• DE-60325 Frankfurt am Main
  • 01/2012
  • Résultat
  • (ID 73603)

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Consultingleistungen eines technischen Sachverständigen zur Qualitätssicherung für das Energieberaterteam der Privatkundenbank der KfW zur Unterstützung von Förderprogrammen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren für Wohngebäude

Procédure négociée
Annonce


 
  • Données du projet

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    Décision 01/2012 Décision
    Procédure Procédure négociée
    Personnes/groupes autorisés à participer Physiciens du bâtiment, Planificateurs énergétiques, Concepteurs d'équipements techniques de bâtiment
    Nombre de participants souhaité : 3
    Participants effectifs : 3
    Type de bâtiment Construction de logements
    Nature de la prestation allgemeine Beratungsleistungen
    Domaine d'admission GPA
    Langue Allemand
    Localité DE-60325 Frankfurt am Main
    Maître d'ouvrage KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main (DE), Bonn (DE)
    Tâche
    Die KfW benötigt Unterstützung durch einen technischen Sachverständigen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung für Gebäudeenergieeffizienz über einen Zeitraum von voraussichtlich 4 Jahren. Ziel der Ausschreibung ist mit einem leistungsfähigen Vertragspartner eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Diese gilt für den Zeitraum von 2 Jahren und verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr stillschweigend, sofern diese nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
    Auf Basis der Rahmenvereinbarung erfolgen Einzelabrufe der benötigten Unterstützungsleistungen. Der Bedarf an externen Sachverständigen entsteht nur, soweit dieser nicht durch KfW-eigene Mitarbeiter abgedeckt werden kann. Das Auftragsvolumen schwankt in Abhängigkeit des Eingangs von Kredit-/Zuschussanträgen, der Nachfrage nach Prüfungen durch die Kreditabteilung sowie der Verfügbarkeit eigener KfW-Mitarbeiter für die Bearbeitung.
    Die wesentlichen Aufgaben des technischen Sachverständigen sind die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungskonzept im Programm CO2-Gebäudesanierung, Energetisches Bauen und Sanieren. Hierzu gehören insbesondere: 1. Konzeption und Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen: — Konzeptentwicklung, — Auswahl von Objekten, — Prüfung der Unterlagen insbesondere der energetischen Nachweise, — Durchführung der Vor-Ort Termine, — Ergebnisberichte, — Gesamtauswertung, — Dokumentation, — Entwicklung einer beispielhaften Hausakte, — Konzept für die Fortführung der Vor-Ort-Kontrollen auf einem flächendeckenden Ansatz.
    2. Pflege und Weiterentwicklung des Prüftools: — Anpassung an aktuelle Entwicklungen, — IT-konforme Dokumentation, — Einweisung der Sachbearbeiter.
    3. Schulung von Mitarbeitern und Geschäftspartnern bzgl. des Auftragsgegenstands, z.B. im Rahmen der KfW Akademie: Die Aufgabe im Rahmen der Qualitätssicherung bedingt, dass der externe Berater auch im beschränkten Umfang energetische Nachweise zu Kredit- und Zuschussanträgen auf Übereinstimmung mit den Förderkriterien und Regeln der Technik prüft und telefonische und schriftliche Anfragen von intern und extern zu technischen Fragen im Rahmen der Förderprogramme beantwortet.
    Das Volumen der von den Sachverständigen zu übernehmenden Aufgaben und Tätigkeiten variiert, insbesondere in Abhängigkeit der Antragseingangszahlen. Insofern kann nur ein Zeitkorridor für die von der KfW beauftragten Aufgaben und Tätigkeiten angegeben werden. Der monatliche Zeitkorridor für die Aufgaben und Tätigkeiten beträgt erfahrungsgemäß 80-100 h pro Monat.
    Leistungsort ist Berlin oder Frankfurt; dieser ist vom Bieter im Angebot entsprechend anzugeben.

  • Texte de l'annonce appel d'offres

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    • BEKANNTMACHUNG
      Dienstleistungsauftrag

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N)
      KfW
      Palmengartenstr. 5-9
      Kontakt: Vergabestelle
      z. H. Iris Wallmann
      60325 Frankfurt
      DEUTSCHLAND
      Tel. +49 6974312996
      E-Mail: vergabestelle@kfw.de
      Fax +49 6974313106
      Internet-Adresse(n)
      Hauptadresse des Auftraggebers http://www.kfw.de
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich
      Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches
      Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen
      Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN)
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      Wirtschaft und Finanzen
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber Nein

      ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber
      Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Consultingleistungen eines
      technischen Sachverständigen zur Qualitätssicherung für das
      Energieberaterteam der Privatkundenbank der KfW zur Unterstützung von
      Förderprogrammen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren für
      Wohngebäude.

