• DE-10117 Berlin
  • 07/2012
  • Résultat
  • (ID 73460)

Vergabe zweier Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe auf den Rastanlagen Thüringer Wald Nord und Süd auf der Bundesautobahn A 71

Procédure négociée
Annonce


 
  • Données du projet

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    Décision 07/2012 Décision
    Procédure Procédure négociée
    Personnes/groupes autorisés à participer Investisseurs, Architectes, Ingénieurs en génie civil
    Nature de la prestation Objektplanung Gebäude / Bauleistung / Betrieb
    Langue Allemand
    Maître d'ouvrage Freistaat Thüringen, Erfurt (DE)
    Tâche
    Verfahren zur Vergabe zweier Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätten und Tankstellen als Kompaktanlagen) auf den Rastanlagen Thüringer Wald Nord und Süd auf der Bundesautobahn BAB A71 nördlich der AS Gräfenroda, Betriebskilometer von 109,2 bis 110,1; Flurstück Gemarkung Geraberg, Gemeinde Geraberg, Flur 5, an einen Konzessionsnehmer. Mit diesem werden zwei separate Verträge abgeschlossen.
    Die Konzessionen haben jeweils eine Laufzeit von 30 Jahren und können auf Antrag des Konzessionsnehmers mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung zweimal jeweils um fünf weitere Jahre verlängert werden.
    Die Nebenbetriebe sind mit einer thematischen Prägung zum Thema "Thüringer Waldautobahn" zu gestalten. Näheres siehe
    Étendue de la prestation
    .
    Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Nebenbetriebe in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.6.2007 - BGBl. I S. 1206, zuletzt geändert am 31.7.2009 - BGBl. I S. 2585), und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der gesetzlichen Zweckbestimmung eines Nebenbetriebes (vgl. § 15 Abs. 1 FStrG) entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Die Nebenbetriebe sollen 2012 geplant und gebaut werden. Sie sollen spätestens Anfang 2013 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzessionen beginnt mit Abschluss der Konzessionsverträge.
    Die Dienstleistungskonzessionen sollen in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind in dieser Bekanntmachung genannt. Aus den Teilnehmern am Teilnahmewettbewerb werden 4 geeignete Bewerber für die Abgabe von Angeboten ausgewählt. Mit diesen Bietern werden, soweit sie wertbare Angebote vorgelegt haben, Verhandlungsgespräche geführt, nach deren Abschluss letztgültige Angebote zu legen sind. Das bestbewertete Angebot erhält den Zuschlag.
    Informations

    Anforderung der Bewerbungsformulare: VergabeThWald@deges.de


  • Texte de l'annonce appel d'offres

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    • BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES GmbH
      Zimmerstraße 54
      Kontakt: Abteilung ÖPP - Projekt Konzessionsvergabe Nebenbetriebe
      Thüringer Wald
      10117 Berlin
      DEUTSCHLAND
      E-Mail: VergabeThWald@deges.de
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers www.deges.de
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Regional- oder Lokalbehörde
      Sonstiges Straßenbau
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Vergabe zweier Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der
      Nebenbetriebe auf den Rastanlagen Thüringer Wald Nord und Süd auf der
      Bundesautobahn A 71.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 17
      Hauptort der Dienstleistung Bundesautobahn BAB A 71, nördlich der AS
      Gräfenroda, Gemarkung Geraberg, Gemeinde Geraberg, Betriebs-km 109,2 -
      110,1.
      NUTS-Code DEG0F

