• DE-10117 Berlin
  • 10/2012
  • Result
  • (ID 107361)

Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien

Negotiated procedure
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  • Project data

    maximize

    Decision 10/2012 Decision
    Procedure Negotiated procedure
    Occupational groups Civil engineers, Energy planners, Other specialist planners
    Type of service Forschung und Entwicklung
    Language German
    City DE-10117 Berlin
    Awarding authority / Client Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Berlin (DE)
    Advisors Forschungszentrum Jülich GmbH, Jülich (DE)
    Assignment
    Nach § 65 Erneuerbare-Energien-Gesetz in der ab 1. Januar 2012 geltenden Fassung (EEG 2012) hat die Bundesregierung das EEG zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2014 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht (EEG-EB) vorzulegen. Darüber hinaus berichtet BMU nach § 65a EEG 2012 der Bundesregierung erstmals zum 31.12.2012 und dann jährlich über den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Erreichung der Ziele nach § 1 Absatz 2 (EEG-Monitoringbericht, EEG-MB).
    Vor diesem Hintergrund schreibt BMU mehrere Vorhaben aus. Hierzu gehören Vorhaben, die.
    1. unmittelbar der Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichtes gemäß § 65 EEG sowie der jährlichen Monitoringberichte gemäß § 65a EEG dienen, 2. die mit der Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts sowie der EEG-Monitoringberichte in Zusammenhang stehen.
    Das Vorhaben „Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien“ gehört zur zweiten Kategorie. Hier soll untersucht werden wie das EEG - und darüber hinaus die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung insgesamt - weiterentwickelt werden müssen, damit es künftigen neuen Anforderungen gerecht werden kann.
    Die künftigen Anforderungen an die Rahmenbedingungen erneuerbaren Energien gehen mit ihrem starken Ausbau einher. Mit einem Anteil von nunmehr rund 20 % am gesamten Stromverbrauch haben sie keine Nischenfunktion mehr, sondern einen festen Platz in der Elektrizitätsversorgung. Aufgrund des Einspeisevorrangs und der Dominanz der fluktuierenden Energieträger Wind und Sonne prägen sie zunehmend das Gesamtsystem. Künftig geht es nicht mehr nur darum, die erneuerbaren Energien in den Markt einzuführen, sondern den weiteren Ausbau in Richtung der von der Bundesregierung festgelegten Ziele als Transformationsprozess des Gesamtsystems zu gestalten. Es gilt, die Rahmenbedingungen für den Strommarkt und die Förderung der erneuerbaren Energien kohärent so weiterzuentwickeln, dass dieser Transformationsprozess volks- und elektrizitätswirtschaftlich optimiert wird.
    Anknüpfungspunkte für den Transformationsprozess sowie das künftige Energiesystem sind insbesondere die Kosten der Stromversorgung, die Skalierbarkeit der EEG-Regelungen, das Strommarktdesign, die Einbeziehung des europäischen Binnenmarkts und die Optimierung des Gesamtsystems.
    Das Vorhaben zielt darauf ab, Instrumente und Maßnahmen zu entwickeln, die geeignet sind, den Herausforderungen beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den von der Bundesregierung festgelegten Zielen zu begegnen. Dabei sind auch polit-ökonomische bzw. institutionenökonomische Gesichtspunkte (z.B. Transaktionskosten, politischer Umsetzungs- und Weiterentwicklungsprozess etc.) möglicher Maßnahmen und Instrumente im Vergleich zum derzeitigen Fördersystem zu betrachten. Auch Erfahrungen im Ausland sollen berücksichtigt werden.
    Kern des Projektes ist es, über die bisherige Systematik des EEG und über die in den bisherigen EEG-Erfahrungsberichten adressierten Gesichtspunkte „hinauszudenken“ und in diesem Sinne – unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit dem Strommarktdesign - Vorschläge zu einer substanziellen Weiterentwicklung des EEG bzw. der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu entwickeln. Bei den entwickelten Fortentwicklungsmöglichkeiten sind eventuelle Wechselwirkungen mit dem Europarecht, dem Verfassungsrecht sowie dem einfachgesetzlichen Recht zu berücksichtigen.
    Dabei sollen ggf. auch Ansätze geprüft werden, die in der Startphase des EE-Ausbaus als ungeeignet eingestuft wurden, die sich nun aber angesichts der inzwischen erreichten Marktreife, der etablierten Marktstrukturen sowie des erreichten Volumens für den weiteren Ausbau eignen könnten.
    Das gewählte Vergabeverfahren läuft in zwei Schritten ab. Zunächst werden mit der Bekanntmachung Teilnehmer aufgefordert, sich am Verfahren zu beteiligen. Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen, aus der die Eignung des Teilnehmers für den Auftrag hervorgeht, an die in die in der Bekanntmachung unter Anhang A III) genannte Stelle zu senden. Die Eignung wird anhand der in der Bekanntmachung unter III.2 genannten Bedingungen festgestellt. Hierzu können ergänzende Unterlagen bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden. Im zweiten Schritt werden drei Teilnehmer, die in Bezug auf die objektiven Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreichen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen u.a. die Leistungsbeschreibung übersandt. Des Weiteren ist geplant, im Rahmen des weiteren Vergabeverfahrens über die Angebote zu verhandeln.
    Scope of services
    Arbeitspaket 1: Kosten.
    Arbeitspaket 2: Elemente einer Mengensteuerung.
    Arbeitspaket 3: Möglichkeiten der Standortsteuerung.
    Arbeitspaket 4: Risikoelemente.
    Arbeitspaket 5: Skalierbarkeit.
    Arbeitspaket 6: Netzparität.
    Arbeitspaket 7: Europäische Dimension.
    Arbeitspaket 8: Kurzstudien und Stellungnahmen.
    Arbeitspaket 9: Ergebnisdarstellung und Diskussionsrunden mit BMU sowie Tagung mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft und EEG-EB-Workshops.

