• DE-24340 Eckernförde
  • 07/2010
  • Result
  • (ID 27453)

Städtebauliches Gutachterverfahren Binnenhafen-Nooröffnung Eckernförde

other procurement procedure
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    • Architekten
      petersen pörksen partner architekten | stadtplaner, Lübeck (DE), Hamburg (DE) Büroprofil

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      Andresen Landschaftsarchitektur, Lübeck (DE)

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      urbanus, Lübeck (DE)

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      Knabe Beratende Ingenieure GmbH, Hamburg (DE)

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      Christine Edmaier, Berlin (DE)

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      TOPOTEK 1, Berlin (DE) Büroprofil

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      LINDSCHULTE Ingenieure + Architekten, Düsseldorf (DE), Erfurt (DE), Potsdam (DE)

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    • Architekten
      raumwerk, Frankfurt/M (DE) Büroprofil

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      club L94, Köln (DE) Büroprofil

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      OBERMEYER Planen + Beraten, München (DE), Berlin (DE), Hannover (DE) Büroprofil

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    Decision 07.07.2010 Decision
    Procedure other procurement procedure
    Occupational groups Architekten, Landscape planners / Environmental planners, Traffic planners, Urban planners
    Desired number of participants: 5-15
    Type of building Urban planning
    Type of service Studie, Gutachten, Konzeptentwicklung
    Language German
    City DE-24340 Eckernförde
    Awarding authority / Client Stadt Eckernförde, Eckernförde (DE)
    Advisors Plusfünf Stadtentwicklung & Kommunalberatung, Lübeck (DE)
    Assignment
    Die Stadt Eckernförde plant im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbaus West" eine städtebauliche Entwicklung und Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt. Das Planungsgebiet umfasst die öffentlichen und privaten Flächen zwischen dem Eckernförder Binnenhafen, der Reeperbahn, dem Schulweg, der B 76 und der Noorstraße. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 9,85 ha. Zu den städtebaulichen und freiräumlichen Entwicklungszielen gehören insbesondere die Ansiedlung von freizeit- und hafentouristischen Einrichtungen, die Umgestaltung der öffentlichen Räume, Straßen und Plätze einschließlich einer Fortführung der Hafenpromenade des Binnenhafens vom Südufer über den Steindamm bis zum Nordufer. Geplant ist weiterhin die Verlegung eines vorhandenen Parkdecks Ecke Noorstraße/ Gaehtjestraße, die Neuordnung des ruhenden Verkehrs sowie die Neubebauung von Grundstücken entlang der Noorstraße und die Schließung von Baulücken entlang der Reeperbahn.
    Von zentraler Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung des Gebietes ist die Wiederherstellung der im Jahre 1928 geschlossenen Noor-Verbindung. Mit der neuen "Nooröffnung" soll eine funktionsfähige, stadträumlich wirksame und landschaftlich attraktive neue Verbindung zwischen der Förde und dem "Noor", einem westlich des Hafens liegenden Binnensee, geschaffen werden. Entlang der neuen Uferzonen sollen hochwertige Bauflächen in Kombination mit renaturierten Landschaftsflächen und neuen Fahrrad- und Wegverbindungen zum Noor entstehen.
    Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung und der Prozesshaftigkeit der Entwicklungen sollen Planungen für die städtebauliche Neuordnung des Gebietes im Rahmen eines moderierten, zweistufigen, kooperativen städtebaulichen Gutachterverfahrens von qualifizierten Planungsteams entwickelt werden. Dazu werden in einem vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahren 15 qualifizierte Planungsteams ausgewählt. Zur Teilnahme können sich Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten, Freiraumplanern, Verkehrsplanern und Sonderingenieuren bewerben. Der Meinungsaustausch zwischen den Planungsteams und der Stadt Eckernförde findet in moderierten Kolloquien statt. An den Kolloquien nehmen seitens der Stadt Eckernförde Mitglieder der Ratsfraktionen, der Verwaltung, Planungsbetroffene sowie beratende externe Fachplaner teil.
    Aufgabe der ersten Stufe ist die Erarbeitung grundlegender Entwicklungsideen und Konzepte. Bis zu 5 besonders qualifizierte Konzepte werden ausgewählt. Sie sollen in einer zweiten Bearbeitungsstufe vertieft und konkretisiert werden. Ziel des kooperativen Verfahrens ist die Erarbeitung qualitativ hochwertiger, grundsätzlich realisierungsfähiger städtebaulich-freiräumlicher Planungen. Für die Planungsleistungen der Stufen 1 und 2 wird ein Bearbeitungshonorar gezahlt. Nach Abschluss des kooperativen Verfahrens ist beabsichtigt, eine bzw. mehrere Arbeitsgemeinschaft mit weiteren Planungen und deren abschnittsweise Umsetzung zu beauftragen. Die Finanzierung der weiteren Planungen und Baumaßnahmen erfolgt im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbau West".
    Information

    Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten, Freiraumplanern, Verkehrsplanern und Sonderingenieuren.