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Öffentlicher Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Verfahren zur Vergabe zweier Dienstleistungskonzessionen zum Bau und
      Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätten und Tankstellen als Kompaktanlagen)
      auf den Rastanlagen Thüringer Wald Nord und Süd auf der Bundesautobahn BAB
      A71 nördlich der AS Gräfenroda, Betriebskilometer von 109,2 bis 110,1;
      Flurstück Gemarkung Geraberg, Gemeinde Geraberg, Flur 5, an einen
      Konzessionsnehmer. Mit diesem werden zwei separate Verträge abgeschlossen.
      Die Konzessionen haben jeweils eine Laufzeit von 30 Jahren und können auf
      Antrag des Konzessionsnehmers mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung
      zweimal jeweils um fünf weitere Jahre verlängert werden.
      Die Nebenbetriebe sind mit einer thematischen Prägung zum Thema "Thüringer
      Waldautobahn" zu gestalten. Näheres siehe
      II.2.1).
      Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Nebenbetriebe in eigener
      unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des
      Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er
      bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der
      Fassung der Bekanntmachung vom 28.6.2007 - BGBl. I S. 1206, zuletzt
      geändert am 31.7.2009 - BGBl. I S. 2585), und entsprechend dem
      Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die
      betriebliche Führung sowie ein der gesetzlichen Zweckbestimmung eines
      Nebenbetriebes (vgl. § 15 Abs. 1 FStrG) entsprechendes Waren- und
      Dienstleistungsangebot. Die Nebenbetriebe sollen 2012 geplant und gebaut
      werden. Sie sollen spätestens Anfang 2013 in Betrieb genommen werden. Die
      30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzessionen beginnt mit Abschluss
      der Konzessionsverträge.
      Die Dienstleistungskonzessionen sollen in einem zweistufigen Verfahren
      vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind in
      dieser Bekanntmachung genannt. Aus den Teilnehmern am Teilnahmewettbewerb
      werden 4 geeignete Bewerber für die Abgabe von Angeboten ausgewählt. Mit
      diesen Bietern werden, soweit sie wertbare Angebote vorgelegt haben,
      Verhandlungsgespräche geführt, nach deren Abschluss letztgültige Angebote
      zu legen sind. Das bestbewertete Angebot erhält den Zuschlag.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      55300000, 55000000, 55900000, 45223710, 45223720, 71200000, 71300000,
      92520000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Nein