  • Tender notice

    maximize

    • Auftragsbekanntmachung
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
      Stresemannstraße 128-130
      Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Nazim Civilibal
      10117 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmu.de
      Weitere Auskünfte erteilen: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Geschäftsbereich Umwelt (UMW), Fachbereich UMW4
      Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Nazim Civilibal
      10969 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de
      Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
      verschicken: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger
      Jülich
      Geschäftsbereich Umwelt (UMW),Fachbereich UMW4
      Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Nazim Civilibal
      10969 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de
      Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Vergabestelle:
      Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
      Geschäftsbereich Umwelt (UMW), Fachbereich UMW4
      Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Nazim Civilibal
      10969 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de
      Internet-Adresse: http://www.fz-juelich.de/ptj/

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
      einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Umwelt

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 8: Forschung und Entwicklung
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
      Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in
      Deutschland.
      NUTS-Code DE

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
      dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Nach § 65 Erneuerbare-Energien-Gesetz in der ab 1. Januar 2012 geltenden
      Fassung (EEG 2012) hat die Bundesregierung das EEG zu evaluieren und dem
      Bundestag bis zum 31.12.2014 und dann alle vier Jahre einen
      Erfahrungsbericht (EEG-EB) vorzulegen. Darüber hinaus berichtet BMU nach §
      65a EEG 2012 der Bundesregierung erstmals zum 31.12.2012 und dann jährlich
      über den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Erreichung der Ziele nach §
      1 Absatz 2 (EEG-Monitoringbericht, EEG-MB).
      Vor diesem Hintergrund schreibt BMU mehrere Vorhaben aus. Hierzu gehören
      Vorhaben, die.
      1. unmittelbar der Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines
      Erfahrungsberichtes gemäß § 65 EEG sowie der jährlichen Monitoringberichte
      gemäß § 65a EEG dienen,
      2. die mit der Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts sowie der
      EEG-Monitoringberichte in Zusammenhang stehen.
      Das Vorhaben „Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien“ gehört zur zweiten
      Kategorie. Hier soll untersucht werden wie das EEG - und darüber hinaus
      die Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung
      insgesamt - weiterentwickelt werden müssen, damit es künftigen neuen
      Anforderungen gerecht werden kann.
      Die künftigen Anforderungen an die Rahmenbedingungen erneuerbaren Energien
      gehen mit ihrem starken Ausbau einher. Mit einem Anteil von nunmehr rund
      20 % am gesamten Stromverbrauch haben sie keine Nischenfunktion mehr,
      sondern einen festen Platz in der Elektrizitätsversorgung. Aufgrund des
      Einspeisevorrangs und der Dominanz der fluktuierenden Energieträger Wind
      und Sonne prägen sie zunehmend das Gesamtsystem. Künftig geht es nicht
      mehr nur darum, die erneuerbaren Energien in den Markt einzuführen,
      sondern den weiteren Ausbau in Richtung der von der Bundesregierung
      festgelegten Ziele als Transformationsprozess des Gesamtsystems zu
