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  • DE-67059 Ludwigshafen am Rhein
  • 09/2012
  • Ergebnis
  • (ID 2-103841)

Um- und Neubau FH Ludwigshafen - Gebäude und raumbildende Ausbauten


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 09/2012 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Berufsgruppen Architektur
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Hochschulen, Wissenschaft und Forschung
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Land Rheinland-Pfalz, Mainz (DE)
    Aufgabe
    500 11 8006 Um- und Neubau FH Ludwigshafen, Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI

    Die Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein strebt eine Erweiterung auf dem bestehenden Campusgelände in Ludwigshafen/Rh. Ernst-Boehe-Str. 4 an.
    Gleichzeitig soll die Evangelische Theologische Fakultät in den Campus mit integriert werden. Zu diesem Zweck wurde ein Gesamtraumprogramm mit qualitativen Bedarfsanforderungen erstellt.
    Folgende Nutzungseinheiten sind in den bestehenden bzw. neu zu errichtenden Gebäuden unterzubringen.
    Verwaltung/Büroflächen Forschung 3 859 m².
    Seminar-/Unterrichtsräume 4 888 m².
    Bibliothek 2 191 m².
    Rechenzentrum 321 m².
    Mensa 1 536 m².
    Kindertagesstätte 325 m².
    Die Gesamtfläche beläuft sich auf 13 120 m² Nutzfläche (NF 1-6).
    Davon sind ca. 4 350 m² durch Umbaumaßnahmen in den beiden bestehenden Gebäudekomplexen zu schaffen.
    Die Kindertagesstätte und die erforderlichen Stellplätze des gesamten Campusgeländes sind lediglich im städtebaulichen Konzept zu berücksichtigen.
    Die Neubaumaßnahmen sollen als qualitativ hochwertige, energieeffiziente Gebäude auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes geplant und errichtet werden.
    Die Realisierung der Neubauten wird in 2 Bauabschnitten angestrebt.
    Hinweise zum Energiestandard für die Neubauten.
    1. Seminar- und Unterrichtsräume, Büros, Bibliothek.
    Energetisches Ziel: Passivhausstandard mit Nachweis mittels Passivhaus-Projektierungspaket PHPP (Nachweise u. a. U-Werte, Heizwärmebedarf, Nutzkältebedarf, Primärenergiebedarf, blower-door, Stromeffizienz Lüftungsanlage). Davon soll in Abstimmung mit dem Energiemanagement der Zentrale des LBB - nur abgewichen werden, wenn eine Wirtschaftlichkeit (Berechnung von Lebenszykluskosten) nicht darstellbar ist. Parallel und planungsbegleitend wird auch der Nachweis nach EnEV in der aktuell gültigen Fassung (DIN 18599) geführt werden.
    Behaglichkeit: Die Behaglichkeit im Sommer wird mittels dynamischer Gebäudesimulation überprüft (weitere Behaglichkeitsüberprüfungen sind vorbehalten).
    2. Mensa.
    Energetisches Ziel: Gebäudehülle nach LBB-Energie-Richtlinie, Lüftung nach Küchenbedarf und Anforderung. Bilanzierung auch mit PHPP und nach EnEV aktuelle Fassung.
    Behaglichkeit: Die Behaglichkeit im Sommer wird mittels dynamischer Gebäudesimulation überprüft (weitere Behaglichkeitsüberprüfungen sind vorbehalten).