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Ja

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
      Der Auftrag beinhaltet die Vergabe je einer Dienstleistungskonzession für
      den Bau und Betrieb der beiden gegenüberliegenden Nebenbetriebe "Nord" -
      Fahrtrichtung Schweinfurt - und "Süd" - Fahrtrichtung Erfurt - auf den
      Rastanlagen Thüringer Wald auf der Bundesautobahn A 71 (Raststätten mit
      Tankstellen als Kompaktanlagen, d.h. Tankstelle und Raststätte werden
      baulich unter einem Dach auf dem vorgesehenen Betriebsgrundstück
      errichtet) mit einem zu integrierenden Themenbereich zu dem Thema der
      Thüringer Waldautobahn. Es werden zwei separate Konzessionsverträge
      abgeschlossen.
      Die Konzessionen werden durch Abschluss der Konzessionsverträge zwischen
      der Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung – vertreten durch
      den Freistaat Thüringen, und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt.
      Eine Anschubfinanzierung wird nicht gewährt.
      Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzessionen auf
      einen Dritten übertragen, und zwar durch einen (zivilrechtlichen) Pacht-
      oder Nutzungsvertrag.
      Der Konzessionsgeber erwartet an diesem Standort die Umsetzung eines
      baulichen Konzeptes für die Tankstellen und Raststätten als technische und
      gastronomische Dienstleistungsorte mit einem zu integrierenden
      Themenbereich zum Thema der „Thüringer Waldautobahn“. Dabei sollen die
      Chancen und die Potenziale der Lage der Nebenbetriebe sowie deren
      thematische Prägung genutzt werden und die Unverwechselbarkeit des
      Standortes durch eine individuelle hochwertige architektonische Gestaltung
      zum Ausdruck gebracht werden.
      Durch die thematische Prägung der Gestaltung sollen die Besucher der
      Nebenbetriebe über den Standort und das Projekt „Thüringer Waldautobahn“
      substantiell informiert werden.
      Hierbei können die Bieter auf folgende Aspekte und Potenziale des
      Standortes zurückgreifen:
      — Darstellung des historischen Kontextes wie z.B.: Geschichte des
      Autobahnbaus in Deutschland, Deutsche Einheit, Verkehrsprojekte Deutsche
      Einheit,
      — Vertiefung von Einzelaspekten wie z.B.:
      —— Ingenieurbauwerke,
      —— Tunnelbau,
      —— Tunnelsicherheit,
      —— Umwelt,
      —— Archäologie,
      —— Region Thüringer Wald o.ä,
      — Wegbeschreibungen zur Erreichung markanter Bauwerke vom Standort der
      Nebenbetriebe aus,
      — zusätzliche Informationsangebote wie z.B.:
      —— themenbezogene Literaturangebote, Flyer, Broschüren o.ä,
      — zusätzliche Angebote für themenbezogene Veranstaltungen für verschiedene
      Zielgruppen wie z.B. Schulen, Fachverbände,
      — Merchandising (Verkaufsartikel mit thematischem Bezug zur Thüringer
      Waldautobahn /zu den Nebenbetrieben).
      Der Konzessionsgeber ist bereit, zur Stärkung der thematischen Prägung der
      Gestaltung dem Konzessionsnehmer die Exponate einer bereits bestehenden
      Ausstellung zur Verfügung zu stellen. Die Ausstellung „Thüringer
      Waldautobahn“ wurde vom Mai 2008 bis Februar 2009 im Deutschen
      Straßenmuseum in Germersheim gezeigt. Sie wird seit Juni 2009 bis
      voraussichtlich Ende 2011 im Congress Centrum Suhl (CCS) gezeigt. Die
      Ausstellung ist multimedial angelegt und in Kooperation zwischen dem
      Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Thüringer
      Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr entstanden. Die
      Ausstellung vermittelt die technischen Besonderheiten der Thüringer
      Waldautobahn in plastischer und informativer Form, rückt aber auch Natur,
      Landschaft und Menschen im Umfeld der Autobahn in den Blick. Anhand von
      Teilstücken der Autobahn in Modellform erlebt der Ausstellungsbesucher die
      Bauwerke und Streckenführungen aus der Vogelperspektive und wird über die
      Bau- und Planungsgeschichte informiert. Die Umsetzung der Ausstellung
      erfolgte durch das Bauhaus-TransferZentrumDESIGN im Auftrag der
      Bauhaus-Universität Weimar.
      Erwünscht, jedoch nicht verpflichtend, ist die Übernahme und Integration
      der in der Ausstellung gezeigten Modelle zur sog. „Kammquerung“ des
      Rennsteigs sowie der vor- und nachgelagerten Brücken (Reichenbach, Zahme
      Gera, Wilde Gera und Haseltal Suhl). Der Freistaat Thüringen wird dem
      Konzessionsnehmer im Gegenzug zur Übernahme der vorgenannten Modelle die
