• DE-33602 Bielefeld
  • 26.01.2012
  • Ausschreibung
  • (ID 95096)

BLB BI / Universität Bielefeld / Modernisierung UHG / Objektplanung Gebäude und weitere Fachplanungen / Vergabe-Nr. 055-11-01487


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  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 27.01.2012, 12:00 Bewerbungsschluss
    Schlusstermin für Unterlagen 26.01.2012, 23:59
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architekten, Bauingenieure, Akustikplaner, Bauphysiker, Brandschutzplaner, TGA-Fachplaner
    Gewünschte Teilnehmerzahl: 8-12
    Gebäudetyp Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen / Tragwerksplanung / Akustikplanung, Schallschutz / Brandschutz / Bauphysik
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr BLB Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Düsseldorf (DE), Bielefeld (DE), Aachen (DE), Dortmund (DE), Düsseldorf (DE), Duisburg (DE), Köln (DE), Münster (DE), Soest (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Universität Bielefeld wurde als Ergebnis eines Architektenwettbewerbes in den Jahren 1972 bis 1976 gebaut. Funktionale und bauliche Mängel sowie eine veränderte Arbeit im wissenschaftlichen und studentischen Betrieb erfordern eine durchgreifende Modernisierung des Universitätshauptgebäudes (UHG) bis auf die "Rohbaukonstruktion".
    Planungsaufgabe ist die Modernisierung des Universitätshauptgebäudes in 6 Bauabschnitten unter laufendem Parallelbetrieb. Der 1. Bauabschnitt umfasst den Haupteingangsbereich mit den angrenzenden Bauteilen K, R, S, J und Anteile von A und B. Für diesen 1. Bauabschnitt liegt ein konkretes Raumprogramm vor; für die weiteren Bauabschnitte liegt eine Flächenbedarfsermittlung vor.
    Die gesamte Bauzeit erstreckt sich, gemäß aktuellen Planungsstand, bis zum Jahre 2025. Es ist daher erforderlich, bereits mit der Planung des 1.
    Bauabschnitts ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das sowohl die funktionale, als auch gestalterische und energetische Entwurfsidee aufzeigt. Geplanter Baubeginn ist das Jahr 2014, die geplante Fertigstellung des 1.
    Bauabschnitts liegt im Jahr 2016.
    Der Schwerpunkt der Aufgabenstellung liegt neben der Entwicklung einer Gesamtidee für das Hauptgebäude auf der Konzeptentwicklung für den ersten Bauabschnitt. Dieser umfasst die Neugestaltung des Haupteingangs, die Planung eines neuen Bauteils und die Modernisierung von den bestehenden Bauteilen K, R, S, J und anteilig Bauteil A und B. Der erste Bauabschnitt wird wesentliche Leitdetails für das gesamte Projekt vorgeben. Die Planer des 1. Bauabschnittes erklären sich bereit, dass diese auch von den folgenden Planern verwendet werden dürfen.
    Die gesamte Nutzfläche des Universitätshauptgebäudes umfasst ca. 145 000 qm. Der erste Bauabschnitt hat eine Nutzfläche von ca. 30 000 qm. Für den ersten Bauabschnitt wird ein Kostenvolumen für die Kostengruppen 300+400 der DIN 276 von ca. 83 000 000 EUR (brutto) angesetzt.
    Mit diesem Verfahren soll ein Planungsbüro für die Objektplanung und ergänzende Fachplanungsleistungen gefunden werden, welches eine Gesamtkonzeption für das UHG entwickelt und den 1. Bauabschnitt baulich realisiert.
    Gegenstand der Ausschreibung sind die Architektenleistungen nach Teil 3, Objektplanung HOAI 2009, Abschnitt 1, sowie ergänzende Fachplanungsleistungen. Diese sind: — Tragwerksplanung, — Freianlagen/Verkehrsanlagen, — Schallschutz und Raumakustik, — Thermische Bauphysik, — Fassadenplanung, — Küchenplanung (Cafeteria), — Ausführungsplanung Brandschutz, Fachbauleitung Brandschutz.