    Kontakt: Herr Dr. Volker Zahn, info@plusfuenf.de


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    • BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Plusfünf Stadtentwicklung & Kommunalberatung, Buchenweg 23, Kontakt Plusfünf, z. Hd. von Herrn Dr. Volker Zahn, D-23568 Lübeck. Tel. +49 4513080858. E-Mail: info@plusfuenf.de. Fax +49 4513977550. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Sonstiges: Regional- oder Lokalbehörde. BIG-Städtebau GmbH als Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Eckernförde. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Städtebauliches Gutachterverfahren Binnenhafen-Nooröffnung Eckernförde.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 12. Hauptort der Dienstleistung: Eckernförde.

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die Stadt Eckernförde plant im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbaus West" eine städtebauliche Entwicklung und Neuordnung der nordwestlichen Innenstadt. Das Planungsgebiet umfasst die öffentlichen und privaten Flächen zwischen dem Eckernförder Binnenhafen, der Reeperbahn, dem Schulweg, der B 76 und der Noorstraße. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 9,85 ha. Zu den städtebaulichen und freiräumlichen Entwicklungszielen gehören insbesondere die Ansiedlung von freizeit- und hafentouristischen Einrichtungen, die Umgestaltung der öffentlichen Räume, Straßen und Plätze einschließlich einer Fortführung der Hafenpromenade des Binnenhafens vom Südufer über den Steindamm bis zum Nordufer. Geplant ist weiterhin die Verlegung eines vorhandenen Parkdecks Ecke Noorstraße/ Gaehtjestraße, die Neuordnung des ruhenden Verkehrs sowie die Neubebauung von Grundstücken entlang der Noorstraße und die Schließung von Baulücken entlang der Reeperbahn. Von zentraler Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung des Gebietes ist die Wiederherstellung der im Jahre 1928 geschlossenen Noor-Verbindung. Mit der neuen "Nooröffnung" soll eine funktionsfähige, stadträumlich wirksame und landschaftlich attraktive neue Verbindung zwischen der Förde und dem "Noor", einem westlich des Hafens liegenden Binnensee, geschaffen werden. Entlang der neuen Uferzonen sollen hochwertige Bauflächen in Kombination mit renaturierten Landschaftsflächen und neuen Fahrrad- und Wegverbindungen zum Noor entstehen. Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung und der Prozesshaftigkeit der Entwicklungen sollen Planungen für die städtebauliche Neuordnung des Gebietes im Rahmen eines moderierten, zweistufigen, kooperativen städtebaulichen Gutachterverfahrens von qualifizierten Planungsteams entwickelt werden. Dazu werden in einem vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahren 15 qualifizierte Planungsteams ausgewählt. Zur Teilnahme können sich Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten, Freiraumplanern, Verkehrsplanern und Sonderingenieuren bewerben. Der Meinungsaustausch zwischen den Planungsteams und der Stadt Eckernförde findet in moderierten Kolloquien statt. An den Kolloquien nehmen seitens der Stadt Eckernförde Mitglieder der Ratsfraktionen, der Verwaltung, Planungsbetroffene sowie beratende externe Fachplaner teil. Aufgabe der ersten Stufe ist die Erarbeitung grundlegender Entwicklungsideen und Konzepte. Bis zu 5 besonders qualifizierte Konzepte werden ausgewählt. Sie sollen in einer zweiten Bearbeitungsstufe vertieft und konkretisiert werden. Ziel des kooperativen Verfahrens ist die Erarbeitung qualitativ hochwertiger, grundsätzlich realisierungsfähiger städtebaulich-freiräumlicher Planungen. Für die Planungsleistungen der Stufen 1 und 2 wird ein Bearbeitungshonorar gezahlt. Nach Abschluss des kooperativen Verfahrens ist beabsichtigt, eine bzw. mehrere Arbeitsgemeinschaft mit weiteren Planungen und deren abschnittsweise Umsetzung zu beauftragen. Die Finanzierung der weiteren Planungen und Baumaßnahmen erfolgt im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Stadtumbau West".

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71410000, 71400000.

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.