      Kosten erstatten, die ihm für Schutzvorkehrungen (Plexiglasabdeckungen)
      entstehen, um die Modelle dem Publikumsverkehr auf den Nebenbetrieben
      beschädigungsgeschützt zugänglich zu machen.
      Dem Bieter ist für den Fall des Rückgriffs auf die bestehende Ausstellung
      freigestellt, die Integration der Ausstellung in unterschiedlichen
      Varianten vorzunehmen. Diese Varianten können die Verwendung der
      bestehenden Ausstellung im vollen Umfang oder in Teilen sowie die
      Ergänzung bzw. Umwandlung der bestehenden Ausstellung oder deren
      Neukonzeption umfassen.
      Die themenbezogenen Informationen / Exponate / Medien können in das
      Dienstleistungs-Raumprogramm der Nebenbetriebe integriert oder aber
      wahlweise in einem eigens der thematischen Prägung der Nebenbetriebe
      gewidmeten Präsentationsbereich gezeigt werden.
      Dem Konzessionsnehmer ist es freigestellt, auf welchem der beiden
      Nebenbetriebe er den spezifischen Themenbereich ausführt. Er hat
      allerdings auf beiden Nebenbetrieben eine themenbezogene Grundinformation
      (z.B. Informationsbroschüren) zu bieten und klare Hinweise vorzusehen, wie
      interessierte Verkehrsteilnehmer zu der Anlage gelangen können, auf der
      der spezifische Themenbereich präsentiert ist. Der Freistaat Thüringen und
      DEGES werden dem Konzessionsnehmer themenbezogenes Informationsmaterial
      (im Wesentlichen in Form von CD´s/DVD´s zur Thüringer Waldautobahn und
      anderen Verkehrsprojekten Deutsche Einheit) zur Verfügung stellen.
      In diesem Zusammenhang wird auf einen vorhandenen Wirtschaftsweg
      hingewiesen. Er ermöglicht aufgrund seiner Lage grundsätzlich ein
      fußläufiges Aufsuchen des jeweils anderen Nebenbetriebs (Distanz rd. 1 km)
      vom gegenüberliegenden Betrieb aus. Wenn der Weg hierfür genutzt werden
      soll, so hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten für eine den
      Sicherheitsanforderungen umfassend entsprechde Ausgestaltung des Weges zu
      sorgen.
      Für den Fall der Integration der thematischen Information in das
      allgemeine Dienstleistungs-Raumprogramm der Nebenbetriebe ist in einem der
      beiden Nebenbetriebe ein ca. 15 - 20 m² großer, akustisch abgetrennter
      Bereich vorzusehen, in dem die Besucher sich dem Thema „Thüringer
      Waldautobahn“ und Autobahn im Allgemeinen in Ruhe widmen und sich durch
      unterschiedliche Medien inhaltlich informieren können. Hier können
      beispielsweise Videopräsentationen zu Themen wie Tunnelsicherheit, Umwelt
      und anderen Aspekten der Autobahn vorgeführt werden.
      Die Umsetzung der thematischen Prägung nach Abschluss des
      Konzessionsvertrags erfolgt auf der Grundlage des letztgültigen Angebots
      des Konzessionsnehmers nach inhaltlicher Abstimmung mit dem
      Konzessionsgeber und dessen ausdrücklicher Zustimmung. Sie ist
      vollumfänglich verbindlich.
      Soweit Exponate der o.g. Ausstellung in die Nebenbetriebe integriert
      werden, werden diese dem Konzessionsnehmer unentgeltlich übereignet. Die
      Übereignung und Übergabe der Exponate erfolgt nach Vertragsschluss. Der
      Ort der Übergabe und Übereignung wird vom Konzessionsgeber noch bestimmt
      werden. Mit Übergabe und Übereignung trägt der Konzessionsnehmer sämtliche
      Risiken für die übergebenen Exponate.
      Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, in den ersten 10 Jahren ab
      Inbeteriebnahme der Nebenbetriebe die thematische Prägung der Gestaltung
      durch Unterhaltungsmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Hat der
      Konzessionsnehmer in seinem Angebot eine über diesen Mindestzeitraum
      hinausgehende Aufrechterhaltung der thematischen Prägung vorgesehen, so
      ist diese bei der Angebotswertung positiv berücksichtigte Verpflichtung
      verbindlich umzusetzen.
      Verkehrsanlagen:
      Die Verkehrsanlagen der Nebenbetriebe Thüringer Wald sind bereits im Zuge
      des Neubaus der A 71 errichtet worden.
      Betriebsgrundstücke:
      Das Betriebsgrundstück für den Nebenbetrieb Thüringer Wald Nord weist eine
      Gesamtfläche von 15 500 qm auf. Das Betriebsgrundstück für den
      Nebenbetrieb Thüringer Wald Süd weist eine Gesamtfläche von 13 600 qm auf.
      Der Kaufpreis für die Betriebsgrundstücke beträgt max. 2 EUR/qm.
      Erschließungskosten:
      Die Erschließung (Wasser / Abwasser / Stromleitungen sind vorhanden) der
