• DE-36037 Fulda
  • 04/2011
  • Ergebnis
  • (ID 92547)

Energetische Sanierung des Bischöflichen Generalvikariats, Fulda

Beschränkter Wettbewerb (Einladungswettbewerb)
 
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    Ergebnis 04.04.2011 Ergebnis
    Verfahren Beschränkter Wettbewerb (Einladungswettbewerb) nach RPW
    Berufsgruppen Architekten
    Gebäudetyp Rathäuser, Ämter, Behörden
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Zulassungsbereich Deutschland, Verfahren ist regional begrenzt
    Sprache Deutsch
    Ort Paulustor 5
    DE-36037 Fulda
    Preisrichter H. Generalvikar Prof. Dr. Gerhard Stanke H. ltd. Finanzdirektor Franz Reuting
    Aufgabe
    Mit dem Projekt einer energetischen Sanierung des Bischöflichen Generalvikariats in Fulda möchte das Bistum Fulda sich seiner Verantwortung zur Bewahrung der Schöpfung stellen. Zweck des Wettbewerbs ist es, Planungsvorschläge für die energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung des Verwaltungsgebäudes Paulustor 5 in Fulda zu erhalten.
    Das Gebäude wurde in den Jahren 1964-65 nach Plänen des Diözesanbaumeisters Rudolf Schick errichtet. Die Kenndaten zur Gebäudegröße betragen
    Umbauter Raum: 12.040 m³
    Nutzfläche: 2.784,43 m².

    Städtebauliches Umfeld:
    Das Gebäude wurde eingefügt in den von Natursteinmauern umgebenen Bezirk der Gartenflächen der so genannten Propstei Michaelsberg, die sich nördlich des ehemaligen Klosters und heutigen Domes in Fulda entwickelt hat. In der Gegenwart dient die Propsteianlage als Bischöfliches Palais und somit als Amtssitz des Bischofs von Fulda. Mit der unmittelbaren Nähe zum historischen Kern des Hochstifts Fulda ist für das Gebäude des Generalvikariates ein Umfeld von höchster Sensibilität in städtebaulicher, historischer und funktionaler Hinsicht gegeben.

    Gebäudebestand:
    Das Verwaltungsgebäude ist auf annähernd quadratischem Grundriss zweigeschossig um einen Innenhof gelegt. In Teilbereichen wird auch das Untergeschoss beheizt und als Büro- und Archivfläche genutzt. Die übrigen Kellerräume können als unbeheizt betrachtet werden. Die Erschließung der Büroflächen erfolgt wechselweise ein- bzw. zweihüftig. Das zugrunde gelegte Büroraster wird differenziert und aufgeweitet in der Gestaltung von Eingangshalle, Wartezonen und großem Sitzungssaal. Die Fassade wird durch Verwendung sichtbarer Betonskelettrahmen und Verkleidungen mit Muschelkalk gegliedert.
    Das Gebäude wurde im Dezember 2010 vom Hessischen Landesamt für Denkmalpflege als Einzelkulturdenkmal gem. § 2.1 Hess. Denkmalschutzgesetz ausgewiesen aus städtebaulichen, künstlerischen und baugeschichtlichen Gründen. Defizite des Gebäudes liegen bauzeitlich bedingt in der mangelhaften Energiebilanz aufgrund zahlreicher Wärmebrücken und geringer Wärmedämmung sowie in der fehlenden behindertengerechten Erschließung und Veraltung der Gebäudetechnik. Die Wärmeerzeugung erfolgt über zwei Niedertemperatur-Gaskessel aus dem Jahr 2003. Die Wärmeverteilung wurde bisher nicht wesentlich saniert. Die Wärmeübergabe erfolgt in den Büros über Radiatoren im Brüstungsbereich, in der Eingangshalle durch Konvektoren vor den Glasflächen. Warmwasser wird nur in der Küche benötigt. Eine Lüftungsanlage ist nicht vorhanden. Die Kühlung von 2 Kopier und Serverräumen erfolgt dezentral.