      gestalten. Es gilt, die Rahmenbedingungen für den Strommarkt und die
      Förderung der erneuerbaren Energien kohärent so weiterzuentwickeln, dass
      dieser Transformationsprozess volks- und elektrizitätswirtschaftlich
      optimiert wird.
      Anknüpfungspunkte für den Transformationsprozess sowie das künftige
      Energiesystem sind insbesondere die Kosten der Stromversorgung, die
      Skalierbarkeit der EEG-Regelungen, das Strommarktdesign, die Einbeziehung
      des europäischen Binnenmarkts und die Optimierung des Gesamtsystems.
      Das Vorhaben zielt darauf ab, Instrumente und Maßnahmen zu entwickeln, die
      geeignet sind, den Herausforderungen beim weiteren Ausbau der erneuerbaren
      Energien entsprechend den von der Bundesregierung festgelegten Zielen zu
      begegnen. Dabei sind auch polit-ökonomische bzw. institutionenökonomische
      Gesichtspunkte (z.B. Transaktionskosten, politischer Umsetzungs- und
      Weiterentwicklungsprozess etc.) möglicher Maßnahmen und Instrumente im
      Vergleich zum derzeitigen Fördersystem zu betrachten. Auch Erfahrungen im
      Ausland sollen berücksichtigt werden.
      Kern des Projektes ist es, über die bisherige Systematik des EEG und über
      die in den bisherigen EEG-Erfahrungsberichten adressierten Gesichtspunkte
      „hinauszudenken“ und in diesem Sinne – unter Berücksichtigung der
      Wechselwirkungen mit dem Strommarktdesign - Vorschläge zu einer
      substanziellen Weiterentwicklung des EEG bzw. der Rahmenbedingungen für
      den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu entwickeln. Bei den
      entwickelten Fortentwicklungsmöglichkeiten sind eventuelle
      Wechselwirkungen mit dem Europarecht, dem Verfassungsrecht sowie dem
      einfachgesetzlichen Recht zu berücksichtigen.
      Dabei sollen ggf. auch Ansätze geprüft werden, die in der Startphase des
      EE-Ausbaus als ungeeignet eingestuft wurden, die sich nun aber angesichts
      der inzwischen erreichten Marktreife, der etablierten Marktstrukturen
      sowie des erreichten Volumens für den weiteren Ausbau eignen könnten.
      Das gewählte Vergabeverfahren läuft in zwei Schritten ab. Zunächst werden
      mit der Bekanntmachung Teilnehmer aufgefordert, sich am Verfahren zu
      beteiligen. Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen, aus der die
      Eignung des Teilnehmers für den Auftrag hervorgeht, an die in die in der
      Bekanntmachung unter Anhang A III) genannte Stelle zu senden. Die Eignung
      wird anhand der in der Bekanntmachung unter III.2 genannten Bedingungen
      festgestellt. Hierzu können ergänzende Unterlagen bei der unter Anhang A
      II) genannten Stelle angefordert werden. Im zweiten Schritt werden drei
      Teilnehmer, die in Bezug auf die objektiven Eignungskriterien die höchste
      Punktzahl erreichen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden mit
      der Aufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen u.a. die
      Leistungsbeschreibung übersandt. Des Weiteren ist geplant, im Rahmen des
      weiteren Vergabeverfahrens über die Angebote zu verhandeln.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      73000000, 71350000, 71356000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Arbeitspaket 1: Kosten.
      Arbeitspaket 2: Elemente einer Mengensteuerung.
      Arbeitspaket 3: Möglichkeiten der Standortsteuerung.
      Arbeitspaket 4: Risikoelemente.
      Arbeitspaket 5: Skalierbarkeit.
      Arbeitspaket 6: Netzparität.
      Arbeitspaket 7: Europäische Dimension.
      Arbeitspaket 8: Kurzstudien und Stellungnahmen.
      Arbeitspaket 9: Ergebnisdarstellung und Diskussionsrunden mit BMU sowie
      Tagung mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft und EEG-EB-Workshops.

