Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
BLB Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung Köln
Domstraße 55-73
Kontaktstelle(n): BLB Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Niederlassung
Köln
50668 Köln
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
www.blb-nrw.de
Weitere Auskünfte erteilen: FSW Düsseldorf GmbH, FALTIN + SATTLER
Rathausufer 14
40213 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse: www.fsw-info.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: FSW Düsseldorf GmbH, FALTIN + SATTLER
Rathausufer 14
40213 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Internet-Adresse: www.fsw-info.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: FSW Düsseldorf GmbH,
FALTIN + SATTLER
Rathausufer 14
40213 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW
1.3) Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Öffent. Immobilienbetrieb
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Fachhochschule Köln / Teilneubau des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums
(IWZ) in Köln-Deutz - Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Zweiphasiger Wettbewerb für Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und
Landschaftsarchitekten nach RAW 2004. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb
NRW, Niederlassung Köln (BLB) lobt zur Klärung der städtebaulichen
Perspektive des Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) am Standort
Deutz einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb aus. Ziel des
Wettbewerbs ist, die städtebaulichen Grundlagen für die Entwicklung des
Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums (IWZ) als zukunftsweisenden
attraktiven Hochschulstandort zu erarbeiten. Insgesamt sollen in
aufeinanderfolgenden Entwicklungsphasen auf einer Fläche von ca. 13 ha ca.
44 500 m² Nutzfläche (NF 1-6) neu geschaffen werden, die Flächen in
rückzubauenden Altbauten (ca. 47 000 m²) ersetzen. Zusätzlich sind zur
Sicherung der zukünftigen Entwicklung der Fachhochschule Köln
Erweiterungspotentiale in Höhe ca. 9 000 m² Nutzfläche (NF 1-6)
vorzusehen. In Ergänzung hierzu sind ggf. zusätzliche Nutzungen
darstellbar, die die räumlich-funktionale Integration des
Hochschulstandorts in den Stadtteil Deutz unterstützen. Dabei ist die
Besonderheit der Bauaufgabe, des Bauens im laufenden Lehr- und
Forschungsbetrieb, der Erstellung von Neubauten in mehreren
Bauabschnitten, dem sukzessiven Abbruch der Bestandsgebäude unter
Beachtung des statischen Abbruchkonzeptes sowie den Raumanforderungen der
FH Köln in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Mit der Entscheidung zum
Verbleib und zur Neustrukturierung des IWZ der FH Köln am heutigen
Standort wird die Entwicklung des rechtsrheinischen Köln entsprechend der
strukturpolitischen Initiativen der vergangenen Jahrzehnte weiter
gestärkt. Die Schaffung eines zukunftsweisenden Hochschulstandortes
leistet einen bedeutsamen Beitrag zur sozialen und ökonomischen
Stabilisierung der rechtsrheinischen Stadtteile und fördert die
Profilierung der Gesamtstadt. Im Rahmen des Wettbewerbs ist deshalb auch
aufzuzeigen, welche Möglichkeiten zur Vernetzung des IWZ mit den
umgebenden Stadtstrukturen bestehen, welche realisierbaren Interventionen
im Zusammenhang von Hochschulareal und Umgebung sinnvoll und möglich sind,
um zu einer Adressbildung und zu einer Attraktivierung des IWZ zu
gelangen. Im Rahmen des Wettbewerbs sollen letztendlich städtebauliche
Entwürfe entwickelt werden, die aufzeigen, wie im Zusammenwirken des IWZ
mit seiner Umgebung in Deutz ein unverkennbares Quartier, in einer
städtebaulich verträglichen Dichte entstehen kann. Der Wettbewerb für
Arbeitsgemeinschaften aus Architekten mit Stadtplanern und
Landschaftsarchitekten wird als beschränkter Wettbewerb nach RAW 2004 in 2
Bearbeitungsphasen ausgelobt (in der ersten Phase mit max. 50 Teilnehmern,
in der zweiten Phase mit max. 15 Teilnehmern). Über den Wettbewerb werden
eine Arbeitsgemeinschaft gesucht, die Leistungen zur Masterplanung gem.