      II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungsauftrag
      Dienstleistungskategorie: Nr. 12
      Hauptort der Dienstleistung Frankfurt am Main oder Berlin.
      NUTS-Code DE712

      II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung
      Abschluss einer Rahmenvereinbarung

      II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
      Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Frist in Monaten 24

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die KfW benötigt Unterstützung durch einen technischen Sachverständigen
      auf dem Gebiet der Qualitätssicherung für Gebäudeenergieeffizienz über
      einen Zeitraum von voraussichtlich 4 Jahren. Ziel der Ausschreibung ist
      mit einem leistungsfähigen Vertragspartner eine Rahmenvereinbarung
      abzuschließen. Diese gilt für den Zeitraum von 2 Jahren und verlängert
      sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr stillschweigend, sofern diese
      nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit vom
      Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
      Auf Basis der Rahmenvereinbarung erfolgen Einzelabrufe der benötigten
      Unterstützungsleistungen. Der Bedarf an externen Sachverständigen entsteht
      nur, soweit dieser nicht durch KfW-eigene Mitarbeiter abgedeckt werden
      kann. Das Auftragsvolumen schwankt in Abhängigkeit des Eingangs von
      Kredit-/Zuschussanträgen, der Nachfrage nach Prüfungen durch die
      Kreditabteilung sowie der Verfügbarkeit eigener KfW-Mitarbeiter für die
      Bearbeitung.
      Die wesentlichen Aufgaben des technischen Sachverständigen sind die
      Weiterentwicklung des Qualitätssicherungskonzept im Programm
      CO2-Gebäudesanierung, Energetisches Bauen und Sanieren. Hierzu gehören
      insbesondere:
      1. Konzeption und Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen:
      — Konzeptentwicklung,
      — Auswahl von Objekten,
      — Prüfung der Unterlagen insbesondere der energetischen Nachweise,
      — Durchführung der Vor-Ort Termine,
      — Ergebnisberichte,
      — Gesamtauswertung,
      — Dokumentation,
      — Entwicklung einer beispielhaften Hausakte,
      — Konzept für die Fortführung der Vor-Ort-Kontrollen auf einem
      flächendeckenden Ansatz.
      2. Pflege und Weiterentwicklung des Prüftools:
      — Anpassung an aktuelle Entwicklungen,
      — IT-konforme Dokumentation,
      — Einweisung der Sachbearbeiter.
      3. Schulung von Mitarbeitern und Geschäftspartnern bzgl. des
      Auftragsgegenstands, z.B. im Rahmen der KfW Akademie:
      Die Aufgabe im Rahmen der Qualitätssicherung bedingt, dass der externe
      Berater auch im beschränkten Umfang energetische Nachweise zu Kredit- und
      Zuschussanträgen auf Übereinstimmung mit den Förderkriterien und Regeln
      der Technik prüft und telefonische und schriftliche Anfragen von intern
      und extern zu technischen Fragen im Rahmen der Förderprogramme
      beantwortet.
      Das Volumen der von den Sachverständigen zu übernehmenden Aufgaben und
      Tätigkeiten variiert, insbesondere in Abhängigkeit der
      Antragseingangszahlen. Insofern kann nur ein Zeitkorridor für die von der
      KfW beauftragten Aufgaben und Tätigkeiten angegeben werden. Der monatliche
      Zeitkorridor für die Aufgaben und Tätigkeiten beträgt erfahrungsgemäß
      80-100 h pro Monat.
      Leistungsort ist Berlin oder Frankfurt; dieser ist vom Bieter im Angebot
      entsprechend anzugeben.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71000000, 71300000, 71200000

      II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Ja

      II.1.8) Aufteilung in Lose
      Nein

      II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:
      Nein

      II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

      II.2.2) Optionen
      Ja
      Beschreibung der Optionen: Die KfW benötigt Unterstützung durch einen
      technischen Sachverständigen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung für
      Gebäudeenergieeffizienz über einen Zeitraum von voraussichtlich 4 Jahren.
      Ziel der Ausschreibung ist mit einem leistungsfähigen Vertragspartner eine
      Rahmenvereinbarung abzuschließen. Diese Rahmenvereinbarung gilt für den
      Zeitraum von 2 Jahren und verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein
      Jahr stillschweigend, sofern diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf
      der jeweiligen Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt
      wird.
      Zahl der möglichen Verlängerungen 2

