| Aufgabe |
Es ist beabsichtigt, auf dem Truppenübungsplatz Altmark militärische Übungs- und Ausbildungsanlagen zum Beüben durch Verbände/Task Forces in der Führung von Operationen im gesamten Aufgabenspektrum zu errichten.
Diese Anlagen werden unterteilt in fünf Bauabschnitte. Gegenstand des Auftrages sind der Bauabschnitt 0 (Verkehrsinfrastruktur) und der Bauabschnitt 1 (Altstadtbereich).
Bauabschnitt 0 erstreckt sich auf den gesamten Planungsraum (625 ha), Bauabschnitt 1 umfasst davon ca. 120 ha. Das Planungsareal befindet sich in dem Natura 2000-Gebiet "Colbitz-Letzlinger Heide". Die Untersuchungen im Natura 2000 Gebiet sind abgeschlossen.
Gegenstand des Auftrages ist die Generalplanungsleistung zur Aufstellung der Entwurfsunterlagen-Bau gemäß RBBau 19. Austauschlieferung und den Richtlinien für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau für die Bauabschnitte 0 und 1 unter Einhaltung der bestätigten Entscheidungsunterlagen-Bau. Bestandteil der Generalplanungsleistung sind: Bestandserfassung Infrastruktur/Gelände, Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung; Objektplanung Gebäude; Freianlagenplanung; Ingenieurplanung; Verkehrsanlagenplanung; Tragwerksplanung; Planung der technischen Ausrüstung; Vermessungstechnische Leistungen; Thermische Bauphysik; genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept; Ausführungsplanung und Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Kohärenzmaßnahmen resultierend aus der FFH-Untersuchung und dem landschaftspflegerischen Begleitplan.
Die beiden Bauabschnitte umfassen: Neubau von: — Straßen- und Wegenetze unter Beachtung der geforderten Belastungen zur Befahrbarkeit mit Militärfahrzeugen: ca. 13.000 m² 4-streifige Hauptstraße, ca. 42 000 m² Hauptverkehrsstraßen; ca. 21 000 m² Sammelstraßen; ca. 11 000 m² Anliegerstraßen; ca. 38 500 m² Schotterstraßen; ca. 19 000 m² Plätze, Knotenpunkte, — ca. 200 Gebäude in Massiv- und Modulbauweise in unterschiedlichen Ausbaustandards (BGF 20 m² bis 1350 m², ein- bis dreigeschossig, Typen- und Rastergebäude) mit den dazugehörigen Außenanlagen, — Übungskanalisation: ca. 575 m, — U-Bahnanlage: ca. 350 m U-Bahnlinie, nur Bauhülle ohne technische Ausstattung, — Eisenbahnlinie: ca. 1 400 m ohne technische Ausstattung, — Löschwasserversorgung über Brunnen, — künstlicher Fluss als Kanal mit Auslaufzonen: ca. 800 m Flussbett, ca.
700 m unbefestigte Flussabschnitte, — Brücken: Drei-Feld-Brücken (ca. 22 m).
Technische Ausrüstung: Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Wärmeversorgungsanlagen (teilweise elektrisch beheizbare Gebäude), Lufttechnische Anlagen (Klimasplittgeräte). |
| Leistungsumfang |
Gegenstand der Generalplanungsleistung sind folgende Leistungskomplexe: [1.] Bestandserfassung Infrastruktur/ Gelände, inkl. Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung nach Anlage 1 Ziff. 1.4 HOAI, [2.] Objektplanung Gebäude für verschiedene Gebäudetypen, Lph. 3 bis 9 gemäß § 33 HOAI, [3.] Freianlagenplanung, Lph. 3 bis 9 gemäß § 38 HOAI, [4.] Ingenieurbauwerksplanung, Lph. 3 bis 9 gemäß § 42 HOAI, örtliche Bauüberwachung nach Anlage 2 Ziff. 2.8.8 HOAI und Erstellung Bauwerksbuch nach DIN 1076, [5.] Verkehrsanlagenplanung, Lph. 3 bis 9 gemäß § 46 HOAI und örtliche Bauüberwachung nach Anlage 2 Ziff. 2.9 HOAI, [6.] Tragwerksplanung, Lph. 1 bis 6 gemäß § 49 HOAI und örtliche Bauüberwachung nach Anlage 2 Ziff. 2.10.7 HOAI, [7.] Technische Ausrüstung Planung, Lph. 3 bis 9 gemäß § 53 HOAI für Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Wärmeversorgungsanlagen (teilweise elektrisch beheizbare Gebäude), Luftechnische Anlagen (Klimasplittgeräte), [8.] Vermessungstechnische Leistungen nach den BFR Verm., RAS Verm. und nach Anlage 1 Ziff. 1.5 HOAI, [9.] Thermische Bauphysik, Anlage 1 Ziff. 1.2 HOAI, [10.] genehmigungsfähiges Brandschutzkonzept, [11.] Ausführungsplanung und Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie der Kohärenzmaßnahmen resultierend aus der FFH-Untersuchung und dem landschaftspflegerischen Begleitplan, Lph. 5 bis 9 gemäß § 46 HOAI und örtliche Bauüberwachung nach Anlage 2 Ziff. 2.9 HOAI, [12.] Koordinierung und Steuerung der Leistungskomplexe 1 bis 11 sowie der vom Auftraggeber anderweitig vergebenen Leistungen. |