• CH-4509 Solothurn
  • 11/2008
  • Resultado
  • (concurso 8363)

Bürgerspital Solothurn

Offener Planungswettbewerb mit nachfolgendem Studienauftrag
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  • 1er rango

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    • Arquitectos (superiores/técnicos)
      Silvia Gmür Reto Gmür Architekten, Basel (CH)

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    • No existe imagen Arquitectos paisajistas
      August + Margrith Künzel Landschaftsarchitekten AG, Binningen (CH)

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  • 2ª. categoría

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    • Arquitectos (superiores/técnicos)
      Arcass Freie Architekten BDA, Stuttgart (DE) Büroprofil

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  • 3º. categoría

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    • Arquitectos (superiores/técnicos)
      AEP Architekten Eggert Generalplaner, Stuttgart (DE), Stuttgart (DE), Stuttgart (DE), München (DE) Büroprofil

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    • No existe imagen Arquitectos (superiores/técnicos)
      APS-Schwanhäuser, Stuttgart (DE)

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  • 4º. categoría

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  • 5º. categoría

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    • Arquitectos (superiores/técnicos)
      HWP Planungsgesellschaft mbH, Stuttgart (DE) Büroprofil

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    • No existe imagen Arquitectos (superiores/técnicos)
      Suter + Partner Architekten, Bern (CH)

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  • Datos del proyecto

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    Decisión 11/2008 Decisión
    Procedimiento Offener Planungswettbewerb mit nachfolgendem Studienauftrag
    Autorizados a participar Arquitectos (superiores/técnicos)
    Tipo de edificación Sistema de salud
    Área de admisión Organización Mundial de Comercio OMC, Suiza
    Idioma Alemán
    Localidad CH-4509 Solothurn
    Premios en efectivo/Honorarios 250.000 CHF inkl. USt.
    Administrador de obra Lead Consultants AG, Zürich (CH)
    Tarea
    Für das Bürgerspital Solothurn soll eine Gesamtlösung gefunden werden, die im Rahmen eines städtebaulich und architektonisch überzeugenden Konzeptes folgende Zielsetzungen erreicht:
    - Optimale Erfüllung der Anforderungen eines modernen Akutspitalbetriebes.
    - Gesamtheitliche Lösung mit guter Integration der Neubauten in das ganze Areal, die bestehende bauliche Infrastruktur und die Umgebung.
    - Städtebaulich, architektonisch und funktional herausragende Lösung.

    Es werden insbesondere folgende Betriebseinrichtungen benötigt:
    - 260 stationäre Betten, verteilt auf 10 bis 12 Bettenstationen à jeweils ca. 26 Betten; zusätzlich Spezialpflege (Intensivpflegestation / IPS und Indermediate Care / IMC).
    - 1 tagesklinische Station, mit ca. 26 Betten.
    - 7 Operationssäle und Eingriffsräume.

  • Texto de la convocatoria de la licitación

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    • Ausschreibungstext
      Ausschreibung eines Planungswettbewerbes

      1. Auftraggeber
      Kanton Solothurn, Bau- und Justizdepartement, Hochbauamt, Rötihof, 4509 Solothurn, Telefon 032 627 26 03, Fax 032 627 23 65.

      2. Art des Verfahrens
      Offener Planungswettbewerb (anonym) mit nachfolgendem Studienauftrag (nicht anonym).

      3. Ausschreibung
      Nach GATT-/WTO-Übereinkommen.

      4. Sprache des Wettbewerbes:
      Deutsch.

      5. Wettbewerbsaufgabe
      Für das Bürgerspital Solothurn soll eine Gesamtlösung gefunden werden, die im Rahmen eines städtebaulich und architektonisch überzeugenden Konzeptes folgende Zielsetzungen erreicht:
      – Optimale Erfüllung der Anforderungen eines modernen Akutspitalbetriebes.
      – Gesamtheitliche Lösung mit guter Integration der Neubauten in das ganze Areal, die bestehende bauliche Infrastruktur und die Umgebung.
      – Städtebaulich, architektonisch und funktional herausragende Lösung.