      II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG
      Dauer in Monaten 24 (ab Auftragsvergabe)

      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE
      INFORMATIONEN

      III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird
      Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht
      verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2
      VOL/A). Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen
      Mitgliedern mit Unterschrift im Original zu unterzeichnende Erklärung
      abzugeben,
      — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
      ist,
      — in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
      Vertrages bevollmächtigte.
      Vertreter bezeichnet ist,
      — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des
      Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem
      Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und,
      — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung
      Nein

      III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: 1.) Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung der
      KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder
      Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes
      vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist,
      2.) Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe in Form vorgegebener
      Eigenerklärungen, dass: er alle gewerbe- und standesrechtlichen
      Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er
      ansässig ist, erfüllt, soweit diese für die Erbringung der angebotenen
      Leistung erforderlich sind; über sein Vermögen weder das
      Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
      oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt
      worden ist; er sich nicht in Liquidation befindet; er seiner Verpflichtung
      zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
      Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des
      Auftragnehmers ordnungsgemäß erfüllt hat; ihm keine Kenntnis über einen
      Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt;
      er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten
      keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat; er bei Abgabe
      dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen
      Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine
      wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, insbesondere keine Absprachen über
      Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer
      Arbeitsgemeinschaft als niedrigster Bieter getroffen hat; er im
      Auftragsfall die geforderte
      Betriebshaftpflicht-/Vermögensschadensversicherung für die gesamte
      Vertragslaufzeit abschließt und der auf gesonderte Anforderung der KfW von
      ihm vorgelegte Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister
      oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes den aktuellen
      Eintragungsstand wiedergibt.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz sowie
      der Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3
      Geschäftsjahre (2008, 2009 und 2010), Darstellung der Anzahl der
      jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer in den letzten 3
      abgeschlossenen Geschäftsjahren.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      1.) Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angabe von Leistungsspektrum und
      Schwerpunkte der Beratungstätigkeit, insbesondere Beschreibung der
      Aktivitäten in der Gebäudeenergieberatung sowie Beschreibung der
      Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau)
      bezogen auf die ausgeschriebene Leistung,
      2.) Angaben zu vergleichbaren Leistungen, die nach Art, Umfang und
      Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist und von dem
      des Bieters vorgesehenen Experten erbracht worden ist; der Abschluss
      dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2008 liegen.
      Es ist eine vergleichbare Leistung anzugeben. Wird mehr als eine Leistung
      angegeben, geht die erstgenannte Leistung in die Wertung ein.
      Dabei sind folgende Angaben zu machen:
      a.) Beschreibung der vergleichbaren Leistung;
      b.) Auftraggeber und Ansprechpartner (Adresse und Telefonnummer);
      c.) Unternehmen, das die Leistung erbracht hat (Firma des Einzelbieters
      oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft oder des Unternehmens, dessen
      Fähigkeiten man sich bedient);
      d.) Leistungsvolumen in Euro netto;
      e.) Branchenumfeld, in dem die Leistung durchgeführt wurde;
      f.) Zeitraum und Anzahl der seit dem 1.1.2008 bis heute geleisteten
      Beratertage.
      3.) Der zur Leistungserbringung eingesetzte Experte muss alle
      nachfolgenden aufgeführten Anforderungen erfüllen:
      — Abgeschlossenes Studium der Ingenieur- oder Naturwissenschaften mit
      relevantem Schwerpunkt Bauphysik/Gebäudetechnik o.ä. oder gleichwertige
      Qualifikation gemäß der für den Wohnort des technischen Sachverständigen
      geltenden Landesbauverordnung und,
      — Qualifizierter Gebäudeenergieberater gemäß § 21 EnEV 2009 mit mind.
      5-jähriger Erfahrung in der Gebäudeenergieberatung und,
      — Hervorragende Kenntnis der energetischen Anforderungen an Wohngebäude
      und,
      — Profunde Kenntnis der relevanten Normen und Beherrschung der auf diesen
      Regeln basierenden Berechnungsverfahren für Wohngebäude und,
      — Detaillierte Kenntnisse der KfW-Förderprogramme und,
      — Kenntnis gängiger Bürokommunikationssoftware (Beherrschung von MS-Office
      inkl. Powerpoint) und,
      — Kenntnis gängiger Energieberatersoftware,
      Persönliche Kompetenzen:
      — Ausgeprägte Fähigkeiten zur schriftlichen und mündlichen Kommunikation,
      — Fähigkeit der Wissensvermittlung technischer Sachverhalte einschließlich
      Präsentationen vor Publikum,
      — Sicheres Auftreten,
      — Teamfähigkeit,
      — Bereitschaft zu Dienstreisen innerhalb von Deutschland,
      — Ausgeprägte Fähigkeiten, ein komplexes Arbeitsprogramm zu strukturieren
      und umzusetzen.
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards
      Zu 2.) Leistungen müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu
      vergebenden Leistung vergleichbar sein und von dem des Bieters
      vorgesehenen Experten erbracht worden sein; der Abschluss dieser
      Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2008 liegen. Es ist eine vergleichbare
      Leistung anzugeben.
      Zu 3.) Der zur Leistungserbringung eingesetzte Experte muss alle
      nachfolgenden aufgeführten Anforderungen erfüllen:
      — Abgeschlossenes Studium der Ingenieur- oder Naturwissenschaften mit
      relevantem Schwerpunkt Bauphysik/Gebäudetechnik o.ä. oder gleichwertige
      Qualifikation gemäß der für den Wohnort des technischen Sachverständigen
      geltenden Landesbauverordnung und,
      — Qualifizierter Gebäudeenergieberater gemäß § 21 EnEV 2009 mit mind.
      5-jähriger Erfahrung in der Gebäudeenergieberatung und,
      — Hervorragende Kenntnis der energetischen Anforderungen an Wohngebäude
      und,
      — Profunde Kenntnis der relevanten Normen und Beherrschung der auf diesen
      Regeln basierenden Berechnungsverfahren für Wohngebäude und,
      — Detaillierte Kenntnisse der KfW-Förderprogramme und,
      — Kenntnis gängiger Bürokommunikationssoftware (Beherrschung von MS-Office
      inkl. Powerpoint) und,
      — Kenntnis gängiger Energieberatersoftware.