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Das Vorhaben beinhaltet regelmäßige
      Rückkopplungen mit dem AG zu den einzelnen Arbeitspaketen in Form von
      quartalsweisen internen Workshops (in Summe 15 mit je 20 Teilnehmern)
      sowie mindestens eine größere Veranstaltung mit anderen Institutionen,
      Verbänden sowie weiteren Beteiligten (ca. 40- 50 Teilnehmer). Eine zweite
      Veranstaltung ist optional vorzusehen und soll in der Kalkulation der
      Kosten separat als Option ausgewiesen werden.
      Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die den Bietern mit
      den Vergabeunterlagen zugesendet werden, die nach dem Teilnahmewettbewerb
      zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
      Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten
      Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen
      insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen
      Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das
      Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die
      Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen
      des/der Auftragnehmers sowie der beteiligten Partner/Unterauftragnehmer
      werden nicht Bestandteil des Vertrages.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird:
      Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung
      abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe
      III.2).

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
      Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den
      Vergabeunterlagen festgelegt.

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Eignungsangaben Bewerber / Bewerbergemeinschaften
      / Unterauftragnehmer:
      Der Bewerber soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben
      fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten
      Zeitraum durchzuführen.
      Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in
      Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber
      behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen
      durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
      Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten
      Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bewerbergemeinschaft oder bei
      Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der
      persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen
      Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes
      Bewerbergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer
      und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein
      Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. für den notwendigen
      Unterauftragnehmer vorzulegen. Wird der Nachweis der technischen
      Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der
      Bewerbergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen
      Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die
      Bewerbergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig
      angesehen.
      Persönliche Lage des Bewerbers.
      — Beschreibung des Bewerbers und der Partner (Organisationsform, Profil,
      vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-,
      Faxnummer und E-Mail),
      — Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu dem
      vorgesehenen Projektteam,
      — Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es
      sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die
      Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche
      Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen.
      Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der
      Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen
      genießt,
      — Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der
      Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten
      Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist
      eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen
      Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In
      dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es
      ist auf Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung eine
      Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen,
      dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des
      Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen,
      — Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind der Name der
      Bewerbergemeinschaft, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und das
      geschäfts- und federführende Bewerbergemeinschaftsmitglied zu benennen. Es
      ist außerdem eine von allen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern
      unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung
      ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes
      Bewerbergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der
      Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende
      Bewerbergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die
      aufgeführten Bewerbergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle
      vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit
      Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: — Erklärung, dass der Bewerber und ggf. seine
      Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem
      Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren
      befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden.
      Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine
      Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen
      zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
      Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine
      Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A
      gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6
      VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen, welches bei der unter Anhang A II)
      genannten Stelle angefordert werden kann),
      — Erklärung, dass beim Bewerber/Konsortialpartner/notwendigen
      Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A
      nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG
      Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen, welches bei der unter Anhang A II) genannten
      Stelle angefordert werden kann),
      — Erklärung über den Gesamtumsatz des
      Bewerbers/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf
      die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
