Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landeshauptstadt Kiel
Fleethörn 9-17
Kontaktstelle(n): Stadtplanungsamt
Zu Händen von: Gerald Krysta
24103 Kiel
DEUTSCHLAND
E-Mail: MTg/XWpZZFwmQ2pxa2xZOGNhXWQmXF0=
Fax: +49 43190162668
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
http://www.kiel.de
Weitere Auskünfte erteilen: DSK GmbH & Co KG
Pferdemarkt 22b
Kontaktstelle(n): DSK GmbH & Co KG
Zu Händen von: Thomas Reinertz
23843 Bad Oldesloe
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 4531169444
E-Mail: MjIwYFRbWU1fGl5RVVpRXmBmLFBfVxlTWU5UGlBR
Fax: +49 4531169443
Internet-Adresse: http://www.dsk-gmbh.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für
den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: DSK GmbH & Co KG
Pferdemarkt 22b
Kontaktstelle(n): wie oben
23843 Bad Oldesloe
DEUTSCHLAND
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: DSK GmbH & Co KG
Pferdemarkt 22b
Kontaktstelle(n): wie oben
23843 Bad Oldesloe
DEUTSCHLAND
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer
öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen
Auftraggeber / den Auftraggeber:
Kleiner Kiel Kanal - Vergabeverfahren mit integriertem Planungswettbewerb.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Holstenbrücke in der Kieler Innenstadt ist heute geprägt durch
ungestaltete, überdimensionierte Verkehrsflächen, die jegliche über die
Verkehrsfunktion hinausgehende Aufenthaltsqualitäten vermissen lassen.
Dabei kommt gerade diesem Stadtraum als verknüpfendes Element zwischen der
Altstadt und der Vorstadt sowie zwischen Kleinem Kiel und Hafen eine
Schlüsselrolle zu. Derzeit zerschneidet die Verkehrstrasse Holstenbrücke
die Fußgängerzone, was eine deutlich sinkende Passantenfrequenz in der
Altstadt zur Folge hat. Dies stellt einen eklatanten Standortnachteil für
den dort ansässigen Handel dar. Beim Motorisierten Individualverkehr (MIV)
handelt es sich in den Spitzenzeiten mit einem Anteil von bis zu 50 % um
unerwünschten Durchgangsverkehr, der die Aufenthalts- und Verweilqualität
nicht nur auf der Holstenbrücke, sondern auch im Umfeld wie den Bootshafen
beeinträchtigt. Für den Straßenkörper der Holstenbrücke besteht
Grunderneuerungsbedarf.
Ziel der Neugestaltung ist die wesentliche Erhöhung der
Aufenthaltsqualität der öffentlichen Räume und somit der Verweildauer von
Besucherinnen und Besuchern der Innenstadt. Damit einher geht eine
wesentlich verbesserte Verknüpfung und Aufwertung der Einzelhandels- und
Lauflagen der Altstadt und der Vorstadt. Ein Kernbestandteil der Planung
ist der "Kleine Kiel Kanal" als stadträumlich verbindendes Element.
Hierzu schreibt die Landeshauptstadt Kiel ein VOF-Vergabeverfahren mit
einem integrierten Planungswettbewerb und anschließender Auftragsvergabe
zur Erstellung der Planung aus.
Die Bearbeitung der Aufgabenstellung erfodert die Fachdisziplinen der
Freiraumplanung, Stadtplanung und Ingenieurplanung. Die Planungsleistungen
sollen an einen Freiraumplaner in Arbeitsgemeinschaft mit einem
Stadtplanungsbüro und einem Tiefbau- / Wasserbauingenieur vergeben werden;
alternativ kommen auch Planungsbüros in Betracht, die das gesamte
Leistungsspektrum abbilden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71000000, 71400000, 71300000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Es werden Bewerbergemeinschaften /Bewerber gesucht, die Erfahrungen in der
freiraumplanerischen, städtebaulichen und ingenieurtechnischen Planung und
Realisierung von urbanen Freiräumen mit komplexen wasserbaulichen
Aufgabenstellungen haben. Der Wettbewerb richtet sich an Freiraumplaner,
Stadtplaner und Ingenieure, die sich zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenschliessen müssen, soweit der Bewerber nicht allein alle
Fachdisziplinen abdecken kann.
Mehrfachbewerbungen jeglicher Art, auch unterschiedliche Niederlassungen
eines Büros werden nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von
den formalen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom
Auswahlverfahren. Über die geforderten Bewerbungsunterlagen hinaus
eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf
Kostenerstattung besteht nicht.