      III.2.4) Vorbehaltene Aufträge
      Nein

      III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

      III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen
      Berufsstand vorbehalten
      Nein

      III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche
      Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der
      betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen
      Ja

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) VERFAHRENSART

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote Nein

      IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      Wirtschaftlich günstigstes Angebot die Kriterien, die in den
      Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
      oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
      Nein

      IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      VSt. 98/08

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
      Nein

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und
      ergänzenden Unterlagen
      Die Unterlagen sind kostenpflichtig Nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge
      1.7.2011

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) DAUERAUFTRAG
      Nein

      VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS
      GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD
      Nein

      VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN
      Die erforderlichen Formblätter für die Abgabe eines Teilnahmeantrags sind
      bei der im Abschnitt
      I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe der
      Kontaktdaten per E-Mail oder Fax anzufordern. Für die Abgabe des
      Teilnahmeantrags haben die Bieter/Bietergemeinschaft zwingend die vom
      Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Die Formblätter sind
      an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und entsprechend
      zu unterzeichnen. Der Teilnahmeantrag soll alle geforderten Nachweise,
      Erklärungen und Bescheinigungen enthalten. Der unterschriebene
      Teilnahmeantrag soll in dreifacher gebundener Ausfertigung eingereicht
      werden, wobei die zweite und dritte Ausfertigung Kopien des Originals sein
      können.

      VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
      Villemombler Str. 76
      53113 Bonn
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vgl.
      §107 ff GWB.
      Nach § 107 (3) GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
      Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
      gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
      erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
      erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
      Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
      vergangen sind.

      VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
      1.6.2011
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    • Bekanntmachung vergebener Aufträge
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      KfW
      Palmengartenstr. 5-9
      Zu Händen von: Frau Wallmann
      60325 Frankfurt
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 697431-2996
      E-Mail: vergabestelle@kfw.de
      Fax: +49 697431-3106
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.kfw.de

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Wirtschaft und Finanzen

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
      Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Consultingleistungen eines
      technischen Sachverständigen zur Qualitätssicherung für das
      Energieberaterteam der Privatkundenbank der KfW zur Unterstützung von
      Förderprogrammen für Energieeffizientes Bauen und Sanieren für
      Wohngebäude.