      Unter allen Bewerbern, die die Kriterien zur persönlichen Lage des
      Teilnehmers/Bewerbers sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen
      Leistungsfähigkeit erfüllen, werden im nächsten Schritt die Bewerber
      ermittelt, die in Bezug auf die nachfolgend aufgeführten objektiven
      Kriterien die größte Eignung nachweisen können.
      Es werden drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
      Über die Rangfolge der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert
      werden, entscheidet die Gesamtsumme der erreichten Eignungspunkte (EP).
      Diese ergibt sich als Summe der Eignungspunkte für die einzelnen
      Eignungskriterien. Die Eignungspunkte für die einzelnen Eignungskriterien
      ergeben sich jeweils als Produkt der insgesamt für das jeweilige
      Eignungskriterium vergebenen Bewertungspunkte (BP) und der festgelegten
      Gewichtungspunkte (GP) für das jeweilige Eignungskriterium.
      Im Bedarfsfall entscheidet bei gleicher Eignung das Los über die Auswahl
      eines Bewerbers.
      In den sechs Eignungskriterien kann eine Gesamtsumme von maximal 18
      Bewertungspunkten (BP) vergeben und eine Gesamtsumme von maximal 300
      Eignungspunkten (EP) erreicht werden.
      Bei der Bewertung wird folgende Gewichtung der Eignungskriterien zugrunde
      gelegt:
      Objektives Eignungskriterium A – Unternehmensprofil und dessen Ausrichtung
      auf energiewirtschaftliche Zusammenhänge: 4 %.
      Objektives Eignungskriterium B – Expertise und vertieftes Verständnis zur
      Funktionsweise von Strommärkten sowie zur Vermarktung von Strom aus EE in
      D und international: 20 %.
      Objektives Eignungskriterium C – Technische und wirtschaftliche
      Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Stromerzeugung durch EE sowie der
      Schnittstellen mit Sektoren Wärme und Verkehr: 20 %.
      Objektives Eignungskriterium D – Umfassende Kenntnisse der
      systemtechnischen Zusammenhänge und Charakteristika der Stromerzeugung aus
      EE: 18 %;
      Objektives Eignungskriterium E – Juristische Expertise im Bereich des
      Rechts der EE und des EnWG, insbes. der praktischen Umsetzung des EEG
      sowie der EU-Richtlinie EE: 18 %,
      Objektives Eignungskriterium F: Gute Kenntnisse der energiepolitischen
      Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa sowie vertieftes Verständnis
      für energiewirtschaftliche Zusammenhänge: 20 %.
      Der Nachweis der Eignung soll durch folgende Unterlagen erfolgen:
      Objektives Eignungskriterium A – Unternehmensprofil des Bewerbers;
      Objektives Eignungskriterium B – F – Referenzlisten (Referenzen dürfen
      nicht älter als fünf Jahre sein) und/oder entsprechende Publikationen des
      Bieters und des vorgesehenen Projektteams.
      Bei der Verteilung der Bewertungspunkte werden die nachstehenden Kriterien
      zugrunde gelegt. Bei Kriterien, bei denen eine Auswahlalternative besteht
      (siehe die nachstehenden ODER-Formulierungen), wird nur eine Alternative
      bewertet. Bei Erfüllung mehrerer Alternativen wird die Alternative mit der
      höheren Bewertungspunktzahl bewertet.
      Objektives Eignungskriterium A (4 GP):
      Insgesamt sind 3 Bewertungspunkte erreichbar.
      Energiewirtschaftliche Expertise gehört zum Unternehmensprofil: 3 BP.
      ODER Energiewirtschaftliche Expertise ist in Ansätzen vorhanden: 1 BP.
      Objektives Eignungskriterium B (20 GP):
      Insgesamt sind 3 Bewertungspunkte erreichbar.
      Nachweis durch eine Referenz: 1 BP.
      ODER Nachweis durch mehrere Referenzen: 2 BP.
      ODER Vermarktung von Strom oder Stromhandel gehört zum Unternehmensprofil:
      3 BP.
      Objektives Eignungskriterium C (20 GP):
      Insgesamt sind 3 Bewertungspunkte erreichbar. Diese Punktzahl wird
      vergeben, wenn alle Kriterien erfüllt werden. Die zu vergebende Punktzahl
      hängt von der Erfüllung der Kriterien ab und wird entsprechend addiert, so
      dass die erreichte Gesamtpunktzahl vergeben wird.
      Durch die Unterlagen des Bieters wird nachgewiesen:
      Technische Erfahrung: 1 BP.
      Wirtschaftliche und ökonomische Erfahrung: 1 BP.
      Erfahrung mit Sektoren Wärme und Verkehr: 1 BP.
      Objektives Eignungskriterium D (18 GP):
      Insgesamt sind 3 Bewertungspunkte erreichbar. Diese Punktzahl wird
      vergeben, wenn alle Kriterien erfüllt werden. Die zu vergebende Punktzahl
      hängt von der Erfüllung der Kriterien ab und wird entsprechend addiert, so
      dass die erreichte Gesamtpunktzahl vergeben wird.
      Durch die Unterlagen des Bieters wird nachgewiesen:
      Kenntnisse über die systemtechnischen Aspekte der EE
      (Einspeisecharakteristik, Nutzungsfelder und -konkurrenzen): 1 BP,
      Kenntnisse über das Zusammenspiel von erneuerbaren und konventionellen
      Energietechniken (Flexibilitäten, Speicher, Aspekte der System- und
      Versorgungssicherheit): 1 BP,
      Kenntnisse über den Zusammenhang von Aspekten des Netzes und der
      Einspeisung von Stromerzeugungsanlagen (Standorte, Netz- und EE-Ausbau,
      Engpassmanagement, Netzsicherheit, Systemdienstleistung): 1 BP.
      Objektives Eignungskriterium E (18 GP):
      Insgesamt sind 3 Bewertungspunkte erreichbar. Diese Punktzahl wird
      vergeben, wenn alle Kriterien erfüllt werden. Die zu vergebende Punktzahl
      hängt von der Erfüllung der Kriterien ab und wird entsprechend addiert, so
      dass die erreichte Gesamtpunktzahl vergeben wird.
      Durch die Unterlagen des Bieters wird nachgewiesen:
      Kenntnisse des EEG und der entsprechenden Verordnungen: 1 BP,
      Kenntnisse des Energiewirtschaftsrechts (EnWG): 1 BP,
      Kenntnisse der EU-Richtlinie EE: 1 BP.
      Objektives Eignungskriterium F (20 GP):
      Insgesamt sind 3 Bewertungspunkte erreichbar. Diese Punktzahl wird
      vergeben, wenn alle Kriterien erfüllt werden. Die zu vergebende Punktzahl
      hängt von der Erfüllung der Kriterien ab und wird entsprechend addiert, so
      dass die erreichte Gesamtpunktzahl vergeben wird.
      Durch die Unterlagen des Bieters wird nachgewiesen:
      Kenntnisse der deutschen energiepolitischen Rahmenbedingungen: 1 BP,
      Kenntnisse der europäischen energiepolitischen Rahmenbedingungen: 1 BP,
      Verständnis für energiewirtschaftliche Zusammenhänge: 1 BP.
      Ergänzende Unterlagen zur Erstellung und Bewertung der Teilnahmeanträge
      können bei der unter Anhang A II) genannten Stelle angefordert werden.