      Nebenbetriebe ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlagen vorbereitet worden.
      Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der
      Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten.
      Die Kosten hierfür werden für die Anlage Thüringer Wald Nord unverbindlich
      auf rd. 110 000 EUR und für die Anlage Thüringer Wald Süd unverbindlich
      auf rd 100 000 EUR geschätzt.
      Der Konzessionsnehmer hat ferner die Kosten in Höhe von 439 050 EUR für
      die Anlage Thüringer Wald Nord und in Höhe von 349 370,- EUR für die
      Anlage Thüringer Wald Süd für die bereits vorbereitete Erschließung zu
      tragen.
      Der Konzessionsnehmer hat die Kosten der laufenden Unterhaltung für die
      Beleuchtungseinrichtungen der gesamten Rastanlagen (einschließlich
      Verkehrsanlagen) zu übernehmen. Die Kosten werden für die Anlagen
      Thüringer Wald Nord und Süd unverbindlich auf je rd 30 000 EUR jährlich
      geschätzt.
      Nähere Angaben wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit der
      Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden wird.
      Parkstände im Bereich der Verkehrsanlagen:
      Die Parkstandkapazität beträgt auf der Nordseite:
      — 63 Pkw–Parkstände,
      — 40 Lkw-Parkstände,
      — 5 Bus-Parkstände.
      Im Bereich des Betriebsgrundstücks auf der Nordseite wurden im Zuge der
      Planfeststellung folgende Parkstände geplant (Errichtung durch den
      Konzessionsnehmer):
      — 12 Pkw-Parkstände, darunter 5 Behindertenparkstände.
      Die Parkstandkapazität beträgt auf der Südseite:
      — 63 Pkw–Parkstände,
      — 40 Lkw-Parkstände,
      — 5 Bus-Parkstände.
      Im Bereich des Betriebsgrundstücks auf der Südseite wurden im Zuge der
      Planfeststellung folgende Parkstände geplant (Errichtung durch den
      Konzessionsnehmer): 12 Pkw-Parkstände, darunter 5 Behindertenparkstände.
      Verkehrsbelastung:
      Für den Abschnitt der BAB A 71, Anschlussstelle Gräfenroda bis zur
      Anschlussstelle Ilmenau West, beträgt die durchschnittliche tägliche
      Verkehrsstärke (DTV) für beide Richtungsfahrbahnen zusammen zur Zeit ca.
      32 000 Kfz (davon ca. 5 000 Lkw).
      Für den Prognosehorizont 2025 wurde ein DTV von 52 000 Kfz ermittelt
      (davon ca. 11 000 Lkw). Die Prognosedaten wurden der Bedarfsplanprognose
      2025 des BMVBS entnommen. Eine getrennte Ausweisung der Prognosedaten nach
      Richtungsfahrbahn liegt nicht vor.
      Die Prognosedaten dienen lediglich als Anhaltspunkt und enthalten
      keinerlei verbindliche Zusagen. Das Verkehrsmengenrisiko ist
      vollumfänglich vom Konzessionsnehmer zu tragen.
      Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:
      — der Konzessionsnehmer hat die Nebenbetriebe, Verkehrsanlagen und
      Grünflächen auf seinen Betriebsgrundstücken auf seine Kosten zu errichten
      und zu unterhalten.- Planung, Bau und Betrieb der Nebenbetriebe an der A
      71 in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der
      Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und
      Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17
      Bundesfernstraßengesetz und entsprechend dem Konzessionsvertrag
      eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung
      sowie ein der gesetzlichen Zweckbestimmung eines Nebenbetriebes (vgl. § 15
      Abs. 1 FStrG) entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot,
      — Berücksichtigung des Themas "Thüringer Waldautobahn" gemäß den
      Anforderungen, die sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe, der
      Leistungsbeschreibung und dem letztgültigen Angebot des Konzessionsnehmers
      ergeben,
      — Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der
      Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom
      24.6.1997 (BGBl. I S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom
      15.12.2001 (BGBl. I S. 3762),
      — Erwerb des Eigentums an den Nebenbetriebsgrundstücken für die Laufzeit
      der Konzessionen,
      — Erschließung der Nebenbetriebe durch Errichtung der Anschlüsse an das
      öffentliche Versorgungsnetz,
      — die Nebenbetriebe sollen über 24 h ganzjährig geöffnet sein,
      — die Nebenbetriebe sollen 2012 geplant und gebaut werden.
      Inbetriebnahme:
      Die Inbetriebnahme der Nebenbetriebe soll spätestens Anfang 2013 erfolgen.
      Konzession:
      Die regelmäßig 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzessionen beginnt
      mit dem Abschluss der Konzessionsverträge.