      Es werden insbesondere folgende Betriebseinrichtungen benötigt:
      – 260 stationäre Betten, verteilt auf 10 bis 12 Bettenstationen à jeweils ca. 26 Betten; zusätzlich Spezialpflege (Intensivpflegestation/IPS und Indermediate Care/IMC).
      – 1 tagesklinische Station, mit ca. 26 Betten.
      – 7 Operationssäle und Eingriffsräume.

      6. Teilnahmeberechtigung

      Phase 1, offener Planungswettbewerb (anonym)
      Teilnahmeberechtigt für die Phase 1 sind Architekten oder Architektengemeinschaften, die kumulativ die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen (bei Architektengemeinschaften müssen alle Architekten die Eignungskriterien erfüllen). Der Beizug von Fachplanern wird in Phase 1 vom Veranstalter nicht verlangt. Nichterfüllung der Eignungskriterien führt zum Ausschluss. Zugelassen sind:

      a) Architekten mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT-/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit der Staat Gegenrecht gewährt, sofern sie gemäss den Bestimmungen ihres Geschäftssitzes zur Berufsausübung als Architekt zugelassen sind (in der Schweiz Hochschuldiplom oder Fachhochschul- bzw. HTL-Diplom oder Eintrag im Reg A oder B; Bewerbende aus dem Ausland haben einen entsprechenden Beleg bei der Anmeldung beizulegen).

      b) Teilnehmende bei denen kein Abhängigkeitsverhältnis zum Veranstalter oder zu Mitgliedern des Beurteilungsgremiums besteht. Die diesbezügliche schriftliche Unbefangenheitserklärung im Anmeldeformular gilt als zwingende Voraussetzung der Teilnahmeberechtigung. Ergänzend wird auf zwei Punkte hingewiesen:
      – Spitalbauerfahrung (oder die Bereitschaft sich in diese komplexe Fachrichtung einzuarbeiten) ist bereits in Phase 1/Planungswettbewerb (anonym) von grossem Vorteil.
      – Ein vom Beurteilungsgremium dafür vorgeschlagenes rangiertes Projekt kann in Phase 2/Studienauftrag (nicht anonym) nur dann weiterbearbeitet werden, wenn die zusätzlichen Eignungskriterien der Phase 2 (siehe unten) erfüllt
      sind.

      Phase 2, Studienauftrag (nicht anonym)
      Die für die Weiterbearbeitung in Phase 2 ausgewählten Architekten/Architektengemeinschaften müssen nach Abschluss der Phase 1 ein Planerteam für den Studienauftrag zusammenstellen. Dabei sind folgende Fachrichtungen (nach Baukostenplan/BKP) abzudecken:
      – BKP 291, Architekt/Architektengemeinschaft (darf gegenüber der Phase 1, Planungswettbewerb, nicht mehr verändert werden)
      – BKP 292, Bauingenieur
      – BKP 293, Elektroingenieur
      – BKP 294, HLK-Ingenieur
      – BKP 295, Sanitäringenieur

      Die Haustechnikkoordination (für BKP 293, 294 und 295) ist innerhalb dieses Planerteams sicherzustellen.
      Die in der Phase 2 eingesetzten Planungsfirmen dürfen nur bei einem Projekt/Planerteam mitwirken (die Teilnahme in mehreren Planerteams ist nicht gestattet). Unabhängige Tochterfirmen und selbstständige Fachplaner gelten dabei als separate Planungsfirmen. Die Planungsfirmen müssen jeweils folgendes Eignungskriterium erfüllen:

