• DE-29221 Celle
  • 26.06.2012
  • Appel d'offres
  • (ID 109620)

Sanierungsträgerleistungen für das Sanierungsgebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Celle“ nach § 157 BauGB


Annonce


 
  • Données du projet

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    Date limite de candidature 09.07.2012, 12:00 Date limite de candidature
    Date limite pour les documents 26.06.2012, 12:00
    Procédure Procédure négociée
    Personnes/groupes autorisés à participer Urbanistes, Architectes, Maîtres d'œuvre, Autres planificateurs spécialisés
    Type de bâtiment Projets d'aménagement urbain
    Nature de la prestation Stadt- und Gebietsplanung / Sonstige Dienstleistung
    Langue Allemand
    Maître d'ouvrage Stadt Celle, Celle (DE)
    Tâche
    Im Sanierungsgebiet Altstadt, das durch Beschluss des Rates der Stadt Celle vom 1.10.2009 förmlich festgelegt worden ist, sollen die festgestellten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Missstände behoben werden. Ziel der Sanierungsmaßnahme ist die Sicherung und behutsame Ergänzung des denkmalgeschützten historischen Ensembles der Altstadt. Das herausragende Erbe an Fachwerkbauten im Altstadtensemble und seiner historisch geprägten Umgebung soll bewahrt und an die modernen Nutzungsansprüche denkmalgerecht angepasst werden. Dazu ist es nötig, den Bestand an Baudenkmälern und sonstigen bedeutsamen historischen Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen zu sichern, die Ensembles behutsam zu ergänzen und die Gebäude nachhaltig nutzbar zu machen. Grundlagen der durchzuführenden Städtebauförderung sind der Beschluss über die Sanierungsmaßnahme, die Vorbereitenden Untersuchungen "Innenstadt" mit Datum vom 18.9.2009 einschl. des Nachtrags zur Programmanmeldung 2010, Untersuchungsgebiet "Innenstadt" mit Datum vom 2009-12-15 sowie die Ergebnisse des kooperativen städtebaulichen Wettbewerbs „Altstadt Celle-Leben in der Mitte“. Nähere Einzelheiten sind ersichtlich unter www.altstadt.celle.de.
    Die Stadt Celle überträgt die Aufgaben eines treuhänderischen Sanierungsträgers gem. § 157 ff Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet der Altstadt im Städtebaulichen Denkmalschutz. Der Sanierungsträger nimmt u.
    a. folgende Aufgaben wahr: 1. Aufgabenerfüllung: — Entwicklung von Vorschlägen zur Art und Durchführung von Maßnahmen (Zeit- und Maßnahmenplan Abschnittsbildung, Verfahrensplanung), — Koordination mir einem integrierten Handlungsansatz insbesondere im Hinblick auf: Aktivierung und Vernetzung der Bewohner, Eigentümer, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerbetreibende im Sanierungsgebiet zur Belebung und Mitwirkung am Entwicklungsprozess.
    — Erschließung von Finanzierungsprogrammen und Bündelung von Finanzhilfen sowie Vorbereitung von unterschriftsreifen Förderanträgen, — Weiterentwicklung des Umsetzungskonzeptes, — Koordinierung von Wettbewerben, — Unterstützung der Stadt in allen das Verfahren und die Maßnahmen betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Vorbereitung von Beschlussvorlagen, — Mitarbeit bei der Information der Öffentlichkeit, — Aufstellen von Kosten- und Finanzierungsübersichten entsprechend den Rechts- und Verwaltungsvorschriften, jährliche Fortschreibung der Programmanmeldung (Vorbereiten der Anträge), — Erörterung gem. § 131 BauGB mit den Sanierungsbeteiligten, Fachämtern, Verbänden und Organisationen, — Verhandlungen sowie Beratung und Unterstützung der Eigentümer in Finanzierungsfragen zum Zwecke