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
      vorbehalten: nein

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
      der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
      verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
      Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die
      Vergabestelle trifft auf Grundlage der objektiven Eignungskriterien ihre
      Auswahlentscheidung unter den Bewerbern. Die Wertung der Teilnahmeanträge
      erfolgt auf Grundlage der Ausführungen in Abschnitt III.2.3. Ergänzend
      wird auf die Teilnahmeunterlagen Bezug genommen, die bei der unter Anhang
      A II) genannten Stelle angefordert werden können.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote ja

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
      den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
      Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      11.6.2012 - 13:00

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
      Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
      Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten,
      sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
      Der Teilnahmeantrag ist in dreifacher Ausfertigung, davon einmal in
      kopierbarer Form sowie einmal in elektronischer Form als PDF-Dokument
      (CD-ROM oder DVD), im doppelten Umschlag bei der unten genannten Adresse
      bis zum 11.6.2012, 13:00 Uhr einzureichen:
      Den schriftlichen Teilnahmeantrag senden Sie bitte per Post oder per Boten
      an:
      Projektträger Jülich.
      Forschungszentrum Jülich GmbH.
      Geschäftsbereich UMW.
      Fachbereich Transfer und Marktentwicklung UMW4.
      z.Hd. Herrn Nazim Civilibal
      Zimmerstr. 26-27, 10969 Berlin.
      Der verschlossene (verklebte) innere Umschlag muss wie folgt beschriftet
      sein:
      ACHTUNG:
      Bitte ungeöffnet und mit Eingangsstempel und Uhrzeit an Herrn Nazim
      Civilibal weiterleiten.
      Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
      Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren:
      „Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien".
      Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Raum 2.76:
      11.6.2011, 13:00 Uhr.
      Es wird darauf hingewiesen, dass die rechtzeitige Zustellung des
      Teilnahmeantrags im Verantwortungsbereich des Bewerbers liegt. Eventuelle
      Verzögerungen eines Boten- oder Zustellservice werden dem Bewerber
      zugerechnet.
      Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache zu verfassen und mit einer
      Unterschrift zu versehen.
      Unvollständigkeit des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss des
      Teilnahmeantrages.
      Für die Erstellung des Teilnahmeantrags kann keine Vergütung gewährt
      werden.
      Die Vergabestelle hat für interessierte Wirtschaftsteilnehmer ergänzende
      Unterlagen zum Teilnahmeantrag erstellt, welche bei der unter Anhang A II)
      genannten Stelle angefordert werden können.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
      Villemombler Str. 76
      53123 Bonn
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist,
      kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter
      VI.4.1)
      genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108
      Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter
      müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter
      I.1) genannten
      Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag
      stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
      Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
      sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die
      Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein
      Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht
      unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn
      mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
      einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107
      Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
      Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein
      Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1
      GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
      nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der
      Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
      bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
      Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
      Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren
      Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vordem Zuschlag gemäß § 101 a
      Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      6.5.2012
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    • Bekanntmachung vergebener Aufträge
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
      Stresemannstraße 128-130
      Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,
      Projektträger Jülich
      Zu Händen von: Nazim Civilibal
      10117 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: n.civilibal@fz-juelich.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.bmu.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
      einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Umwelt

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
      Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 8: Forschung und Entwicklung
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
      Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in
      Deutschland.
      NUTS-Code DE