      a) Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT-/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit der Staat Gegenrecht gewährt, sofern sie gemäss den Bestimmungen ihres Geschäftssitzes zur Berufsausübung als Ingenieur/Fachplaner zugelassen sind (in der Schweiz Hochschuldiplom oder Fachhochschulbzw. HTL-Diplom oder Eintrag im Reg A oder B; Bewerbende aus dem Ausland haben den entsprechenden Beleg bei der Anmeldung beizulegen). Zusätzlich muss mehr als die Hälfte der weiter oben verlangten fünf Fachrichtungen (inkl. Architekt) durch Planungsfirmen abgedeckt werden, die im jeweiligen Fachgebiet ausreichende Spitalbauerfahrung gemäss folgendem Eignungskriterium nachweisen können:

      b) Projektierung (inkl. Ausführungsplanung) mindestens eines Akutspitals oder einer Etappe eines Akutspitals (Neubau oder Umbau/Sanierung) mit einer projektierten Geschossfläche von mindestens 20000 m2 und einer Inbetriebnahme nicht vor 1. Januar 1997. Statt der Projektierung eines Akutspitals zählt als Eignung auch eine Rangierung oder ein Ankauf, nach 1. Januar 1997, bei mindestens einem Wettbewerbsverfahren für ein Akutspital (Neubau oder Umbau/Sanierung) mit einer planerisch bearbeiteten Geschossfläche von mindestens 20000 m2.
      Bei Architektengemeinschaften ist dieses Eignungskriterium dann erfüllt, wenn mindestens eine Partnerfirma die Voraussetzung erfüllt. Die entsprechenden Nachweise für das ganze Planerteam sind, vor dem Start der Phase 2 (zusammen mit der Einreichung des Planerteams), zu erbringen. Der Veranstalter prüft die Einhaltung der Eignungskriterien anhand der eingereichten Nachweise. Bei Einhaltung der Kriterien genehmigt er die Zusammensetzung der Planerteams.

      7. Bezug Anmeldeformular und Wettbewerbsprogramm
      Ab 15. Mai 2007.
      Das Wettbewerbsprogramm (inkl. Anmeldeformular) kann unter http://www.so.ch/de/pub/departemente/bjd/hochbauamt.htm als pdf-Datei heruntergeladen werden oder durch Einsendung eines adressierten Retourcouverts C4 kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:
      Hochbauamt Kanton Solothurn, Rötihof, CH-4509 Solothurn, hba@bd.so.ch. Vermerk: «Wettbewerb Bürgerspital Solothurn».

      8. Anmeldung
      Bis 5. Juni 2007 (Poststempel, A-Post bzw. Priority).
      Die definitive Anmeldung zur Teilnahme am Projektwettbewerb – inkl. Einzahlung des Kautionsbetrages sowie Auswahl des Termins für die Begehung – hat schriftlich mit dem Anmeldeformular an folgende Adresse zu erfolgen:
      Hochbauamt Kanton Solothurn, «Wettbewerb Bürgerspital Solothurn», Rötihof, Werkhofstrasse 65, CH-4509 Solothurn.
      Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Anmeldung muss namentlich identisch sein mit dem Einzahlungsbeleg und mit den Angaben zum Projektverfasser bei Abgabe der Projektunterlagen.

      9. Kaution (Schutzgebühr)
      Bis 5. Juni 2007.
      Mit der Anmeldung ist auch eine Kaution von CHF 500.– an folgende Zahlungsadresse zu überweisen:
      Solothurner Bank SOBA, 4502 Solothurn, PCKonto Nr. 45-87-4, Zugunsten: S121579A/8334, Kant. Finanzverwaltung, Rathaus, Postfach 1161, 4502 Solothurn, Vermerk: «119106005 Kaution Wettbewerb BSS».
      Die Kaution von CHF 500.– wird bei Abgabe eines zur Beurteilung zugelassenen Projektes zurückerstattet, sofern die Teilnahmebedingungen respektiert wurden.

