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Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Köln vom 13.4.2010 sollen die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der Bühnen Köln am Offenbachplatz - Opernhaus aus dem Jahr 1957 mit ca. 1.300 Plätzen und Schauspielhaus aus dem Jahr 1962 mit ca. 650 Plätzen – ggf. unter Einbeziehung der Opernterrassen (1957/58) generalsaniert werden. Ziel der Baumaßnahme ist eine Behebung bauphysikalischer, akustischer und konstruktiver Schwachpunkte in der vorhandenen Substanz, die Beseitigung infrastruktureller und sicherheitstechnischer Defizite sowie eine Optimierung der betrieblichen und künstlerischen Abläufe. Weiterhin soll die Raumakustik in den Bühnen- und Zuschauerräumen optimiert und die gesamte Bühnentechnik erneuert werden.
In der hierzu erstellten Machbarkeitsstudie, Grundlage des einzuholenden Ratsbeschlusses, werden zwei Sanierungsvarianten untersucht, die sich hinsichtlich der Organisation der internen Funktionsbereiche, des Umgangs mit den Opernterrassen (Kernsanierung des Bestandsgebäudes bzw. Neubau anstelle der Opernterrassen) und hinsichtlich Art/Lage/Umfang von Erweiterungsbaumaßnahmen unterscheiden. Beiden Varianten gemeinsam ist eine Unterbauung des Betriebshofs und eine neue gemeinsame Anlieferung für beide Theater im Bereich des Betriebshofs an der Krebsgasse. Der Untersuchungsauftrag beinhaltet auch eine Betrachtung verschiedener baulicher Abläufe, zum einen die Aufnahme der Baumaßnahmen erst nach Schließung beider Häuser und Wiederinbetriebnahme der Spielstätten nach Beendigung aller Baumaßnahmen, zum anderen vorgezogene Maßnahmen (z.B.
Abbruch nichttragender Elemente im Hinterhaus der Oper) bei teilweise laufendem Spielbetrieb.
Die Beschlussfassung über den weiteren Planungsauftrag ist für Oktober 2010 angestrebt. Sofern der Planungsauftrag an die Bühnen einen Neubau anstelle der Opernterrassen beinhaltet, wird dieser nicht Bestandteil der Aufgabenstellung für die hier ausgeschriebenen Fachplanungsleistungen.
Die Baumaßnahme umfasst insgesamt neben zwei bis vier Spielstätten (Oper, Schauspiel und ggf. Kinder-/Kammeroper und Studiobühne) u.a. die für den Betrieb der Spielstätten notwendigen künstlerischen, kaufmännischen und technischen Funktionsbereiche, Proberäume für die drei Sparten Musik-, Sprechtheater und Tanz, Künstlergarderoben sowie Betriebs- und Aufenthaltsräume für die technischen Abteilungen. Sie verlangt die Integration komplexer Funktionsanforderungen aus den Bereichen Bühne, Zuschauerhaus, Magazine, Foyers, Garderoben, Ateliers, Büros sowie Kantine für ca. 650 Mitarbeiter der Spielstätten.
Der Bruttorauminhalt der bestehenden Gebäude beträgt ca. 241.000 cbm, davon entfallen ca. 174.000 cbm auf das Opernhaus, ca. 58.000 cbm auf das Schauspielhaus und ca. 9.000 cbm auf die Opernterrassen. Die vorab skizzierten Planungen erfordern im Opernhaus wie auch im Schauspielhaus sowohl innerhalb als auch außerhalb der bestehenden Raum- und Tragwerkstrukturen teilweise massive Veränderungen. Die Gebäude müssen im Zuge der Generalsanierung voraussichtlich überwiegend bis auf den Rohbau zurückgebaut werden. Die Fassaden sollen unter Beachtung der denkmalpflegerischen Prämissen mit verbessertem Wärmeschutz ausgebildet, die Haustechnik nach dem neuesten Stand der Technik und den geltenden Vorschriften durch eine neue, energieeffiziente Gebäudetechnik ersetzt werden.
