• DE-85356 München - Flughafen
  • 08/2012
  • Resultado
  • (concurso 76076)

LV-Nr. D1538 - Planung Migration Automationsebene am Flughafen München

Procedimiento negociado
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  • Datos del proyecto

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    Decisión 08/2012 Decisión
    Procedimiento Procedimiento negociado
    Autorizados a participar Ingenieros constructores, Planificadores de equipamiento técnico para edificios
    Participantes reales: 4
    Tipo de edificación Tráfico
    Tipo del servicio Bauoberleitung, Objektüberwachung / Sonstige Dienstleistung / Technische Ausrüstung
    Área de admisión GPA
    Idioma Alemán
    Localidad DE-85356 München - Flughafen
    Contratista de obras Flughafen München GmbH, München (DE)
    Tarea
    a) Die Flughafen München GmbH (FMG) betreibt eine Gebäudeautomation mit insgesamt 220 000 Datenpunkten. Neben den "klassischen" Gewerken, wie Heizung und Lüftungsanlagen werden beispielsweise auch die Außen-, Vorfeldbeleuchtung und das Hindernisfeuer über die ZLT gesteuert, ebenso die komplette Steuerung Entrauchungsanlagen.
    Es ist beabsichtigt 1077 DDC – Controller vom Typ Honeywell HPEP R7044E in 330 Unterstationen auszutauschen; b) Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen für die Migration von 1 077 Controller inklusive Netzwerkplanung (Architektur, Segmentierung, Router, Switche etc.) und Anbindung an den Bestand bzw. der Managementebene auch unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der IT Sicherheitsrichtlinien, in den Bereichen Terminal 1, nördliches und südliches Bebauungsband.
    Der Auftraggeber hat ein Konzept für den Austausch der DDC-Controller erstellt. Dieses Konzept sieht vor, die HPEP – Controller durch offene DDC – Einheiten neuester Generation zu ersetzen.
    Folgende Gesichtspunkte sind dabei zu beachten: — Einhaltung der technischen Standards: —— EN ISO 16484, —— Werknorm Handbuch 21, insbesondere N23 Teil 1 bis 4, N30, N38, — Wirtschaftlichkeit, — Betriebsfreundlichkeit, — minimale Umbauzeit im laufenden Betrieb.
    Das bereits erstellte Konzept, sowie die Erkenntnisse aus bereits testweise umgebauten Unterstationen sind bei der Planung im Auftragsfall zu berücksichtigen.
    Der Austausch ist so zu planen, dass der vorhandene Istzustand (Datenpunkte, Regelung, Zeitprogramme, Parameter usw.) komplett auf die neuen Regeleinheiten übertragen wird.
    Sowohl die vorhandenen Feldgeräte als auch die Unterstationen mit den Schaltschrankein-bauten müssen übernommen werden. Die Arbeiten sind mit den Gewerkeverantwortlichen zu koordinieren. Der korrekt ausgeführte Umbau muss zeitnah sichergestellt werden.
    Werden aufgrund neuerer behördlicher Auflagen (z.B.: bei der Entrauchungssteuerung) Änderungen erforderlich, sind diese in die Planung einzuarbeiten. Ähnliches gilt dort, wo wegen der zur Verfügung stehenden neuen technischen Möglichkeiten, Verbesserungen erzielt werden können (z.B.: durch den Einsatz dezentrale Ein-/Ausgabemodule).
    Der eigentliche Umbau erfolgt, aufgeteilt nach Zonen, gestaffelt in den Jahren 2012 bis 2017.
    Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (auf Ziffer
    Volumen de servicios prestados
    a) Beauftragungsblock 1 als Festbeauftragung: — Vervollständigung und Weiterführung der vorhandenen Unterlagen (Werknormen, Bestandsdokumentation, Konzept) zu einer vollständigen Vorplanung, — Leistungen der Entwurfsplanung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 3).
    b) Beauftragungsblock 2 als Option: — Leistungen der Ausführungsplanung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 5).
    c) Beauftragungsblock 3 als Option: — Leistungen Vorbereitung der Vergabe (HOAI-§ 53 Leistungsphase 6), — Leistungen Mitwirkung bei der Vergabe (HOAI-§ 53 Leistungsphase 7).
    d) Beauftragungsblock 4 als Option: Leistungen Objektüberwachung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 8).
    Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf obenstehender Leistungsphasen (Beauftragungsblöcke) vor.
    a) Beauftragungsblock 1 als Festbeauftragung: — Vervollständigung und Weiterführung der vorhandenen Unterlagen (Werknormen, Bestandsdokumentation, Diplomarbeit, Konzept) zu einer vollständigen Vorplanung, — Leistungen der Entwurfsplanung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 3).
    b) Beauftragungsblock 2 als Option: Leistungen der Ausführungsplanung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 5).
    c) Beauftragungsblock 3 als Option: — Leistungen Vorbereitung der Vergabe (HOAI-§ 53 Leistungsphase 6), — Leistungen Mitwirkung bei der Vergabe (HOAI-§ 53 Leistungsphase 7).
    d) Beauftragungsblock 4 als Option: Leistungen Objektüberwachung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 8).
    Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf obenstehender Leistungsphasen (Beauftragungsblöcke) vor.