    Es ist erforderlich, dass der Projektleiter und der Bauleiter vollumfänglich für dieses Projekt zur Verfügung stehen.
    Leistungsumfang
    Planungsleistungen für die Objektplanung sowie ergänzende Fachplanungsleistungen des 1. Bauabschnittes. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Mit Vertragsschluss wird der 1.
    Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 1-3 (1. Stufe) beauftragt.
    1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3, 2. Stufe: Leistungsphasen 4, 3. Stufe: Leistungsphase 5, 4. Stufe: Leistungsphase 6-9 (teilweise).
    Bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme behält sich der Auftraggeber vor, weitere Leistungen ab der 2. Stufe stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
    Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR
    Projektadresse DE-33602 Bielefeld
    TED Dokumenten-Nr. 401853-2011

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      BLB NRW Bielefeld
      August-Bebel-Straße 91
      33602 Bielefeld
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 52152049-0
      E-Mail: bi.einkauf@blb.nrw.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: www.blb.nrw.de
      Weitere Auskünfte erteilen: Vergabemarktplatz des Landes NRW
      DEUTSCHLAND
      Internet-Adresse: www.evergabe.blb.nrw.de
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
      verschicken: Vergabemarktplatz des Landes NRW
      DEUTSCHLAND
      Internet-Adresse: www.evergabe.blb.nrw.de
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Sonstige: Bauwesen

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      BLB BI / Universität Bielefeld / Modernisierung UHG / Objektplanung
      Gebäude und weitere Fachplanungen / Vergabe-Nr. 055-11-01487.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
      Bielefeld.
      NUTS-Code DEA41

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
      dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Universität Bielefeld wurde als Ergebnis eines Architektenwettbewerbes
      in den Jahren 1972 bis 1976 gebaut. Funktionale und bauliche Mängel sowie
      eine veränderte Arbeit im wissenschaftlichen und studentischen Betrieb
      erfordern eine durchgreifende Modernisierung des Universitätshauptgebäudes
      (UHG) bis auf die "Rohbaukonstruktion".
      Planungsaufgabe ist die Modernisierung des Universitätshauptgebäudes in 6
      Bauabschnitten unter laufendem Parallelbetrieb. Der 1. Bauabschnitt
      umfasst den Haupteingangsbereich mit den angrenzenden Bauteilen K, R, S, J
      und Anteile von A und B. Für diesen 1. Bauabschnitt liegt ein konkretes
      Raumprogramm vor; für die weiteren Bauabschnitte liegt eine
      Flächenbedarfsermittlung vor.
      Die gesamte Bauzeit erstreckt sich, gemäß aktuellen Planungsstand, bis zum
      Jahre 2025. Es ist daher erforderlich, bereits mit der Planung des 1.
      Bauabschnitts ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das sowohl die funktionale,
      als auch gestalterische und energetische Entwurfsidee aufzeigt. Geplanter
      Baubeginn ist das Jahr 2014, die geplante Fertigstellung des 1.
      Bauabschnitts liegt im Jahr 2016.
      Der Schwerpunkt der Aufgabenstellung liegt neben der Entwicklung einer
      Gesamtidee für das Hauptgebäude auf der Konzeptentwicklung für den ersten
      Bauabschnitt. Dieser umfasst die Neugestaltung des Haupteingangs, die
      Planung eines neuen Bauteils und die Modernisierung von den bestehenden
      Bauteilen K, R, S, J und anteilig Bauteil A und B. Der erste Bauabschnitt
      wird wesentliche Leitdetails für das gesamte Projekt vorgeben. Die Planer
      des 1. Bauabschnittes erklären sich bereit, dass diese auch von den
      folgenden Planern verwendet werden dürfen.