      II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.2) Optionen: Nein.
      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertreterin /bevollmächtigtem Vertreter.

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, — Sich Bewerbende und Bietende, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung von Gerichts- oder Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die Auskunft darf nicht älter als 3 Monate sein, — Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, — Erklärung über den Nichtausschluss von öffentlichen Aufträgen der Stadt Eckernförde/ des Landes Schleswig- Holstein.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Stadt Eckernförde verbindet mit der städtebaulichen Entwicklung der Eckernförder Innenstadt hohe Anforderungen an die Qualität und Attraktivität, die Funktionsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit der dort anzusiedelnden bzw. zu entwickelnden Nutzungen, Einrichtungen und Betriebe. Gleiche Anforderungen werden an die städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten der Bebauung und der Architektur, der Freiflächen und der Erschließungsanlagen gestellt. Diese qualitativen Kriterien, verbunden mit entsprechenden Erfahrungen und der Leistungsfähigkeit von Planern/ Ingenieuren bei der prozesshaften Entwicklung von Planung und der Realisierung von Bauvorhaben, die der in Eckernförde gestellten Aufgabe ähneln oder mit ihr vergleichbar sind, werden die Grundlage für die Auswahl von Arbeitsgemeinschaften darstellen. Die am Interessenbekundungsverfahren teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften haben ihren formlosen Bewerbungen Unterlagen/Nachweise beizufügen, aus denen zu erkennen ist, welche Erfahrungen und Qualifikation die zur Person benannten Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit ähnlichen oder vergleichbaren Planungen und Baumaßnahmen haben. Die Unterlagen sollen zugleich den städtebaulichen, freiraumplanerischen, architektonischen und konstruktiven Qualitätsanspruch erkennen lassen, den die verantwortlichen Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft an Planungen und Baumaßnahmen stellen. Die am Interessenbekundungsverfahren teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften haben ihren formlosen Bewerbungen folgende Unterlagen/ Nachweise beizufügen: — Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft in ihrer Gesamtheit durch Angabe von durchschnittlichen Umsätzen in den zurückliegenden 3 Jahren.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die am Interessenbekundungsverfahren teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften haben ihren formlosen Bewerbungen folgende Unterlagen/ Nachweise beizufügen: — Nachweis über Erfahrungen/Referenzprojekte bei der Erarbeitung komplexer, prozessorientierter städtebaulicher Entwicklungsplanungen, — Nachweis über Erfahrungen/Referenzprojekte mit städtebaulichen und freiräumlichen Planungen zum Thema Bauen am Wasser, — Nachweis über Erfahrungen/Referenzprojekte mit Planungen und Baumaßnahmen zur Umgestaltung öffentlicher Räume, Hafenpromenaden und Uferzonen in innerstädtischen Lagen, — Nachweis über Erfahrungen/Referenzprojekte mit dem technischen Entwurf und dem Bau von Wasser-/ Ufer-/ Kaianlagen und Brücken, — Technische und personelle Leistungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft, Größe der einzelnen Büros, — Benennung und Qualifikation der verantwortlichen Mitarbeiter, die innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für die Bearbeitung der städtebaulichen, freiräumlichen und ingenieur-/wasserbaulichen Aufgaben zuständig sind, — Referenzprojekte müssen in geeigneter Weise die planerische, gestalterische und konstruktive Qualität der Projekte erkennen lassen.

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja. Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten, Freiraumplanern, Verkehrsplanern und Sonderingenieuren.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl:
      5. Höchstzahl: 15 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: — Erfahrungen bei der Erarbeitung komplexer städtebaulicher Entwicklungsplanungen, — Erfahrungen mit städtebaulichen und freiräumlichen Planungen zum Thema Bauen am Wasser, — Erfahrungen mit Planungen/ Baumaßnahmen zur Umgestaltung öffentlicher Räume, Hafenpromenaden und Uferzonen in innerstädtischen Lagen, — Erfahrungen mit Entwurf und Bau von Ingenieurbauwerken (insbesondere Wasser-/ Ufer-/ Kaianlagen und Brücken), — Planerische, gestalterische, konstruktive Qualität geplanter und realisierter Projekte, — Technische und personelle Leistungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft, — Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft, — Qualifikation der verantwortlichen Projektbearbeiter.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja.

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 24.11.2009 - 18:00.

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Schleswig-Holstein, Reventlouallee 2-4, Postfach 7128, D-24171 Kiel.

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 19.10.2009.
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Call for tenders announced 21.10.2009
Result published 16.09.2010
Last updated 05.10.2012
Competition ID 3-27453
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