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
      Frankfurt am Main oder Berlin.
      NUTS-Code DE712

      II.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
      Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

      II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die KfW benötigt Unterstützung durch einen technischen Sachverständigen
      auf dem Gebiet der Qualitätssicherung für Gebäudeenergieeffizienz über
      einen Zeitraum von voraussichtlich 4 Jahren. Ziel der Ausschreibung ist
      mit einem leistungsfähigen Vertragspartner eine Rahmenvereinbarung
      abzuschließen. Diese gilt für den Zeitraum von 2 Jahren und verlängert
      sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr stillschweigend, sofern diese
      nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit
      vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Auf Basis der
      Rahmenvereinbarung erfolgen Einzelabrufe der benötigten
      Unterstützungsleistungen. Der Bedarf an externen Sachverständigen entsteht
      nur, soweit dieser nicht durch KfW-eigene Mitarbeiter abgedeckt werden
      kann. Das Auftragsvolumen schwankt in Abhängigkeit des Eingangs von
      Kredit-/Zuschussanträgen, der Nachfrage nach Prüfungen durch die
      Kreditabteilung sowie der Verfügbarkeit eigener KfW-Mitarbeiter für die
      Bearbeitung. Die wesentlichen Aufgaben des technischen Sachverständigen
      sind die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungskonzept im Programm
      CO2-Gebäudesanierung, Energetisches Bauen und Sanieren. Hierzu gehören
      insbesondere:
      1. Konzeption und Durchführung der Vor-Ort- Kontrollen:
      — Konzeptentwicklung,
      — Auswahl von Objekten,
      — Prüfung der Unterlagen insbesondere der energetischen Nachweise,
      — Durchführung der Vor-Ort Termine,
      — Ergebnisberichte,
      — Gesamtauswertung,
      — Dokumentation,
      — Entwicklung einer beispielhaften Hausakte,
      — Konzept für die Fortführung der Vor-Ort-Kontrollen auf einem
      flächendeckenden Ansatz.
      2. Pflege und Weiterentwicklung des Prüftools:
      — Anpassung an aktuelle Entwicklungen,
      — IT-konforme Dokumentation,
      — Einweisung der Sachbearbeiter.
      3. Schulung von Mitarbeitern und Geschäftspartnern bzgl. des
      Auftragsgegenstands, z.B. im Rahmen der KfW Akademie:
      Die Aufgabe im Rahmen der Qualitätssicherung bedingt, dass der externe
      Berater auch im beschränkten Umfang energetische Nachweise zu Kredit- und
      Zuschussanträgen auf Übereinstimmung mit den Förderkriterien und Regeln
      der Technik prüft und telefonische und schriftliche Anfragen von intern
      und extern zu technischen Fragen im Rahmen der Förderprogramme
      beantwortet. Das Volumen der von den Sachverständigen zu übernehmenden
      Aufgaben und Tätigkeiten variiert, insbesondere in Abhängigkeit der
      Antragseingangszahlen. Insofern kann nur ein Zeitkorridor für die von der
      KfW beauftragten.
      Aufgaben und Tätigkeiten angegeben werden. Der monatliche Zeitkorridor für
      die Aufgaben und Tätigkeiten beträgt erfahrungsgemäß 80 – 100 h pro Monat.
      Leistungsort ist Berlin oder Frankfurt.

      II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71000000, 71200000, 71300000

      II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
      1. Preis. Gewichtung 30
      2. Qualität der Lösung der Angebotsaufgabe. Gewichtung 70

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
      VSt. 98/08

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      Auftragsbekanntmachung
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2011/S 107-176496 vom 1.6.2011

      Abschnitt V: Auftragsvergabe

      V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung:
      20.1.2012

      V.2) Angaben zu den Angeboten
      Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

      V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der
      Zuschlag erteilt wurde
      Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Rainer Feldmann
      Steinkauzweg 9
      64297 Darmstadt
      DEUTSCHLAND

      V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
      Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
      Villemombler Str. 76
      53113 Bonn

      VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Vgl. §
      107 ff GWB.
      Nach § 107 (3) GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
      Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
      gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
      erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
      erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des
      Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      20.3.2012
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INFOBOX

Appel d'offres publié 06.06.2011
Résultat publié 22.03.2012
Actualisé en dernier 26.04.2013
ID du concours 3-73603
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