      Die gesamte Nutzfläche des Universitätshauptgebäudes umfasst ca. 145 000
      qm. Der erste Bauabschnitt hat eine Nutzfläche von ca. 30 000 qm. Für den
      ersten Bauabschnitt wird ein Kostenvolumen für die Kostengruppen 300+400
      der DIN 276 von ca. 83 000 000 EUR (brutto) angesetzt.
      Mit diesem Verfahren soll ein Planungsbüro für die Objektplanung und
      ergänzende Fachplanungsleistungen gefunden werden, welches eine
      Gesamtkonzeption für das UHG entwickelt und den 1. Bauabschnitt baulich
      realisiert.
      Gegenstand der Ausschreibung sind die Architektenleistungen nach Teil 3,
      Objektplanung HOAI 2009, Abschnitt 1, sowie ergänzende
      Fachplanungsleistungen. Diese sind:
      — Tragwerksplanung,
      — Freianlagen/Verkehrsanlagen,
      — Schallschutz und Raumakustik,
      — Thermische Bauphysik,
      — Fassadenplanung,
      — Küchenplanung (Cafeteria),
      — Ausführungsplanung Brandschutz, Fachbauleitung Brandschutz.
      Es ist erforderlich, dass der Projektleiter und der Bauleiter
      vollumfänglich für dieses Projekt zur Verfügung stehen.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71300000, 71200000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Planungsleistungen für die Objektplanung sowie ergänzende
      Fachplanungsleistungen des 1. Bauabschnittes. Die Vergabe der
      Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Mit Vertragsschluss wird der 1.
      Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 1-3 (1. Stufe) beauftragt.
      1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3,
      2. Stufe: Leistungsphasen 4,
      3. Stufe: Leistungsphase 5,
      4. Stufe: Leistungsphase 6-9 (teilweise).
      Bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme behält sich
      der Auftraggeber vor, weitere Leistungen ab der 2. Stufe stufenweise zu
      beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht
      nicht.
      Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, dem
      Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme
      weitere Leistungen ab der 2. Stufe stufenweise zu übertragen. Ein
      Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
      Der BLB NRW Bielefeld behält sich ebenfalls vor die Planungsleistungen des
      2. Bauabschnitt nach § 3 Abs. 4 e) VOF weiter zu beauftragen. Auf die
      Übertragung der Planungsleistung des 2. Bauabschnittes besteht kein
      Rechtsanspruch.

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 7 500 000 EUR für
      Personen- und 7 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (Sonstige
      Schäden) je Schadensfall.Mindestanforderung ist die rechtskräftig
      unterschriebene Erklärung einer EU-Versicherungsgesellschaft, dass im
      Auftragsfall die vorgenannten Versicherungen garantiert werden. Die
      Erklärung der Versicherung muss der Bewerbung beigelegt werden. Eine
      Eigenerklärung des Bewerbers ist nicht ausreichend.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird:
      Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist
      diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit
      bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Der Dienstleistungserbringer hat den Nachweis der
      Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit für sich und seine
      Bewerberpartner folgendermaßen zu erbringen:
      Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind unter zwingender Verwendung
      des herunterzuladenden Bewerberbogens einzureichen, ein Verweis auf
      frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Bei Bewerbergemeinschaften hat
      jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens geforderten
      Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber
      den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind auch für diese die
      Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens
      vorzulegen. Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind nach schriftlicher
      Anforderung der Vergabestelle innerhalb von sieben Kalendertagen
      vorzulegen. Folgende Nachweise sind unter Verwendung des Bewerberbogens
      einzureichen:
      Unterschriebener Teilnahmeantrag mit einer Übersicht aller am
      Bewerbungsverfahren Teilnehmenden (Büros und Personen, die die Leistungen
      tatsächlich erbringen), mit Angaben zum Büro/Unternehmen mit
      Bescheinigungen über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichung
      Architekt oder Ingenieur für die Projektleitung, die stellv.
      Projektleitung und für die Bauleitung.
      Anlage 1. Eine Erklärung zu § 2 (3) VOF (Unabhängigkeit von
      Ausführungs-und Lieferinteressen).