HOAI 2009 Teil 2 „Flächenplanung“ (Abschnitt 1 Bebauungsplan; Abschnitt 2
Grünordnungsplan) erbringt.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.1.1. Auswahl der Teilnehmer:
Es werden Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten
gesucht. Stadtplaner sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und
Landschaftsarchitekten zulassungsberechtigt. Die Bewerber sollten
Erfahrungen in der Planung von Projekten, vorzugsweise Hochschulen,
(Mindestgröße des Planraums 3 ha) entsprechend der Wettbewerbsaufgabe
und/oder vergleichbarer Projekte mit ähnlicher Komplexität zur Aufgabe
haben. Die Gesamtteilnehmerzahl ist auf max. 50 Teilnehmer festgelegt.
Max. 40 Teilnehmer werden über das Auswahlverfahren ermittelt, 10 Büros
sind bereits durch den Auslober gesetzt (s. Pkt.
IV.2). Die Teilnahme am
Bewerbungsverfahren steht allen teilnahmeberechtigten Bewerbern offen.
Gemäß VOF § 2 Abs. 4 wird der Auslober, kleinere Büroeinheiten und
Berufsanfänger angemessen berücksichtigen. Der Auslober wird in der
entsprechenden Bewerberkategorie max. 5 Teilnehmer ermitteln. Die
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf
Kostenerstattung besteht nicht. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art werden
nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Eine Mehrfachbewerbung ist auch
eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers.
Abweichungen von den formalen Anforderungen führen zum Ausschluss vom
Auswahlverfahren. Ein Losentscheid wird bei gleicher Eignung vorbehalten.
III.1.2 Bewerbungsunterlagen:
Es sind ausschließlich die Bewerbungsformulare von der Homepage
www.fsw-info.de herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Die Bewerbung ist in Papierform unter Einschluss der vom Auftraggeber
vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu erstellen.
Teilnahmeanträge/Bewerbungsunterlagen per Fax und/oder E-Mail werden nicht
zugelassen. Bewerber müssen mit ihrer Bewerbung die folgenden
Angaben/Erklärungen/Nachweise vorlegen:
a. Vollständig ausgefüllte Bewerbung einschließlich aller geforderten
Formblätter inklusive jeweiliger Anlagen und geforderter Erklärungen im
Sinne VOF § 4 Abs. 7, § 4 Abs. 6 und § 9, ohne Querverweise auf etwaige
Anlagen des Bewerbers, mit Unterschrift und Firmenstempel. Berufsanfänger
bzw. kleinere Büroeinheiten analog VOF § 2 Abs. 4 müssen sich in der
entsprechenden Kategorie eintragen und die im Formblatt aufgeführten
Nachweise erbringen. Siehe dazu im Detail Formblätter 1-3.
Arbeitsgemeinschaften aus mehreren Büros sind zugelassen und im
Teilnahmeantrag im vorgesehenen Formblatt aufzuzeigen. Dem Auftraggeber
ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der
Arbeitsgemeinschaft zu benennen, die aufgabenspezifische Aufteilung der
Leistungserbringung darzulegen und die Übernahme der gesamtschuldnerischen
Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zu erklären.
b. Benennung von jeweils 2 städtebaulichen/freiraumplanerischen
Referenzprojekten (geplant oder realisiert) der letzten 5 Jahre des
Themenfeldes Hochschule (Mindestgröße des Planraums 3 ha) entsprechend der
Wettbewerbsaufgabe und/oder vergleichbarer Projekte mit ähnlicher
Komplexität zur Aufgabe. Referenzen können auch über ausgezeichnete
Wettbewerbsbeiträge nachgewiesen werden. Die Bewerber müssen jeweils
sowohl städtebauliche wie auch freiraumplanerische Referenzen nachweisen.
