Offener Städtebaulicher Wettbewerb
”Thor-Stadt“ in Aalen
Auslober:
Stadt Aalen
Marktplatz 30
73430 Aalen
Vertreten durch
Herrn Oberbürgermeister Martin Gerlach
Wettbewerbsbetreuer
ACT, Architektur Concept Tröster
Sebastian-Merkle-Straße 28,
73479 Ellwangen
E-Mail: MTZjaGBpOltdbidfZmZxW2hhX2goXl8=
Wettbewerbsart:
Offener Städtebaulicher Wettbewerb nach RPW
Gegenstand des Wettbewerbs
Der Gegenstand des Wettbewerbs ist der Städtebauliche Entwurf mit dem Schwerpunkt attraktivem Wohnen für das Wettbewerbsgebiet Thor-Stadt in Aalen und der Gestaltung der Bahnhofstraße.
Größe des Wettbewerbsgebietes: 8.500 qm
Davon baulich zu entwickelnde Fläche: 3.500 qm
Art Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs
Der Wettbewerb ist als offener Wettbewerb ausgelobt.
Der Wettbewerb zielt als Ideenwettbewerb auf die Vielfalt von Lösungsvorschlägen.
Zulassungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland sowie die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Wettbewerbsteilnehmer/innen
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Der Wettbewerb richtet sich an natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in, Stadtplaner/-in oder Landschaftsarchitekt/-in befugt sind. Landschaftsarchitekten/-innen sind nur an der Teilnahme am Wettbewerb berechtigt in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten oder Stadtplanern.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, dann erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG –„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der im Wettbewerb anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften können zum Ausschluss aller Beteiligten führen.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Preisrichter/Innen
° Herr Martin Gerlach, Oberbürgermeister der Stadt Aalen
° Frau Ursula Barth, Stadträtin Aalen, CDU
° Herr Peter Peschel, Stadtrat Aalen, CDU
° Herr Hermann Schludi, Stadtrat Aalen, SPD
° Frau Jutta Hendrischke, Stadträtin Aalen, B90/Gr
° Herr Thomas Rühl, Stadtrat Aalen, FDP/FW
° Frau Jutta Heim-Wenzler, Erste Bürgermeisterin Stadt Aalen
° Herr Prof. Dr. Franz Pesch, Stadtplaner, Stuttgart
° Herr Lars Fischer, Architekt, Essingen
° Herr Dr. Eckart Rosenberger, Architekt, Stuttgart
° Herr Prof. Jörg Aldinger, Architekt, Stuttgart
° Frau Gabriele D’Inka, Architektin, Stuttgart
° Herr Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, München
Stellvertretende Preisrichter/innen
° Herr Josef Fuchs, Stadtrat Aalen, CDU
° Herr Albrecht Schmid, Stadtrat Aalen, SPD
° Herr Dr. Holger Fiedler, Stadtrat Aalen, Die Linke/Pro Aalen
° Frau Ingrid Stoll-Haderer, Stadtplanungsamt Aalen
° Herr Wolfgang Steidle, Stadtplanungsamt Aalen
Preise und Anerkennungen (RPW 7)
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von netto 24.000 Euro zzgl. gesetzlicher MWST zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise:
1. 10.000 Euro
2. 6.000 Euro
3. 4.000 Euro
Anerkennungen 4.000 Euro
Termine:
Ausgabe der Auslobung: ab 2. Juni 2012
Rückfragenstellung: bis 6. Juli 2012
Beantwortung Rückfragen: bis 18. Juli 2012
Einlieferung Wettbewerbsarbeit: Pläne bis 7. September 2012
Modell bis 14. September 2012
Aufgabenstellung:
Das Wettbewerbsgebiet ist eine bedeutende Stadtentwicklungsreserve an zentraler Stelle zwischen Bahnhof, ZOB, Einkaufsinnenstadt und Stadtgarten.
Als Basis für weitere Planungen soll ein Konzept erarbeitet werden, das eine neue Bau- und Nutzungsstruktur für das Quartier vorsieht sowie ein Gestaltungskonzept für den Teilabschnitt Bahnhofstrasse. Bei der Planung wird großen Wert darauf gelegt, möglichst viel attraktiven Wohnraum zu schaffen. Flächen für weitere Nutzungen wie Handel und Gewerbe werden deutlich weniger nachgefragt und sollten deshalb in möglichst wenigen Bereichen vorgesehen werden. Aufgrund der zentralen Lage des Quartiers und aufgrund ständig großer Nachfrage nach Innenstadtlagen soll das Gebiet als neuer innerstädtischer Wohnschwerpunkt entwickelt werden.
Die WB-Unterlagen können beim Wettbewerbsbetreuer angefordert werden.