und vom Auftraggeber einzeln beauftragt werden.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71241000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren (1.1.2012 – 31.12.2015).
      Er umfasst eine geschätzte Leistung von ca. 150 Tagen pro Jahr.
      Die Beauftragung einzelner Arbeitspakete erfolgt per Abruf. Die
      entsprechenden Inhalte der Arbeitspakete werden ggfls. im Einzelnen
      zwischen dem Auftraggeber und dem Auftrag-nehmer konkretisiert und separat
      nach Aufwand angeboten.
      Es ist dabei nicht von einer Gleichverteilung über das gesamte Jahr
      auszugehen, sondern es können auch Aufwandsspitzen auftreten.

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 1.1.2012. Abschluss 31.12.2015

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die
      Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
      unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung
      einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein.
      Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und
      der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu
      benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber
      hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
      Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer
      Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer
      Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die
      Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können
      Bieter ausgeschlossen werden,
      a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre
      Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den
      einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens
      in einer entsprechenden Lage befinden.
      b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden
      sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
      c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung
      begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
      d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den
      Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers nicht erfüllt
      haben,
      e) die sich bei Erteilung von Auskünften in erheblichen Maße falscher
      Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte
      unberechtigterweise nicht erteilen.
      Der Bieter muss erklären, dass die unter a bis e genannten Fälle auf ihn
      nicht zutreffen. Die NVBW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
      Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren
      vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde,
      Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
      Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die
      aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten
      Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Zur Beurteilung der finanziellen und
      wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende,
      aktuelle Unterlagen vorzulegen:
      a) Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche
      Leistungsfähigkeit,
      b) Auszug aus dem Handelsregister oder ein entsprechender Nachweis der
      Gesellschaft.
      c) Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem
      auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen.
      Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird,
      ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
      und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen
      Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen
      sind zwingend für das Jahr 2010 vorzulegen.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
      erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und
      Zuverlässigkeit, sind vom Bieter vorzulegen:
      a) Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z.B. Anzahl
      der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte),
      b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die
      Erstellung vergleichbarer Gutachten der letzten drei Jahre, mit Angabe der
      Auftraggeber und Inhalte,
      c) Nachweise über Beratungsleistungen im Bereich der Fahrplanplanung und
      Entwicklung von ITF-Strukturen.

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
      vorbehalten: nein

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
      der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
      verantwortlich sind: nein

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Offen

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
      den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
      Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
      Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      6.12.2011 - 11:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.7) Bindefrist des Angebots
      bis: 31.1.2012

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Tag: 6.12.2011 - 14:00
      Ort
      Stuttgart.
      Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte
      (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in
      seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an
      Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu
      benennen, bzw. bekannt zu geben.
      Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach
      schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
      Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an
      Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu
      verfahren.
      Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,
      Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem
      Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das
      Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
      Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht
      vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum
      Nachweis der Eignung unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern.
      Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann
      dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
      76247 Karlsruhe
      DEUTSCHLAND

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      25.10.2011
  • Anzeigentext Ergebnis

    maximieren

    • Bekanntmachung vergebener Aufträge
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
      Wilhelmsplatz 11
      Zu Händen von: Herrn Andreas Krauß
      70182 Stuttgart
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 71123991107
      E-Mail: krauss@nvbw.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Landesgesellschaft

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Sonstige: Verkehr

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
      Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung des landesweiten ITF (integralen
      Taktfahrplans).

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      NUTS-Code

      II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Rahmenvertrag zur Weiterentwicklung des landesweiten ITF. Innerhalb dieses
      Rahmenvertrages können einzelne Arbeitspakete konkretisiert, mit Kosten
      versehen und vom Auftraggeber einzeln beauftragt werden.

      II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71241000

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Offen

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      Auftragsbekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2011/S 207-337517 vom 27.10.2011

      Abschnitt V: Auftragsvergabe

      V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
      27.1.2012

      V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
      Zuschlag erteilt wurde
      sma und Partner GmbH
      Gubelstraße 28
      8050 Zürich
      SCHWEIZ

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      3.2.2012
  • Karte

    maximieren

  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


Anzeige