      10. Obligatorische Begehung und Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen
      Die obligatorische Begehung findet am 14. Juni 2007, 10.00 oder 14.00 Uhr (gemäss Wahl der Teilnehmenden im Anmeldeformular) statt. Treffpunkt: Bürgerspital Solothurn, Gebäude 3, Geschoss G, Aula. Dauer: jeweils ca. 1,5 Stunden.
      Pro teilnehmenden Architekt bzw. pro teilnehmende Architektengemeinschaft können max. 3 Personen an der Begehung teilnehmen. Die Teilnehmenden werden in Gruppen durch die Spitalanlage geführt. Anlässlich der Begehung wird eine CD-ROM mit den Wettbewerbsunterlagen (in 2-facher Ausführung) sowie die in einer Holzkiste verpackte Modellunterlage (Grösse ca. 84 ✕ 100 cm, Gewicht ca. 50 kg) abgegeben. Der Einzahlungsbeleg für die Kaution ist vorzuweisen.

      Es erfolgt kein Versand der Wettbewerbsunterlagen.

      11. Abgabetermin
      – Projekt bis 29. Oktober 2007 (Poststempel).
      – Modell vom 7. bis 9. November 2007, 7.45 bis 12.00 und 13.30 bis 17.00 Uhr.

      12. Preise und Entschädigungen
      Phase 1 – offener Planungswettbewerb (anonym)
      – Für Preise und Ankäufe wird im Planungswettbewerb eine Gesamtsumme von CHF 250000.– (inkl. MwSt.) ausgesetzt, die in jedem Fall voll ausbezahlt wird. Für Ankäufe darf maximal 20% der Preissumme zugesprochen werden. Es werden 4–8 Preise vergeben. Eine feste Entschädigung wird nicht ausgerichtet.

      Phase 2 – Studienauftrag (nicht anonym)
      – Die vom Beurteilungsgremium dafür empfohlenen 3–6 rangierten oder angekauften Projekte sollen im anschliessenden Studienauftrag weiterbearbeitet werden. Die Rangierung im Planungswettbewerb ist für den Studienauftrag nicht massgebend. Die Entschädigung für das Ergebnis des Studienauftrags beträgt pro Team CHF 50000.– (inkl. MwSt.). Zusätzlich steht dem Beurteilungsgremium eine Preissumme von CHF 125000.– zur Verfügung. Diese Preissumme wird voll ausgerichtet, sofern mindestens drei vollständige und gültige Projekte abgegeben werden.

      13. Absichtserklärung des Veranstalters
      Vorbehaltlich der Zustimmung des Regierungsrates und der Erteilung der notwendigen Kreditbewilligungen beabsichtigt der Veranstalter, die Verfasser des vom Beurteilungsgremium aus dem Studienauftrag (Phase 2) zur Ausführung vorgeschlagenen Projekts mit weiteren Planerleistungen zu beauftragen. Zugesichert werden in diesem Sinne grundsätzlich und vorbehaltlich der vertraglichen Einigung (Basis KBOB-Planervertrag Ausgabe 2006) die Projektierung, die Ausschreibungs- und Ausführungspläne sowie die gestalterische Leitung bei der Ausführung. Vom Veranstalter vorbehalten wird jedoch – bis max. 50% der Gesamtleistung – eine anderweitige Vergabe einzelner Teilleistungen wie z.B. Ausschreibung, Vergabe, Werkverträge, Bauleitung und Kostenkontrolle sowie Inbetriebnahme und Abschlussarbeiten.

      14. Beurteilungsgremium
      Sachpreisrichter:
      – Dr. Kurt Altermatt, Direktionspräsident Solothurner Spitäler AG (soH)
      – Dr. Jürg Nyfeler, Direktor, Spital Solothurn-Grenchen
      – Dr. Philipp Schumacher, Chefarzt Anästhesie, Spital Solothurn-Grenchen Fachpreisrichter
      – Martin Kraus, Architekt ETH/SIA, Kantonsbaumeister, Kt. Solothurn (Vorsitz)
      – Markus Bollhalder, Architekt ETH/FH/SIA, St. Gallen
      – Hannelore Deubzer, Univ. Prof. Dipl.-Ing. Architektin, Berlin
      – Andrea Roost, Architekt BSA/SIA/SWB, Bern
      – Werner Waldhauser, HLK-Ingenieur HTL/REG A, Münchenstein