      Anlage 2. Eine Erklärung zu § 4 (2) VOF (Wirtschaftliche Verknüpfungen und
      Zusammenarbeit mit Anderen).
      Anlage 3. Eine Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 4 (6) a)
      bis g) VOF vorliegen.
      Anlage 4. Eine Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 4 (9) a)
      bis e) VOF vorliegen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Anlage 5. Berufshaftpflichtversicherung in Höhe
      von mindestens 7 500 000 EUR für Personen- und 7 500 000 EUR für Sach- und
      Vermögensschäden (Sonstige Schäden) je Schadensfall.Mindestanforderung ist
      die rechtskräftig unterschriebene Erklärung einer
      EU-Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall die vorgenannten
      Versicherungen garantiert werden. Die Erklärung der Versicherung muss der
      Bewerbung beigelegt werden. Eine Eigenerklärung des Bewerbers ist nicht
      ausreichend.
      Anlage 6. Eine Erklärung über den Umsatz für Planungsleistungen in der
      Objektplanung (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren (2008, 2009 und
      2010).

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      Anlage 7(1). Nachweis über die berufliche Befähigung der für das Projekt
      vorgesehenen Projektleitung.
      Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen:
      — Lebenslauf der Projektleitung,
      — Nachweis der Berechtigung der Projektleitung zur Führung der
      Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur (Kopie des Studienabschlusses
      (Bei ausländischen Bewerbern durch Nachweis gemäß der entsprechend
      EG-Richtlinie),
      — 1 Referenz für eine vergleichbare Dienstleistung, die die unten
      genannten Bedingungen erfüllt.
      1. Bei der Referenz muss es sich um ein Forschungsgebäude, eine
      Hochschule, ein medizinisches Klinikum, ein wissenschaftliches Zentrum
      oder um ein Kultur- und Bildungszentrum handeln.
      2. Die Referenz muss die Leistungsphasen 3 bis 8 in dem Zeitraum vom
      1.1.2001 bis 31.12.2010 erbracht haben.
      3. Die Referenz muss ein abgeschlossenes Projekt und an den Nutzer
      übergeben worden sein.
      4. Die Referenz ist durch eine Bescheinigung des Auftraggebers
      nachzuweisen. Dies wird mit Stempel und Unterschrift des Auftraggebers auf
      dem Referenzformblatt (Anlage 7 -1) erfüllt und ist vom BLB NRW erwünscht.
      Wird eine gesonderte Bescheinigung (Referenzschreiben) des Auftraggebers
      eingereicht, kann auf die Unterschrift des Auftraggebers auf dem
      Referenzformblatt des BLB NRW verzichtet werden. Enthält eine derartige
      Bescheinigung nicht alle im Referenzformblatt geforderten Angaben, so ist
      das Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers zusätzlich
      einzureichen.
      Liegen für Referenzen öffentlicher Auftraggeber keine Bescheinigungen vor,
      werden diese Referenzen nicht gewertet.
      Ist bei Leistungen für private Auftraggeber eine Bescheinigung (Stempel
      und Unterschrift des Auftraggebers auf dem Referenzformblatt oder
      Referenzschreiben des Auftraggebers) nicht erhältlich, so ist das
      Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend.
      Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers erwarten wir die
      rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers auf der entsprechenden
      Anlage (7 -1), sowie die Kenntlichmachung, dass es sich um eine
      Eigenerklärung handelt. Diese erfolgt durch Streichen der Worte
      "Bescheinigung des Auftraggebers über die Erfüllung des Projektzieles" und
      Ersetzen durch die Worte "Eigenerklärung des Bewerbers". Wir weisen in
      diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Ihre Erklärung zu § 4 Abs. 9 VOF
      (Anlage 4) hin.
      Die Referenz müssen durch weitere Ausführungen und Bilder auf einer
      weiteren DIN A4 Seite ergänzt werden:
      — Es wird nur die geforderte Referenz gewertet! Zusätzliche Referenzen der
      Projektleitung gehen nicht mit in die Wertung ein.