    Grundlagen der Planung sind unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung die funktionale Zweckmäßigkeit, die gestalterischen Belange und die öffentlich-rechtlichen Anforderungen.
    Angestrebter Baubeginn: März 2015.
    Die Durchführung der Maßnahme (Planung und Ausführung) erfolgt in einem engen Zeitrahmen.
    Folgende Leistungen werden auf der Grundlage der HOAI erteilt: Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI.
    Leistungen: Objektgruppe 1.
    Neubau für die Fachhochschule, Seminar- und Unterrichtsräume, Bibliothek, Rechenzentrum, Mensa und Büroräume.
    Leistungen aus den Leistungsphasen 2 bis 9.
    Die Leistungsphase 1 und Teile der Leistungen der Leistungsphasen 2-9 werden durch den AG erbracht.
    Objektgruppe 2.
    Umbaumaßnahmen in den Bestandsgebäuden.
    Seminar- und Unterrichtsräume, Büros.
    Leistungen aus den Leistungsphasen 2 bis 9.
    Die Leistungsphase 1 und Teile der Leistungen der Leistungsphasen 2-9 werden durch den AG erbracht.
    Objektgruppe 3, Kindertagesstätte.
    Für die KITA ist ein städtebauliches Konzept zu entwickeln.
    2 geschoßiges Gebäude mit den notwendigen Freiflächen (Parkplätze für KITA eingeschlossen).
    Teilleistungen der Leistungsphase 2. Die restlichen Leistungsphasen werden durch den Auftraggeber erbracht.
    Stellplätze für den gesamten Campus: Für die Stellplätze ist städtebaulich eine ausreichend große Fläche zu definieren.
    Die Auftragnehmer (AN) werden verpflichtet, an der Baustelle von Beginn der Arbeiten an bis zur Übergabe des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen ein vom AG zur Verfügung gestelltes Baubüro ausreichend zu besetzen.
    Zunächst werden nur Leistungen der LPH. 2-3 - Vorentwurf - und Entwurfsplanung beauftragt, mit der Absicht, weitere Leistungen der LPH. 4 – Genehmigungsplanung, LPH. 5 – Ausführungsplanung, LPH. 6 -Vorbereitung der Vergabe, LPH. 7 - Mitwirkung bei der Vergabe, LPH. 8 - Objektüberwachung und der LPH. 9 - Dokumentation stufenweise zu übertragen (Stufenvertrag).
    Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht.
    Leistungsumfang
    Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000,00 EUR
    Projektadresse DE-67059 Ludwigshafen am Rhein
    TED Dokumenten-Nr. 104266-2012
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Auftragsbekanntmachung
      Dienstleistungen
      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
      Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen,
      vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung,
      Niederlassung Landau
      Untertorplatz 1
      Kontaktstelle(n): LBB Niederlassung Mainz, Fritz-Kohl-Straße 9, 55122
      Mainz
      Zu Händen von: Walter Altenweg
      76829 Landau in der Pfalz
      DEUTSCHLAND
      Telefon: +49 6131-9660
      E-Mail: MjE4ZFNgVU9QUxxbT1dcaC5aUFBcU2IcUlM=
      Fax: +49 6131-966100
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.lbbnet.de
      Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
      den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
      verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
      Kontaktstellen