des Abschlusses von Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen (gem. § 177 BauGB) sowie die Ausarbeitung unterschriftsreifer Vertragsentwürfe, — Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Miteigentumsanteilen im Sanierungsgebiet, die nach der Planung der Stadt für die Durchführung der Sanierung benötigt werden oder zu deren Erwerb die Stadt den Sanierungsträger besonders beauftragt hat – vorbehaltlich der Beschlussfassung der städtischen Gremien – sowie deren Bewirtschaftung und Verwaltung, — Rechtliche und tatsächliche Freimachung – soweit es sich nicht um hoheitliche Akte handelt – der im Sanierungsgebiet gelegenen und im Treuhandvermögen verwalteten Grundstücke und Miteigentumsanteile für die Neuordnung einschließlich des Abbruchs von Gebäuden oder Gebäudeteilen, — Abschluss von Sanierungsvereinbarungen mit Eigentümern zur Vorbereitung und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen, — Vorbereitung von Ausgleichsbetragsvereinbarungen gemäß § 154 BauGB, — Erörterung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie Ausarbeitung der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen zu denen Grundstücke und Miteigentumsanteile oder die an Stelle des Grundstückseigentums tretenden Rechte an neue Eigentümer zu veräußern sind, — Veräußerung der neu geordneten Grundstücke und Miteigentumsanteile und grundstücksgleichen Rechte unter Berücksichtigung von § 153 BauGB nach den von der Stadt genehmigten Bedingungen, — Beschaffung ggf. Mitwirkung bei der Beschaffung von Unterlagen, die die Stadt für die von ihr durchzuführenden Maßnahmen benötigt, sowie – soweit rechtlich und tatsächlich möglich – Verfahrenseinleitung und –durchführung, insbesondere für eine Umlegung (§§ 45 ff. BauGB), für eine Enteignung (§§ 85 ff. BauGB) sowie zur Festlegung von Entschädigungsleistungen und Ausgleichsbeträgen (§§. 153, 154, 155 BauGB), — Verhandlungen mit den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Aufgaben des Sanierungsträgers, — Stellungnahmen zu Vorhaben und Rechtsvorgängen nach §144 BauGB, — Vorbereitung der Endabrechnung der Gesamtmaßnahme zur Vorlage bei den Förderstellen, — Erstellung einer Abschlussdokumentation.
    2. Büro im Sanierungsgebiet, Besetzung durch einen Architekten (Erfahrung im Städtebaulichen Denkmalschutz oder in der Denkmalpflege erwünscht).
    3. Detaillierte Angabe der Vergütungssätze für Projektleitung, Verwaltungskraft, Architekt mit qualifizierten Stundenachweisen.
    4. Zusammenarbeit mit Partnern darlegen (Freiraumplaner, Grafikbüro, Rechtsberatung etc.) 5. Ausfertigung aller für die Stadt zu fertigenden Schreiben, Dokumente, Pläne etc. gemäß Stadtdesign.
    6. Der Sanierungsträger ist gehalten durch die Nutzung digitaler Informationstechnologien eine zügige Abarbeitung der anfallenden Aufgaben zu ermöglichen (Datenaustausch per E-Mail). Standards sind abzustimmen.
    Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung kommunaler Gremien. Die Vergabestelle behält sich daher vor, die Ausschreibung aufzuheben, falls die Zustimmung nicht erteilt wird.
    Étendue de la prestation
    Das Kostenvolumen für die Gesamtmaßnahme Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Celle beträgt ca. 8 000 000 EUR. Entsprechend der Städtebauförderrichtlinie sind davon maximal 6 % für Sanierungsträgerleistungen anzusetzen.
    Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 372 000,00 bis 400 000,00 EUR
    Adresse du projet DE-29221 Celle
    N° de document TED : 176857-2012