      II.2.2) Optionen
      Ja
      Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um
      je 5 Jahre; Siehe
      II.1.5).
      Zahl der möglichen Verlängerungen 2
      voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeverträge bei verlängerbaren Liefer-
      oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten 480 (ab Auftragsvergabe)

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Dauer in Monaten 360 (ab Auftragsvergabe)

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis
      auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend)
      1. Der Konzessionsnehmer hat das Eigentum an den Betriebsgrundstücken für
      die Nebenbetriebe für die Dauer der Konzessionslaufzeit auf der Grundlage
      eines vorgegebenen Grundstückskaufvertrages zu erwerben. Der Kaufpreis
      beträgt maximal 2 EUR/qm für die Betriebsgrundstücke (Gesamtfläche ca. 29
      100 qm).
      2. Der Konzessionsnehmer hat die Kosten in Höhe von 788 420 EUR für die
      bereits vorbereitete Erschließung der Nebenbetriebe zu tragen. Er hat
      ferner die Anschlüsse an das jeweilige öffentliche Versorgungsnetz
      herzustellen. Die Kosten dafür werden unverbindlich auf rd. 210 000 EUR
      geschätzt.
      3. Der Konzessionsnehmer hat die die Betriebskosten für die Beleuchtung
      der Verkehrsanlage (Kosten für Strom, Unterhaltung und Betrieb) zu
      übernehmen. Dies gilt auch für den Fall eines späteren Ausbaus der
      Verkehrsanlage.
      4. Der Konzessionsnehmer hat die Nebenbetriebe, Verkehrsanlagen und
      Grünflächen auf seinen Betriebsgrundstücken auf seine Kosten zu errichten
      und zu unterhalten.
      5. Der Konzessionsnehmer hat mit einem Gesamtinvestitionsvolumen
      (einschließlich Erschließung und Grunderwerb) von ca. 9 000 000 EUR für
      den Bau beider Nebenbetriebe zu rechnen. Die Aufwendungen schließen die
      Integration der thematischen Prägung zur Thüringer Waldautobahn ein. Für
      die Kostenschätzung wurde eine Verwendung und Integration vorhandener
      Exponate der Ausstellung zur Thüringer Waldautobahn in die
      Dienstleistungsräume der Nebenbetriebe mit einem Mehrbedarf von ca. 50 m²
      zugrundegelegt.
      Die Angabe ist unverbindlich.
      6. Der Konzessionsnehmer hat eine Konzessionsabgabe nach der
      Konzessionsabgabenverordnung an die Bundesrepublik Deutschland zu
      entrichten.
      7. Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
      Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbergemeinschaftserklärung des
      Konzessionsgebers (Bewerbungsformular Nr. 1) auszufüllen.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Nein