      I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Lokalbehörde

      I.3) Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
      Wirtschaft und Finanzen

      I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
      Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1) Beschreibung

      II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      500 11 8006 Um- und Neubau FH Ludwigshafen, Gebäude und raumbildende
      Ausbauten gemäß § 33 HOAI

      II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
      Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und
      Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung,
      zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche
      und Analysen
      Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landau.
      NUTS-Code DEB33

      II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum
      dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

      II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Die Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein strebt eine Erweiterung auf dem
      bestehenden Campusgelände in Ludwigshafen/Rh. Ernst-Boehe-Str. 4 an.
      Gleichzeitig soll die Evangelische Theologische Fakultät in den Campus mit
      integriert werden. Zu diesem Zweck wurde ein Gesamtraumprogramm mit
      qualitativen Bedarfsanforderungen erstellt.
      Folgende Nutzungseinheiten sind in den bestehenden bzw. neu zu
      errichtenden Gebäuden unterzubringen.
      Verwaltung/Büroflächen Forschung 3 859 m².
      Seminar-/Unterrichtsräume 4 888 m².
      Bibliothek 2 191 m².
      Rechenzentrum 321 m².
      Mensa 1 536 m².
      Kindertagesstätte 325 m².
      Die Gesamtfläche beläuft sich auf 13 120 m² Nutzfläche (NF 1-6).
      Davon sind ca. 4 350 m² durch Umbaumaßnahmen in den beiden bestehenden
      Gebäudekomplexen zu schaffen.
      Die Kindertagesstätte und die erforderlichen Stellplätze des gesamten
      Campusgeländes sind lediglich im städtebaulichen Konzept zu
      berücksichtigen.
      Die Neubaumaßnahmen sollen als qualitativ hochwertige, energieeffiziente
      Gebäude auf der Grundlage des vorliegenden Bebauungsplanes geplant und
      errichtet werden.
      Die Realisierung der Neubauten wird in 2 Bauabschnitten angestrebt.
      Hinweise zum Energiestandard für die Neubauten.
      1. Seminar- und Unterrichtsräume, Büros, Bibliothek.
      Energetisches Ziel:
      Passivhausstandard mit Nachweis mittels Passivhaus-Projektierungspaket
      PHPP (Nachweise u. a. U-Werte, Heizwärmebedarf, Nutzkältebedarf,
      Primärenergiebedarf, blower-door, Stromeffizienz Lüftungsanlage). Davon
      soll in Abstimmung mit dem Energiemanagement der Zentrale des LBB - nur
      abgewichen werden, wenn eine Wirtschaftlichkeit (Berechnung von
      Lebenszykluskosten) nicht darstellbar ist. Parallel und planungsbegleitend
      wird auch der Nachweis nach EnEV in der aktuell gültigen Fassung (DIN
      18599) geführt werden.
      Behaglichkeit:
      Die Behaglichkeit im Sommer wird mittels dynamischer Gebäudesimulation
      überprüft (weitere Behaglichkeitsüberprüfungen sind vorbehalten).
      2. Mensa.
      Energetisches Ziel:
      Gebäudehülle nach LBB-Energie-Richtlinie, Lüftung nach Küchenbedarf und
      Anforderung. Bilanzierung auch mit PHPP und nach EnEV aktuelle Fassung.
      Behaglichkeit:
      Die Behaglichkeit im Sommer wird mittels dynamischer Gebäudesimulation
      überprüft (weitere Behaglichkeitsüberprüfungen sind vorbehalten).
      Grundlagen der Planung sind unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
      und Sparsamkeit gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung die funktionale
      Zweckmäßigkeit, die gestalterischen Belange und die öffentlich-rechtlichen
      Anforderungen.
      Angestrebter Baubeginn: März 2015.
      Die Durchführung der Maßnahme (Planung und Ausführung) erfolgt in einem
      engen Zeitrahmen.
      Folgende Leistungen werden auf der Grundlage der HOAI erteilt:
      Gebäude und raumbildende Ausbauten gemäß § 33 HOAI.
      Leistungen:
      Objektgruppe 1.
      Neubau für die Fachhochschule,
      Seminar- und Unterrichtsräume, Bibliothek, Rechenzentrum, Mensa und
      Büroräume.
      Leistungen aus den Leistungsphasen 2 bis 9.
      Die Leistungsphase 1 und Teile der Leistungen der Leistungsphasen 2-9
      werden durch den AG erbracht.
      Objektgruppe 2.
      Umbaumaßnahmen in den Bestandsgebäuden.
      Seminar- und Unterrichtsräume, Büros.
      Leistungen aus den Leistungsphasen 2 bis 9.
      Die Leistungsphase 1 und Teile der Leistungen der Leistungsphasen 2-9
      werden durch den AG erbracht.
      Objektgruppe 3,
      Kindertagesstätte.
      Für die KITA ist ein städtebauliches Konzept zu entwickeln.
      2 geschoßiges Gebäude mit den notwendigen Freiflächen (Parkplätze für KITA
      eingeschlossen).
      Teilleistungen der Leistungsphase 2. Die restlichen Leistungsphasen werden
      durch den Auftraggeber erbracht.
      Stellplätze für den gesamten Campus:
      Für die Stellplätze ist städtebaulich eine ausreichend große Fläche zu
      definieren.
      Die Auftragnehmer (AN) werden verpflichtet, an der Baustelle von Beginn
      der Arbeiten an bis zur Übergabe des Bauwerks bzw. der baulichen Anlagen
      ein vom AG zur Verfügung gestelltes Baubüro ausreichend zu besetzen.
      Zunächst werden nur Leistungen der LPH. 2-3 - Vorentwurf - und
      Entwurfsplanung beauftragt, mit der Absicht, weitere Leistungen der LPH. 4
      – Genehmigungsplanung, LPH. 5 – Ausführungsplanung, LPH. 6 -Vorbereitung
      der Vergabe, LPH. 7 - Mitwirkung bei der Vergabe, LPH. 8 -
      Objektüberwachung und der LPH. 9 - Dokumentation stufenweise zu übertragen
      (Stufenvertrag).
      Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht.