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    • Auftragsbekanntmachung
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Stadt Celle - Fachdienst Recht und Vergaben
      Am Französischen Garten 1
      Zu Händen von: Herrn Wiese
      29221 Celle
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 514112144
      E-Mail: Vergaben@celle.de
      Fax: +49 514112600
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://celle.de
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
      verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Sanierungsträgerleistungen für das Sanierungsgebiet „Städtebaulicher
      Denkmalschutz Altstadt Celle“ nach § 157 BauGB.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Celle.
      NUTS-Code DE931

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
      dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Im Sanierungsgebiet Altstadt, das durch Beschluss des Rates der Stadt
      Celle vom 1.10.2009 förmlich festgelegt worden ist, sollen die
      festgestellten städtebaulichen und denkmalpflegerischen Missstände behoben
      werden. Ziel der Sanierungsmaßnahme ist die Sicherung und behutsame
      Ergänzung des denkmalgeschützten historischen Ensembles der Altstadt. Das
      herausragende Erbe an Fachwerkbauten im Altstadtensemble und seiner
      historisch geprägten Umgebung soll bewahrt und an die modernen
      Nutzungsansprüche denkmalgerecht angepasst werden. Dazu ist es nötig, den
      Bestand an Baudenkmälern und sonstigen bedeutsamen historischen Gebäuden,
      Gebäudeteilen und Anlagen zu sichern, die Ensembles behutsam zu ergänzen
      und die Gebäude nachhaltig nutzbar zu machen. Grundlagen der
      durchzuführenden Städtebauförderung sind der Beschluss über die
      Sanierungsmaßnahme, die Vorbereitenden Untersuchungen "Innenstadt" mit
      Datum vom 18.9.2009 einschl. des Nachtrags zur Programmanmeldung 2010,
      Untersuchungsgebiet "Innenstadt" mit Datum vom 2009-12-15 sowie die
      Ergebnisse des kooperativen städtebaulichen Wettbewerbs „Altstadt
      Celle-Leben in der Mitte“. Nähere Einzelheiten sind ersichtlich unter
      www.altstadt.celle.de.
      Die Stadt Celle überträgt die Aufgaben eines treuhänderischen
      Sanierungsträgers gem. § 157 ff Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet der
      Altstadt im Städtebaulichen Denkmalschutz. Der Sanierungsträger nimmt u.
      a. folgende Aufgaben wahr:
      1. Aufgabenerfüllung:
      — Entwicklung von Vorschlägen zur Art und Durchführung von Maßnahmen
      (Zeit- und Maßnahmenplan Abschnittsbildung, Verfahrensplanung),
      — Koordination mir einem integrierten Handlungsansatz insbesondere im
      Hinblick auf:
      Aktivierung und Vernetzung der Bewohner, Eigentümer, Arbeitgeber,
      Arbeitnehmer und Gewerbetreibende im Sanierungsgebiet zur Belebung und
      Mitwirkung am Entwicklungsprozess.
      — Erschließung von Finanzierungsprogrammen und Bündelung von Finanzhilfen
      sowie Vorbereitung von unterschriftsreifen Förderanträgen,
      — Weiterentwicklung des Umsetzungskonzeptes,
      — Koordinierung von Wettbewerben,
      — Unterstützung der Stadt in allen das Verfahren und die Maßnahmen
      betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Vorbereitung von
      Beschlussvorlagen,
      — Mitarbeit bei der Information der Öffentlichkeit,
      — Aufstellen von Kosten- und Finanzierungsübersichten entsprechend den
      Rechts- und Verwaltungsvorschriften, jährliche Fortschreibung der
      Programmanmeldung (Vorbereiten der Anträge),
      — Erörterung gem. § 131 BauGB mit den Sanierungsbeteiligten, Fachämtern,
      Verbänden und Organisationen,
      — Verhandlungen sowie Beratung und Unterstützung der Eigentümer in
      Finanzierungsfragen zum Zwecke des Abschlusses von Modernisierungs- und
