Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Apolda
Stadtverwaltung Apolda, Bürgermeister R. Eisenbrand, Markt 1
Kontaktstelle(n): Stadtverwaltung Apolda, Fachbereich Stadtplanung und
Bauwesen
Zu Händen von: Stefan Städtler
99510 Apolda
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3644650-258
E-Mail: MTRvcGFiXWoqb3BdYWBwaGFuPF1sa2hgXSpgYQ==
Fax: +49 3644650-515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
http://www.apolda.de
Elektronischer Zugang zu Informationen:
http://www.quaas-stadtplaner.de/wb-apolda
Weitere Auskünfte erteilen: quaas-stadtplaner
Schillerstraße 20
Kontaktstelle(n): quaas-stadtplaner
Zu Händen von: Ingo Quaas
99423 Weimar
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3643494921
E-Mail: MjEyVmlZZmM0ZWlVVWchZ2hVWGhkYFViWWYiWFk=
Fax: +49 3643494931
Internet-Adresse: http://www.quaas-stadtplaner.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: www.quaas-stadtplaner.de/wb-apolda
Schillerstraße 20
Kontaktstelle(n): quaas-stadtplaner
Zu Händen von: Ingo Quaas
99423 Weimar
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3643494921
E-Mail: MjE2UmVVYl8wYWVRUWMdY2RRVGRgXFFeVWIeVFU=
Fax: +49 3643494931
Internet-Adresse: http://www.quaas-stadtplaner.de/wb-apolda
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: quaas-stadtplaner
Schillerstraße 20
Kontaktstelle(n): quaas-stadtplaner
Zu Händen von: Ingo Quaas
99423 Weimar
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 3643494921
E-Mail: MjE3UWRUYV4vYGRQUGIcYmNQU2NfW1BdVGEdU1Q=
Fax: +49 3643494931
Internet-Adresse: http://www.quaas-stadtplaner.de
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Sonstige: Fachbereich: Stadtplanung und Bauwesen
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Stadt Apolda: Darrplatz und Melanchthonplatz - Ideen- und
Realisierungswettbewerb - Verkehrsanlagen. Freianlagen. Städtebau.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Frei- und Verkehrsanlagenplanung für
öffentliche Straßen, Gassen und Plätze im Wettbewerbsgebiet
(Realisierungsteil). Des Weiteren ist es der städtebauliche Entwurf zur
Neufassung des Darrplatzes, der Darrstraße und des Kreuzungsbereiches
Dornburger Straße – Bernhardstraße (Ideenteil). Ziel ist es, alternative
Ideen und optimierte Konzepte für die Gestaltung der Frei- und
Verkehrsanlagen sowie den geeigneten Auftragnehmer für die weitere Planung
zu finden.
Der Planungswettbewerb ist Bestandteil eines VOF-Vergabeverfahrens mit
Planung gemäß § 15 Abs.2 VOF. Nach Abschluss des offenen
Planungswettbewerbs (1. Stufe: Planungsphase) wird der Planungsauftrag
bzw. die Planungsaufträge im Zuge der Auftragsgespräche (2. Stufe:
Verhandlungsverfahren) an den Gewinner bzw. einen oder mehrere Preisträger
vergeben.
Die Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb stehen ab dem 1.6.2012 unter
www.quaas-stadtplaner.de/wb-apolda zum Download zur Verfügung.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71400000, 71322500
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die
geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen
Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig
eigenverantwortlich zu prüfen, seine Teilnahme erfolgt auf eigene
Verantwortung. Er gibt mit der Wettbewerbsarbeit eine Verfassererklärung
gemäß § 5 Abs.3 RPW ab.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist Voraussetzung für die Teilnahme am sich
anschließenden Verhandlungsverfahren. Die weitere Beauftragung erfolgt
nach Auftragsgesprächen (Verhandlungsverfahren) auf Grundlage folgender
Kriterien:
— Rangfolge laut Preisgerichtsentscheidung - mind. 50 % (z.B. 4.Rang) max.