      Weitere Einzelheiten siehe Bewerberbogen.
      Anlage 7(2). Nachweis über die berufliche Befähigung der für das Projekt
      vorgesehenen stellv. Projektleitung.
      Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen:
      — Lebenslauf der stellv. Projektleitung,
      — Nachweis der Berechtigung der stellv. Projektleitung zur Führung der
      Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur (Kopie des Studienabschlusses
      (Bei ausländischen Bewerbern durch Nachweis gemäß der entsprechend
      EG-Richtlinie),
      — 1 Referenz für eine vergleichbare Dienstleistung, die die folgenden
      Bedingungen erfüllt,
      — bei der Referenz muss es sich um ein Forschungsgebäude, eine Hochschule,
      ein medizinisches Klinikum, ein wissenschaftliches Zentrum oder um ein
      Kultur- und Bildungszentrum handeln,
      — Die Referenz muss die Leistungsphasen 3 bis 8 in dem Zeitraum vom
      1.1.2001 bis 31.12.2010 erbracht haben,
      — Die Referenz muss ein abgeschlossenes Projekt und an den Nutzer
      übergeben worden sein,
      — Die Referenz ist durch eine Bescheinigung des Auftraggebers
      nachzuweisen. Dies wird mit Stempel und Unterschrift des Auftraggebers auf
      dem Referenzformblatt (Anlage 7 -1) erfüllt und ist vom BLB NRW erwünscht.
      Wird eine gesonderte Bescheinigung (Referenzschreiben) des Auftraggebers
      eingereicht, kann auf die Unterschrift des Auftraggebers auf dem
      Referenzformblatt des BLB NRW verzichtet werden. Enthält eine derartige
      Bescheinigung nicht alle im Referenzformblatt geforderten Angaben, so ist
      das Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers zusätzlich
      einzureichen.
      Liegen für Referenzen öffentlicher Auftraggeber keine Bescheinigungen vor,
      werden diese Referenzen nicht gewertet.
      — Ist bei Leistungen für private Auftraggeber eine Bescheinigung (Stempel
      und Unterschrift des Auftraggebers auf dem Referenzformblatt oder
      Referenzschreiben des Auftraggebers) nicht erhältlich, so ist das
      Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend,
      — im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers erwarten wir die
      rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers auf der entsprechenden
      Anlage (7 -1), sowie die Kenntlichmachung, dass es sich um eine
      Eigenerklärung handelt. Diese erfolgt durch Streichen der Worte
      "Bescheinigung des Auftraggebers über die Erfüllung des Projektzieles" und
      Ersetzen durch die Worte "Eigenerklärung des Bewerbers". Wir weisen in
      diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Ihre Erklärung zu § 4 Abs. 9 VOF
      (Anlage 4) hin,
      — die Referenz müssen durch weitere Ausführungen und Bilder auf einer
      weiteren DIN A4 Seite ergänzt werden,
      — es wird nur die geforderte Referenz gewertet! Zusätzliche Referenzen der
      stellv. Projektleitung gehen nicht mit in die Wertung ein.
      Weiter Einzelheiten siehe Bewerberbogen.
      Anlage 7(3). Nachweis über die berufliche Befähigung der für das Projekt
      vorgesehenen Bauleitung.
      Folgende Unterlagen sind zwingend einzureichen:
      — Lebenslauf der Bauleitung,
      — Nachweis der Berechtigung der Bauleitung zur Führung der
      Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur (Kopie des Studienabschlusses
      (Bei ausländischen Bewerbern durch Nachweis gemäß der entsprechend
      EG-Richtlinie).
      Weiter Einzelheiten siehe Bewerberbogen.