      Instandsetzungsvereinbarungen (gem. § 177 BauGB) sowie die Ausarbeitung
      unterschriftsreifer Vertragsentwürfe,
      — Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie
      Miteigentumsanteilen im Sanierungsgebiet, die nach der Planung der Stadt
      für die Durchführung der Sanierung benötigt werden oder zu deren Erwerb
      die Stadt den Sanierungsträger besonders beauftragt hat – vorbehaltlich
      der Beschlussfassung der städtischen Gremien – sowie deren Bewirtschaftung
      und Verwaltung,
      — Rechtliche und tatsächliche Freimachung – soweit es sich nicht um
      hoheitliche Akte handelt – der im Sanierungsgebiet gelegenen und im
      Treuhandvermögen verwalteten Grundstücke und Miteigentumsanteile für die
      Neuordnung einschließlich des Abbruchs von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
      — Abschluss von Sanierungsvereinbarungen mit Eigentümern zur Vorbereitung
      und Durchführung von Ordnungsmaßnahmen,
      — Vorbereitung von Ausgleichsbetragsvereinbarungen gemäß § 154 BauGB,
      — Erörterung mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen
      Nutzungsberechtigten sowie Ausarbeitung der rechtlichen und
      wirtschaftlichen Bedingungen zu denen Grundstücke und Miteigentumsanteile
      oder die an Stelle des Grundstückseigentums tretenden Rechte an neue
      Eigentümer zu veräußern sind,
      — Veräußerung der neu geordneten Grundstücke und Miteigentumsanteile und
      grundstücksgleichen Rechte unter Berücksichtigung von § 153 BauGB nach den
      von der Stadt genehmigten Bedingungen,
      — Beschaffung ggf. Mitwirkung bei der Beschaffung von Unterlagen, die die
      Stadt für die von ihr durchzuführenden Maßnahmen benötigt, sowie – soweit
      rechtlich und tatsächlich möglich – Verfahrenseinleitung und
      –durchführung, insbesondere für eine Umlegung (§§ 45 ff. BauGB), für eine
      Enteignung (§§ 85 ff. BauGB) sowie zur Festlegung von
      Entschädigungsleistungen und Ausgleichsbeträgen (§§. 153, 154, 155 BauGB),
      — Verhandlungen mit den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern
      öffentlicher Belange im Rahmen der Aufgaben des Sanierungsträgers,
      — Stellungnahmen zu Vorhaben und Rechtsvorgängen nach §144 BauGB,
      — Vorbereitung der Endabrechnung der Gesamtmaßnahme zur Vorlage bei den
      Förderstellen,
      — Erstellung einer Abschlussdokumentation.
      2. Büro im Sanierungsgebiet, Besetzung durch einen Architekten (Erfahrung
      im Städtebaulichen Denkmalschutz oder in der Denkmalpflege erwünscht).
      3. Detaillierte Angabe der Vergütungssätze für Projektleitung,
      Verwaltungskraft, Architekt mit qualifizierten Stundenachweisen.
      4. Zusammenarbeit mit Partnern darlegen (Freiraumplaner, Grafikbüro,
      Rechtsberatung etc.)
      5. Ausfertigung aller für die Stadt zu fertigenden Schreiben, Dokumente,
      Pläne etc. gemäß Stadtdesign.
      6. Der Sanierungsträger ist gehalten durch die Nutzung digitaler
      Informationstechnologien eine zügige
      Abarbeitung der anfallenden Aufgaben zu ermöglichen (Datenaustausch per
      E-Mail). Standards sind abzustimmen.
      Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung kommunaler
      Gremien. Die Vergabestelle behält sich daher vor, die Ausschreibung
      aufzuheben, falls die Zustimmung nicht erteilt wird.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71410000, 71240000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Das Kostenvolumen für die Gesamtmaßnahme Städtebaulicher Denkmalschutz
      Altstadt Celle beträgt ca. 8 000 000 EUR. Entsprechend der
      Städtebauförderrichtlinie sind davon maximal 6 % für
      Sanierungsträgerleistungen anzusetzen.
      Geschätzter Wert ohne MwSt:
      Spanne von 372 000,00 bis 400 000,00 EUR