  • Texto de la convocatoria de la licitación

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    • BEKANNTMACHUNG – SEKTOREN
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Flughafen München GmbH
      Nordallee 25
      z. H. Frau Dorothee Doranth
      85356 München - Flughafen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabe@munich-airport.de
      Fax +49 89975-61216
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei:
      den oben genannten Kontaktstellen
      Angebote/Anträge auf Teilnahme sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS
      Flughafenanlagen

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      LV-Nr. D1538 - Planung Migration Automationsebene am Flughafen München.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Flughafen München.
      NUTS-Code DE21A

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      a) Die Flughafen München GmbH (FMG) betreibt eine Gebäudeautomation mit
      insgesamt 220 000 Datenpunkten. Neben den "klassischen" Gewerken, wie
      Heizung und Lüftungsanlagen werden beispielsweise auch die Außen-,
      Vorfeldbeleuchtung und das Hindernisfeuer über die ZLT gesteuert, ebenso
      die komplette Steuerung Entrauchungsanlagen.
      Es ist beabsichtigt 1077 DDC – Controller vom Typ Honeywell HPEP R7044E in
      330 Unterstationen auszutauschen;
      b) Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen für die
      Migration von 1 077 Controller inklusive Netzwerkplanung (Architektur,
      Segmentierung, Router, Switche etc.) und Anbindung an den Bestand bzw. der
      Managementebene auch unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der IT
      Sicherheitsrichtlinien, in den Bereichen Terminal 1, nördliches und
      südliches Bebauungsband.
      Der Auftraggeber hat ein Konzept für den Austausch der DDC-Controller
      erstellt. Dieses Konzept sieht vor, die HPEP – Controller durch offene DDC
      – Einheiten neuester Generation zu ersetzen.
      Folgende Gesichtspunkte sind dabei zu beachten:
      — Einhaltung der technischen Standards:
      —— EN ISO 16484,
      —— Werknorm Handbuch 21, insbesondere N23 Teil 1 bis 4, N30, N38,
      — Wirtschaftlichkeit,
      — Betriebsfreundlichkeit,
      — minimale Umbauzeit im laufenden Betrieb.
      Das bereits erstellte Konzept, sowie die Erkenntnisse aus bereits
      testweise umgebauten Unterstationen sind bei der Planung im Auftragsfall
      zu berücksichtigen.
      Der Austausch ist so zu planen, dass der vorhandene Istzustand
      (Datenpunkte, Regelung, Zeitprogramme, Parameter usw.) komplett auf die
      neuen Regeleinheiten übertragen wird.
      Sowohl die vorhandenen Feldgeräte als auch die Unterstationen mit den
      Schaltschrankein-bauten müssen übernommen werden. Die Arbeiten sind mit
      den Gewerkeverantwortlichen zu koordinieren. Der korrekt ausgeführte Umbau
      muss zeitnah sichergestellt werden.
      Werden aufgrund neuerer behördlicher Auflagen (z.B.: bei der
      Entrauchungssteuerung) Änderungen erforderlich, sind diese in die Planung
      einzuarbeiten. Ähnliches gilt dort, wo wegen der zur Verfügung stehenden
      neuen technischen Möglichkeiten, Verbesserungen erzielt werden können
      (z.B.: durch den Einsatz dezentrale Ein-/Ausgabemodule).
      Der eigentliche Umbau erfolgt, aufgeteilt nach Zonen, gestaffelt in den
      Jahren 2012 bis 2017.
      Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (auf Ziffer
      VI.3) e))
      der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71322000, 71521000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Ja