      Anlage 8 (1). Eine nachgewiesene Referenzen für die Erbringung von
      Planungsleistungen in der Objektplanung. Gewertet wird nur eine Referenz,
      die folgende Bedingungen erfüllen:
      — bei der Referenz muss es sich um ein Forschungsgebäude, eine Hochschule,
      ein medizinisches Klinikum, ein wissenschaftliches Zentrum oder um ein
      Kultur- und Bildungszentrum handeln,
      — die Referenz muss die Leistungsphasen 3 bis 8 in dem Zeitraum vom
      1.1.2001 bis 31.12.2010 beinhalten,
      — die Referenz muss ein abgeschlossenes Projekt und an den Nutzer
      übergeben worden sein,
      — die Referenz ist durch eine Bescheinigung des Auftraggebers
      nachzuweisen. Dies wird mit Stempel und Unterschrift des Auftraggebers auf
      dem Referenzformblatt (Anlage 8 -1) erfüllt und ist vom BLB NRW erwünscht.
      Wird eine gesonderte Bescheinigung (Referenzschreiben) des Auftraggebers
      eingereicht, kann auf die Unterschrift des Auftraggebers auf dem
      Referenzformblatt des BLB NRW verzichtet werden. Enthält eine derartige
      Bescheinigung nicht alle im Referenzformblatt geforderten Angaben, so ist
      das Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers zusätzlich
      einzureichen.
      Liegen für Referenzen öffentlicher Auftraggeber keine Bescheinigungen vor,
      werden diese Referenzen nicht gewertet.
      Ist bei Leistungen für private Auftraggeber eine Bescheinigung (Stempel
      und Unterschrift des Auftraggebers auf dem Referenzformblatt oder
      Referenzschreiben des Auftraggebers) nicht erhältlich, so ist das
      Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend.
      Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers erwarten wir die
      rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers auf der entsprechenden
      Anlage (8 -1), sowie die Kenntlichmachung, dass es sich um eine
      Eigenerklärung handelt. Diese erfolgt durch Streichen der Worte
      "Bescheinigung des Auftraggebers über die Erfüllung des Projektzieles" und
      Ersetzen durch die Worte "Eigenerklärung des Bewerbers". Wir weisen in
      diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Ihre Erklärung zu § 4 Abs. 9 VOF
      (Anlage 4) hin.
      — Die Referenz müssen durch weitere Ausführungen und Bilder auf einer
      weiteren DIN A4 Seite ergänzt werden,
      — Es werden nur die geforderte 1 Referenz gewertet! Zusätzliche Referenzen
      gehen nicht mit in die Wertung ein, auch bei Bewerbergemeinschaften
      und/oder Nachunternehmer-Einsatz,
      — Für die Objektplanung darf nicht dasselbe Objekt als Referenz
      herangezogen werden, wie auch für die Projektleitung und die stellv.
      Projektleitung.
      Weitere Einzelheiten siehe Bewerberbogen.
      Anlage 8 (2).Eine nachgewiesene Referenz für die Erbringung von
      Planungsleistungen in der Objektplanung. Gewertet wird nur eine Referenz,
      die folgende Bedingungen erfüllen:
      — bei der Referenz muss es sich um ein Forschungsgebäude, eine Hochschule,
      ein medizinisches Klinikum, ein wissenschaftliches Zentrum oder um ein
      Kultur- und Bildungszentrum handeln,
      — die Referenz muss die Leistungsphasen 3 bis 8 in dem Zeitraum vom
      1.1.2001 bis 31.12.2010 beinhalten,
      — die Referenz muss ein abgeschlossenes Projekt und an den Nutzer
      übergeben worden sein,
      — die Referenz ist durch eine Bescheinigung des Auftraggebers
      nachzuweisen. Dies wird mit Stempel und Unterschrift des Auftraggebers auf
      dem Referenzformblatt (Anlage 8 -2) erfüllt und ist vom BLB NRW erwünscht.
      Wird eine gesonderte Bescheinigung (Referenzschreiben) des Auftraggebers
      eingereicht, kann auf die Unterschrift des Auftraggebers auf dem
      Referenzformblatt des BLB NRW verzichtet werden. Enthält eine derartige
      Bescheinigung nicht alle im Referenzformblatt geforderten Angaben, so ist
      das Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers zusätzlich
      einzureichen.