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: nein

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Beginn 15.10.2012. Abschluss 31.12.2023

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Die Angaben werden vom Bewerber mit einem vom AG
      vorbereiteten Bewerbungsbogen gemacht, der bei der Kontaktstelle
      schriftlich oder per Telefax angefordert werden kann. Die dort und in
      dieser Bekanntmachung genannten Nachweise sind dem Bewerbungsbogen als
      Anlage beizufügen. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen
      möglich, die Gliederung des Bewerbungsbogens ist einzuhalten. Formlose
      Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Von in- und ausländischen
      Bewerbern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben, wofür ein
      vorbereitetes Formular dem Bewerbungsbogen beigefügt ist. Folgende Fragen
      sind zu beantworten (zzgl. Ziff. III. 2.2 und 2.3 dieser Bekanntmachung):
      — Bewerberdaten wie Anschrift, Rechtsform, Geschäftsführung,
      — Eigenerklärung nach § 6 EG VOL/A,
      — Selbstauskunft zu Geschäftspartnern: Gibt es wirtschaftliche
      Verknüpfungen mit Unternehmen, vertragliche Mitsprache und / oder
      Mitbestimmungsrechte Dritter, die für diesen Auftrag relevant sind (§ 16
      VgV)? Wenn ja, welche? Wird auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise
      mit Anderen zusammengearbeitet? Wenn ja, auf welche Art ?,
      — Integritätsverpflichtungserklärung für Verfahren und Durchführung des
      Auftrags,
      — Welche Personen sind für die Durchführung des hier ausgeschriebenen
      Auftrages vorgesehen? (mindestens 5 Personen) Für jede Person muss
      angegeben werden: berufliche Qualifikation, Werdegang, Vorerfahrungen und
      in diesem Projekt vorgesehene Funktion,
      — ggfs. Erklärungen zur Bieter/Arbeitsgemeinschaft.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: — Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
      2009 bis 2011 mit mind. 1 000 000 EUR kumuliert über die letzten drei
      Geschäftsjahre,
      — Nachweis Haftpflichtversicherung bei Auftragserteilung über 5 000 000
      EUR Deckungsbetrag.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      Kurzbeschreibung von drei Referenzprojekten, an denen der angegebene
      Projektleiter persönlich mitgewirkt hat. Die Referenzprojekte müssen die
      städtebauliche Beratung der öffentlichen Hand mit nachgewiesener
      Kundenzufriedenheit innerhalb der letzten 5 Jahre betreffen. Die
      Vergabestelle behält sich vor, die Kundenzufriedenheit zu überprüfen.
      Anzugeben ist deshalb der Projektleiter auf Seiten der öffentlichen Hand
      als Ansprechpartner mit Funktion, Adresse, email, Telefon und Telefax.
      Mindestens bei einem der drei Referenzprojekte muss der Bewerber als
      Sanierungsbeauftragter im Sinne von § 157 Abs. 1 BauGB gehandelt haben.
      Weitere Mindestvoraussetzungen für dieses Referenzprojekt: erheblicher
      städtebaulicher Missstand im Sinne des § 136 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 und
      Abs. 4 Nr. 4 BauGB, das Gebiet muss eine Fläche von größer als 9 ha
      aufweisen und/ oder die Höhe der Städtebauförderungsmittel muss größer als
      3 000 000 EUR sein.

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
      vorbehalten: nein

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
      der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
      verantwortlich sind: nein

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
      Vgl. III.2 dieser Bekanntmachung.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
      den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
      Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      98303

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      Sonstige frühere Bekanntmachungen
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2010/S 245-374744 vom 17.12.2010

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
      Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
      26.6.2012 - 12:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      9.7.2012 - 12:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
      Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      17.7.2012

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
      Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Behördenzentrum Hude - Öffentliches
      Auftragswesen
      Auf der Hude 2
      21339 Lüneburg
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: Manuela.Heise-Kardinahl@mw.niedersachsen.de
      Telefon: +49 413151334
      Fax: +49 4131152943

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
      Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
      Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107
      Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
      gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1
      GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der
      Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
      Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
      gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
      Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
      Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
      gerügt werden, 3.
      Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
      erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
      werden.
      Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
      Nachprüfung nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr
      als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer
      Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
      erteilt
      Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
      Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Behördenzentrum Hude - Öffentliches
      Auftragswesen
      Auf der Hude 2
      21339 Lüneburg
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: Manuela.Heise-Kardinahl@mw.niedersachsen.de
      Telefon: +49 413151334
      Fax: +49 4131152943

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      1.6.2012
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