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Entsprechend Beschluss des Rats der Stadt Köln vom 13.4.2010 sollen die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der Bühnen Köln am Offenbachplatz – Opernhaus aus dem Jahr 1957 mit ca. 1 300 Plätzen und Schauspielhaus aus dem Jahr 1962 mit ca. 650 Plätzen – ggf. unter Einbeziehung der Opernterrassen (1957/58) generalsaniert werden. Ziel der Baumaßnahme ist eine Behebung bauphysikalischer, akustischer und konstruktiver Schwachpunkte in der vorhandenen Substanz, die Beseitigung infrastruktureller und sicherheitstechnischer Defizite sowie eine Optimierung der betrieblichen und künstlerischen Abläufe. Weiterhin soll die Raumakustik in den Bühnen- und Zuschauerräumen optimiert und die gesamte Bühnentechnik erneuert werden.
In der vorliegenden Machbarkeitsstudie, Grundlage des einzuholenden Ratsbeschlusses, wurden 2 Sanierungsvarianten untersucht, die sich hinsichtlich der Organisation der internen Funktionsbereiche, des Umgangs mit den Opernterrassen (Kernsanierung des Bestandsgebäudes bzw. Neubau anstelle der Opernterrassen) und hinsichtlich Art/Lage/Umfang von Erweiterungsbaumaßnahmen unterscheiden. Beiden Varianten gemeinsam ist eine nachträgliche Unterbauung des Kantinenhofs sowie des Betriebshofs und eine neue gemeinsame Anlieferung für beide Theater im Bereich des Betriebshofs an der Krebsgasse. Der Untersuchungsauftrag beinhaltet auch eine Betrachtung verschiedener baulicher Abläufe, zum einen die Aufnahme der Baumaßnahmen erst nach Schließung beider Häuser und Wiederinbetriebnahme der Spielstätten nach Beendigung aller Baumaßnahmen, zum anderen vorgezogene Maßnahmen (z.B. Abbruch nichttragender Elemente im Hinterhaus der Oper) bei teilweise laufendem Spielbetrieb.
Die Beschlussfassung über den weiteren Planungsauftrag ist für Oktober 2010 angestrebt. Sofern der Planungsauftrag an die Bühnen einen Neubau anstelle der Opernterrassen beinhaltet, wird dieser nicht Bestandteil der Aufgabenstellung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen zur Raumakustik.
Die Baumaßnahme umfasst insgesamt neben zwei bis 4 Spielstätten (Oper, Schauspiel und ggf. Kinder-/Kammeroper und Studiobühne) u.a. die für den Betrieb der Spielstätten notwendigen künstlerischen, kaufmännischen und technischen Funktionsbereiche, Proberäume für die drei Sparten Musik-, Sprechtheater und Tanz, Künstlergarderoben sowie Betriebs- und Aufenthaltsräume für die technischen Abteilungen. Sie verlangt die Integration komplexer Funktionsanforderungen aus den Bereichen Bühne, Zuschauerhaus, Magazine, Foyers, Garderoben, Ateliers, Büros sowie Kantine für ca. 650 Mitarbeiter der Spielstätten.
Der Bruttorauminhalt der bestehenden Gebäude beträgt ca. 234 000 cbm, davon entfallen ca. 167 500 cbm auf das Opernhaus, ca. 57 500 cbm auf das Schauspielhaus und ca. 9 000 cbm auf die Opernterrassen. Die vorab skizzierten Planungen erfordern im Opernhaus wie auch im Schauspielhaus sowohl innerhalb als auch außerhalb der bestehenden Raum- und Tragwerkstrukturen teilweise massive Veränderungen. Die Gebäude müssen im Zuge der Generalsanierung voraussichtlich überwiegend bis auf den Rohbau zurückgebaut werden. Die Fassaden sollen unter Beachtung der denkmalpflegerischen Prämissen mit verbessertem Wärmeschutz ausgebildet, die Haustechnik nach dem neuesten Stand der Technik und den geltenden Vorschriften durch eine neue, sehr energieeffiziente Gebäudetechnik ersetzt werden. Im Operhaus wie auch im Schauspielhaus werden u.a. im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung der Gebäude auch in den denkmalgeschützten Zuschauerräumen Umbaumaßnahmen erforderlich, die Auswirkungen auf die Akustik haben werden. Daneben sind im Opernhaus Veränderungen im Bereich des Orchestergrabens, im Proszeniumsbereich sowie im Raumgefüge Bühne/Hinterbühne geplant, im Schauspielhaus im Bereich der Balkone, des Proszeniums und des Orchestergrabens. Im Schauspielhaus ist eine variable Nutzung des Hochparketts vorgesehen. Sowohl im Opern- als auch im Schauspielhaus ist eine Erneuerung der Decke im Zuschauerraum vorgesehen.
Die Erweiterungsbaumaßnahmen (ober- und unterirdisch) haben eine Größenordnung von mind. rd. 43 000 cbm und optional bis zu rd. 64 500 cbm.
Für die Bauausführung ist eine losweise und eine gewerkeweise Vergabe vorgesehen. Die Baumaßnahmen werden ggf. teilweise bei laufendem Betrieb erfolgen. Die Bauphase erfolgt ggf. im 2-Schicht-Betrieb (Früh- und Spätschicht).