      Liegen für Referenzen öffentlicher Auftraggeber keine Bescheinigungen vor,
      werden diese Referenzen nicht gewertet.
      Ist bei Leistungen für private Auftraggeber eine Bescheinigung (Stempel
      und Unterschrift des Auftraggebers auf dem Referenzformblatt oder
      Referenzschreiben des Auftraggebers) nicht erhältlich, so ist das
      Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend.
      Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers erwarten wir die
      rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers auf der entsprechenden
      Anlage (8 -2), sowie die Kenntlichmachung, dass es sich um eine
      Eigenerklärung handelt. Diese erfolgt durch Streichen der Worte
      "Bescheinigung des Auftraggebers über die Erfüllung des Projektzieles" und
      Ersetzen durch die Worte "Eigenerklärung des Bewerbers". Wir weisen in
      diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Ihre Erklärung zu § 4 Abs. 9 VOF
      (Anlage 4) hin.
      — Die Referenz müssen durch weitere Ausführungen und Bilder auf einer
      weiteren DIN A4 Seite ergänzt werden,
      — es wird nur die geforderte 1 Referenz gewertet! Zusätzliche Referenzen
      gehen nicht mit in die Wertung ein, auch bei Bewerbergemeinschaften
      und/oder Nachunternehmer-Einsatz,
      — für die Objektplanung darf nicht dasselbe Objekt als Referenz
      herangezogen werden, wie auch für die Projektleitung und die stellv.
      Projektleitung.
      Weitere Einzelheiten siehe Bewerberbogen.
      Anlage 8 (3).Eine nachgewiesene Reverenz für die Erbringung von
      Planungsleistungen in der Objektplanung.
      Gewertet wird nur eine Referenz, die folgende Bedingungen erfüllen:
      — bei der Referenz muss es sich um ein Forschungsgebäude, eine Hochschule,
      ein medizinisches Klinikum, ein wissenschaftliches Zentrum oder um ein
      Kultur- und Bildungszentrum handeln,
      — die Referenz muss die Leistungsphasen 2 bis 4 in dem Zeitraum vom
      1.1.2001 bis 31.12.2010 beinhalten und abgeschlossen haben oder es handelt
      sich um eine abgeschlossene Wettbewerbsarbeit (Preisträger) in dem
      Zeitraum vom 1.1.2001 bis 31.12.2010 sein,
      — die Referenz ist durch eine Bescheinigung des Auftraggebers
      nachzuweisen. Dies wird mit Stempel und Unterschrift des Auftraggebers auf
      dem Referenzformblatt (Anlage 8 -3) erfüllt und ist vom BLB NRW erwünscht.
      Wird eine gesonderte Bescheinigung (Referenzschreiben) des Auftraggebers
      eingereicht, kann auf die Unterschrift des Auftraggebers auf dem
      Referenzformblatt des BLB NRW verzichtet werden. Enthält eine derartige
      Bescheinigung nicht alle im Referenzformblatt geforderten Angaben, so ist
      das Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers zusätzlich
      einzureichen.
      Liegen für Referenzen öffentlicher Auftraggeber keine Bescheinigungen vor,
      werden diese Referenzen nicht gewertet.
      Ist bei Leistungen für private Auftraggeber eine Bescheinigung (Stempel
      und Unterschrift des Auftraggebers auf dem Referenzformblatt oder
      Referenzschreiben des Auftraggebers) nicht erhältlich, so ist das
      Referenzformblatt als Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend.
      Im Falle einer Eigenerklärung des Bewerbers erwarten wir die
      rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers auf der entsprechenden
      Anlage (8 -3), sowie die Kenntlichmachung, dass es sich um eine
      Eigenerklärung handelt. Diese erfolgt durch Streichen der Worte
      "Bescheinigung des Auftraggebers über die Erfüllung des Projektzieles" und
      Ersetzen durch die Worte "Eigenerklärung des Bewerbers". Wir weisen in
      diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Ihre Erklärung zu § 4 Abs. 9 VOF
      (Anlage 4) hin.