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Die Bewerbungsformulare können per E-Mail unter
      VergabeThWald@deges.de abgefragt oder postalisch bei der unter
      I.1)
      angegebenen Adresse angefordert werden. Bei der Anfrage ist zwingend eine
      Adresse zu benennen, an die die Bewerbungsformulare versandt werden
      sollen. Es ist anzugeben, ob der Versand per E-Mail als ausreichend
      angesehen wird.
      1. Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung beizufügen, aus der
      hervorgeht, dass die Ausschlussgründe in Anlehnung an § 6 VOL/A auf den
      Bewerber nicht zutreffen (Bewerbungsformular Nr. 2). Dieses Formblatt ist
      im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen
      Bewerbergemeinschaftsmitgliedern auszufüllen.
      2. Ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Handelsregister
      oder eine vergleichbare Bescheinigung ist als Anlage zu Bewerbungsformular
      2 (Anlage 2.1) beizufügen.
      3. Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
      des für den Bewerber zuständigen Finanzamtes ist als Anlage 2.2 dem
      Bewerbungsformular 2 beizufügen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
      Maßgeblich für die Aktualität ist das Ausstelldatum.
      4. Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Bewerbungsformular 3)
      beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren
      nicht:
      — gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder,
      — gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer
      Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
      90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden
      ist.
      Die Vergabestelle ist berechtigt, für die Bewerber, die zur Angebotsabgabe
      aufgefordert werden sollen, zur Bestätigung ihrer Eigenerklärung einen
      Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Gewerbeordnung (in der
      Fassung der Bekanntmachung vom 22.2.1999 (BGBl. I S.202), zuletzt geändert
      durch Artikel 92 des Gesetzes vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586)) beim
      Bundeszentralregister anzufordern.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: 1. Angaben zum Umsatz in den letzten 3
      abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsformular 4.
      2. Die Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren
      Veröffentlichung vorgeschrieben ist, gemäß Anlage 4.1 zum
      Bewerbungsformular Nr. 4.
      3. Qualifizierte Bankauskunft gem. Bewerbungsformular Nr. 5 (Anlage 5.1).
      4. Darstellung der wesentlichen Komponenten der Finanzierung (als Anlage
      5.2 zu Bewerbungsformular Nr. 5), aus der hervorgeht:
      — wie und in welcher Form das für diese Dienstleistungskonzession
      erforderliche Eigen- und Fremdkapital bereit gestellt werden soll,
      — wie der Bewerber beabsichtigt, den aus dem Finanzierungskonzept
      erwachsenen Verpflichtungen nachzukommen beziehungsweise wie er
      gewährleistet, dass bei Konzessionsbeginn die erforderlichen
      Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen,
      — wie die Tragfähigkeit der Finanzierung auch bei eventuell auftretenden
      Mindereinnahmen oder Mehrkosten sichergestellt werden soll.
      Diese Darstellung sollte den Umfang von 3 DIN A 4 Seiten nicht
      überschreiten.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards Der Bewerber / die
      Bewerbergemeinschaft muss für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
      einen durchschnittlichen Mindestumsatz von 1 000 000 EUR für Bauleistungen
      vorweisen.
      Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss für die letzten 3
      abgeschlossenen Geschäftsjahre einen durchschnittlichen Mindestumsatz von
      1 000 000 EUR für Betriebsleistungen an Tankstellen / Rastanlagen
      vorweisen.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      1. Erklärung zur Fachkunde und Berufserfahrung der vorgesehenen
      Projektverantwortlichen (vgl. Ziff.
      III.3.2)), gegliedert nach Art der
      Verantwortlichkeit (Bewerbungsformular Nr. 6);
      2. Aufstellung, aus der sich die Person des Planungsteamleiters und die
      planungsbeteiligten Unternehmen ergeben (Objektplanung, Tragwerksplanung,
      Technische Ausrüstung, Lichtplanung sowie Integration der thematischen
      Prägung / Ausstellungsplanung) ergibt, ist als Anlage 6.1 zu
      Bewerbungsformular 6 beizufügen. Die Planungsbeteiligten sind mit Angabe
      der spezifischen Erfahrung namentlich zu nennen.
      3. Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, sich auf die
      Eignung von Mitarbeitern von Nachunternehmern zu berufen, ist die vom
      Konzessionsgeber vorgefertigte Verpflichtungserklärung mit Abgabe des
      Teilnahmeantrages als Anlage 6.3 abzugeben.
      4. Angabe von Referenzen in Bezug auf mit dem Ausschreibungsgegenstand
      vergleichbare Leistungen (Bewerbungsformular Nr. 7).
      5. Zur Beurteilung der Referenzen für vergleichbare Planungsleistungen
      sind klar lesbare Planunterlagen und Fotos als Anlage zu
      Bewerbungsformular 7 (Anlage 7.1) beizufügen.
      6. Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft, sich auf die
      Eignung von Nachunternehmern zu berufen, ist die vom Auftraggeber
      vorgefertigte Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer mit Abgabe
      des Teilnahmeantrages als Anlage 6.3 abzugeben.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Nein

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 4
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1.
      Qualifikation und Berufserfahrung der verantwortlichen Mitarbeiter;
      2. Referenzprojekte.
      Die Auswahlkriterien 1. und 2. werden zu jeweils gleichen Teilen
      gewichtet.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote Nein

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
      Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
      oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen 6.7.2011
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      8.8.2011 - 15:00

      IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur
      Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      5.9.2011