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      a) Beauftragungsblock 1 als Festbeauftragung:
      — Vervollständigung und Weiterführung der vorhandenen Unterlagen
      (Werknormen, Bestandsdokumentation, Konzept) zu einer vollständigen
      Vorplanung,
      — Leistungen der Entwurfsplanung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 3).
      b) Beauftragungsblock 2 als Option:
      — Leistungen der Ausführungsplanung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 5).
      c) Beauftragungsblock 3 als Option:
      — Leistungen Vorbereitung der Vergabe (HOAI-§ 53 Leistungsphase 6),
      — Leistungen Mitwirkung bei der Vergabe (HOAI-§ 53 Leistungsphase 7).
      d) Beauftragungsblock 4 als Option:
      Leistungen Objektüberwachung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 8).
      Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf obenstehender
      Leistungsphasen (Beauftragungsblöcke) vor.
      a) Beauftragungsblock 1 als Festbeauftragung:
      — Vervollständigung und Weiterführung der vorhandenen Unterlagen
      (Werknormen, Bestandsdokumentation, Diplomarbeit, Konzept) zu einer
      vollständigen Vorplanung,
      — Leistungen der Entwurfsplanung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 3).
      b) Beauftragungsblock 2 als Option:
      Leistungen der Ausführungsplanung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 5).
      c) Beauftragungsblock 3 als Option:
      — Leistungen Vorbereitung der Vergabe (HOAI-§ 53 Leistungsphase 6),
      — Leistungen Mitwirkung bei der Vergabe (HOAI-§ 53 Leistungsphase 7).
      d) Beauftragungsblock 4 als Option:
      Leistungen Objektüberwachung (HOAI-§ 53 Leistungsphase 8).
      Der Auftraggeber behält sich den schrittweisen Abruf obenstehender
      Leistungsphasen (Beauftragungsblöcke) vor.

      II.2.2) Optionen
      Ja
      Beschreibung der Optionen: Abrufoption für die jeweils nachfolgenden
      Beauftragungsblöcke (HOAI-Leistungsphasen) siehe oben Ziffer
      II.2.1) der
      vorliegenden Bekanntmachung.

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Beginn: 1.11.2011 Ende: 31.12.2017

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten
      Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
      auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
      Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
      Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft
      einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss
      eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
      Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
      Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
      Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
      Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
      Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
      Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
      Nein