      II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
      71000000

      II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

      II.1.8) Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

      II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

      II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

      II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
      Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000,00 EUR

      II.2.2) Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Zunächst werden nur Leistungen der LPH. 2-3 -
      Vorentwurf - und Entwurfsplanung beauftragt, mit der Absicht, weitere
      Leistungen der LPH. 4 – Genehmigungsplanung, LPH. 5 – Ausführungsplanung,
      LPH. 6 -Vorbereitung der Vergabe, LPH. 7 - Mitwirkung bei der Vergabe,
      LPH. 8 - Objektüberwachung und der LPH. 9 - Dokumentation stufenweise zu
      übertragen (Stufenvertrag).
      Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen besteht nicht.

      II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

      II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
      Laufzeit in Monaten: 135 (ab Auftragsvergabe)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
      Angaben

      III.1) Bedingungen für den Auftrag

      III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Die Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie mit dem Bewerber
      im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 500 000
      EUR bei Personenschäden und mindestens 1 500 000 EUR bei sonstigen Schäden
      (siehe zu den Anforderungen Anhang 4 RBBau 19. AT) bereit ist
      abzuschließen oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen
      ist, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Erklärung darf nicht älter
      als 1 Jahr sein.

      III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
      Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Siehe Vergabeunterlagen.

      III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
      wird:
      Bietergemeinschaften (BG) müssen einen bevollmächtigten Vertreter
      bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung
      verpflichtet haben.
      Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des
      Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen.
      Mehrfachbewerbungen (für mehrere Bieter) werden ausgeschlossen. Im Falle
      einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des
      Wettbewerbprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
      Zur Teilnahme berechtigt sind Bietergemeinschaften aus Architekten/Innen,
      Ingenieuren/Innen, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die
      an die natürlichen und juristischen Personen als Teilnehmer gestellt
      werden.

      III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

      III.2) Teilnahmebedingungen

      III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
      hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Der Bewerbungsbogen (Ausschreibungsunterlagen,
      siehe
      IV.3.3) muss vollständig ausgefüllt sein.
      Auskunft zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Unternehmen, die
      Ausführungs- oder Lieferinteressen verfolgen (§ 4(2) VOF 2009), als
      Eigenerklärung.
      Erklärung nach § 4 (6) und (9) VOF 2009 (Ausschlusskriterien), dass keine
      Ausschlussgründe vorliegen.

      III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen: Erklärungen über:
      — den Gesamtumsatz und,
      — den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen des Bewerbers (Büro) der
      letzten 3 Geschäftsjahre nach § 5 Abs. 4 Nr.: c VOF 2009.