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Alle Bieter, die ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben haben, erhalten
      eine Entschädigung in Höhe von 10 000,- EUR pauschal für den ihnen
      entstandenen Planungsaufwand.
      Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher
      kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
      Das Verfahren wird in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein
      Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn
      im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie "Auftrag,
      Teilnahmeantrag" etc. genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens
      zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession hierdurch nicht geändert.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Keine - siehe Angabe unter VI.3
      DEUTSCHLAND

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      1.6.2011
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    • Bekanntmachung vergebener Aufträge
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Deges Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
      Zimmerstraße 54
      10117 Berlin
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 3020243103
      E-Mail: Reisdorf@deges.de
      Fax: +49 3020243290
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.deges.de
      Adresse des Beschafferprofils: http://www.bund.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Sonstige: Straßenbau

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
      Vergabe zweier Dienstleistungskonzessionen zum Bau und Betrieb der
      Nebenbetriebe auf den Rastanlagen Thüringer Wald Nord und Süd auf der
      Autobahn A71.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 17: Gaststätten und Beherbergungsgewerbe
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
      Freistaat Thüringen, A71 nördlich der AS Gräfenroda, Gemarkung Geraberg,
      Gemeinde Geraberg Betriebs-km 109,2-110,1.
      NUTS-Code DEG0F

      II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Verfahren zur Vergabe zweier Dienstleistungskonzessionen zum Bau und
      Betrieb der Nebenbetriebe (Raststätten und Tankstellen als Kompaktanlagen)
      auf den Rastanlagen Thüringer Wald Nord und Süd auf der Bundesautobahn BAB
      A71 nördlich der AS Gräfenroda, Betriebskilometer von 109,2 bis 110,1;
      Flurstück Gemarkung Geraberg, Gemeinde Geraberg, Flur 5, an einen
      Konzessionsnehmer. Mit diesem werden 2 separate Verträge abgeschlossen.
      Die Konzessionen haben jeweils eine Laufzeit von 30 Jahren und können auf
      Antrag des Konzessionsnehmers mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung
      zweimal jeweils um 5 weitere Jahre verlängert werden.
      Die Nebenbetriebe sind mit einer thematischen Prägung zum Thema "Thüringer
      Waldautobahn" zu gestalten.
      Näheres siehe
      II.2.1).
      Der Konzessionsnehmer baut und betreibt die Nebenbetriebe in eigener
      unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des
      Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er
      bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der
      Fassung der Bekanntmachung vom 28.6.2007 - BGBl. I S. 1206, zuletzt
      geändert am 31.7.2009 - BGBl. I S. 2585), und entsprechend dem
      Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die
      betriebliche Führung sowie ein der gesetzlichen Zweckbestimmung eines
      Nebenbetriebes (vgl. § 15 Abs. 1 FStrG) entsprechendes Waren- und
      Dienstleistungsangebot. Die Nebenbetriebe sollen 2012 geplant und gebaut
      werden. Sie sollen spätestens Anfang 2013 in Betrieb genommen werden. Die
      30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzessionen beginnt mit Abschluss
      der Konzessionsverträge.
      Die Dienstleistungskonzessionen sollen in einem zweistufigen Verfahren
      vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind in
      dieser Bekanntmachung genannt. Aus den Teilnehmern am Teilnahmewettbewerb
      werden vier geeignete Bewerber für die Abgabe von Angeboten ausgewählt.
      Mit diesen Bietern werden, soweit sie wertbare Angebote vorgelegt haben,
      Verhandlungsgespräche geführt, nach deren Abschluss letztgültige Angebote
      zu legen sind. Das bestbewertete Angebot erhält den Zuschlag.

      II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      55300000, 55000000, 55900000, 45223710, 45223720, 71200000, 71300000,
      92520000

      II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
      1. Bauliches Konzept. Gewichtung 50
      2. Betriebskonzept. Gewichtung 50

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      25-12-R

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      Bekanntmachung eines Beschafferprofils
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2011/S 106-174174 vom 3.6.2011

      Abschnitt V: Auftragsvergabe

      V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
      30.7.2012

      V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
      Zuschlag erteilt wurde
      Autobahn Tank & Rast GmbH
      Andreas-Hermes-Str. 7-9
      53175 Bonn
      DEUTSCHLAND

      V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
      Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Entfällt

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      7.8.2012
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