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: a) Rechtsverbindliche Eigenerklärung des
      Bewerbers:
      aa) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein
      vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels
      Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
      bb) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21
      Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
      cc) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur
      Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr.
      3 SektVO;
      dd) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,
      Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese
      Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO;
      ee) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch
      die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das
      Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs.
      4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine
      Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst
      gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser
      Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen
      handelden Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
      Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten
      Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOF
      (siehe nachfolgend Ziffer
      VI.3) a) inhaltsgleich sind und deshalb
      Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOF beziehen, hier nicht
      ausreichen.
      b) Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand Ingenieur/Architekt:
      siehe nachfolgend Ziffer
      III.3.1);
      c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens
      insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines
      Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen
      Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen
      Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner
      gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit
      anderen Architektur-/Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen
      betroffen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall beim Auftraggeber die
      Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenkonflikts
      auszulösen.
      Auf Ziffer
      VI.3) b) und Ziffer
      VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung
      wird verwiesen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      a) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung durch
      mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des
      Versicherers (Kopien ausreichend); aus den vorgelegten Unterlagen müssen
      insbesondere Angaben zur Versicherungslaufzeit und zu den Deckungssummen
      für Personen-, Sach- und Vermögensschäden hervorgehen. Maklerbestätigungen
      sind nur ausreichend, wenn daraus eindeutig der Berechtigung zur
      Vertretung des Versicherers hervorgeht;
      b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers, aufgeteilt für die
      letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
      c) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, aufgeteilt für die letzten 3
      abgeschlossenen Geschäftsjahre, der auf Planungsleistungen entfällt, die
      mit der vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind (im
      Sinne Ziffer
      III.2.3) b)), unter Angabe des Eigenleistungsanteils.
      Auf Ziffer
      VI.3) b) und Ziffer
      VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung
      wird verwiesen.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen a) Personaleinsatzkonzept: Der Bewerber hat ein
      Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem die konkret personenbezogene
      Mitarbeiterstruktur dargestellt ist und er personenbezogen namentlich
      benennen muss, mit welcher Mitarbeiterstruktur er im Auftragsfall die
      Vertragsleistungen erbringen wird (vorgesehenes Projektteam). Für die
      Darstellung der Personalstruktur müssen zu den
      Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern Angaben über deren berufliche Qualifikation,
      Berufserfahrung, Lebenslauf, Dauer der Zugehörigkeit zum Büro des
      Bewerbers sowie Angaben zur Verfügbarkeit im Auftragsfall enthalten sein.
      Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Angaben für alle Mitarbeiter der
      Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in einem einheitlichen
      Personaleinsatzkonzept dargestellt werden. Soweit der Bewerber den Einsatz
      von Subunternehmern beabsichtigt, müssen die voranstehenden Angaben für
      den Subunternehmer dargestellt werden;
      b) Schriftliche Angaben zum Unternehmen des Bewerbers, bezogen auf:
      — Maßnahmen zur Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement, beispielsweise
      Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbare Maßnahmen,
      — Bürostruktur mit Organigramm,
      — Technische Ausstattung,
      — Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den
      letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aufgeteilt in Festangestellte
      und freie Mitarbeiter, sowie deren beruflichen Qualifikation.
      c) Angaben zu Referenzen:
      Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekte
      aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36
      Monaten bei denen in Art und Umfang zu den in Ziffer
      II.1.5) beschriebenen
      Maßnahmen bei Flughafenanlagen oder vergleichbaren Anlagen vergleichbare
      Leistungen durchgeführt wurden und werden, mit folgenden Angaben für jedes
      Referenzprojekt:
      — Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
      Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
      — Bezeichnung und Standort des Referenzprojektes mit Kurzbeschreibung
      sowie Angaben zu den Investitionskosten (netto) und Auftragswert (netto)
      der erbrachten Planungsleistung,
      — Kurzbeschreibung der erbrachten Planungsleistungen mit Benennung der
      wesentlichen Leistungsträger sowie Beschreibung der Tätigkeiten dieser in
      den angegebenen Referenzen wie z.B.: Ausgangszustand (z.B.: Umbau im
      laufenden Betrieb, Zusammenführung von offenen und proprietären Systemen)
      Vorgaben, Anzahl der migrierten Datenpunkte bzw. DDC-Einheiten,
      — Angaben zu speziellen fachtechnischen Kenntnissen wie z.B.: auf den
      Gebieten "BACnet", Netzwerktechnik, Gateways etc.,
      — Zeitraum der Leistungserbringung,
      — Angaben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
      Subplanern oder in Kooperation mit anderen Ingenieurbüros erbracht wurden,
      ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
      Es wird darauf hingewiesen, dass die Bescheinigungen von Auftraggebern (z.
      B. gemäß § 10 Abs. 2b) der hier nicht anwendbaren VOF (siehe nachfolgend
      Ziffer
      VI.3) a) nicht die voranstehend geforderten Angaben zu
      Referenzobjekten ersetzen.
      Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft wird auf die Vorgaben aus
      nachfolgend Ziffer
      VI.3) b) besonders verwiesen. Zusätzlich wird auf
      Ziffer
      VI.3) e) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Ja
      Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt
      sind, die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu
      tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allge-meine Regelung zur
      Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie
      2005/36/EG) in der Bundesrepublik Deutschland als "Beratender Ingenieur"
      oder "Ingenieur" tätig werden dürfen.
      Als Bewerber sind ferner natürliche Personen zugelassen, welche die
      Berufsqualifikation des Architekten ausüben und nach den
      Architektengesetzen der Länder berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu
      tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die
      gegenseitige Anerkennung der Diplome auf dem Gebiet der Architektur
      (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) berechtigt sind, in der
      Bundesrepublik Deutschland als Architekten tätig zu werden.
      Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und
      der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten
      Anforderungen erfüllen.
      Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden.