Diese Projekte sind auf den dafür vorgesehenen Formblättern (Teil 2 und
Teil 3) mit den geforderten Informationen darzustellen und erforderliche
Belege beizufügen (s. Formblätter). Die Formblätter Teil 3
(Referenzblätter DIN A 3 einseitig bedruckt) sind ausgedruckt vollständig
einzureichen.
III.1.3 Auswertung/Auswahl:
Die Auswertung der Bewerbungen/Auswahl der Bewerber erfolgt wie folgt:
Alle Bewerbungen werden auf die Vollständigkeit der geforderten
Erklärungen und Unterlagen geprüft. Fehlen geforderte Unterlagen ganz oder
teilweise oder sind diese unvollständig oder entgegen den Vorgaben
ausgefüllt, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages. Eine
Nachforderung von Unterlagen erfolgt nicht. Soweit kein Ausschluss des
jeweiligen Bewerbers erfolgt, wird anhand der vorgelegten Angaben und
Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die angegebenen
Mindestbedingungen (s. III.1.2.b) erfüllt. Bei Nichterfüllung wird der
Bewerber ausgeschlossen. Verbleiben nach dieser Prüfung mehr geeignete
Bewerber als die maximale Anzahl der zum Wettbewerb definierten
Teilnehmeranzahl, so erfolgt die Bewerberauswahl durch den Losentscheid.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Architekten und Landschaftsarchitekten. Stadtplaner sind nur in
Arbeitsgemeinschaft mit Architekten und Landschaftsarchitekten
zulassungsberechtigt. Vorgenannte Personen müssen berechtigt sein, gem. §
19 Abs. 1 VOF 2009 oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der
Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome in der
Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden Juristische
Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung
der Aufgabe einen entsprechenden Architekten benennen.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer
Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum
Ausschluss der Beteiligten. Zusätzliche Berater unterliegen nicht den
Teilnahmebedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 50
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. s. VI.2
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Zur Beurteilung der zugelassenen Wettbewerbsarbeiten im anschließenden
Wettbewerb werden dem Preisgericht folgende Kriterien dienen:
Städtebau, u.a. Qualität des stadträumlichen Gesamtkonzeptes, der
Verknüpfung des Campus mit den umgebenden Stadtstrukturen, der Integration
in den städtischen Kontext, der Durchwegung und Vernetzung für Fußgänger
und Radfahrer, der Adressbildung des Campus und seiner Attraktivierung für
die Öffentlichkeit, der Berücksichtigung der Erschließungsvorgaben /
Freiraum, u.a. Qualität der Freiraumkonzeption der Campusanlage, Gestalt-
und Aufenthaltsqualität sowie Nutzwert und Bewirtschaftung /
Funktionalität, Gebrauchsqualitäten (inkl. Barrierefreiheit) für die
Nutzer, einschließlich der Aufenthaltsqualität und Funktionalität des
Campusareals, der Integration der Bestandsgebäude (IWZ Altbau, Bibliothek)
und deren Nutzbarkeit während der Bauzeit / Leistungs- und
Programmerfüllung mit Einhaltung der gewünschten Flächenvorgaben und der
Anordnung bzw. der konzeptionellen Integration der in der Aufgabe
benannten Bausteine / Nachweis und Plausibilität der Abfolge von Baustufen
/ Integration von Nachhaltgkeit und Energieeffizienz im Gesamtkonzept u.a.
Qualität und Plausibilität des energetischen Konzepts, Berücksichtigung
erneuerbarer Energien / Berücksichtigung der Anforderungen an die
Wirtschaftlichkeit und Minimierung der Lebenszykluskosten / Einhaltung der
baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen (RdErl. d.
Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 19.10.2002 -
SmBl. NRW. 236). / Die genannte Reihenfolge bedeutet keine Rangfolge für
die Beurteilung. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien
zu gewichten.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
4.4.2012
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 5.4.2012 - 15:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
Tag: 13.4.2012
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Insgesamt steht eine
Wettbewerbssumme 95 000,00 EUR brutto (79 831,93 EUR netto) zur Verfügung.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
Keine.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. s. Pkt. VI.2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
VI.2.1 Abgabe der Bewerbungsunterlagen:
Es ist sicher zu stellen, dass die Bewerbungsdokumente zum
Bewerbungsverfahren ausschließlich an folgende Adresse adressiert: Faltin
+ Sattler FSW Düsseldorf GmbH (Stichwort IWZ Köln), Rathausufer 14, 40213
Düsseldorf (DEUTSCHLAND) bis zum Abgabetermin eingegangen sind. Das
Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt
keine Poststempel-Abgabe! Es werden keine weiteren Bewerbungsunterlagen
als die Einsendung der vorgegebenen Dokumente, insbesondere keine
Bewerbungen, die per Fax oder per E-Mail eingegangen sind, zugelassen!
VI.2.2 Gesetzte Teilnehmer:
1. Ferdinand Heide, Frankfurt a.M. mit TOPOS Stadtplanung
Landschaftsplanung Stadtforschung, Berlin;
2. Molestina Architekten, Köln mit FSWLA Landschaftsarchitektur,
Düsseldorf;
3. Rübsamen + Partner, Bochum mit Scape Landschaftsarchitekten,
Düsseldorf;
4. KARO* architekten, Leipzig mit Spiel.Raum.Planung
Landschaftsarchitektur, Leipzig;
5. Studioinges Architektur und Städtebau, Berlin mit Planorama
Landschaftsarchitektur, Berlin;
6. SEHW Architekten, Hamburg mit ST raum a. Gesellschaft von
Landschaftsarchitekten mbH, Berlin;
7. kleyer.koblitz.letzel.freivogel.architekten, Berlin mit sinai Faust.
Schroll. Schwarz. Freiraumplanung GmbH, Berlin;
8. Kister Scheithauer Gross Architekten und Stadtplaner, Köln mit Atelier
Loidl, Berlin;
9. Claus en Kaan Architecten, Amsterdam (NL) mit H+N+S
Landschapsarchitecten, Amersfoort (NL);
10. DeZwarteHond, Köln, Rotterdam, Groningen mit urbane gestalt Johannes
Böttger Landschaftsarchitekten; Köln.
VI.2.3 Preisgericht:
u.a.: Prof. Albert Speer, Frankfurt a.M.; Prof. Christl Drey, Köln/Kassel;
Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart; Prof. Amandus Sattler, München; Prof.
Zvonko Turkali, Frankfurt a.M.; Jürgen Minkus, Köln; Prof. Cornelia
Müller, Berlin; Prof. Ariane Röntz, Berlin/Kassel; Dr. Martin Brans, BLB
NRW, Niederlassungsleiter Köln; Dr. Martin Gerth, Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW; Dr. Ursula Löffler,
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW; Rolf Krähmer,
BLB NRW Geschäftsführer, Düsseldorf; Prof. Dr. Joachim Metzner, Präsident
der Fachhochschule Köln; Prof. Dr. Rüdiger Küchler, Vizepräsident für
Wirtschafts- und Personalverwaltung der Fachhochschule Köln; Jürgen
Roters, Oberbürgermeister der Stadt Köln; Bernd Streitberger,
Beigeordneter Dezernat Planen und Bauen, Stadt Köln.
VI.2.4 Voraussichtliche Termine im Wettbewerb:
Kolloquium: Mitte Mai/2012.
Abgabe Plansatz Phase 1: Anfang Juni/2012.
Preisgericht Phase 1: Anfang Juli/2012.
Abgabe Plansatz/Modell Phase 2: Anfang Oktober/2012.
Preisgericht Phase 2: Anfang Dezember November/2012.
VI.2.5 Einlegung von Rechtsbehelfen.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der
Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
von 8 Kalendertagen gerügt hat;
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
9.3.2012