      Ersatzpreisrichter
      – Bernhard Mäusli, Architekt FH, Stv. Kantonsbaumeister, Kt. Solothurn (Ersatz Vorsitz)
      – Marie-Josée Staff, Direktorin, Betriebliche Dienste soH (Ersatz Sachpreisrichter)
      – Werner Stebler, Architekt ETH/SIA, Leiter Stadtbauamt Solothurn (Ersatz Fachpreisrichter)

      Experten
      – Ehrfried Kölz, Bauingenieur ETH/SIA, Risk & Safety AG
      – Matthias Odenbreit, Pflegeexperte MNS (soH)
      – Dr. Marco Schärer, Kantonsapotheker Kt. Solothurn
      – Bernard Staub, Chef Amt für Raumplanung Kt. Solothurn
      – Ueli Sterchi, Bauverwalter, Biberist
      – Fritz Vogt, Architekt HTL, Leiter Spitalbauten, Hochbauamt Kt. Solothurn

      15. Beurteilungskriterien
      Die Kriterien für die Beurteilung der eingereichten Beiträge sind in beiden Phasen:
      a) Gestaltung
      – Einpassung der gesamten Spitalanlage in den städtebaulichen und landschaftlichen Kontext.
      – Konzept, Identität und Ausstrahlung der gesamten Spitalanlage.
      – Formale Qualität der einzelnen Neubauten, Umbauten und Aussenräume.
      – Beitrag der Gestaltung zum nachhaltigen Bauen.
      b) Nutzen
      – Funktionsnutzen (innere Organisation und Zweckmässigkeit der Grundrisse, mit optimaler Raumzuordnung und kurzen Verbindungswegen sowie optimierten Betriebsabläufen).
      – Nutzungsflexibilität, vor allem innerhalb der einzelnen Funktionsbereiche (Nutzungsneutralität und Veränderbarkeit, mit klaren Nutzungszuordnungen und Raumstrukturen, zur Erleichterung späterer Umorganisationen).
      – Etappierbarkeit und Erweiterbarkeit bei laufendem Betrieb (optimale Anordnung der Bauetappen und späterer Erweiterungsmöglichkeiten einzelner Funktionsbereiche).
      – Nachhaltiges Bauen und nachhaltiger Betrieb (Langlebigkeit, ökologische Materialien, geringer Energieverbrauch sowie weitgehende Trennung von Primär-, Sekundär- und Tertiärstruktur).
      c) Kosten
      – Investitions- und Betriebskosten der gesamten Anlage, unter Berücksichtigung der Neubauten und Provisorien sowie der Umbauten und der Sanierungskosten weitgehend unverändert genutzter Gebäude bzw. Gebäudeteile.
      – Gebäudebetriebs- und Unterhaltskosten (bei Lebenszyklusbetrachtung).
      Die drei Hauptkriterien (a, b und c) sind gleich gewichtet. Die jeweiligen Unterkriterien sind nur im Verbund zu bewerten und können daher nicht einzeln gewichtet werden.

      16. Rechtsmittelbelehrung
      Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit der Publikation im «Amtsblatt des Kantons Solothurn» bei der Kantonalen Schätzungskommission, Amthaus, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine Begründung enthalten; die Beweismittel sind anzugeben. Fehlen diese Erfordernisse, wird auf die Beschwerde nicht eingetreten.

      Solothurn, 14. Mai 2007 Bau- und Justizdepartement

      Zusatzinformationen
        Anmeldung bis  05.06.2007
        Abgabe bis  29.10.2007
        Quelle  Amtsblatt des Kantons Solothurn, Nr. 20, 18.05.2007
        Bemerkung  Begutachtung des Programms durch SIA: Programm wurde bis jetzt nicht eingereicht


      Quelle: www.sia.ch/cf/wettbewsuchen.cfm


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  • Garantía

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