65 % (z.B. 1.Rang),
— geplante Projektorganisation einschließlich Organisation der
Bauüberwachung sowie vorgesehene Maßnahmen zur Einhaltung von Kosten- und
Terminzielen für das Vorhaben im Auftragsfalle - 20 %,
— Preis / Honorar - 5 %,
— Gesamteindruck der Präsentation, Kommunikationsfähigkeit,
Kooperationsbereitschaft und Durchsetzungsvermögen des im Auftragsfalle
vorgesehenen Projektleiters gemäß Auskünften ehemaliger Auftragsgeber und
Eindruck bei persönlicher Präsentation - 10 %.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag
der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung.
— Landschaftsarchitekt,
— Stadtplaner oder,
— Ingenieur (Verkehrsplanung / Verkehrsanlagenplanung) zu führen.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht
gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein
Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung gemäß der europäischen Richtlinie 2005/36/EG
(„Berufsanerkennungsrichtlinie“) gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn
zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die
der anstehenden Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der
bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der
Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche
Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls
teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften bestehend aus
Landschaftsarchitekten, Stadtplanern und Ingenieuren wird empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Beurteilungskriterien der Wettbewerbsarbeiten:
— Entwurfsidee und Ortsbezug,
— räumliche Qualitäten und Bezug zum städtebaulichen Kontext,
— Gestaltqualität und Funktionalität der öffentlichen Räume,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Wirtschaftlichkeit (anhand von Kenn- und Planungsdaten),
— Realisierbarkeit (Flächenverfügbarkeit).
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
86/12
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 7.8.2012 - 17:00
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Der Auslober stellt für Preise
und Anerkennungen eine Betrag von 48 000,00 € (netto) zur Verfügung.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:
1. Preis 14 000,00 €
2. Preis 11 000,00 €
3. Preis 8 000,00 €
4. Preis 6 000,00 €
Anerkennungen 9 000,00 €.
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die
Wettbewerbssumme anders aufteilen.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Hermann Brenner, Landschaftsarchitekt / Stadtplaner, Landshut
2. Michael Dane, Landschaftsarchitekt / Stadtplaner, Weimar
3. Rüdiger Eisenbrand, Bürgermeister der Stadt Apolda
4. Simone Hold, Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und
Verkehr
5. Dr. Ditmar Hunger, Verkehrsplaner, Dresden
6. Christian Moczala, Architekt / Stadtplaner
7. Mike Mohring, Vorsitzender Finanzausschusses der Stadt Apolda
8. Peter Scherneck, Vorsitzender des Bau- und Werkausschusses der Stadt
Apolda
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Frei- und Verkehrsanlagen
(Ordnungsmaßnahme): EFRE.
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Der Wettbewerb wird als offener Planungswettbewerb durchgeführt (§3 Abs.1
RPW). Er zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe eines
Planungsauftrags bzw. von Planungsaufträgen und ist Bestandteil eines
VOF-Vergabeverfahrens mit Planung gemäß § 15 Abs.2 VOF. Nach Abschluss des
offenen Planungswettbewerbs (1. Stufe: Planungsphase) wird der
Planungsauftrag bzw. die Planungsaufträge im Zuge der Auftragsgespräche
(2. Stufe: Verhandlungsverfahren) an den Gewinner bzw. einen oder mehrere
Preisträger vergeben. Das Verfahren ist anonym.
Die Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb stehen ab dem 1.6.2012 unter
www.quaas-stadtplaner.de/wb-apolda zum Download zur Verfügung.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt Postfach 2249 99403 Weimar
99423 Weimar
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjEzYVRWW2NlaFhZaGFaZmZnWF9fWDNnX2lqVCFnW2hYZVxhWlhhIVdY
Telefon: +49 3613773-7276
Internet-Adresse: http://www.thueringen.de/de/tlvwa/
Fax: +49 3613773-9354
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfverfahren gem. § 107 Abs.
1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 107 Abs. 3, Nr. 4 GWB regelt das
Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadtverwaltung Apolda
Fachbereich Stadtplanung und Bauwesen Herr Städtler Stadthaus 1
99510 Apolda
DEUTSCHLAND
E-Mail: MThrbF1eWWYma2xZXVxsZF1qOFloZ2RcWSZcXQ==
Telefon: +49 3644650-258
Internet-Adresse: http://www.apolda.de
Fax: +49 3644650-515
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
4.5.2012