Die Erweiterungsbaumaßnahmen (ober- und unterirdisch) haben eine Größenordnung von rd. 43.000 cbm und optional bis zu rd. 72.000 cbm.
Für die Bauausführung ist eine losweise und eine gewerkeweise Vergabe vorgesehen. Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb erfolgen.
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1.
Gebäudetyp: Kulturbau und andienende Werkstatträume (z.B.
Bühnenschlosserei und -schreinerei, Kostümabteilung, Maske, Requisite und Rüstkammer); 2. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand, insbesondere Generalsanierung und Ausführungen in denkmalgeschützter Substanz, sowie Kombination von Alt- und Neubausubstanz (Erweiterungsbauten); 3.
Größenordnung (je nach Ratsbeschluss): von rd. 275.000 cbm bis 305.000 cbm BRI. Die möglichen Kosten inkl. aller Erweiterungsmaßnahmen liegen zwischen 253 und 279 Mio. € brutto (KG 200-700). Die Ausführungsvariante wird mit dem Planungsbeschluss festgelegt.
Die vorgesehene Vergabe betrifft folgende Baumaßnahmen: Sanierung von Opern- und Schauspielhaus einschließlich Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie optional Sanierung der Opernterrassen.
Ausgeschrieben sind Planungsleistungen für Thermische Bauphysik gem. HOAI Anlage 1.2 und Planungsleistungen für Schallschutz gem. HOAI Anlage 1.3.1 und 1.3.2: Im Bereich der Thermischen Bauphysik gem. HOAI Anlage 1.2 sind neben den Leistungen zum Wärmeschutz, Leistungsphasen 1 bis 5 gem. HOAI Anlage 1.2.2. Absatz 1 folgende Leistungen nachgefragt: 1. Erstellen eines Energieausweises nach EnEV; 2. Planung besonderer Energiestandards (gezielte vorgegebene Unterschreitung des EnEV-Niveaus) im Sinne von HOAI Anlage 1.2.1, Abs. 2, Nr. 3; 3. Bewerten und optimieren des sommerlichen Wärmeschutzes; 4. Leistungen zum Begrenzen der dampfdiffusionsbedingten Wasserdampfkondensation auf und in den Konstruktionsquerschnitten; 5. Überprüfung der vorhandenen Baukonstruktion im Hinblick auf den hygienisch erforderlichen Mindest-Wärmeschutz im Sinne von HOAI Anlage 1.2.1, Abs. 2, Nr. 5; 6. Ermitteln vorhandener Wärmebrücken (zweidimensional/dreidimensional); 7. Bewertung vorhandener Wärmebrücken im Hinblick auf ihr Temperatur- und Wärmestromverhalten; 8. Leistungen zum Regulieren des Feuchte- und Wärmehaushaltes von belüfteten Fassaden- und Dachkonstruktionen; 9. Messungen an Bauteilen und Baustoffen: Feuchtemessungen; 10. Messungen an Bauteilen und Baustoffen: Messungen zur Bestimmung der Sorptionsfähigkeit; 11. Messungen an Bauteilen und Baustoffen: Bestimmungen des Wärmedurchgangskoeffizienten am Bau; 12. Durchführen von Infrarot-Thermographien und Infrarot-Temperaturmessungen; 13. Erstellen von detaillierten abdichtungstechnischen Konzeptionen nach DIN 18195, DIN 18531 (Flachdächer/Terrassen); 14. Angaben zu Schutzmaßnahmen gegen im Inneren anfallende Feuchtigkeit, gegen witterungsbedingte Feuchtigkeit sowie bodengeführtes Wasser und drückendes Wasser; 15. Erstellung eines Bauteilkataloges (Erstellen von Vorgaben von Regeldetails und Aufbauten mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung).