      II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Nach § 65 Erneuerbare-Energien-Gesetz in der ab 1.1.2012 geltenden Fassung
      (EEG 2012) hat dieBundesregierung das EEG zu evaluieren und dem Bundestag
      bis zum 31.12.2014 und dann alle vier Jahreeinen Erfahrungsbericht
      (EEG-EB) vorzulegen. Darüber hinaus berichtet BMU nach § 65a EEG 2012 der
      Bundesregierung erstmals zum 31.12.2012 und dann jährlich über den Ausbau
      der erneuerbaren Energien, dieErreichung der Ziele nach § 1 Absatz 2
      (EEG-Monitoringbericht, EEG-MB).
      Vor diesem Hintergrund schreibt BMU mehrere Vorhaben aus. Hierzu gehören
      Vorhaben, die:
      1. unmittelbar der Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines
      Erfahrungsberichtes gemäß § 65 EEGsowie der jährlichen Monitoringberichte
      gemäß § 65a EEG dienen;
      2. die mit der Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts sowie der
      EEG-Monitoringberichte in Zusammenhangstehen.
      Das Vorhaben "Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien" gehört zur zweiten
      Kategorie. Hier soll untersuchtwerden wie das EEG - und darüber hinaus die
      Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien in derStromerzeugung
      insgesamt - weiterentwickelt werden müssen, damit es künftigen neuen
      Anforderungengerecht werden kann.
      Die künftigen Anforderungen an die Rahmenbedingungen erneuerbaren Energien
      gehen mit ihremstarken Ausbau einher. Mit einem Anteil von nunmehr rund 20
      % am gesamten Stromverbrauch habensie keine Nischenfunktion mehr, sondern
      einen festen Platz in der Elektrizitätsversorgung. Aufgrund des
      Einspeisevorrangs und der Dominanz der fluktuierenden Energieträger Wind
      und Sonne prägen siezunehmend das Gesamtsystem. Künftig geht es nicht mehr
      nur darum, die erneuerbaren Energien in denMarkt einzuführen, sondern den
      weiteren Ausbau in Richtung der von der Bundesregierung festgelegtenZiele
      als Transformationsprozess des Gesamtsystems zu gestalten. Es gilt, die
      Rahmenbedingungen fürden Strommarkt und die Förderung der erneuerbaren
      Energien kohärent so weiterzuentwickeln, dass dieserTransformationsprozess
      volks- und elektrizitätswirtschaftlich optimiert wird.
      Anknüpfungspunkte für den Transformationsprozess sowie das künftige
      Energiesystem sind insbesondere dieKosten der Stromversorgung, die
      Skalierbarkeit der EEG-Regelungen, das Strommarktdesign, die
      Einbeziehungdes europäischen Binnenmarkts und die Optimierung des
      Gesamtsystems.
      Das Vorhaben zielt darauf ab, Instrumente und Maßnahmen zu entwickeln, die
      geeignet sind, denHerausforderungen beim weiteren Ausbau der erneuerbaren
      Energien entsprechend den vonder Bundesregierung festgelegten Zielen zu
      begegnen. Dabei sind auch polit-ökonomische bzw.institutionenökonomische
      Gesichtspunkte (z.B. Transaktionskosten, politischer Umsetzungs-
      undWeiterentwicklungsprozess etc.) möglicher Maßnahmen und Instrumente im
      Vergleich zum derzeitigenFördersystem zu betrachten. Auch Erfahrungen im
      Ausland sollen berücksichtigt werden.
      Kern des Projektes ist es, über die bisherige Systematik des EEG und über
      die in den bisherigen EEG-Erfahrungsberichten adressierten Gesichtspunkte
      "hinauszudenken" und in diesem Sinne – unterBerücksichtigung der
      Wechselwirkungen mit dem Strommarktdesign - Vorschläge zu einer
      substanziellenWeiterentwicklung des EEG bzw. der Rahmenbedingungen für den
      weiteren Ausbau der erneuerbaren Energienzu entwickeln. Bei den
      entwickelten Fortentwicklungsmöglichkeiten sind eventuelle
      Wechselwirkungen mit demEuroparecht, dem Verfassungsrecht sowie dem
      einfachgesetzlichen Recht zu berücksichtigen.
      Dabei sollen ggf. auch Ansätze geprüft werden, die in der Startphase des
      EE-Ausbaus als ungeeignet eingestuftwurden, die sich nun aber angesichts
      der inzwischen erreichten Marktreife, der etablierten Marktstrukturensowie
      des erreichten Volumens für den weiteren Ausbau eignen könnten.