Die Gesamtteilnehmerzahl ist auf 8, einschließlich 2 vorausgewählter
Teilnehmer begrenzt. Neben den 2 geladenen Teilnehmern (vgl. Punkt
IV.2)
werden weitere 6 Teilnehmer durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren
gemäß den Regelungen der VOF ermittelt. Erfüllen mehr als 6 Bewerbungen
die o. g. Kriterien, ermittelt der Auslober die Teilnehmer am Wettbewerb
durch Losentscheid aus den zugelassenen Bewerbungen.
Zusätzlich werden insgesamt 3 Nachrücker ausgelost, die für den Fall einer
nicht nachgewiesenen Teilnahmeberechtigung oder einer Absage eines
Teilnehmers in der Reihenfolge ihrer Auslosung nachnominiert werden
können.
Losverfahren: Es werden 2 Lostöpfe gebildet.
Lostopf A mit den Bewerbungen der erfahrenen Büros und Lostopf B mit den
Bewerbungen der jungen Büros.
Aus dem Lostopf A werden 4 (zuzüglich 2 Nachrücker) gelost.
Aus dem Lostopf B werden 2 (zuzüglich 1 Nachrücker) gelost.
Die Auslosung erfolgt unter notarieller Aufsicht.
Alle nachstehend gemachten Angaben und Nachweise sind zwingend in der vom
Auslober vorgegebenen Form einzureichen. Die entsprechenden Formblätter
erhält der Bewerber per E-mail nach Anforderung bei der Kontaktstelle
gemäß Sonstige Adressen und Kontaktstellen. Die Unterlagen sind
vollständig in einem C4 / DIN-A4 Umschlag bei der Kontaktstelle gemäß
Sonstige Adressen und Kontaktstellen einzureichen.
Folgende Bedingungen, Angaben und Nachweise sind vom Bewerber zu leisten:
a) fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbungsunterlagen;
b) Formblatt (des AG) „Bewerbererklärung“ mit folgenden Angaben:
— Kontaktdaten des Bewerbers,
— Teilnahmebestätigung am Wettbewerb mit rechtsgültiger Unterschrift des /
der Bewerber(s),
— Erklärung des Bewerbers, dass dieser in der Lage ist, alle erfoderlichen
Leistungsphasen nach HOAI, zu erbringen,
— verbindliche Erklärung des / der Bewerber(s), das Ausschlusskriterien
gem. § 4 nicht vorliegen und die Erklärungen gem. § 4 VOF vollständig
sind.
c) Formblatt (des AG) „Leistungsfähigkeit“ mit Angaben zur technischen
Leistungsfähigkeit entsprechend § 5 VOF, Mindestanforderungen sind im
Formblatt des AG vermerkt;
d) Formblatt (des AG) „Fachkunde“ mit Angaben zur Fachkunde entsprechend §
5 VOF, Mindestanforderungen sind im Formblatt des AG vermerkt;
e) Referenzblätter zur Darstellung der Referenzen, max. Anzahl und Größe 3
Stück / DIN-A3.
Der Auslober behält sich gemäß VOF § 2 (4) vor, Berufsanfänger aus den
Aufgabenbereichen der Freiraumplanung und Stadtplanung (nicht
ingenieurtechnische Planer) angemessen zu beteiligen und auch solche
Bewerber zum Auswahlverfahren zuzulassen, die den unter d) beschriebenen
Nachweis nicht erbringen können.
1aa) Erfahrene Büros:
Nachweis der verantwortlichen Planung (vgl. hierzu Formblatt des
Auftragsgebers) durch.
Realisierte Freianlagen in urbanen Räumen mit komplexen Wasserlagen.
Referenzen ab dem Jahr 2000 in einer Größenordnung ab 2 5000 000 EUR
brutto Baukosten mit folgenden Referenzen in den Aufgabenbereichen.
2 Referenzangaben von realisierten Freiranlagen (§38 HOAI)
1 Referenzangabe einer realisierten städtebaulichen/urbanen (Freiraum-)
Planung (§38 HOAI)
2 realisierten Referenzangaben von Ingenieurtechnischen Planungen (§42
HOAI) in Verbindung mit § 49 HOAI und § 46 HOAI).
Insgesamt muss der Bieter oder die Bietergemeinschaft in der Summe
nachweisen, dass nach den o.g. §§ der HOAI Leistungen in den LP 2-8
erbracht wurden.