Im Bereich des Schallschutzes gem. HOAI Anlage 1.3 sind neben den Leistungen zum Schallschutz (Leistungen zur Planung und zum Nachweis der Erfüllung von Schallschutzanforderungen, HOAI Anlage 1.3.1. Absatz 2 Nummer 1), Leistungsphasen 1 bis 5 gem. HOAI Anlage 1.3.2. Absatz 1, folgende Leistungen nachgefragt: 1. Messungen von haustechnischen Anlagen in Gebäuden nach DIN 52219; 2. Messen und Bewerten Luftschalldämmung nach DIN EN ISO 140, DIN EN ISO 717- 1 und Bewertung nach DIN 4109 bzw. VDI 4100; 3. Messungen und Bewertung der Trittschalldämmung nach DIN EN ISO 140, DIN EN ISO 717- 2) und Planung von Maßnahmen zur Schallschutzoptimierung; 4. Berechnung und Nachweis des Außenlärms auf Grundlage der DIN 4109, der VDI 4100 und der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau); 5. Messungen von Schallemissionen; 6. Ermittlung des durch Lüftungsanlagen verursachten Schallpegels in Räumen (nach DIN EN 13779, VDI 2081); 7. Leistungen zum Schallimmissionsschutz für den Betrieb des Opernhauses bzw. Schauspielhauses; 8. Planung für Schwingungsisolierungen (Schalltechnische Entkopplung von U-Bahntrassen); 9. Schwingungsschutz haustechnischer Anlagen in Abstimmung mit den Fachplanungen; 10. Erstellung eines Bauteilkataloges (Erstellen von Vorgaben von Regeldetails und Aufbauten mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung).
Die herausragende Aufgabenstellung innerhalb des Projektes besteht in der energetischen und bauphysikalischen Bearbeitung der Erweiterungsbaumaßnahmen und Optimierung der Bestandsgebäude. Die Anforderungen an die energieeffiziente Bauweise und technische Qualität sind durch die “Energieleitlinien der Stadt Köln” beschrieben.
Insbesondere durch die Beratung bei Anschluss- und Detailpunkten sollen Wärmebrücken und Schallübertragung schon in der Konstruktion minimiert und damit eine optimale bauphysikalische Qualität gesichert werden.
Bezüglich des Schallschutzes geht es um die Festlegung der Anforderung an den Schallschutz unter Berücksichtigung der örtlichen und auch zukünftig zu erwartenden Emissionen von außen wie auch intern und die Beratung zur Ausbildung und Bauart der Bauteile sowie Festlegung der trennenden und flankierenden Bauteile. Die Belastung durch Schallimmissionen ist so zu minimieren, dass zeitgleicher Probenbetrieb und Vorstellungen auf den verschiedenen Bühnen sowie den sonstigen dafür vorgesehenen Räumen, das Arbeiten in den Werkstatträumen wie auch alle übrigen Nutzungen gleichzeitig störungsfrei möglich sind und Beeinträchtigungen der Anlieger ausgeschlossen werden. Es geht um eine Beratung, die Entwicklung von Konzepten und Planungen zu allen technischen und rechtlichen Fragen, die Lösungen zu auftretenden Problemen in der Bauakustik aufzeigen und Vorschläge zur Gestaltung von Bauteilen zur Einhaltung der Forderungen im baulichen Schallschutz beinhalten. Auf eine interdisziplinäre Arbeitsweise wird vor allem im Hinblick auf die Raumakustik besonderer Wert gelegt.
Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2.
Eine losweise Vergabe der Fachplanungsleistungen ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Bewerbungen eines wirtschaftlich mit dem zur Beauftragung vorgesehenen Projektsteuerers verflochtenen Büros sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der/des Bewerber/s vom Verfahren.
Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen ein architektonisch hochwertiges Gebäudeensemble und technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen künstlerisch hervorragenden sowie wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
Zeitrahmen: 1. Maßnahmenbeginn/Beauftragung der Fachplanungsleistungen: voraussichtlich im Herbst 2010; 2. Planung und Realisierung der Gesamtmaßnahme: fünf Jahre; 3. Projektabschluss: im Nachgang. |