      Das gewählte Vergabeverfahren läuft in zwei Schritten ab. Zunächst werden
      mit der BekanntmachungTeilnehmer aufgefordert, sich am Verfahren zu
      beteiligen. Hierzu ist ein Teilnahmeantrag mit Unterlagen,aus der die
      Eignung des Teilnehmers für den Auftrag hervorgeht, an die in die in der
      Bekanntmachung unterAnhang A III) genannte Stelle zu senden. Die Eignung
      wird anhand der in der Bekanntmachung unter III.2genannten Bedingungen
      festgestellt. Hierzu können ergänzende Unterlagen bei der unter Anhang A
      II) genannten Stelle angefordert werden. Im zweiten Schritt werden drei
      Teilnehmer, die in Bezug auf die objektivenEignungskriterien die höchste
      Punktzahl erreichen, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierfür werden mit
      derAufforderung zur Angebotsabgabe weitere Unterlagen u.a. die
      Leistungsbeschreibung übersandt. Des Weiterenist geplant, im Rahmen des
      weiteren Vergabeverfahrens über die Angebote zu verhandeln.

      II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      73000000, 71350000, 71356000

      II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
      1. Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes. Gewichtung 60
      2. Preis. Gewichtung 30
      3. Organisatorische Umsetzung. Gewichtung 10

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      Auftragsbekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 090-148494 vom 11.5.2012

      Abschnitt V: Auftragsvergabe
      Bezeichnung: Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien.

      V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
      17.10.2012

      V.2) Angaben zu den Angeboten
      Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

      V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
      Zuschlag erteilt wurde
      Frauenhofer Gesellschaft
      Hansastraße 27 c
      80686 München
      DEUTSCHLAND

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.2) Zusätzliche Angaben:
      Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den
      Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A.
      Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem
      Zuschlag gem. § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
      informiert worden.

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
      Villemombler Straße 76
      53123 Bonn
      DEUTSCHLAND

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
      Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist,
      kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter
      VI.4.1)
      genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108
      Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter
      müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter
      I.1) genannten
      Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag
      stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
      Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
      sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die
      Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein
      Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht
      unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn
      mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
      einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107
      Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
      Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein
      Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1
      GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
      nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat
      der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
      bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
      Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
      Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren
      Angebote nicht berücksichtigt worden, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101
      a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      6.11.2012
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