Das Bau(!)kostenvolumen muss mindestens 2 500 000 EUR brutto betragen.
Abweichend zur VOF können die Referenzen aufgrund der Größe des Projektes
ab dem Jahr 2000 angegeben werden.
2bb) Junge Büros:
1) Erklärung, dass der Eintrag in die entsprechende Liste der
Architektenkammer nicht länger als 5 Jahre zurückliegt,
2) Erklärung, dass die Büroinhaber für die Planung (Freiraumplanung,
Städtebauliche Planung) nicht älter als 40 Jahre sind.
Junge Büros der Freiraumplanung und städtebaulichen Planung können
abweichend 1 entsprechende Referenz mit einem Baukostenvolumen von
mindestens 1 000 000 EUR angeben, welches noch nicht realisiert ist. Dies
gilt nicht für die ingenieurtechnische Planung.
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den
EWR-Mitgliedsstaaten, in der Schweiz, in den USA sowie in Kanada)
berechtigt ist, die Berufsbezeichnung
Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Stadtplanerin oder
Stadtplaner, beratender Ingenieur zu tragen oder nach den einschlägigen
EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als
Landschaftsarchitekt, Stadtplaner bzw. beratender Ingenieur tätig zu
werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 8
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. ARGE Siller Landschaftsarchitekten, Kiel, Petersen.Pörksen Stadtplaner,
KED Ingenieure, Hamburg
2. ARGE Trüper Gondesen Partner Landschaftsarchitekten, Lübeck, Elbberg
Stadtplanung Hamburg, WTM Engeneers Ingenieure Hamburg
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Eignungskriterien für den Teilnahmeantrag sind im Abschnitt III
genannt. Die Ausloberin stellt hierzu über die genannte Kontaktstelle
Formblätter zur Verfügung.
Die Bewertungskriterien werden in den Auslobungsunterlagen zum Wettbewerb
genannt.
Die Zuschlagskriterien werden im Verhandlungsverfahren genannt, welches
sich an den Wettbewerb anschliesst.
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
61.2.4
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:
26.7.2012 - 12:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16.8.2012 - 12:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
Tag: 21.8.2012
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt eine
Wettbewerbssumme in Höhe von rd. 63 000 EUR netto zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des
Preisgerichtes neu festgelegt werden.
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an
einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber /
den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Frau Sabine Kling
2. Herr Prof. Rudolf Scheuvens
3. Herr Harald-Peter Hartmann
4. Herr Wolfgang Kunz
5. Herr Martin Rein-Cano
6. Herr Bürgermeister Peter Todeskino
7. Herr Dr. Jürgen Berndt
8. Herr Wolfgang Erichsen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus
Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Das Projekt "Kleiner Kiel Kanal"
soll aus ZPW (EFRE) Mitteln und Städtebauförderungsmitteln des Bundes, des
Landes Schleswig-Holstein und der Landeshauptstadt Kiel finanziert werden.
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Die nachstehende terminliche Abfolge ist vorgesehen. Sie ist von den
Bewerbern zu beachten.
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen: KW 36.
Rückfragen-Pflichtkolloquium: KW 36.
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: KW 44.
Preisgerichtssitzung: KW 46.
Im Anschluss an den Wettbewerb findet das (Auftrags-)verhandlungsverfahren
gem. VOF statt.
Es ist sicher zu stellen, dass die Bewerbungsdokumente zum
Auswahlverfahren ausschließlich an folgende Adresse.
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG.
Regionalbüro Bad Oldesloe.
Stichwort: "Kleiner Kiel Kanal – BITTE NICHT ÖFFNEN!”.
Pferdemarkt 22b.
D-23843 Bad Oldesloe bis zum Abgabetermin eingegangen sind.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber.
Maßgeblich für die rechtzeitige Abgabe des Antrages ist der Eingang bei
der Kontaktstelle, nicht der Poststempel. Es werden keine weiteren
Bewerbungsunterlagen als die Einsendung der vorgegebenen Dokumente,
insbesondere keine Bewerbungen, die per Fax oder per E-Mail eingegangen
sind, zugelassen!
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24171 Kiel
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjE0aFdkWVNUV11TX19XZDJpW19bH2VaIFZX
Telefon: +49 4319884640
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Fax: +49 4319884702
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: "Auf
die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Der Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 107 Abs. 3 unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.".
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24171 Kiel
DEUTSCHLAND
E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZzVsXmJeImhdI1la
Telefon: +49 4319884640
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Fax: +49 4319884702
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
9.7.2012