Veröffentlichungstext zum Wettbewerb: Theaterplatz Gütersloh
Veröffentlichung des offenen Wettbewerbs für
Landschaftsarchitekten nach RAW 2004
Datum der Veröffentlichung: 11.01.2008
1. Verfahren
1.1 Ausloberin
Stadt Gütersloh vertreten durch den Fachbereich Stadtplanung, Rathaus, Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh
1.2 Wettbewerbsart
Einstufiger, offener Wettbewerb nach RAW 2004 im anonymen Verfahren. Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an Landschaftsarchitekten.Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Der Wettbewerb ist bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Nummer W 60/07 registriert.
1.3 Kurzprofil der Aufgabe
Das neue Theater Gütersloh soll nach bisherigem Planungsstand im Jahr 2009/2010 eröffnet werden. Der Entwurf des Hamburger Architekten Prof. Jörg Friedrich ersetzt dann die derzeit aufgrund von gravierenden Sicherheitsmängeln geschlossene Paul-Thöne-Halle.Mit der Neueröffnung des Theaters wird Gütersloh wieder eine signifikante Adresse für das kulturelle Stadtgeschehen erhalten. Im Umfeld soll eine klare Akzentuierung des öffentlichen Raumes realisiert werden. Es soll ein Stadtraum entstehen, der das Kulturgeschehen angemessen spiegelt und gleichzeitig Aufenthaltsqualitäten bietet sowie wichtige stadträumliche Verbindungen stärkt.
1.4 Zulassungsbereich
EU (Europäische Union) und deren Mitgliedstaaten sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Beschaffungsabkommens (GPA).
1.5 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) sowie 89/48/EWG (EG-Hochschul-Diplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Adäquat teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung folgende Voraussetzungen erfüllen: Geschäftssitz im Zulassungsbereich, wenn zum satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, und der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Fachberater, Sonderfachleute etc. unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Jeder Landschaftsarchitekt kann sich nur einmal mit einer Wettbewerbsarbeit beteiligen. Wer am Tage der Bekanntmachung bei einem Büro eines Landschaftsarchitekten angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnehmen möchte, ist von der eigenen Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Verstöße der Beteiligten hiergegen haben den Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren zur Folge. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zur Bewerbung, denen mehrere Landschaftsarchitekten angehören, ist erlaubt. Jeder Landschaftsarchitekt hat die Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der „Verfassererklärung“ sämtliche am Wettbewerb beteiligte Mitarbeiter mit Vor- und Zunamen zu benennen. Die technische und personelle Leistungsfähigkeit zur Konkretisierung des Projekts innerhalb eines engen Zeitrahmens im Anschluss an den Wettbewerb muss jeder Landschaftsarchitekt sicherstellen.
Die Beteiligung von Fachingenieuren (z.B. zum Thema „Illumination“ und „Verkehrsplanung”) wird empfohlen.
Nicht teilnahmeberechtigt ist, wer die vorgenannten fachlichen Anforderungen nicht erfüllt, wer an der Auslobung mitgewirkt hat oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen kann, wer mit der Ausloberin oder den Kooperationspartnern oder einem Mitglied des Preisgerichts verheiratet, verwandt oder verschwägert ist sowie einer Gesellschaft angehört (auch nicht als nicht ständiger Mitarbeiter) die selbst am Wettbewerb teilnimmt.
1.6 Wettbewerbssumme
Für den offenen, anonymen Wettbewerb stellt die Ausloberin insgesamt eine Wettbewerbssumme von 32.000,- EUR inklusive aller Nebenkosten und der zum Zeitpunkt der Wettbewerbsdurchführung in Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (19%) zur Verfügung. Folgende Aufteilung ist vorgesehen:
1. Preis 13.000.- EUR
2. Preis 9.000.- EUR
3. Preis 6.000.- EUR
Sowie zwei gleichrangige Anerkennungen à 2.000.- EUR.
