Die Erarbeitung des Bedarfsprogramms erfolgt in einem engen Zeitfenster und ist am 30.11.2012 abzuschließen.
Das Bedarfsprogramm besteht gemäß der anzuwendenden Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins - Anweisung Bau (ABau) mit seinen Anlagen (
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben) aus: — dem Vorblatt zum Bedarfsprogramm, — den Angaben zum Bedarfsprogramm (zum Baugrundstück, zum Städtebau, zur Erschließung usw.) Die Unterlagen, die im Vorfeld im Verfahren der frühen Kostensicherheit erstellt wurden, sind anzupassen und zu vervollständigen, — dem Funktionsprogramm (Darstellung von Funktionszusammenhängen von Räumen bzw. Raumgruppen), — dem Raumprogramm (Nutzflächen nach DIN 277), — den Angaben zum Planungsrahmen, — den Planungs-und Kostendaten, — den Aussagen zu wesentlichen Ausstattungen, insbesondere solchen, die entwurfsbeeinflussend oder besonders kostenträchtig sind, — dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach AV § 7 LHO, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit der Maßnahme und zu alternativen Lösungen zur Standortwahl.
Der Auftragnehmer hat zur Erstellung des Bedarfsprogramms die Terminplanung für das Bauvorhaben zu erarbeiten.
Das Bedarfsprogramm ist unter Anwendung der DIN 18205 "Bedarfsplanung im Bauwesen" zu erstellen. Die in den Anhängen A, B und C der DIN 18205 aufgeführten Angaben sind, sofern sie nicht selbst erarbeitet werden, von den Projektbeteiligten einzufordern und in das Bedarfsprogramm aufzunehmen.
Option: Bei Bedarf sind mit den weiteren Projektbeteiligten Lösungsvarianten zur Kostenreduzierung zu erarbeiten und das Bedarfsprogramm anzupassen. (siehe auch Ziff.