Die geplante Baumaßnahme zeichnet sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Kulturbau und andienende Werkstatträume (z.B.
Bühnenschlosserei und -schreinerei, Kostümabteilung, Maske, Requisite und Rüstkammer); 2. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand, insbesondere Generalsanierung und Ausführungen in denkmalgeschützter Substanz, sowie Kombination von Alt- und Neubausubstanz (Erweiterungsbauten); 3. Größenordnung (je nach Ratsbeschluss): von rd. 268 000 cbm bis 298 500 cbm BRI.
Die möglichen Kosten liegen bei Realisierung aller Erweiterungsmaßnahme bei ca. 253 000 000 EUR. Die Ausführungsvariante wird mit dem Planungsbeschluss festgelegt.
Die vorgesehene Vergabe betrifft folgende Baumaßnahmen: Sanierung von Opern- und Schauspielhaus einschließlich Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie optional Sanierung der Opernterrassen.
Ausgeschrieben sind die Fachplanungsleistungen für Raumakustik gem. HOAI Anlage 1.3.4 ff. für Haupt- und Nebenbühnen (2 bis 4 Spielstätten: Oper, Schauspiel und ggf. Kinder-/Kammeroper und Studiobühne) sowie ergänzende Räumlichkeiten wie Probebühnen, Chorsaal, u.ä.
Die vorgesehene Vergabe umfasst alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 5 gem. HOAI Anlage 1.3.5. sowie folgende Besondere Leistungen: — Raumakustische Bestandsmessungen, — Abnahmemessungen für reflexionsarme Räume, — Erstellung von elektroakustischen Erprobungs- und Abschlussmessungen, — CAD-gestützte Computersimulation der Schallausbreitung im Raum, — Raumakustische Simulationen am Computer und Auralisationen.
Eine losweise Vergabe der Fachplanungsleistungen für die Raumakustik ist aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe nicht beabsichtigt.
Die Aufgabenstellung des Raumakustikers innerhalb des Projektes besteht darin, die heute bereits anerkannt gute Akustik des unter Denkmalschutz stehenden Opernsaals durch geeignete Mittel – vor allem der Verbesserung der Akustik des Orchestergrabens und des Proszeniums – noch zu optimieren.
Die Herausforderung besteht darin, unter Beachtung der denkmalpflegerischen Prämissen die baulich-räumliche und gestalterische Qualität des Riphahnsaals zu erhalten und das Haus akustisch für die europäische Oberklasse zu qualifizieren.
Neben dem zentralen Zuschauersaal (ca. 10 000 cbm) mit Bühne und Bühnenturm (ca. 15 800 cbm) umfasst der Auftrag im Opernhaus insbesondere folgende bestehende bzw. neu konzipierte Raumvolumen: Probebühnen (insg.
ca. 12 000 cbm), Probe- und Ballettsäle (insg. ca. 13 000 cbm), Chorsaal (ca. 700 cbm), Option Kinderoper (ca. 2 800 cbm), diverse Stimmzimmer und Tonstudios (ca. 10 900 cbm) sowie das mehrgeschossige Foyer (ca. 10 000 cbm).
Im Schauspielhaus soll die Spielstätte für das Sprechtheater so optimiert werden, dass die unmittelbare Hörsamkeit der Akteure verbessert und an allen Zuschauerplätzen eine gute raumakustische Qualität erzielt werden.
Hierzu wird u.a. eine Neukonzeption der Deckenausformung erforderlich.
Auch hier sind die Anforderungen der Denkmalpflege zu beachten.
Neben dem zentralen Zuschauersaal (ca. 5 100 cbm) mit Bühne und Bühnenturm (ca. 12 000 cbm) umfasst der Auftrag im Schauspielhaus insbesondere den Foyerbereich (rd. 2 500 cbm).
Neben den vorgenannten, in direkter Verbindung mit der künstlerischen Darbietung und Vorbereitung stehenden Räumen sind weitere Räume raumakustisch zu bearbeiten: insbesondere Werkstätten, Garderoben, Räume für Gastronomie sowie Büroräume, um eine sog. „Lärmigkeit“ zu vermeiden.
Die Aufgabe besteht in der Beratung zu allen raumakustisch relevanten Fragestellungen - u.a. Definition der akustischen Anforderungen, Festlegung der akustischen Eigenschaften der Oberflächen, Entwurf der akustischen Raumgestalt - und optional in der Beratung bei der Planung der elektroakustischen Anlagen.
Optionale Leistungen: s. Ziff. II.2.2.
Die bühnenspezifische Ausstattung obliegt dem Fachplaner für die Theatertechnik.
Bewerbungen eines wirtschaftlich mit dem zur Beauftragung vorgesehenen Projektsteuerers verflochtenen Büros sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss der/des Bewerber/s vom Verfahren.
Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Im Ergebnis der Baumaßnahmen sollen ein architektonisch hochwertiges Gebäudeensemble und technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen künstlerisch hervorragenden sowie wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
Zeitrahmen: 1. Maßnahmenbeginn/Beauftragung der Fachplanungsleistungen: voraussichtlich im Herbst 2010; 2. Planung und Realisierung der Gesamtmaßnahme: 5 Jahre; 3. Projektabschluss: im Nachgang. |