      III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
      Auflagen zu überprüfen:
      Nachweise gemäß § 5 Abs. 5 Nr. a, b, c, d, f und h VOF 2009; entsprechende
      Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung
      gestellt.
      Allgemeines:
      Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie der
      Projektleiter (PL), der Bauleiter (BL) und die verantwortlichen
      Projektbearbeiter (PB), sind gemäß § 4 (3) VOF 2009 namentlich zu benennen
      und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen
      Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur
      Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
      Die für die Erbringung der Leistungen benannten müssen eine abgeschlossene
      Fachausbildung als Dipl.-Ing. TH / FH bzw. Bachelor/Master an
      Universitäten oder Fachhochschulen nachweisen oder aber berechtigt sein
      die Berufsbezeichnung -Architekt- oder -Ingenieur- zu tragen und über die
      geforderten Nachweise verfügen.
      Der Projektleiter muss die Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der
      entsprechenden Dienstleistung) nachweisen.
      Für die Objektüberwachung ist zusätzlich eine angemessene Baustellenpraxis
      von mind. 3 Jahren Voraussetzung.
      Es sind Referenzprojekte für das Büro und/oder den PL und den BL
      aufzuführen. Hierbei sind folgende Festlegungen zwingend einzuhalten:
      Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 2-6 und 8,
      für den PL die Leistungsphasen 2-6 und für den BL die Leistungsphase 8
      umfassen.
      Die Referenzen des Büros, des Projektleiters und des Bauleiters dürfen
      nachweislich nicht länger als 10 Jahre (Fertigstellung) zurückliegen,
      d.h., Leistungserbringung der LPH. 2-6 und 8 in den Jahren 2001 bis 2011.
      Daher darf die Leistungserbringung der Referenzprojekte im Jahr 2001
      höchstens LPH. 4 bzw. die Leistungserbringung im Jahr 2011 muss mindestens
      80 % der LPH. 8 betragen.
      Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
      Wertungskriterium 1:
      Neubau von Projekten mit mehreren gebäudetypologischen, teilweise
      komplexen Funktionseinheiten und mind. 4 000 m² NF 1-6.
      Gewertet werden 2 Referenzen.
      Wertungskriterium 2:
      Neubau oder Sanierung eines Nichtwohngebäudes im energetisch innovativen
      Standard.
      Gewertet wird 1 Referenz.
      Wertungskriterium 3:
      Umbau von Nichtwohngebäuden mit mind. 2 000 m² NF 1-6.
      Gewertet werden 2 Referenzen.
      Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben über ein
      Projektdatenblatt abzugeben:
      a) Planungszeit (von/bis);
      b) Bauzeit (von/bis);
      c) erbrachte Leistungsphasen;
      d) Nutzfläche NF 1-6;
      e) Gesamtbaukosten KG 200 - 600 (EUR, brutto);
      f) Grundriss, Ansicht und Foto;
      g) Art der Maßnahme (Umbau, Sanierung, Erweiterung) mit kurzer
      stichpunktartigen Beschreibung der Maßnahme, bzw. bei Gebäuden
      Beschreibung der technischen Konzeption und des Tragwerks;
      h) Ort der Ausführung;
      i) Angabe nach welcher EnEV das Projekt verwirklicht wurde;
      j) Objektbezogener Ansprechpartner (Name und Telefonnummer).
      Diese Angaben werden zur Wertung der Referenzprojekte herangezogen.

      III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

      III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
      vorbehalten: ja
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Es wird
      jeder zugelassen, der nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt
      ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den
      EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie für die gegenseitige
      Anerkennung der Diplome auf dem Gebiete der Architektur, berechtigt ist,
      in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden.
      Es wird jeder zugelassen, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist,
      die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über
      eine allgemeine Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik
      Deutschland als Ingenieur tätig zu werden.

      III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen
      der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung
      verantwortlich sind: ja

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1) Verfahrensart

      IV.1.1) Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten
      Verhandlungsverfahren) nein

      IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
      Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
      Kriterien gemäß III.2.1 bis III.2.3. Erfüllen mehrere Bewerber
      gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach der
      objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch,
      wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.

      IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
      Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
      schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
      verhandelnden Angebote nein

      IV.2) Zuschlagskriterien

      IV.2.1) Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in
      den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur
      Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog
      aufgeführt sind

      IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
      Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

      IV.3) Verwaltungsangaben

      IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      500 11 8006

      IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      Bekanntmachung eines Beschafferprofils
      Bekanntmachungsnummer im ABl: 2012/S 039-063386 vom 25.2.2012

      IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
      Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
      19.4.2012 - 14:00
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein

      IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      27.4.2012 - 23:59

      IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
      verfasst werden können
      Deutsch.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

      VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
      Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

      VI.3) Zusätzliche Angaben
      Die angegebene Vertragslaufzeit unter II.3 von 135 Monaten umfasst auch
      die Frist von 4 Jahren für Mängelbeseitigung nach VOB / B.
      Bei der Angabe unter II.2.1 handelt es sich um das geschätzte Honorar bei
      Beauftragung aller Optionen des Stufenvertrages.
      Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ finden Sie weitere
      Informationen zum Verfahren.
      Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort die
      Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten
      der Vergabestelle einsehen.

      VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

      VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz
      Stiftstraße 9
      55116 Mainz
      DEUTSCHLAND

      VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 107
      (3) GWB.
      Der Antrag ist unzulässig, soweit:
      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
      Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
      gerügt hat,
      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung
      erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung
      benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden,
      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
      erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
      benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
      Auftraggeber gerügt werden,
      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
      einer Rüge abhelfen zu wollen, vergangen sind.
      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
      Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs.1 Satz 2 GWB bleibt
      unberührt.

      VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      27.3.2012

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 02.04.2012
Ergebnis veröffentlicht 26.11.2012
Zuletzt aktualisiert 26.11.2012
Wettbewerbs-ID 2-103841 Status Kostenpflichtig
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