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebotdie Kriterien, die in den
      Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
      oder zur Verhandlung aufgeführt sind

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber
      LV-Nr. D1538 - Planung Migration Automationsebene

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für die Aushändigung von Verdingungs-/Ausschreibungs-
      und ergänzenden Unterlagen
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Anträge auf
      Teilnahme
      21.7.2011 - 14:00

      IV.3.5) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Anträge auf Teilnahme
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird
      gemäß ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb
      gemäß GWB und SektVO durchgeführt;
      b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
      aa) Bewerbergemeinschaften:
      Die unter Ziffer
      III.2.1) und Ziffer
      III.2.2) der vorliegenden
      Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der
      Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
      (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft
      für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Ziffer

      III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen
      sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der
      Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Gewerk, welches dieses Mitglied
      im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird,
      vorzulegen.
      Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer
      Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Ziffer
      III.1.3) der vorliegenden
      Bekanntmachung hingewiesen.
      bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter:
      Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften)
      oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner
      finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf
      Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende
      Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die
      rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
      entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
      Die unter Ziffer
      III.2.1) bis
      III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung
      benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen,
      wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die
      Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber
      oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum
      Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
      cc) Subplaner:
      Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subplanern,
      so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche
      Leistungsbereiche von Subplanern übernommen werden sollen; ferner sind die
      vorgesehenen Subplaner zu benennen und für diese die Eignungsnachweise
      entsprechend oben Ziffer
      VI.3) b), aa), bereits mit dem Teilnahmeantrag
      vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der
      benannten Subplaner über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des
      Bewerbers die erklärten Subplanerleistungen als Subplaner zu erbringen.
      c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache
      einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
      d) Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für
      deren Eingang gemäß Ziffer
      IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe
      der Kontaktstelle gemäß Ziffer
      I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem
      Hinweis "Teilnahmewettbewerb Planung Migration Automationsebene am
      Flughafen München - LV-Nr. D1538 - Nicht öffnen" zu versehen. Eine
      Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber
      ist unzulässig;
      e) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
      Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand
      der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen
      und bewerten. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und
      Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags,
      sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung
      berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der
      Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze
      Abwertungen zur Folge.
      Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nach
      § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich vor
      Teilnahmeanträge bei Zweifeln an der Eignung wegen fehlender Nachweise
      oder Erklärungen nicht zu berücksichtigen.
      Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber
      den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 8
      beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben,
      dass mehr als 10 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten
      Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe
      eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die
      Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der
      Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten
      Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der
      Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal
      1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal
      700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Ziffer
      III.2.3), maximal
      200 Punkte entfallen auf die Eig-nungsvoraussetzungen gemäß Ziffer

      III.2.2) und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß
      Ziffer
      III.2.1).
      Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Ziffer

      III.2.1) bis
      III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise
      und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise
      wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
      — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
      uneingeschränkt,
      — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
      jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
      aufweisen,
      — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
      jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
      Schwächen aufweisen,
      — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
      jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen
      aufweisen oder: die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
      jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen,
      — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
      jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
      aufweisen,
      — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
      jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
      oder: die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen
      Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
      Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede
      Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem
      bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl
      entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
      Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
      vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden.
      f) Die in Ziffer
      II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt
      der Anpassung und Aktualisierung. Derzeit besteht folgende Terminplanung:
      — Abschluss Ausführungsplanung bis 30.4.2012,
      — Vergabe der Ausführungsleistungen bis 31.9.2012,
      — Abschluss der Gesamtmaßnahme bis 31.12.2017.
      g) Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge
      zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich
      die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung;
      h) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im
      Besitz des Auftraggebers;
      i) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 12.7.2011
      in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer
      I.1) vorliegen;
      j) Ab Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen
      behält sich der Auftraggeber die Einstellung des Vergabeverfahrens vor;
      k) Ab Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten
      behält sich der Auftraggeber eine Einstellung des Vergabeverfahrens vor;
      l) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
      vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
      Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich
      wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Be-kanntmachungen
      nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben
      wiedergegeben wird.
      m) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
      Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe
      eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in
      formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend
      ausschließen, die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich
      aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen,
      in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht
      ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt
      sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem
      Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle
      eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen
      Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder
      eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch
      mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern
      Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss
      hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend
      mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben,
      auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich
      vor, während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung
      verbleibenden Bieter auf der Grundlage der vorab benannten
      Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern;
      n) Es können nur Bewerbungen für die Gesamtleistung abgegeben werden;
      o) Hinweis zur Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen:
      Die Zusammenstellung und Einreichung der benannten Nachweise und
      Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
      Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) hat nach der Reihenfolge der
      Nennung gem. Ziffer
      III.2.1)–
      III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung in
      einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst zu erfolgen. Nur diese
      Informationen werden für die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines
      Angebots aufgefordert werden (siehe Ziffer
      VI.3) e) der vorliegenden
      Bekanntmachung), berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind
      nicht erwünscht.