    Energetische Sanierung:
    Die Gebäudehülle ist durch geeignete Maßnahmen energetisch zu optimieren. Die erzielbaren Energieeinsparungen sind dabei in Relation zu den Investitionskosten, zur Gestaltqualität des Hauses und zur Nutzerqualität zu setzen. Die Einsparungen können anhand des Ist-Zustandes sowie den beiden, der Auslobung beiliegenden, exemplarisch berechneten Sanierungsvarianten abgeschätzt werden. Als Mindestanforderungen gelten die Bauteilanforderungen der EnEV für Sanierungen. Die Dämmstärken sollten sich am wirtschaftlichen Optimum für den gesamten Lebenszyklus, unter Berücksichtigung zukünftiger Energiepreissteigerungen, orientieren.
    Die Abgrenzung der thermischen Hülle, insbesondere in den Fluren und Treppenhäusern im Untergeschoss ist zu definieren und ggf. mit Belangen des Brandschutzes abzustimmen.
    Die Veränderungen des sommerlichen Komforts durch die energetische Sanierung ist zu berücksichtigen und eventuelle Lösungen textlich zu beschreiben. Neben den Vorschlägen zur Gebäudehülle können ergänzend bzw. integrativ Vorschläge zur Veränderung der Gebäudetechnik gemacht werden.

    Barrierefreie Erschließung:
    Weder die äußere noch die innere Erschließung ist im Bestand barrierefrei zu nutzen. In Hinblick auf eine größtmögliche Offenheit des Hauses für Mitarbeiter und Besucher sind planerische Vorschläge für die Modifizierung der Gebäudeerschließung zu machen.
    Leistungsumfang
    Im Einzelnen werden vom Teilnehmer folgende Leistungen gefordert:
    1. Grundrisse, Ansichten, Schnitte im Maßstab 1:100
    2. Fassadenschnitt und Ansicht in zwei ausgewählten Teilbereichen im Maßstab 1:20
    (Berücksichtigung geschlossener und transparenter Fassadenelemente)
    3. Erläuterungstext zur Gesamtidee der energetischen Sanierung mit Beschreibung der
    Bauteile mit Schichtstärken und Angaben zur ökologischen Baustoffauswahl und
    textliche Bewertung der vorhandenen Architektur max. 2 DIN A4 Seiten
    4. Textliche Erläuterung des energetischen Sanierungskonzeptes im Hinblick auf das
    Zusammenspiel von Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie den sommerlichen
    Komfort
    5. Referenzdatenblatt Kosten der energetisch sanierten Bauteile
    6. Referenzdatenblatt Energie
    7. Verfassererklärung gemäß Anlage gemäß RPW Anlage II / 3 (2-fach) in einem
    undurchsichtigen verschlossenen Umschlag mit Angabe der Kennziffer außen
    Die Teilnehmer haben im Rahmen der Verfassererklärung die Versicherung abzugeben,
    dass sie
    - geistiger Urheber der Wettbewerbsarbeit sind,
    - zum Zwecke der weiteren Bearbeitung der dem Wettbewerb zugrunde liegenden
    Aufgabe die Befugnis zur Nutzung und Änderung der Wettbewerbsarbeit sowie zur
    Einräumung zweckentsprechender Rechte an den Auslober besitzen,
    - mit der Beauftragung zur weiteren Bearbeitung auf der Grundlage der Auslobung
    einverstanden und
    - zur Durchführung des Auftrags berechtigt und in der Lage sind.

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    • Liegt nicht vor.
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    • Als Ergebnis wurden drei Arbeiten mit einem zweiten Preis und eine Arbeit mit einem dritten Preis ausgezeichnet. Preisträger sind das Büro Schönherr und Juli (Fulda), Atelier 30 Architekten (Kassel), Prof. Penkhues (Kassel) (2. Preise) und das Büro Pfeifer und Kuhn (Freiburg) (3. Preis)


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