1.7 Anforderung Unterlagen
Die Wettbewerbsunterlagen können durch Registrierung auf der Internetseite www.fsw-info.de und Zusendung der Teilnahmeerklärung, inkl. eines Verrechnungsschecks in Höhe von 200 EUR sowie des Nachweises der Teilnahmeberechtigung, bei der FSW Düsseldorf GmbH ab dem 11. Januar 2008 bis zum 08. Februar 2008 | 17.00 Uhr angefordert werden. Die hierfür ausschließlich zu verwendende Teilnehmererklärung ist nach Registrierung von der Internetseite www.fsw-info.de herunterzuladen und vollständig ausgefüllt, inklusive Anlagen, mit Absenderangabe per Post zu senden an:
FSW Düsseldorf GmbH
Stichwort Theaterplatz Gütersloh
Rathausufer 14, 40213 Düsseldorf
Per Fax oder Email eingehende Teilnehmererklärungen werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
1.8 Plangrundlagen
Den zum Wettbewerb akkreditierten Teilnehmern werden ab dem 18. Januar 2008, ab 13.00 Uhr, die Auslobungsunterlagen sowie alle notwendigen Plangrundlagen zum Download auf der Internetseite www.fsw-info.de bereitgestellt.
1.9 Bewertungskriterien
Das Preisgericht wird die Arbeiten unter Berücksichtigung des folgenden Kriterienkataloges bewerten:
- Einbindung in den stadträumlichen Kontext
- Gestaltqualität in Zusammenhang mit dem Theaterneubau
- Nutzungs- und Aufenthaltsqualität
- Funktionalität im Rahmen der definierten Vorgaben (z.B. Anlieferung)
- Wirtschaftlichkeit
- Realisierungsfähigkeit
Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten.
2. Gesetzte Teilnehmer
Folgende Landschaftsarchitekten werden durch die Ausloberin zur Teilnahme am offenen Wettbewerb aufgefordert:
* ST raum a. Landschaftsarchitektur, Berlin
* arbos Landschaftsarchitekten, Hamburg
* Fenner Steinhauer Weisser FSW Landschaftsarchitekten, Düsseldorf
* Thomanek Duquesnoy Boemans Landschaftsarchitektur Diplomingenieure, Berlin
* Planergruppe GmbH Oberhausen
* Agence Ter (Henri Bava), Karlsruhe
* GTL Gnüchtel Triebswetter Landschaftsarchitekten, Kassel/Düsseldorf
* Juurlink [+] Geluk, Rotterdam
* WES & Partner, Hamburg
* LandschaftsArchitektur Ehrig, Bielefeld
* Dirtworks, PC Landscape Architecture, New York
3. Preisgericht
Folgende Mitglieder werden u.a. nominiert:
* Prof. Christoph Valentien, München
* Prof. Jörg Friedrich, Hamburg
* Prof. Ariane Röntz, Berlin/Kassel
* Hannelore Kossel, Berlin
* Michael Zirbel, Leiter FB Stadtplanung
* Josef E. Löhr, Stadtbaurat Gütersloh
* Thomas Spooren, Vorsitzender Gestaltungsbeirat
* Maria Unger, Bürgermeisterin Stadt Gütersloh
* Gerd Piepenbrock, CDU-Fraktion
* Monika Geißler, SPD-Fraktion
* Andreas Müller, BfGT-Fraktion
* Norbert Bohlmann, UWG-Fraktion
4. Termine
4.1 Bekanntgabe und Anforderungsmöglichkeit der Auslobung
11. Januar 2008 – 08. Februar 2008 | 17.00 Uhr
Öffentliche Bekanntgabe und Anforderungsmöglichkeit der Auslobung. Interessierte Teilnehmer (hier: Landschaftsarchitekten) können die Auslobung ausschließlich schriftlich gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 200 EUR (Verrechnungsscheck) anfordern. Es gilt nicht der Poststempel.
4.2 Versand der Auslobung und Bereitstellung von Plandaten
Nur für akkreditierte Teilnehmer ab dem 18. Januar 2008 | 13.00 Uhr
4.3 Schriftliche Rückfragen
bis zum 15. Februar 2008
4.4 Kolloquium
19. Februar 2008
4.5 Abgabe der Unterlagen (anonym)
07. April 2008
4.6 Preisgericht
23. April 2008
4.7 PlatzGespräch 2
24. April 2008 | 18.00 Uhröffentliche Präsentation der Entwürfe der ersten drei Preisträger mit anschließender Diskussion sowie Eröffnung der Ausstellung in der Stadthalle. Die Projektleiter der teilnehmenden Landschaftsarchitekturbüros verpflichten sich, sich den Termin freizuhalten und, im Falle der Auswahl der eingereichten Wettbewerbsarbeit für einen der ersten drei Preise, persönlich zum Platzgespräch 2 anzureisen und dort den Entwurf der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Benachrichtigung der Preisträger erfolgt telefonisch direkt im Anschluss an die Preisgerichtssitzung am 23. April 2008.
4.8 Ausstellung
25. April - 09. Mai 2008
www.fsw-info.com/index.php?id=166