      — Die Referenz müssen durch weitere Ausführungen und Bilder auf einer
      weiteren DIN A4 Seite ergänzt werden,
      — es werden nur die geforderte 1 Referenz gewertet! Zusätzliche Referenzen
      gehen nicht mit in die Wertung ein, auch bei Bewerbergemeinschaften
      und/oder Nachunternehmer-Einsatz,
      — für die Objektplanung darf nicht dasselbe Objekt als Referenz
      herangezogen werden, wie auch für die Projektleitung und die stellv.
      Projektleitung.
      Weitere Einzelheiten siehe Bewerberbogen.
      Anlage 9a,9b. Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der von dem
      Bewerber in den letzten drei Jahren (2008,2009,2010) Beschäftigten
      -insgesamt sowie nach Berufsgruppen - ersichtlich ist.
      Anlage 10. Eine Erklärung, dass die BLB-Standards.
      (CAD, GAEB, StLB-Bau, ConjectPM-Einzelheiten siehe Bewerbungsbogen)
      eingehalten werden.
      Anlage 11. Eine Erklärung, ob Teile des Auftrags als.
      Unterauftrag vergeben werden.
      Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus gehende eingereichte
      Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
      vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
      Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist,
      die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien,
      insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome
      berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu
      werden.
      Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die
      Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Ingenieur
      benennen.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
      der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
      verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
      Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 8: und Höchstzahl 12
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
      Umsatz Planungsleistungen in der Objektplanung (netto) im Mittel der
      letzten drei Geschäftsjahre (2008,2009,2010). Die Angaben von Mitgliedern
      einer Bewerbergemeinschaft werden in Summe bewertet (5 %). Anzahl der fest
      angestellten Beschäftigten im Mittel der letzten drei Jahren
      (2008,2009,2010) sowie Anzahl der fest angestellten Architekten/Ingenieure
      im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (2008,2009,2010); die Angaben
      von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden in Summe bewertet (5 %).
      Berufserfahrung, Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (10 %).
      Berufserfahrung, Qualifikation der vorgesehenen stellvertretenden
      Projektleitung (7,5 %). Berufserfahrung, Qualifikation der vorgesehenen
      Bauleitung (7,5 %).
      Eine Referenz des vorgesehenen Projektleiters (10 %).
      Eine Referenz des vorgesehenen stellv. Projektleiters (10 %).
      3 Referenzen für die Objektplanung (45 %), je Referenz 15 %.
      Die Bewertungsmatrix kann unter http://www.evergabe.blb.nrw.de
      heruntergeladen werden. Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung
      dieser Matrix werden mindestens 8 und höchstens 12 Bewerber zur
      Verhandlungsphase aufgefordert.
      Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den
      eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 5 Punkte je
      nach Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Bewerbers vergeben. Die
      Punktezahl wird mit der jeweiligen Wichtung des Kriteriums multipliziert.
      Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten
      Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl
      beträgt 500.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote ja

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
      den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
      Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      055-11-01487

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
      Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
      26.1.2012 - 23:59
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      27.1.2012 - 12:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Tag: 27.1.2012 - 12:00
      Ort:
      BLB NRW Bielefeld, Raum 0.51.
      Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere
      Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht,
      können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen
      und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber
      hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold
      Leopoldstraße 15
      32756 Detmold
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der
      Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer
      ist unzulässig, soweit:
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
      Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
      von 8 Kalendertagen gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
      erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
      erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
      einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
      Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
      unberührt.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erteilt
      BLB NRW Zentrale, Justiziariat
      Mercedesstraße 12
      40470 Düsseldorf
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: poststelle@blb.nrw.de
      Telefon: +49 21161700-199
      Internet-Adresse: www.blb.nrw.de
      Fax: +49 21161700-898

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      21.12.2011
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