      VI.4) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
      80534 München
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf
      die Rügeobliegenheiten nach § 107 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
      Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere
      unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
      des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erhältlich sind
      Siehe oben Ziffer
      VI.4.1) der vorliegenden Bekanntmachung

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      27.6.2011
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    • Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren
      Richtlinie 2004/17/EG

      Abschnitt I: Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Flughafen München GmbH
      Postfach 23 17 55
      Zu Händen von: Frau Renate Lohmair
      85326 München - Flughafen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabe@munich-airport.de
      Fax: +49 89975-61216
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.munich-airport.de

      I.2) Haupttätigkeit(en)
      Flughafenanlagen

      I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
      Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
      Planung Migration Gebäudeautomation Automationsebene.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
      Flughafen München.
      NUTS-Code DE21A

      II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
      Die Flughafen München GmbH (FMG) betreibt eine Gebäudeautomation mit
      insgesamt 220000 Datenpunkten. Gegenstand der Beauftragung sind die
      Planungsleistungen für die Migration von 1077 Controller inklusive
      Netzwerkplanung (Architektur, Segmentierung, Router, Switche etc.) und
      Anbindung an den Bestand bzw. der Managementebene auch unter dem
      Gesichtspunkt der Einhaltung der IT Sicherheitsrichtlinien, in den
      Bereichen Terminal 1, nördliches und südliches Bebauungsband (mit Ausnahme
      des Terminals 2, des Munich Airport Centers sowie der Gepäcksortierhalle).

      II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71322000, 71521000

      II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:
      D 1538

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      Sonstige frühere Bekanntmachungen
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2011/S 123-204681 vom 30.6.2011

      Abschnitt V: Auftragsvergabe

      V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert
      Auftrags-Nr: D015380
      Bezeichnung: Planung Migration Gebäudeautomation.

      V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
      4.6.2012

      V.1.2) Angaben zu den Angeboten
      Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

      V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
      der Zuschlag erteilt wurde
      John Becker Ingenieure
      Landsberger Straße 408
      81241 München
      DEUTSCHLAND

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
      80534 München
      DEUTSCHLAND

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
      Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB kann nach § 101b Abs.
      2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen
      nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im
      Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der
      vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erteilt
      wie oben Ziffer VI.3.1
      DEUTSCHLAND

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      14.8.2012 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bekanntmachung vergebener Aufträge – Versorgungssektoren
      Richtlinie 2004/17/EG

      Abschnitt I: Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Flughafen München GmbH
      Nordallee 25
      Zu Händen von: Frau Dorothee Doranth
      85356 München - Flughafen
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: vergabe@munich-airport.de
      Fax: +49 89975-61216
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des Auftraggebers: http://www.munich-airport.de

      I.2) Haupttätigkeit(en)
      Flughafenanlagen

      I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
      Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
      Planung Migration Gebäudeautomation Automationsebene.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
      Flughafen München.
      NUTS-Code DE21A

      II.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
      Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

      II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
      Die Flughafen München GmbH (FMG) betreibt eine Gebäudeautomation mit
      insgesamt 220 000 Datenpunkten. Gegenstand der Beauftragung sind die
      Planungsleistungen für die Migration von 1 077 Controller inklusive
      Netzwerkplanung (Architektur, Segmentierung, Router, Switche etc.) und
      Anbindung an den Bestand bzw. der Managementebene auch unter dem
      Gesichtspunkt der Einhaltung der IT Sicherheitsrichtlinien, in den
      Bereichen Terminal 1, nördliches und südliches Bebauungsband (mit Ausnahme
      des Terminals 2, des Munich Airport Centers sowie der Gepäcksortierhalle).

      II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71322000, 71521000

      II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:
      D1538

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      Sonstige frühere Bekanntmachungen
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2011/S 123-204681 vom 30.6.2011

      Abschnitt V: Auftragsvergabe

      V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert
      Auftrags-Nr: D015380
      Bezeichnung: Planung Migration Gebäudeautomation.

      V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
      4.6.2012

      V.1.2) Angaben zu den Angeboten
      Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

      V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
      der Zuschlag erteilt wurde
      John Becker Ingenieure
      Landsberger Str. 408
      81241 München
      DEUTSCHLAND

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern -
      80534 München
      DEUTSCHLAND

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
      Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB kann nach § 101b Abs.
      2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen
      nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im
      Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der
      vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.

      VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erteilt
      wie obern Ziffer VI.3.1

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      22.6.2012
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